Autor Thema: Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)  (Read 8141789 times)

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Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #19470 am: 15.10.2025 22:11 »
Lieber Swen,

vielen Dank für deine klaren und fundierten Worte – gerade in einem Umfeld, in dem die Diskussion manchmal ins Persönliche abgleitet, sind deine Beiträge wohltuend sachlich und zugleich verständlich. Es tut gut zu sehen, dass jemand mit so viel Fachkenntnis und Geduld die Mühe auf sich nimmt, die komplizierten Zusammenhänge für uns alle greifbar zu machen.

Dein Ansatz, die juristischen Feinheiten mit konkreten Folgen für uns als Betroffene zu verbinden, ist wirklich ermutigend. Es zeigt, dass Recht nicht im luftleeren Raum existiert, sondern unser tägliches Leben ganz konkret berührt.

Eine kleine Frage hätte ich noch, die mich beschäftigt: Falls das BVerfG diesmal tatsächlich sehr klare Leitplanken für die Länder zieht – siehst du eine Chance, dass wir in Zukunft weniger von endlosen „Korrekturschleifen“ (Gesetz → Widerspruch → neues Urteil → neues Gesetz …) betroffen sein werden? Oder gehört dieses Pingpong einfach unvermeidbar zum System?

Auf jeden Fall: Danke für deine Arbeit hier – und bleib bitte unbedingt dran, auch wenn’s manchmal anstrengend ist. Viele von uns nehmen aus deinen Beiträgen viel Mut und Orientierung mit. Ich selbst bin betroffener Niedersachse und bin um jede Hilfestellung dankbar.

Umlauf

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Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #19471 am: 15.10.2025 22:25 »
@ Zusi:

Der gute Swen tut hier mehr für uns als manch Anderer und bereichert uns mit seinem Fachwissen. Er dürfte deutschlandweit die führende Kompetenz beim Thema aA sein. Was hast Du zu bieten (außer Herummäkeln)!?
Genau das. Dass er vieles im Konjunktiv formuliert, liegt in der Natur der Sache. Ich glaube nämlich nicht, dass er Verfassungsrichter oder hoher Beamter im BMI ist.

Genau das hat er auch nie behauptet. Viel mehr hat er sogar gesagt, dass beides nicht auf ihn zutrifft.

Ohne ihn hätte ich das Thema wahrscheinlich nicht so aufgesogen, auch wenn ich seinen Texten nicht immer in Gänze folgen kann, dafür ist das Thema dann doch viel zu abstrakt.

Julianx1

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Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #19472 am: 15.10.2025 22:33 »
Wenn ich jetzt mal alles so wirken lasse nach all den bisherigen Jahren im aktiven Dienst: das Thema AaBesoldung, diese Beförderungspraxis, die "Zuschläge" von max 3,60 € /h am Sonntag (Sachsen) und der rigorosen Streichung von bis zu 4,55h Mehrarbeit im Monat (man muss über 5h kommen sonst haste 4,55h umsonst länger gemacht), dann frage ich mich langsam: was zum Teufel soll der Scheixx? Das Problem ist, um so mehr man darüber nachdenkt, desto unbegreiflicher ist dieser ganze Wahnsinn und macht einen fassungslos, irre und vielleicht sogar krank.
Ich weiß nicht ob es anderen auch so geht, aber mich macht das langsam echt fertig. Und wenn ich dann weiterschaue, wie hier Geld sinnlos verschwendet und verschenkt wird, zweifle ich noch mehr.

Richtig. Aus der Seele gesprochen. Man sieht wie der Dienstherr seit Jahren die Beamten als Sparsäue der Nation behandelt. Wie lang sich Themen trotz Rechtsprechung wie die Aa hinziehen ohne das man auch mit ernsthaft daran denkt etwas umzusetzen. Wie bei jeder Gelegenheit die knappen Kassen angeführt werden. Und dann sieht man dienstlich wie hunderte von Millionen für Schwachsinn rausgehauen wird. Das wurmt eine mit den Jahren ganz schön.

beamtenjeff

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Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #19473 am: 15.10.2025 22:55 »
Auch wenn zur aA bislang keine weitere Entscheidung aus Karlsruhe vorliegt, entlockte mir das heutige Urteil zum öffentlich-rechtlichen Rundfunk doch ein Schmunzeln. Ich kann mich in diesem Forum an die eine oder andere Diskussion erinnern, bei der spöttisch auf jene mit dem Finger gezeigt wurde, die den Garant für echten Pluralismus im ÖRR als verfehlt darstellten.

Das BVerfsG ist offensichtlich in bester Laune, um die Dinge auch mal nüchtern und objektiv zu betrachten - vielleicht schaffen sie es auch den Gesetzgebern im Zuge der aA einmal mehr ordentlich Dampf unter dem Hintern zu machen.

Maximus

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Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #19474 am: 15.10.2025 23:39 »
Lieber Swen,

vielen Dank für deine klaren und fundierten Worte – gerade in einem Umfeld, in dem die Diskussion manchmal ins Persönliche abgleitet, sind deine Beiträge wohltuend sachlich und zugleich verständlich. Es tut gut zu sehen, dass jemand mit so viel Fachkenntnis und Geduld die Mühe auf sich nimmt, die komplizierten Zusammenhänge für uns alle greifbar zu machen.

Dein Ansatz, die juristischen Feinheiten mit konkreten Folgen für uns als Betroffene zu verbinden, ist wirklich ermutigend. Es zeigt, dass Recht nicht im luftleeren Raum existiert, sondern unser tägliches Leben ganz konkret berührt.

Eine kleine Frage hätte ich noch, die mich beschäftigt: Falls das BVerfG diesmal tatsächlich sehr klare Leitplanken für die Länder zieht – siehst du eine Chance, dass wir in Zukunft weniger von endlosen „Korrekturschleifen“ (Gesetz → Widerspruch → neues Urteil → neues Gesetz …) betroffen sein werden? Oder gehört dieses Pingpong einfach unvermeidbar zum System?

Auf jeden Fall: Danke für deine Arbeit hier – und bleib bitte unbedingt dran, auch wenn’s manchmal anstrengend ist. Viele von uns nehmen aus deinen Beiträgen viel Mut und Orientierung mit. Ich selbst bin betroffener Niedersachse und bin um jede Hilfestellung dankbar.

Und die Braunhals KI in Full Swing

Wie kann man nur so schlecht gelaunt sein und so eine miese Stimmung verbreiten? Hilft keinem weiter...
Man merkt wirklich, dass du noch nicht lange im Forum aktiv bist.Vielleicht solltest du erst einmal recherchieren, um wen es sich bei Swen tatsächlich handelt. Kleiner Tipp: Google mal Dr. Torsten Schwan zum Thema Besoldung...
Das wird dir vielleicht die Augen öffnen.

Admin2

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Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #19475 am: 16.10.2025 01:37 »
Beiträge gelöscht wegen Beleidigung.
« Last Edit: 16.10.2025 01:45 von Admin2 »

Rollo83

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Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #19476 am: 16.10.2025 06:14 »
Nachzahlungen haben Familien mit Kindern zu erwarten.
Ob bei Gestaltung einer neuen Besoldungstabelle das Abstandsgebot und weitere Kriterien des noch zu erwartenden Urteils des Bundesverfassungsgerichts umgesetzt werden, bleibt abzuwarten.

„Zu erwarten“ klingt für mich als beschlossene Sache. Ich würde dich also bitten mir kurz die Quelle zu der Aussage zu zeigen damit ich mir das mal kurz durch lesen kann was man da zu erwarten hat?

SwenTanortsch

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Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #19477 am: 16.10.2025 08:47 »
Lieber Swen,

vielen Dank für deine klaren und fundierten Worte – gerade in einem Umfeld, in dem die Diskussion manchmal ins Persönliche abgleitet, sind deine Beiträge wohltuend sachlich und zugleich verständlich. Es tut gut zu sehen, dass jemand mit so viel Fachkenntnis und Geduld die Mühe auf sich nimmt, die komplizierten Zusammenhänge für uns alle greifbar zu machen.

Dein Ansatz, die juristischen Feinheiten mit konkreten Folgen für uns als Betroffene zu verbinden, ist wirklich ermutigend. Es zeigt, dass Recht nicht im luftleeren Raum existiert, sondern unser tägliches Leben ganz konkret berührt.

Eine kleine Frage hätte ich noch, die mich beschäftigt: Falls das BVerfG diesmal tatsächlich sehr klare Leitplanken für die Länder zieht – siehst du eine Chance, dass wir in Zukunft weniger von endlosen „Korrekturschleifen“ (Gesetz → Widerspruch → neues Urteil → neues Gesetz …) betroffen sein werden? Oder gehört dieses Pingpong einfach unvermeidbar zum System?

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Ich denke, wir können zunächst einmal davon ausgehen, dass das Bundesverfassungsgericht seine Rechtsprechung fortsetzen wird, appropriate, wie es das in der letzten Randnummer der aktuellen Entscheidung ausgeführt hat:

"Eine rückwirkende Behebung ist jedoch sowohl hinsichtlich der Kläger der Ausgangsverfahren als auch hinsichtlich etwaiger weiterer Richter und Staatsanwälte erforderlich, über deren Anspruch noch nicht abschließend entschieden worden ist (vgl. BVerfGE 139, 64 <148 Rn. 195>; 140, 240 <316 Rn. 170>; 150, 169 <193 Rn. 64>). Dabei kommt es nicht darauf an, ob insoweit ein Widerspruchs- oder ein Klageverfahren schwebt. Entscheidend ist, dass sie sich gegen die Höhe ihrer Besoldung zeitnah mit den statthaften Rechtsbehelfen gewehrt haben, so dass der Haushaltsgesetzgeber nicht im Unklaren geblieben ist, in wie vielen Fällen es möglicherweise zu Nachzahlungen kommen wird." (https://www.bundesverfassungsgericht.de/SharedDocs/Entscheidungen/DE/2020/05/ls20200504_2bvl000418.html; Hervorhebungen durch ST.)

Denn damit folgt der Senat letztlich der ständigen Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts, sodass zu vermuten sein wird, dass er sich nicht veranlasst sehen dürfte, davon abzuweichen. Das Bundesverwaltungsgericht hat so 2019 klargestellt:

"Für die Geltendmachung des Anspruchs [auf amtsangemessene Alimentation; ST.] genügt es, dass der Beamte zum Ausdruck bringt, sich mit der Höhe seiner Besoldung oder Versorgung insgesamt nicht mehr zufrieden zu geben. So hätte es im vorliegenden Fall ausgereicht, wenn der Kläger - so wie später im gerichtlichen Verfahren - im Jahr 2004 erklärt hätte, dass er für den Fall einer zulässigen Kürzung der jährlichen Sonderzahlung jedenfalls die danach verbleibende Gesamthöhe seiner Versorgungsbezüge für zu niedrig halte, weil sie ihm und seiner Familie keinen angemessenen Lebensstandard mehr ermögliche und sie sich in ihrer Lebensführung einschränken müssten. Ein solches Vorbringen wäre ihm auch als juristischen Laien möglich gewesen. Rechtskenntnisse sind dafür nicht erforderlich." (Urteil vom 21.02.2019 - BVerwG 2 C 50.16 -, https://www.bverwg.de/de/210219U2C50.16.0, Rn. 27)

Denn damit macht das Bundesverwaltungsgericht deutlich, dass ein (ggf. jährlich zu wiederholender) Widerspruch gegen die Höhe der gewährten Besoldung und Alimentation keine erhöhten Rechtskenntnisse voraussetzte, um so dem Beamte zumutbar zu sein.

So verstanden wäre es erstaunlich, wenn nun der Zweite Senat, nachdem er 2020 seine Sicht auf die Dinge mit der oben zitierten Rechtsprechung präzisiert hat, davon abrücken wollte und also bspw. einen Widerspruch als nicht mehr notwendig erachtete.

Insofern wird das von Dir genannte Pingpong für den Beamten solange weitergehen, wie bei ihm gen Ende eines jeweiligen Jahres Zweifel an der Gesamthöhe der ihm in jenem Jahr gewährten Besoldung und Alimentation verbleiben und er sich dann also entsprechend aufgefordert sieht, einen Widerspruch zu führen, weil er davon ausgeht, dass die ihm gewährte Gesamthöhe der Besoldung und Alimentation zu niedrig sei und ihm und seiner Familie entsprechend keinen angemessenen Lebensstandard mehr ermögliche und sie sich also in ihrer Lebensführung eingeschränkt sehen müssten.

Dieser Zweifel dürfte darüber hinaus solange bestehen bleiben, wie die Besoldungsgesetzgeber nicht begründet Anlass für die Vermutung geben sollten, dass sie zu einer wieder amtsangemessenen Alimentation zurückgekehrt sein sollten.

Ergo: Da das Bundesverfassungsgericht mit seiner jüngeren Rechtsprechung dafür gesorgt haben will, dass es sich beim Alimentationsprinzip um keinen zahnlosen Tiger handeln sollte, um zugleich hervorgehoben zu haben, dass es mit den zwischenzeitlich wohl abgeschlossenen Pilotverfahren diesem Anspruch Nachdruck verleihen wolle, wird sich zeigen, wie die Besoldungsgesetzgeber darauf reagieren werden, also nun insbesondere das Abgeordnetenhaus von Berlin, über dessen Gesetzgebung für die Jahre 2010 bis 2015 der Zweite Senat nun entschieden haben wird, und im Gefolge die anderen Besoldungsgesetzgeber, für deren 13 noch über 70 Vorlagen in Karlsruhe anhängig sind, sodass der Zweite Senat offensichtlich über genügend Möglichkeiten verfügen dürfte, falls nötig klarzustellen, was dann klarzustellen ist. Da er ja mit den nun offensichtlich zum Abschluss gebrachten Pilotverfahren den Anspruch vertreten will - wie gestern zitiert -, dass es "sich als effizient für die Bearbeitung aller anderen Vorlagen erweisen" werde, dass nun die Berliner Pilotverfahren ausgewählt worden seien, sollte er sich folglich in der Pflicht sehen, zwischen dem nun wohl abgeschlossenen Pilotverfahren und der Entscheidung über eine weitere der bislang noch über 70 anhängigen Richtervorlagen aus 13 Rechtskreisen schneller zu entscheiden als zwischen der letzten und der nun wohl ergangenen Entscheidung.

Ergo: Schauen wir also jetzt mal, wie die schriftliche Begründung über die Pilotverfahren abgefasst worden ist, wenn sie das Bundesverfassungsgericht alsbald veröffentlichen wird. Danach dürfte - so gilt es begründet zu vermuten - eine ggf. vielfältige Debatte nicht zuletzt in den Medien entspringen, die in dem Moment nicht mehr abreißen sollte, wie das Bundesverfassungsgericht dann tatsächlich den Effizienzgewinn der Entscheidung über die Pilotverfahren nutzte, um die Besoldungsgesetzgeber ins Laufen zu bringen. Versiegte allerdings mit der nun wohl abgeschlossenen Entscheidung über die Pilotverfahren die Quelle der Entscheidungen sogleich wieder auf Jahre, wäre das Ergebnis wohl selbst heute schon absehbar. Der Hüter der Verfassung sieht sich nun also - knapp fünfeinhalb Jahre nach seiner letzten Entscheidung und in Anbetracht eines seitdem in 17 Rechtskreisen zuschanden gerittenen Alimentationsprinzips - m.E. in der Pflicht, den Worten Taten folgen zu lassen. Passierte das nun nicht - würden die Folgen des geplanten Effizienzgewinns nicht durchschlagen -, sollte das nicht nur von Besoldungsgesetzgebern als für sie positives Zeichen gewehrt werden dürfen, mindestens weiterzumachen als wie zuvor.

Was nun aber in der Begründung über die Pilotentsheidungen stehen wird und wie es danach weitergeht, ist alles noch Zukunftsmusik. Der langen Rede kurzer Sinn: Alsbald werden wir zumindest ein wenig schlauer sein, um dann Zeugen zu werden, wie es weitergeht.

tigertom

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Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #19478 am: 16.10.2025 09:02 »
Es wird ja immer auf die leeren Kassen verwiesen..
Trotzdem gibt es Dinge, für die immer Geld da ist.

200 Mio gehen an Entwicklungshilfe nach Gaza, und hier wird auch der Hahn nicht abgedreht:

https://m.youtube.com/watch?v=MTYn1AykOn0

So wird das nie was mit der aA. Aber gut, ich rechne wie gesagt auch nicht mehr damit.

Umzug 1

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« Antwort #19479 am: 16.10.2025 09:16 »
Nachzahlungen haben Familien mit Kindern zu erwarten.
Ob bei Gestaltung einer neuen Besoldungstabelle das Abstandsgebot und weitere Kriterien des noch zu erwartenden Urteils des Bundesverfassungsgerichts umgesetzt werden, bleibt abzuwarten.

„Zu erwarten“ klingt für mich als beschlossene Sache. Ich würde dich also bitten mir kurz die Quelle zu der Aussage zu zeigen damit ich mir das mal kurz durch lesen kann was man da zu erwarten hat?
Hätte den ersten Satz im Konjunktiv formulieren sollen.

Knarfe1000

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« Antwort #19480 am: 16.10.2025 09:18 »
Die Frage ist immer, was politisch priorisiert wird. Und dazu zählt sicher nicht die aA, auch weil es in der Bevölkerung eher schlecht ankommt. Im Gegenteil, mit Kürzungen bei Beamten kann man populistisch sogar Punkte beim Wähler sammeln.

Ohne höchstrichterlichen Zwang wird sich folglich nie etwas bessern. Gleichwohl habe ich derzeit tatsächlich etwas Hoffnung, dass zumindest ein mittelgroßer Schritt Richtung aA anstehen könnte. Vielleicht sogar relativ zeitnah.

Faunus

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« Antwort #19481 am: 16.10.2025 09:36 »
Es wird ja immer auf die leeren Kassen verwiesen..
Trotzdem gibt es Dinge, für die immer Geld da ist.

200 Mio gehen an Entwicklungshilfe nach Gaza, und hier wird auch der Hahn nicht abgedreht:

So wird das nie was mit der aA. Aber gut, ich rechne wie gesagt auch nicht mehr damit.

Du vergleichst aber nicht gerade Brotkrümel mit Schokoladentorte?

tigertom

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« Antwort #19482 am: 16.10.2025 09:40 »
Ist doch nur die Spitze des Eisbergs oder irre ich mich da?

Bastel

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« Antwort #19483 am: 16.10.2025 09:44 »
Es wird ja immer auf die leeren Kassen verwiesen..
Trotzdem gibt es Dinge, für die immer Geld da ist.

200 Mio gehen an Entwicklungshilfe nach Gaza, und hier wird auch der Hahn nicht abgedreht:

https://m.youtube.com/watch?v=MTYn1AykOn0

So wird das nie was mit der aA. Aber gut, ich rechne wie gesagt auch nicht mehr damit.

Nanana, das Geld wird für die Infrastruktur gebraucht. Immerhin sind die Leute Weltmeister im Tunnelbau und in der Raketenwisschaft. Vielleicht sollten wir uns die ganzen wertvollen Ingenieure rüber holen.

tigertom

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Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #19484 am: 16.10.2025 10:01 »
Wenn es doch bloß nicht so traurig wäre....