Autor Thema: Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)  (Read 8071380 times)

bebolus

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Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #19290 am: 10.10.2025 18:04 »
Ich denke es bedarf keiner weiteten Worte.

Den Anspruch, den Du Dir hier abzuleiten versuchst, gibt es nicht.

SwenTanortsch

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Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #19291 am: 10.10.2025 18:21 »
Jetzt habe ich dir doch glatt


in dreistester Weise Leichtgläubigkeit und Unverständnis

unterstellt, Zusi, wo du doch, wenn du googlst, zu Ann-Katrin Kaufhold (bzw. zu
diese[r] Dame
)


da nur irgendwelche Aussagen zu AfD, Klimaextremismus und Kommunistenverherrlichung

findest, und ich darüber hinaus nicht einmal deinem Befehl nachgekommen bin, umgehend meine Sicht auf die Dinge dazulegen, was ja sicherlich als selbstverständlich - weil von dir gefordert - anzusehen sein dürfte. Wie konnte ich das nur unterlassen.

Komischerweise finde ich zugleich, wenn ich google, regelmäßig seriöse Aussagen zu einer in der Fachwissenschaft hochangesehenen Juristin, die seit kurzer Zeit die Vizepräsidentin des Bundesverfassungsgerichts ist. Mache ich ggf. irgendwas falsch, wenn ich google?

Darüber hinaus hat Ann-Katrin Kaufhold mit ihrer von Andreas Voßkuhle betreuten Dissertation über Lehrfreiheit als nach ihrer Ansicht maßgebliches Grundrecht eine wegen ihrer systematischen Herangehensweise viel beachtete Dissertation geschrieben, mit ihrer Habilitation bei Andreas Voßkuhle über Systemaufsicht zur Abwehr systemischer Risiken insbesondere im dritten Teil über Systemrisiko und Systemaufsicht im System des Verwaltungsrechts bedenkswerte Gedanken über Aufsichtssystematiken entwickelt, die ebenfalls zeigen, dass hier in der komplexen Lage, in der sich derzeit das Besoldungsrecht und deren Kontrolle (wieder-)finden, jemand in den Zweiten Senat und dort als Vizepräsidentin berufen worden ist, die offensichtlich der zunehmend komplexeren Dogmatik, wie sie sich aus der Verbindung der konservativen Dogmatik mit der der neueren Rechtsprechung ergibt und die alsbald noch einmal ggf. erheblich weiterzuentwickeln sein wird, gewachsen sein wird, die also über eine hohe Expertise gerade für unser Themenfeld hier verfügt, und die schließlich - ebenfalls mit Andreas Voßkuhle - in ihren didaktisch orientierten Beiträgen grundlegende Fragen des öffentlichen Rechts schlank und allgemeinverständlich dargestellt hat, um so zu zeigen, dass notwendige Verknappung bei ihr nicht auf Verkürzung hinausläuft. Wenn ich darüber hinaus das interdisziplinäre Interesse, das sie offensichtlich leitet, mit hinzuziehe, wie es sich gerade wieder in ihrer aktuellen Herausgeberschaft zeigt (https://www.mohrsiebeck.com/buch/ueber-recht-sprechen-9783161646508/), dann sehe ich hier eine gleichfalls klar über den Tellerrand der reinen Fachjuristerei hinausschauende Juristin, was gleichfalls als Chance zu begreifen sein sollte, unsere komplexe Thematik als solche in ihrer ebenfalls auch gesellschaftlichen und kommunikativen Dimension einordnen zu können, um so offensichtlich dringende Anstöße mit einbringen zu können, die also unser Thema in seiner vertrackten politischen Dimension dringend nötig hat.

Darüber hinaus ist vorauszusetzen, dass eine enge Voßkuhle-Schülerin, die regelmäßig mit ihm über öffentliches Recht veröffentlicht hat, sich umfassend mit seiner Denksystematik beschäftigt haben wird - und da die neuere Dogmatik zum Besoldungsrecht maßgeblich eben grundlegend auf Andreas Voßkuhle zurückgeht, sehe ich auch das als eine offensichtliche Chance der systematischen Fortentwicklung an.

Das ist meine wenig spektakuläre Sicht auf die Dinge. Ich werde also wohl kredenzen müssen, dass ich

keinerlei Fakten zu der gegebenen Behauptung

kenne und habe, so wie ich ja hier auch regelmäßig durch kurze und unbegründete Posts auffalle.

Und wo sind jetzt deine Argumente?

amy1987

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Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #19292 am: 10.10.2025 19:51 »
Bitte auf Polemik und persönliche Angriffe verzichten, wir sind doch hier ein Forum mit Anspruch!

Blinkaa

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Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #19293 am: 10.10.2025 20:51 »
Wie unangenehm und peinlich das von euch beiden zu lesen ist..
Bitte wieder dem Forum entsprechend verhalten.

Pensionär

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Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #19294 am: 10.10.2025 22:39 »
Den heutigen Austausch zwischen Swen und Zusi finde ich nicht gelungen.

Es mag im Lebensverlauf eines jeden sicherlich extreme Ereignisse geben und wie fallen dann die Reaktionen aus?

Dieses Forum werde ich auf jeden Fall verlassen!

Verwaltungsgedöns

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Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #19295 am: 10.10.2025 22:54 »
Hahaha Leute, stehe ich wieder auf dem Schlauch? Ist das wieder Ironie? Der Austausch zwischen den beiden war doch recht banal. Oder bin ich abgestumpft?

Foxtrott

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Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #19296 am: 10.10.2025 23:00 »
Absolut harmlos. Und geistreich. Zumindest einseitig.

amy1987

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Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #19297 am: 10.10.2025 23:23 »
Auch wenn man es in einen schnörkligen Satzbau verpackt, ist das Herabsetzen und Verächtlichmachen von anderen Usern definitiv nicht geistreich.

Peinlich trifft es sehr gut. Es wäre schön, wenn man diese Mackergehabe wieder einstellen und zum Sachlichen zurückkehren könnte.

AlxN

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Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #19298 am: 11.10.2025 00:52 »
Manchmal braucht man in seiner eigenen unreflektierten Meinung einfach mal einen Spiegel vorgesetzt, um der Realität ins Gesicht blicken zu können. Dabei kann die Reaktion darauf unterschiedlich ausfallen.

SwenTanortsch

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Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #19299 am: 11.10.2025 01:46 »
Auch wenn man es in einen schnörkligen Satzbau verpackt, ist das Herabsetzen und Verächtlichmachen von anderen Usern definitiv nicht geistreich.

Peinlich trifft es sehr gut. Es wäre schön, wenn man diese Mackergehabe wieder einstellen und zum Sachlichen zurückkehren könnte.

Genauso sehe ich das auch, amy, weshalb ich das hier wiederkehrende Mackerverhalten gegenüber Frauen mit untadeligem Leumund heute mit Mackerverhalten gegen einen entsprechenden Mann beantwortet habe, der hier erst kurz dabei ist, aber wiederkehrend gegen die Vizepräsidentin des Bundesverfassungsgerichts polemisiert, obgleich ihm wiederholt von anderen mitgeteilt worden ist, dass das hier nicht erwünscht ist.

Wenn man also hier wiederkehrend in dieser Art und Weise polemisiert

Bundesverfassungsrichter Dr. Ulrich Maidowski scheidet aus dem Amt.

https://www.bundesverfassungsgericht.de/SharedDocs/Pressemitteilungen/DE/2025/bvg25-091.html

nun isses offiziell.... zum Abschied *winken*  :)

„ Prof. Dr. Ann-Katrin Kaufhold tritt als Nachfolgerin von Dr. Ulrich Maidowski in den Zweiten Senat ein. Sie ist seit 2017 Inhaberin des Lehrstuhls für Staats- und Verwaltungsrecht an der Ludwig-Maximilians-Universität München. Prof. Dr. Ann-Katrin Kaufhold wurde am 25. September 2025 vom Deutschen Bundestag zur Richterin des Bundesverfassungsgerichts und am 26. September 2025 vom Bundesrat zur Vizepräsidentin des Bundesverfassungsgerichts gewählt. Sie hat heute vom Bundespräsidenten ihre Ernennungsurkunde erhalten.“

Na dann gute Nacht für unsere Anliegen. Die Dame hat andere Prioritäten.

also entsprechend so weitermacht (darin liegt die Wiederkehr):

Die Botschaft hör ich wohl, allein mir fehlt der Glaube ...

Was mich dabei wirklich sehr freut und auch beruhigt, ist, dass nun mit Ann-Katrin Kaufhold eine Schülerin Andreas Voßkuhles Vizepräsidentin ist, von der also anzunehmen sein wird, dass seine tiefschürfende Arbeit auch unter ihrer Vize- und ab Ende 2030 Präsidentschaft des Bundesverfassungsgerichts klug fortgeführt werden wird.


Kannst du bitte konkret im Detail erläutern weshalb uns diese Dame explizit hilfreich sein sollte? Wenn ich da Google finde ich da nur irgendwelche Aussagen zu AfD, Klimaextremismus und Kommunistenverherrlichung. Bitte leite her, wie sie helfen soll (und will) die AA herzustellen.

und also der Vizepräsidentin des Bundesverfassungsgerichts kaum verkappt Klimaextremismus und Kommunistenverherrlichung unterstellt, um damit die vergangene Polemik der AfD nun nicht mehr allein gegen eine Kandidatin, sondern so nun gegen das Bundesverfassungsgericht richtet, über deren Vizepräsidentin man also nun spricht

https://www.youtube.com/watch?v=ePHCziJlloY

https://www.n-tv.de/ticker/AfD-warnt-Union-vor-Wahl-der-SPD-Kandidatin-Ann-Katrin-Kaufhold-zur-Verfassungsrichterin-article26047909.html

kann man zunächst freundlich gebliebene Ironie durchaus erwarten, mit der ich heute mein Schreiben eingeleitet habe:


Einfacher dürfte es sein, dass du dich von google nicht auf unseriöse Seiten verfrachten lässt oder die Autoren seriöser Seiten darum bittest, sofern dich google auf sie leiten sollte, dir sachlich im Detail zu erläutern, auf welcher Grundlage sie der Vizepräsidentin des Bundesverfassungsgerichts nur - wie du schreibst - "irgendwelche Aussagen zu AfD, Klimaextremismus und Kommunistenverherrlichung" unterstellen. Sobald du dann ohne viel Probleme erkannt haben wirst, welchen Unsinn man dir dort mit irgendwelchen Aussagen auftischt, können wir uns gerne mit sachlichen Sichtweisen beschäftigen, also uns beispielsweise mit der Frage beschäftigen, wieso die neue Vizepräsidentin Ann-Katrin Kaufhold als Schülerin Andreas Voßkuhles erwarten lässt, dass sie seine tiefschürfende Arbeit klug fortführt.

Wenn man dann allerdings selbst freundliche Ironie nicht verstehen möchte, sondern mit seinen Unterstellungen fortfährt, sollte man sich ggf. nicht allzu sehr beschweren, wenn die zunächst freundliche Ironie nun beißender wird.

Am Ende hat Zusi die sachliche Antwort erhalten (was ich als durchaus freundlich empfunden habe und es auch weiterhin so empfinde), die er gewünscht hat und die da lautete:


Darüber hinaus hat Ann-Katrin Kaufhold mit ihrer von Andreas Voßkuhle betreuten Dissertation über Lehrfreiheit als nach ihrer Ansicht maßgebliches Grundrecht eine wegen ihrer systematischen Herangehensweise viel beachtete Dissertation geschrieben, mit ihrer Habilitation bei Andreas Voßkuhle über Systemaufsicht zur Abwehr systemischer Risiken insbesondere im dritten Teil über Systemrisiko und Systemaufsicht im System des Verwaltungsrechts bedenkswerte Gedanken über Aufsichtssystematiken entwickelt, die ebenfalls zeigen, dass hier in der komplexen Lage, in der sich derzeit das Besoldungsrecht und deren Kontrolle (wieder-)finden, jemand in den Zweiten Senat und dort als Vizepräsidentin berufen worden ist, die offensichtlich der zunehmend komplexeren Dogmatik, wie sie sich aus der Verbindung der konservativen Dogmatik mit der der neueren Rechtsprechung ergibt und die alsbald noch einmal ggf. erheblich weiterzuentwickeln sein wird, gewachsen sein wird, die also über eine hohe Expertise gerade für unser Themenfeld hier verfügt, und die schließlich - ebenfalls mit Andreas Voßkuhle - in ihren didaktisch orientierten Beiträgen grundlegende Fragen des öffentlichen Rechts schlank und allgemeinverständlich dargestellt hat, um so zu zeigen, dass notwendige Verknappung bei ihr nicht auf Verkürzung hinausläuft. Wenn ich darüber hinaus das interdisziplinäre Interesse, das sie offensichtlich leitet, mit hinzuziehe, wie es sich gerade wieder in ihrer aktuellen Herausgeberschaft zeigt (https://www.mohrsiebeck.com/buch/ueber-recht-sprechen-9783161646508/), dann sehe ich hier eine gleichfalls klar über den Tellerrand der reinen Fachjuristerei hinausschauende Juristin, was gleichfalls als Chance zu begreifen sein sollte, unsere komplexe Thematik als solche in ihrer ebenfalls auch gesellschaftlichen und kommunikativen Dimension einordnen zu können, um so offensichtlich dringende Anstöße mit einbringen zu können, die also unser Thema in seiner vertrackten politischen Dimension dringend nötig hat.

Darüber hinaus ist vorauszusetzen, dass eine enge Voßkuhle-Schülerin, die regelmäßig mit ihm über öffentliches Recht veröffentlicht hat, sich umfassend mit seiner Denksystematik beschäftigt haben wird - und da die neuere Dogmatik zum Besoldungsrecht maßgeblich eben grundlegend auf Andreas Voßkuhle zurückgeht, sehe ich auch das als eine offensichtliche Chance der systematischen Fortentwicklung an.

Das ist meine wenig spektakuläre Sicht auf die Dinge.

Wer wiederkehrend polemisiert und hier die Propaganda der AfD ins Forum einschleppt, sollte sich nicht beschweren - darf das aber gerne -, wenn ihm vor Augen geführt wird, wie das ist, wenn sich seine Polemik nun gegen ihn selbst richtet.

Dass sich beißende Polemik nicht schön liest, ist in Rechung zu stellen, Polemik mit Polemik zu beantworten, kann man als moralisch verwerflich empfinden - und ist es vielleicht auch -; aber so, wie ich Zusis Schreiben hier im Forum lese, kann er sie wohl ab, denke ich - oder sehe ich das falsch, Zusi?

Und was ist nun mit dem sachlichen Gehalt meines heutigen Schreibens, den ich soeben zitiert habe. Reicht dir das als sachliche Antwort - oder soll ich den sachlichen Gehalt meiner Antwort vertiefen?

PS. Nicht vergessen: Ich bin Lehrer an einer lebenswerten Schule in einem ehemaligen Arbeiterviertel, in dem man also von Fall zu Fall deutlich miteinander spricht. Denn hier weiß man: Gewitter müssen es nicht in jedem Fall sein, sind aber meistens, also reinigend. Die Sprache hier ist nicht selten rau, aber herzlich. So ist das hier. Es gibt schlechtere Orte.

xap

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« Antwort #19300 am: 11.10.2025 05:21 »
Alles schön und gut. Manchmal kann man, auch wenn es schwer fällt, bestimmte Dinge versuchen zu ignorieren - auch wenn es nicht immer leicht ist. Geht wohl den meisten so. Von daher gern wieder zurück zum Thema. Denn eines kommt hier ganz sicher nicht gut an, den Lehrer hier raushängen zu lassen. :)

Blinkaa

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« Antwort #19301 am: 11.10.2025 06:52 »
Danke xap! Ich hoffe es ist jetzt angekommen. Und manch einer fühlt sich nicht schon wieder in seinem Berufsethos erdolcht.. Bitte endlich wieder zum Thema und mal in Gelassenheit üben. Sollten wir Beamte doch so gut können.

amy1987

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« Antwort #19302 am: 11.10.2025 08:25 »
Leider liest es sich aus Swens defensiver Antwort, dass er nicht verstanden hat, worum es geht.

Erwachsenen, gebildeten und gefestigten Menschen sollte es möglich sein, sich nicht von jedem unreflektierten Beitrag und jeder Provokation mitreißen zu lassen und sich auf das gleiche oder schlimmeres Niveau herabzulassen. Konfliktlösung und Deeskalation sehen anders aus und sind hier zuallersterst von einem Moderator zu erwarten. Schon meinem fünfjährigen Sohn versuche ich beizubringen, dass es nicht okay ist, zuzuschlagen, wenn man von jemand anderem gepiesackt wird.

Aus meinem und mehreren anderen Beiträgen ist zu erkennen, dass ein derartiges Gebaren hier im Forum nicht erwünscht ist. Das Problem besteht ja auch nicht erst seit der letzten Auseinandersetzung, sondern bereits seit längerem und führt zu einem zusehends abwertenden und aggressiven Tonfall im Forum.

Alexander79

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« Antwort #19303 am: 11.10.2025 08:34 »
Grundsätzlich darf das Existenzminimum in Deutschland nach der ständigen Rechtsprechung des BVerfG nicht besteuert werden. Das gilt grundsätzlich sowohl für den TB als auch den Beamten.
Ja, da gehts aber los ...
ZuExistenzminimum zählt ja eigentlich nicht unbedingt nur das der eigentliche Bürgergeldsatz, sondern auch die Kosten für Wohnung und soziale Teilhabe.
Somit eigentlich alles, was der Bürgergeldempfänger an Leistungen bekommt.
Nach der Logik, müsste aber der Freibetrag einer Familie aber somit bei round about 40.000€ liegen, das Gehalt darunter dürfte überhaupt nicht versteuert werden. (abzüglich Kindergeld)

lotsch

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« Antwort #19304 am: 11.10.2025 09:35 »
Leider liest es sich aus Swens defensiver Antwort, dass er nicht verstanden hat, worum es geht.

Schon meinem fünfjährigen Sohn versuche ich beizubringen, dass es nicht okay ist, zuzuschlagen, wenn man von jemand anderem gepiesackt wird.


Bin ich froh, dass mir als Fünfjährigen etwas anderes beigebracht wurde.