Jetzt habe ich dir doch glatt
in dreistester Weise Leichtgläubigkeit und Unverständnis
unterstellt, Zusi, wo du doch, wenn du googlst, zu Ann-Katrin Kaufhold (bzw. zu
diese[r] Dame
)
da nur irgendwelche Aussagen zu AfD, Klimaextremismus und Kommunistenverherrlichung
findest, und ich darüber hinaus nicht einmal deinem Befehl nachgekommen bin, umgehend meine Sicht auf die Dinge dazulegen, was ja sicherlich als selbstverständlich - weil von dir gefordert - anzusehen sein dürfte. Wie konnte ich das nur unterlassen.
Komischerweise finde ich zugleich, wenn ich google, regelmäßig seriöse Aussagen zu einer in der Fachwissenschaft hochangesehenen Juristin, die seit kurzer Zeit die Vizepräsidentin des Bundesverfassungsgerichts ist. Mache ich ggf. irgendwas falsch, wenn ich google?
Darüber hinaus hat Ann-Katrin Kaufhold mit ihrer von Andreas Voßkuhle betreuten Dissertation über Lehrfreiheit als nach ihrer Ansicht maßgebliches Grundrecht eine wegen ihrer systematischen Herangehensweise viel beachtete Dissertation geschrieben, mit ihrer Habilitation bei Andreas Voßkuhle über Systemaufsicht zur Abwehr systemischer Risiken insbesondere im dritten Teil über Systemrisiko und Systemaufsicht im System des Verwaltungsrechts bedenkswerte Gedanken über Aufsichtssystematiken entwickelt, die ebenfalls zeigen, dass hier in der komplexen Lage, in der sich derzeit das Besoldungsrecht und deren Kontrolle (wieder-)finden, jemand in den Zweiten Senat und dort als Vizepräsidentin berufen worden ist, die offensichtlich der zunehmend komplexeren Dogmatik, wie sie sich aus der Verbindung der konservativen Dogmatik mit der der neueren Rechtsprechung ergibt und die alsbald noch einmal ggf. erheblich weiterzuentwickeln sein wird, gewachsen sein wird, die also über eine hohe Expertise gerade für unser Themenfeld hier verfügt, und die schließlich - ebenfalls mit Andreas Voßkuhle - in ihren didaktisch orientierten Beiträgen grundlegende Fragen des öffentlichen Rechts schlank und allgemeinverständlich dargestellt hat, um so zu zeigen, dass notwendige Verknappung bei ihr nicht auf Verkürzung hinausläuft. Wenn ich darüber hinaus das interdisziplinäre Interesse, das sie offensichtlich leitet, mit hinzuziehe, wie es sich gerade wieder in ihrer aktuellen Herausgeberschaft zeigt (
https://www.mohrsiebeck.com/buch/ueber-recht-sprechen-9783161646508/), dann sehe ich hier eine gleichfalls klar über den Tellerrand der reinen Fachjuristerei hinausschauende Juristin, was gleichfalls als Chance zu begreifen sein sollte, unsere komplexe Thematik als solche in ihrer ebenfalls auch gesellschaftlichen und kommunikativen Dimension einordnen zu können, um so offensichtlich dringende Anstöße mit einbringen zu können, die also unser Thema in seiner vertrackten politischen Dimension dringend nötig hat.
Darüber hinaus ist vorauszusetzen, dass eine enge Voßkuhle-Schülerin, die regelmäßig mit ihm über öffentliches Recht veröffentlicht hat, sich umfassend mit seiner Denksystematik beschäftigt haben wird - und da die neuere Dogmatik zum Besoldungsrecht maßgeblich eben grundlegend auf Andreas Voßkuhle zurückgeht, sehe ich auch das als eine offensichtliche Chance der systematischen Fortentwicklung an.
Das ist meine wenig spektakuläre Sicht auf die Dinge. Ich werde also wohl kredenzen müssen, dass ich
keinerlei Fakten zu der gegebenen Behauptung
kenne und habe, so wie ich ja hier auch regelmäßig durch kurze und unbegründete Posts auffalle.
Und wo sind jetzt deine Argumente?