Autor Thema: Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)  (Read 8069089 times)

SwenTanortsch

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Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #19245 am: 09.10.2025 18:48 »
Sorry @Swen. Ich schätze deine Beiträge und hoffe auf schnellstmögliche Durchdringung des Beschlusses. Nochmehr hoffe ich aber das mein DH den Stoff durchdringt und die richtigen Schlüsse daraus zieht 😆.

Habe nur noch ein vernünftiges Hemd, aber noch viele Hosen.

Aber Rheini, doch keinen Pessimismus, was Deinen Dienstherrn anbelangt: Hier kann ich Dich nun wirklich absolut beruhigen. Er hat schon die letzten Entscheidungen des Bundesverfassungsgerichts schnellstmöglich durchdrungen und die ihm notwendigerweise richtigen Schlüsse gezogen - so wie er doch weiß, dass Deine vielen Hosen ob der Dir von ihm gewährten Alimentation zwangsläufig alle nur Löcher in den Taschen haben können, sodass es nun wirklich ein Gebot des Haushaltsrecht sein muss, Dir wie auch uns allen mit unseren ebenfalls zerschlissenen Hosen und deren vielen Löchern darin nur das zu gewähren, was uns seiner Meinung nach zustehen kann, da uns ja nun wirklich ohne hinreichende Aufbewahrungsmöglichkeit nicht zugemutet werden kann, zu viel Geld hinter uns zu lassen, sodass es dann gar in der Welt heißen könnte: In Deutschland liege das Geld auf der Straße. Bevor wir uns das Geld in die Tasche stopfen, steckt er lieber uns in die Tasche.

Wenn Du also willst, dass der Dienstherr den Stoff durchdringt, wird er sagen, dass er den Stoff schon lange durchdrungen hat, also den unserer Hosen: Denn von irgendwoher müssen ja die Löcher darin kommen...

https://www.youtube.com/watch?v=npQHU635pek

Rheini

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Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #19246 am: 09.10.2025 19:14 »
Die Botschaft hör ich wohl, allein mir fehlt der Glaube ...

InternetistNeuland

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Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #19247 am: 09.10.2025 22:02 »
Swen, wirst du uns hier noch begleiten bis auch der letzte Dienstherr eine aA zahlt oder wirst du dich zurückziehen, sobald dein Dienstherr amtsangemessen zahlt?

SwenTanortsch

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Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #19248 am: 09.10.2025 23:50 »
Die Botschaft hör ich wohl, allein mir fehlt der Glaube ...

Ich stimme Dir leider unumwunden zu, Rheini: Wenn der Zweite Senat seine nun offensichtlich gefällte Entscheidung veröffentlichen wird, wird er hinreichende Vorsorge getroffen haben müssen, dass es ihr in Berlin nicht so geht wie der letzten, dass nämlich am Ende der heutige Finanzsenator sagen wird, was er in der Gestalt seines Vorgängers am 13.01.2023 gesagt hat, nämlich dass er am Liebsten - in meinen Worten formuliert, aus denen seines Vorgängers und seinem eigenen Handeln allerdings abgeleitet - bis zum St. Nimmerleinstag würde warten wollen, bis er die eindeutigen Forderungen als solche können verstehen wollen, oder eben in den Worten seines Vorgängers:

"Meine bereits in der HA-Sitzung geäußerte Auffassung, dass es im Interesse des Landes Berlin als auch der betroffenen beamteten Dienstkräfte ist, die noch ausstehende Entscheidung [des Bundesverfassungsgerichts über die A-Besoldung im Land Berlin; ST.] abzuwarten, möchte ich bekräftigen. Es ist zu erwarten, dass das BVerfG sehr genaue Vorgaben auch bezüglich der zu berücksichtigenden Daten und Berechnungen macht, wie ein Reparaturgesetz zur A-Besoldung aussehen muss. Würde bereits auf Grundlage der Entscheidung zur R-Besoldung ein Reparaturgesetz zur A-Besoldung auf den Weg gebracht werden, besteht das Risiko, dass dieses gewisse Aspekte nicht auf die Weise auslegt und berücksichtigt, wie es das BVerfG in seiner noch vorzunehmenden Entscheidungsfindung tun würde. In der Konsequenz könnte dies bedeuten, dass dann ein erneutes  Gesetzgebungsverfahren erfolgen müsste, um den Vorgaben des BVerfG Genüge zu tun. Wie Ihnen bekannt sein dürfte, sind Gesetzgebungsverfahren jedoch sehr zeitintensiv und binden personelle Ressourcen. Auch vor dem Hintergrund, dass das entsprechende Fachreferat in meinem Haus mit zahlreichen weiteren, sehr wichtigen besoldungs- und versorgungsrechtlichen Gesetz- und Verordnungsgebungsverfahren befasst ist, ist ein solches Vorgehen nicht zu rechtfertigen. Ich baue insofern auf Ihr Verständnis, dass nicht voreilig ein Gesetz vorbereitet wird, welches möglicherweise den Anforderungen des BVerfG nicht genügt." (vgl. die Antwort auf die Fragen 1, 2, 5, 11, 12 und 22 unter: https://www.berliner-besoldung.de/wp-content/uploads/2023/01/Antwortschreiben_SenFin.pdf)

Diese klare Antwort, die also besagt, dass er lieber weiterhin (in meinen Worten: am Liebsten bis zum Sankt Nimmerleinstag) eine gezielt verfassungswidrige Unteralimentation der Berliner Beamten in Kauf nehmen wollte, als das zu tun, wozu er sich als vereidigter Amtsträger verpflichtet sieht, nämlich sein Amt getreu der Verfassung auszuüben und also sein Fachreferat dazu anzuweisen, wofür es da ist, also einen sachgerechten Gesetzentwurf zu erstellen, hat dem Nachfolger des ehemaligen Berliner Finanzsenators die Möglichkeit beschert, eine Stellungnahme an das Bundesverfassungsgerichts versenden zu dürfen und darin seine Entscheidung zu erläutern (vgl. auch S. 3 unter: https://www.berliner-besoldung.de/wp-content/uploads/2024/01/Stellungnahme-fuer-DIE-UNABHAeNGIGEN-29.01.24.pdf).

Ergo: Da zu erwarten ist, dass auch der heutige Berliner Finanzsenator sich hinsichtlich des Besoldungsrechts nicht voreilig an die Verfassung halten wollte - denn hätte er das bislang gewollt, hätte er seit Amtübernahme sicherlich entsprechend voreilig gehandelt, was allerdings bislang auch hier nicht zu erkennen gewesen und so absehbar auch zukünftig kaum zu erwarten wäre -, wird sich jetzt der Zweite Senat veranlasst gesehen haben, geeignete Maßnahmen in seiner Entscheidung zu ergreifen, solcherart Handeln in Berlin nun weiterhin auszuschließen, was bedeuten sollte, dass sich der Berliner Finanzsenator mitsamt des weiteren Kabinetts und des seit Jahr und Tag gezielt verfassungswidrige Besoldungsgesetze erlassenen Abgeordnetenhauses in absehbarer Zeit einer anderen staatlichen Gewalt unterworfen sehen sollte, sofern letzteres weiterhin nicht fristgerecht handeln wollte, um sich dann eben nach jener absehbarer Zeit ggf. mit Freude der Vollstreckung auszusetzen.

Oder um es volkstümlich zu sagen: Auf einen groben Klotz gehört ein grober Keil. Diesen volkstümlichen Ausspruch sachgerecht in Juristendeutsch umgewandelt, sollte nun das sein, was der Zweite Senat entschieden habe. Ansonsten würde auch mir der Glaube fehlen, dass sich alsbald irgendwas in Berlin und dem Rest der Republik änderte.

@ Internet

Ich weiß doch wie wir alle nicht, was mir die Zukunft beschert. Ich gehe aber davon aus, dass - trotz oder gerade wegen der von mir erwarteten Vollstreckungsanordnung - uns danach ein komplexer politischer Weg ins Haus steht, den ich dann gerne weiter begleiten wollte, weil das durchaus reizvoll sein dürfte.

Darüber hinaus - das hört sich vielleicht etwas grotesk an - ist es mir thematisch (nicht menschlich) ziemlich egal, was denn nun das Land Niedersachsen macht, da mich eben das Thema interessiert, was - von heute aus betrachtet - kaum anders sein sollte, wenn auch das Land Niedersachsen wieder verfassungskonform besolden sollte.

Schließlich gehe ich davon aus, dass es meine Expertise nicht mehr brauchen wird, wenn Niedersachsen wieder amtsangemessen besolden wird, da dann zwangsläufig auch alle anderen Rechtskreise wieder eine amtsangemessene Alimentation gewähren werden.

Der langen Rede kurzer Sinn: Meine Sichtweise bleibt bis auf Weiteres die ewig gleiche - sobald es dem Bundesverfassungsgericht gelingt, einen Dienstherrn aus dem Reigen des konzertierten Verfassungsbruchs herauszubrechen, wird unser Thema eine Dynamik entwickeln, die komplexe Folgen für dessen Nachbarländer und so auch spätestens über kurz oder lang deren Nachbarländer - also daraufhin über kurz oder lang für alle - nach sich ziehen dürften.

Sollte also der Zweite Senat mit der meiner Meinung nach zwischenzeitlich ergangenen "Pilotentscheidung" über die Berliner Besoldung seinen bisherigen Weg konsequent fortgeschritten sein, stehen uns mit deren Veröffentlichung politisch und gesellschaftlich Diskussionen in Haus, die auf Jahre nicht mehr abbrechen werden, eben weil es dann auch im nächsten und im übernächsten und ebenso im überübernächsten Jahr usw. regelmäßig weitere Entscheidungen aus Karlsruhe zur Abarbeitung der heute über 70 anhängigen Verfahren geben wird, deren Zahl auch im überübernächsten Jahr noch immer sehr hoch bleiben dürfte, da ja dann in den kommenden Jahren eine nicht geringe Zahl an weiteren Vorlagebeschlüssen hinzukommen werden.

Was mich dabei wirklich sehr freut und auch beruhigt, ist, dass nun mit Ann-Katrin Kaufhold eine Schülerin Andreas Voßkuhles Vizepräsidentin ist, von der also anzunehmen sein wird, dass seine tiefschürfende Arbeit auch unter ihrer Vize- und ab Ende 2030 Präsidentschaft des Bundesverfassungsgerichts klug fortgeführt werden wird.

Aber wie gesagt: Jetzt warten wir erst einmal ab, was wir alsbald konkret zu lesen bekommen werden. Danach werden wir - so gilt es zu vermuten - deutlich klarer Prognosen begründen können als heute, denke ich.

clarion

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Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #19249 am: 10.10.2025 06:23 »
Sie " Sorge" hätte ich nicht,  dass ausgerechnet Niedersachsen als erste BL verfassungsgemäß besoldet.

Rollo83

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Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #19250 am: 10.10.2025 06:47 »
Sorry @Swen. Ich schätze deine Beiträge und hoffe auf schnellstmögliche Durchdringung des Beschlusses. Nochmehr hoffe ich aber das mein DH den Stoff durchdringt und die richtigen Schlüsse daraus zieht 😆.

Habe nur noch ein vernünftiges Hemd, aber noch viele Hosen.

Tja, mein Dienstherr stellt zumindest Uniform als Teil der aA weil die Dienstbezüge nicht für mehrere vernünftige Hemden reichen.

GoodBye

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Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #19251 am: 10.10.2025 06:50 »
Politisch spannend ist es für mich insoweit, als dass wir mit einer Entscheidung eigentlich auch eine Aussage dazu erhalten, was eigentlich ein angemessener Mindestlohn wäre, der einem ein Leben ermöglichen würde, ohne auf Unterstützung der Gemeinschaft angewiesen zu sein.

Rollo83

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Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #19252 am: 10.10.2025 06:50 »
Swen, wirst du uns hier noch begleiten bis auch der letzte Dienstherr eine aA zahlt oder wirst du dich zurückziehen, sobald dein Dienstherr amtsangemessen zahlt?

Wenn er seine Zugehörigkeit zum Forum von der aA abhängig macht wird er noch am Sterbebett Forumsbeiträge verfassen und sich fragen warum der böse DH nicht aA obwohl dies doch rechtlich verpflichtend ist.
Auf das Urteil von Maidowski (oder Nachfolger) wird in dem Zuge auch weiterhin bis zum ableben gewartet aber dann ist vielleicht Mitte Oktober 2070.

Rollo83

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Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #19253 am: 10.10.2025 06:54 »
Politisch spannend ist es für mich insoweit, als dass wir mit einer Entscheidung eigentlich auch eine Aussage dazu erhalten, was eigentlich ein angemessener Mindestlohn wäre, der einem ein Leben ermöglichen würde, ohne auf Unterstützung der Gemeinschaft angewiesen zu sein.

Auf welche Entscheidung beziehst du dich jetzt?
Einen Mindestlohn von 12,82€ die Stunde haben wir ja jetzt schon in Deutschland.
Da sich eine Vollzeitstelle in Deutschland irgendwo ganz grob zwischen 35h und 40h die Woche bewegt kann man damit doch eigentlich jetzt auch schon sagen wie hoch ein angemessener Bruttolohn wäre um über die Runde zu kommen. Wie realistisch das ist von Mindestlohn zu leben lasse ich mal außen vor.

SwenTanortsch

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« Antwort #19254 am: 10.10.2025 07:15 »
Sorry @Swen. Ich schätze deine Beiträge und hoffe auf schnellstmögliche Durchdringung des Beschlusses. Nochmehr hoffe ich aber das mein DH den Stoff durchdringt und die richtigen Schlüsse daraus zieht 😆.

Habe nur noch ein vernünftiges Hemd, aber noch viele Hosen.

Tja, mein Dienstherr stellt zumindest Uniform als Teil der aA weil die Dienstbezüge nicht für mehrere vernünftige Hemden reichen.

Wenn er könnte - und warum sollte er eigentlich irgendwann meinen, nicht zu können -, würde er auch das alsbald geflissentlich einstellen und mit der Notwendigkeit begründen, dass eine Uniform den Austausch zwischen Polizei und Bevölkerung nur behindern könne, weil sie doch eine Distanz schüfe, die nach Abschaffung von Polizeiwagen nicht mehr angebracht wäre, da so der Polizist doch auch hier wie mit seinem dienstlichen Privatwagen der staatlichen Ordnung einen eigenen und so zeitgemäßen individuellen Chic geben könnte, wenn er also in seiner Privatkleidung von zu Hause aus - nach Abschaffung der doch eigentlich aus dem Kaiserreich stammenden Reviere, die man vor ihrer Abschaffung deshalb als antiquiert erkannt hatte - zu Fuß oder auf dem gemieteten (auf eigene Kosten, da ein Anspruch auf einen fahrbaren Untersatz sich mit den hergebrachten Grundsätze nach seiner Auffassung mit hoher Wahrscheinlichkeit kaum vereinbaren ließe: Traditionalität, denn es würde wohl kaum jemand behaupten wollen, dass der 1879 seinen Dienst verrichtende Polizeibeamte ein Diesel- oder Elektroauto gefahren habe) Elektroroller seinen Dienst verrichtete, was doch ebenfalls ein wichtiger Beitrag zur Bürgernähe wäre - dienstliche wie überhaupt Privatwagen seien bekanntlich der polizeilichen Gesundheit deutlich weniger zuträglich als ausgedehnte tägliche Fußmärsche an der frischen Luft und dienten so der polizeilichen Tauglichkeit anders als die täglichen Fußmärsche an der frischen Luft nicht, um also das Erreichen der regelmäßigen Pensionsgrenze mit schon 73 Jahren hinreichend zu gewährleisten -, insbesondere weil ja die Reviere sowieso abgeschafft werden konnten, da dank der notwendigen Polizeireform auch alle Polizisten weitestgehend nah beieinander wohnten, und zwar praktischerweise genau in den sozialen Brennpunkten, wo man sie nun auch am dringendsten bräuchte, da es ob der amtsangemessenen Alimentation für eine andere Unterkunft zumeist nicht reichte. Der Schaffung von Bürgernähe und die Beachtung haushälterischer Notwendigkeiten habe man so durch die notwendige Polizeireform zu einem schönen Ausgleich verholfen, wie man dann auch zur Gewinnung von Nachwuchs überall im Land plakatierte: "Der Dienstherr, Dein Freund und Helfer".

maxg

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Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #19255 am: 10.10.2025 07:40 »
Gab es hier eigentlich schon Ansätze, wie sie ein Advocatus Diaboli vielleicht wählen würde? Oder anders formuliert:
Was könnten die Dienstherren eigentlich tun, um die finanzielle Welle einer (zu erwartenden) BVerfG-Entscheidung mit massiver Erhöhung der normierten Bezüge zu dämpfen?

Mir fallen da als "Bausteine" ein:
  • Erhöhung der Wochenarbeitszeit, um Beamte in erheblicher Zahl in Teilzeit zu drängen mit dann eben auch nur Teil-Bezügen
  • Streichung unterer Besoldungsgruppen mit automatischer Beförderung der wenigen Menschen dort (ggf. auch nur faktisch durch Zulagen A3, A4, A5)
  • Streichung der unteren Erfahrungsstufen, ggf. auch nur bei den unteren Besoldungsstufen (kostet wenig, wirkt viel)
  • Das fiktive Partnereinkommen steht ja schon im Raum, der sich hoffentlich bald als luftleer erweisen wird
  • Einführung eines "Dämpfungsfaktors" für die Ruhestandsbezüge (reziprok zur Erhöhung o.ä.)
  • ??? ? ???
Auf die Rechtmäßigkeit braucht man bei vielen Punkten nur formale Rücksicht zu nehmen, da sie wohl noch nicht im zu erwartenden Beschluss beleuchtet werden dürften. Hier kann man also in der Gesetzesbegründung noch relativ frei argumentieren ...

BWBoy

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Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #19256 am: 10.10.2025 07:57 »
Gab es hier eigentlich schon Ansätze, wie sie ein Advocatus Diaboli vielleicht wählen würde? Oder anders formuliert:
Was könnten die Dienstherren eigentlich tun, um die finanzielle Welle einer (zu erwartenden) BVerfG-Entscheidung mit massiver Erhöhung der normierten Bezüge zu dämpfen?

Mir fallen da als "Bausteine" ein:
  • Erhöhung der Wochenarbeitszeit, um Beamte in erheblicher Zahl in Teilzeit zu drängen mit dann eben auch nur Teil-Bezügen
  • Streichung unterer Besoldungsgruppen mit automatischer Beförderung der wenigen Menschen dort (ggf. auch nur faktisch durch Zulagen A3, A4, A5)
  • Streichung der unteren Erfahrungsstufen, ggf. auch nur bei den unteren Besoldungsstufen (kostet wenig, wirkt viel)
  • Das fiktive Partnereinkommen steht ja schon im Raum, der sich hoffentlich bald als luftleer erweisen wird
  • Einführung eines "Dämpfungsfaktors" für die Ruhestandsbezüge (reziprok zur Erhöhung o.ä.)
  • ??? ? ???
Auf die Rechtmäßigkeit braucht man bei vielen Punkten nur formale Rücksicht zu nehmen, da sie wohl noch nicht im zu erwartenden Beschluss beleuchtet werden dürften. Hier kann man also in der Gesetzesbegründung noch relativ frei argumentieren ...


Das Streichen der unteren Besoldungsgruppen muss sachlich begründet werden. Geld sparen ist kein sachlicher Grund.

Rheini

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Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #19257 am: 10.10.2025 08:05 »
Gab es hier eigentlich schon Ansätze, wie sie ein Advocatus Diaboli vielleicht wählen würde? Oder anders formuliert:
Was könnten die Dienstherren eigentlich tun, um die finanzielle Welle einer (zu erwartenden) BVerfG-Entscheidung mit massiver Erhöhung der normierten Bezüge zu dämpfen?

Mir fallen da als "Bausteine" ein:
  • Erhöhung der Wochenarbeitszeit, um Beamte in erheblicher Zahl in Teilzeit zu drängen mit dann eben auch nur Teil-Bezügen
  • Streichung unterer Besoldungsgruppen mit automatischer Beförderung der wenigen Menschen dort (ggf. auch nur faktisch durch Zulagen A3, A4, A5)
  • Streichung der unteren Erfahrungsstufen, ggf. auch nur bei den unteren Besoldungsstufen (kostet wenig, wirkt viel)
  • Das fiktive Partnereinkommen steht ja schon im Raum, der sich hoffentlich bald als luftleer erweisen wird
  • Einführung eines "Dämpfungsfaktors" für die Ruhestandsbezüge (reziprok zur Erhöhung o.ä.)
  • ??? ? ???
Auf die Rechtmäßigkeit braucht man bei vielen Punkten nur formale Rücksicht zu nehmen, da sie wohl noch nicht im zu erwartenden Beschluss beleuchtet werden dürften. Hier kann man also in der Gesetzesbegründung noch relativ frei argumentieren ...

Hr. Merz spricht in seinen Beiträge seit einigen Tagen davon, das nun alle schmerzliche Eingriffe hinnehmen müssen.

Ein "Sonderopfer Beamte" ist nicht Verfassungsgemäß, aber wenn es alle träfe .......

Außerdem soll die 48 Std. Woche möglich sein. Dies hätte auch den Vorteil, dass man zu Stauarmen Zeiten fahren würde bzw. wenn der ÖPNV fast leer durch die Gegend fährt (bessere Auslastung) und auch der Verbrauch von Energie in der Mietwohnung, drastisch sinkt. Ob im Gegenzug dann die Heizzeiten in den Dienststellen erweitert werden oder Decken ausgeteilt werden, ist noch nicht abschließend geklärt.

Verwaltungsgedöns

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« Antwort #19258 am: 10.10.2025 08:19 »
Kommt heute eine neue "Terminrolle" vom Verfassungsgericht? Ist wie Lotto spielen... jeden Samstag wird man entätuscht.   ;D

Finanzer

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« Antwort #19259 am: 10.10.2025 08:42 »
Politisch spannend ist es für mich insoweit, als dass wir mit einer Entscheidung eigentlich auch eine Aussage dazu erhalten, was eigentlich ein angemessener Mindestlohn wäre, der einem ein Leben ermöglichen würde, ohne auf Unterstützung der Gemeinschaft angewiesen zu sein.

Auf welche Entscheidung beziehst du dich jetzt?
Einen Mindestlohn von 12,82€ die Stunde haben wir ja jetzt schon in Deutschland.
Da sich eine Vollzeitstelle in Deutschland irgendwo ganz grob zwischen 35h und 40h die Woche bewegt kann man damit doch eigentlich jetzt auch schon sagen wie hoch ein angemessener Bruttolohn wäre um über die Runde zu kommen. Wie realistisch das ist von Mindestlohn zu leben lasse ich mal außen vor.

Laut Europäischer Mindestlohnrichtlinie muss der Mindestlohn Armutsfest sein. Armutsfestigkeit definiert sich nach herschender Meinung mit 60% des Medianlohnes.
Das wären in Deutschland in 15 Euro pro Stunde.

Eine weitere EU-Richtlinie, die zum Schaden der Bevölkerung geflissentlich ignoriert wird.

Zu dem Thema Auswirkung derselben Richtlinie auf die Mindestbesoldung bedenke man, das laut BVerfG für die niedrigste Besoldungsgruppe keine qualifizierte Berufsausbildung von Nöten sein soll (Wortlaut müsste ich nachschlagen).

Ich wollte mögliche Implikationen mal in Ruhe durchrechnen, bisher kam ich leider noch nicht dazu.