Die Besoldungsgesetzgeber und nicht das Bundesverfassungsgericht liefern uns seit mittlerweile weit mehr als dreißig Jahren eine zunehmend heilloser verfahrende Lage. Das ist m.E. das Problem. Und da es das ihre ist, können auch nur sie allein es lösen.
Nein, das ist hauptsächlich unser Problem, das Problem der Beamten. Diese jahrzehntelange Unterbezahlung kann man nicht mehr nachholen und sie kann auch nicht ansatzweise durch irgendeinen Beschluss des BVerfG kompensiert werden. Der Eine hätte vielleicht eine Immobilie finanzieren können, die Andere hätte vielleicht ihre Kinder auf eine bessere Schule schicken können, ein Anderer hätte sich einen Traum von Fernreisen erfüllen können. Alles nicht mehr nachholbar. Für den Besoldungsgesetzgeber waren es nur Minderausgaben ohne Konsequenzen.
Das, was Du ausführst, ist so, lotsch, allerdings nur mittelbar: Das
unmittelbare Problem ist, dass der Besoldungsgesetzgeber seit Jahr und Tag nicht amtsangemessen alimentiert. Es ist deshalb das unmittelbare Problem, weil nur er verfassungsrechtlich über die Kompetenz verfügt, die ihm damit zu seiner Pflicht erwächst, seine Beamten amtsangemessen zu alimentieren. Dass er das nicht tut, ist das unmittelbare Problem. Folge dieses Problems ist, dass der Beamte nicht amtsangemessen alimentiert wird, was allerdings am Ende das
mittelbare Problem bleibt, da er nicht über die Kompetenz verfügt, selbst für seine amtsangemessene Alimentation zu sorgen. Ihm verbleibt nur das Recht, seine amtsangemessene Alimentation - sofern er davon ausgeht und ihm die judiaktive Gewalt darin folgt, dass die ihm gewährte Alimentation nicht amtsangemessen sei - einzuklagen.
Das unmittelbare Problem ist, dass der Besoldungsgesetzgeber der ihm verfassungsrechtlich auferlegte Pflicht nicht hinreichend nachkommt, seine Beamten amtsangemessen zu alimentieren, woraus für sie das mittelbare Problem erwächst, dass sie nicht amtsangemessen alimentiert werden. Das Problem
ist also der Besoldungsgesetzgeber, das daraus resultierende Problem
hat am Ende der Beamte.
@ bebolus
Die Antworten auf diese Frage bleiben kontrafaktisch, da es ja auch genau andersherum sein könnte, nämlich dass sich der Beamte durch den Kauf eine Volvos zu Tode gefahren hätte, was ihm durch den Kauf eines Polos erspart geblieben ist.
Von daher klärt die Fachgerichtsbarkeit nur eines, nämlich ob die gesetzliche Regelung vom Dienstherrn sachgerecht angewendet worden ist. In dem Moment, wo sie im Zuge dessen zu dem Ergebnis kommt, dass die gesetzliche Regelung evident sachwidrig sei, sieht sie sich gezwungen, das Verfahren auszusetzen und in einer umfassend begründeten Vorlage dem Bundesverfassungsgericht die Frage vorzulegen, ob die gesetzliche Regelung tatsächlich evident sachwidrig ist; das Bundesverfassungsgericht kommt in der Kontrolle dieser Vorlage als einziges Verfassungsorgan die Kompetenz zu, eine gesetzliche Norm zu verwerfen. So verstanden haben wir einen nur sehr engen Korridor, der zugleich hoch formalisiert ist, der am Ende der gerichtlichen Kontrolle unterworfen ist.