Autor Thema: Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)  (Read 8177874 times)

Neuer12

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Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #19605 am: 18.10.2025 08:33 »
Den Eingang der Widerspruchs beweisen zu können, ist das eine.

Ich spreche ja hier für die Nachholung der Widersprüche durch diejenigen, die es versäumt haben.

Mit einer schriftlichen Bestätigung ist die Hürde des Nachweis des Eingangs natürlich genommen, wichtiger aber ist die Zusage, dass in Anlehnung auf das Rundschreiben des BMI nochmals persönlich und individuell bestätigt wird, dass auf die zeitnahe Geltendmachung sowie die Einrede der Verjährung verzichtet wird.

Hinsichtlich der Geltendmachung wird dadurch, anders als durch das Rundschreiben, ein individueller Vertrauenstatbestand geschaffen.

Ein schriftlicher Verzicht auf die Einrede der Verjährung schließt eine spätere prozessuale Geltendmachung durch den DH aus.

Und wenn kein Verzicht auf die einrede der Vorausklage kommt?

rw

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Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #19606 am: 18.10.2025 09:17 »
Guten Tag,
Wir sind alle gespannt wie es weitergeht mit den Entscheidungen. Diese betreffen in Masse nach meinem Verständnis aber diejenigen die fortgesetzt Widerspruch einlegen bzw. Klagten.

Mir drängt sich jedoch die naive Frage auf, dass im Falle einer nachzubessernden und insbesondere einer Anzuhebenden um dem Mindestabstand zu erreichen, Alimentation, bspw in den Hahren 2015 bis 2018 dann nicht auch eine bis heute anzupassene Besoldung greift?!

Sprich: 2015 muss angehoben werden. Damit würde eine Basis inkl. Der in die BesG übernommenen prozentualen Erhöhungen neu festgesetzt werden?!

Oder ist das zu naiv?

Danke und Gruß!

GoodBye

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Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #19607 am: 18.10.2025 09:20 »
Vorausklage ist ein Begriff aus dem Bürgschaftsrecht, dabei geht es darum, dass zunächst der Hauptschuldner in Anspruch genommen wird.

Wenn seitens der Besoldungsstelle kein Verzicht auf die Verjährung erfolgt, unter Hinweis auf das Rundschreiben und dem Aspekt der Selbstbindung der Verwaltung auffordern, dies schriftlich zu tun.

Man kann dies ansonsten wohl kaum erzwingen. Die Handhabung ist leider unterschiedlich.

GoodBye

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Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #19608 am: 18.10.2025 09:27 »
Guten Tag,
Wir sind alle gespannt wie es weitergeht mit den Entscheidungen. Diese betreffen in Masse nach meinem Verständnis aber diejenigen die fortgesetzt Widerspruch einlegen bzw. Klagten.

Mir drängt sich jedoch die naive Frage auf, dass im Falle einer nachzubessernden und insbesondere einer Anzuhebenden um dem Mindestabstand zu erreichen, Alimentation, bspw in den Hahren 2015 bis 2018 dann nicht auch eine bis heute anzupassene Besoldung greift?!

Sprich: 2015 muss angehoben werden. Damit würde eine Basis inkl. Der in die BesG übernommenen prozentualen Erhöhungen neu festgesetzt werden?!

Oder ist das zu naiv?

Danke und Gruß!

Das ist ja das Absurde, man setzt das alte Gesetz neu auf und sagt dann, es sei nun verfassungsgemäß. Das ist auf dem Niveau, dass man jetzt nicht mehr Geld brauche, weil die Inflation ja nun niedriger sei.

Für mich haben diese aufeinander aufsetzenden Besoldungsgesetze etwas von Supermarkt.

Ich etikettiere das gammlige Hackfleisch um und sage nun, es sei wieder frisch.

Verwaltungsgedöns

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Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #19609 am: 18.10.2025 09:34 »
Hallo zusammen,

meine böse Glaskugel zeigt mir folgendes an:
1. Bürgergeld runter
...
10. was dadurch eingespart wird ist für die Diäten +xxx%

Einfach mal so das Bürgergeld senken oder die Grundsicherung wie es jetzt heisst ist nicht so ohne weiteres möglich. In irgendeinem Gesetz, ist festgeschrieben, dass dieses jährlich der Inflation anzupassen ist. So ist da wenig Spielraum für eine Senkung. Vielleicht kennt irgendeiner die gesetzliche Grundlage dafür.

In irgendeinem Gesetz steht auch das wir aA werden müssen und das es zusätzlich ein Abstandsgebot zwischen den verschiedenen Stufen geben muss. Also Politik und Gesetz spielen anscheinend keine wirkliche Rolle.

Haha. Punkt für dich!

Aber wenn das Verfassungsgericht dann zu den Belangen der Beamten entscheiden muss, dauert es von Anfang bis Ende ca. 16 Jahre. Wenn das Verfassungsgericht zu Themen im Bereich Bürgergeld, Asyl etc. entscheiden muss, dauert es wie lange? Und wenn es dort Nachzahlung gibt, sind diese dann womöglich sogar verzinst. Bei uns frisst die Inflation sehr viel auf. Wieviel Inflation hatten wir seit 2011? Jetzt muss China nur noch eine Seeblockade bei Taiwan machen. Wieviel Inflation haben wir dann pro Jahr? 20 Prozent?

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Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #19610 am: 18.10.2025 09:56 »
Hallo zusammen,

meine böse Glaskugel zeigt mir folgendes an:
1. Bürgergeld runter
...
10. was dadurch eingespart wird ist für die Diäten +xxx%

Einfach mal so das Bürgergeld senken oder die Grundsicherung wie es jetzt heisst ist nicht so ohne weiteres möglich. In irgendeinem Gesetz, ist festgeschrieben, dass dieses jährlich der Inflation anzupassen ist. So ist da wenig Spielraum für eine Senkung. Vielleicht kennt irgendeiner die gesetzliche Grundlage dafür.

In irgendeinem Gesetz steht auch das wir aA werden müssen und das es zusätzlich ein Abstandsgebot zwischen den verschiedenen Stufen geben muss. Also Politik und Gesetz spielen anscheinend keine wirkliche Rolle.

Haha. Punkt für dich!

Aber wenn das Verfassungsgericht dann zu den Belangen der Beamten entscheiden muss, dauert es von Anfang bis Ende ca. 16 Jahre. Wenn das Verfassungsgericht zu Themen im Bereich Bürgergeld, Asyl etc. entscheiden muss, dauert es wie lange? Und wenn es dort Nachzahlung gibt, sind diese dann womöglich sogar verzinst. Bei uns frisst die Inflation sehr viel auf. Wieviel Inflation hatten wir seit 2011? Jetzt muss China nur noch eine Seeblockade bei Taiwan machen. Wieviel Inflation haben wir dann pro Jahr? 20 Prozent?

Es ist nunmal eine zwei Klassen Jusitz. Liegt nicht im Auge des Betrachters sondern auf der Hand für jeden erkennbar. Bürgis und Nafris haben absoluten Vorrang im Eilverfahren vor ALLEM anderen INSBESONDERE vor unserem Anliegen.

Verwaltungsgedöns

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Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #19611 am: 18.10.2025 10:29 »
Hallo zusammen,

meine böse Glaskugel zeigt mir folgendes an:
1. Bürgergeld runter
...
10. was dadurch eingespart wird ist für die Diäten +xxx%

Einfach mal so das Bürgergeld senken oder die Grundsicherung wie es jetzt heisst ist nicht so ohne weiteres möglich. In irgendeinem Gesetz, ist festgeschrieben, dass dieses jährlich der Inflation anzupassen ist. So ist da wenig Spielraum für eine Senkung. Vielleicht kennt irgendeiner die gesetzliche Grundlage dafür.

In irgendeinem Gesetz steht auch das wir aA werden müssen und das es zusätzlich ein Abstandsgebot zwischen den verschiedenen Stufen geben muss. Also Politik und Gesetz spielen anscheinend keine wirkliche Rolle.

Haha. Punkt für dich!

Aber wenn das Verfassungsgericht dann zu den Belangen der Beamten entscheiden muss, dauert es von Anfang bis Ende ca. 16 Jahre. Wenn das Verfassungsgericht zu Themen im Bereich Bürgergeld, Asyl etc. entscheiden muss, dauert es wie lange? Und wenn es dort Nachzahlung gibt, sind diese dann womöglich sogar verzinst. Bei uns frisst die Inflation sehr viel auf. Wieviel Inflation hatten wir seit 2011? Jetzt muss China nur noch eine Seeblockade bei Taiwan machen. Wieviel Inflation haben wir dann pro Jahr? 20 Prozent?

Es ist nunmal eine zwei Klassen Jusitz. Liegt nicht im Auge des Betrachters sondern auf der Hand für jeden erkennbar. Bürgis und Nafris haben absoluten Vorrang im Eilverfahren vor ALLEM anderen INSBESONDERE vor unserem Anliegen.

Das ist ausdrücklich nicht meine Wortwahl.

beamtenjeff

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Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #19612 am: 18.10.2025 10:29 »
Es ist nunmal eine zwei Klassen Jusitz. Liegt nicht im Auge des Betrachters sondern auf der Hand für jeden erkennbar. Bürgis und Nafris haben absoluten Vorrang im Eilverfahren vor ALLEM anderen INSBESONDERE vor unserem Anliegen.

Was hat das mit den Verfassungsgerichten zu tun? Was du beschreibst ist eher die generelle Überlastung der Justiz - das hat hiermit allerdings so gut wie 0 zu tun.

Verwaltungsgedöns

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« Antwort #19613 am: 18.10.2025 10:36 »
Es ist nunmal eine zwei Klassen Jusitz. Liegt nicht im Auge des Betrachters sondern auf der Hand für jeden erkennbar. Bürgis und Nafris haben absoluten Vorrang im Eilverfahren vor ALLEM anderen INSBESONDERE vor unserem Anliegen.

Was hat das mit den Verfassungsgerichten zu tun? Was du beschreibst ist eher die generelle Überlastung der Justiz - das hat hiermit allerdings so gut wie 0 zu tun.

Es gab eine offizielle Formulierung des Verfassungsgerichtes. Da hieß es, dass unsere Verfahren sich auch wegen der Belastung mit den Asylverfahren deutlich verzögert haben.

beamtenjeff

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Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #19614 am: 18.10.2025 10:40 »
Es ist nunmal eine zwei Klassen Jusitz. Liegt nicht im Auge des Betrachters sondern auf der Hand für jeden erkennbar. Bürgis und Nafris haben absoluten Vorrang im Eilverfahren vor ALLEM anderen INSBESONDERE vor unserem Anliegen.

Was hat das mit den Verfassungsgerichten zu tun? Was du beschreibst ist eher die generelle Überlastung der Justiz - das hat hiermit allerdings so gut wie 0 zu tun.

Es gab eine offizielle Formulierung des Verfassungsgerichtes. Da hieß es, dass unsere Verfahren sich auch wegen der Belastung mit den Asylverfahren deutlich verzögert haben.

Okay das wusste ich nicht. Das ist natürlich wieder Öl ins Feuer...

BerndStromberg

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Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #19615 am: 18.10.2025 11:45 »
Es ist nunmal eine zwei Klassen Jusitz. Liegt nicht im Auge des Betrachters sondern auf der Hand für jeden erkennbar. Bürgis und Nafris haben absoluten Vorrang im Eilverfahren vor ALLEM anderen INSBESONDERE vor unserem Anliegen.

Was hat das mit den Verfassungsgerichten zu tun? Was du beschreibst ist eher die generelle Überlastung der Justiz - das hat hiermit allerdings so gut wie 0 zu tun.

Es gab eine offizielle Formulierung des Verfassungsgerichtes. Da hieß es, dass unsere Verfahren sich auch wegen der Belastung mit den Asylverfahren deutlich verzögert haben.

Okay das wusste ich nicht. Das ist natürlich wieder Öl ins Feuer...
Das ist ein generelles Problem. Durch den Zuzug von Hunderttausenden pro Jahr werden unsere eh schon auf Kante genähten Systeme (Sozialleistungen, Krankenversicherung, sozialer Wohnungsbau, Kitas, Schulen, Justiz usw.) dauerhaft überlastet. Wenn man auf diesen simplen Zusammenhang hingewiesen hat, wurde man von links bis mitte links als Rechts verunglimpft und Liberal bis Mitte Rechts duckten sich weg, um die Wähler der Linken nicht zu mobilisieren.

Dass sich dieser Zusammenhang besonders auf die Verfahrenslaufzeiten vor den Verwaltungsgerichten auswirkt, die bei Asylquoten von teilweise über 50% immer mehr zu Asylgerichten werden, liegt auf der Hand und wird sich zukünftig noch weiter verschärfen:

Zitat
„Gemeinsame Abschlusserklärung:

Im Rahmen ihrer diesjährigen Konferenz in Münster haben sich die Präsidentinnen und Präsidenten u. a. mit den Gesetzentwürfen zur Anpassung des nationalen Rechts an die Reform des Gemeinsamen Europäischen Asylsystems (GEAS) be­fasst.

Die Präsidentinnen und Präsidenten appellieren an den Gesetzgeber, die Spiel­räume, die das Unionsrecht den Mitgliedstaaten lässt, zu nutzen, um einen qualitativ hohen und zugleich zeitnahen Rechtsschutz zu gewährleisten. So sollten vor allem die gerichtlichen Entscheidungsfristen im Gesetzent­wurf großzügiger gesetzt oder, soweit unionsrechtlich nicht gefordert, gestrichen wer­den, um den Anforderungen eines angemessenen Rechtsschutzes in sämtlichen Rechtsgebieten Rechnung zu tragen. Die im Entwurf bislang vorgesehenen Ent­scheidungsfristen – über ein Asylverfahren in erster Instanz innerhalb von sechs Mo­naten und über ein Eilverfahren in zweiter Instanz innerhalb von zwei Wochen – hät­ten eine Bevorzugung dieser Verfahren zur Folge, die im Verhältnis zu anderen Rechtsschutzsuchenden nur schwer zu vermitteln wäre.“

https://www.ovg.nrw.de/behoerde/presse/pressemitteilungen/42_250923/index.php

Speziell von Maidowski als für die Besoldung zuständigem Berichterstatter ist mir die Überschrift des nachfolgenden Artikels in Erinnerung geblieben („Bis zum Boarding müssen wir entschieden haben“):

https://www.lto.de/recht/hintergruende/h/bverfg-richter-ulrich-maidowski-vortrag-asylrecht-gefluechtete-deutschland-abschiebung-afghanistan

Man kann das alles so wollen, nur sollte man das den Leuten dann auch einmal so ehrlich sagen, nämlich dass unsere Aufnahmebereitschaft mit Wohlstandsverlusten für den Rest einhergeht, und dies nicht aus Feigheit den ganz Rechten von der AfD überlassen, um dann wiederum auf diese mit spitzen Fingern zu zeigen. Das ist Doppelmoral und Brandbeschleuniger zugleich.

« Last Edit: 18.10.2025 11:52 von BerndStromberg »

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« Antwort #19616 am: 18.10.2025 13:22 »
Es ist nunmal eine zwei Klassen Jusitz. Liegt nicht im Auge des Betrachters sondern auf der Hand für jeden erkennbar. Bürgis und Nafris haben absoluten Vorrang im Eilverfahren vor ALLEM anderen INSBESONDERE vor unserem Anliegen.

Was hat das mit den Verfassungsgerichten zu tun? Was du beschreibst ist eher die generelle Überlastung der Justiz - das hat hiermit allerdings so gut wie 0 zu tun.

Es gab eine offizielle Formulierung des Verfassungsgerichtes. Da hieß es, dass unsere Verfahren sich auch wegen der Belastung mit den Asylverfahren deutlich verzögert haben.

Okay das wusste ich nicht. Das ist natürlich wieder Öl ins Feuer...
Das ist ein generelles Problem. Durch den Zuzug von Hunderttausenden pro Jahr werden unsere eh schon auf Kante genähten Systeme (Sozialleistungen, Krankenversicherung, sozialer Wohnungsbau, Kitas, Schulen, Justiz usw.) dauerhaft überlastet. Wenn man auf diesen simplen Zusammenhang hingewiesen hat, wurde man von links bis mitte links als Rechts verunglimpft und Liberal bis Mitte Rechts duckten sich weg, um die Wähler der Linken nicht zu mobilisieren.

Dass sich dieser Zusammenhang besonders auf die Verfahrenslaufzeiten vor den Verwaltungsgerichten auswirkt, die bei Asylquoten von teilweise über 50% immer mehr zu Asylgerichten werden, liegt auf der Hand und wird sich zukünftig noch weiter verschärfen:

Zitat
„Gemeinsame Abschlusserklärung:

Im Rahmen ihrer diesjährigen Konferenz in Münster haben sich die Präsidentinnen und Präsidenten u. a. mit den Gesetzentwürfen zur Anpassung des nationalen Rechts an die Reform des Gemeinsamen Europäischen Asylsystems (GEAS) be­fasst.

Die Präsidentinnen und Präsidenten appellieren an den Gesetzgeber, die Spiel­räume, die das Unionsrecht den Mitgliedstaaten lässt, zu nutzen, um einen qualitativ hohen und zugleich zeitnahen Rechtsschutz zu gewährleisten. So sollten vor allem die gerichtlichen Entscheidungsfristen im Gesetzent­wurf großzügiger gesetzt oder, soweit unionsrechtlich nicht gefordert, gestrichen wer­den, um den Anforderungen eines angemessenen Rechtsschutzes in sämtlichen Rechtsgebieten Rechnung zu tragen. Die im Entwurf bislang vorgesehenen Ent­scheidungsfristen – über ein Asylverfahren in erster Instanz innerhalb von sechs Mo­naten und über ein Eilverfahren in zweiter Instanz innerhalb von zwei Wochen – hät­ten eine Bevorzugung dieser Verfahren zur Folge, die im Verhältnis zu anderen Rechtsschutzsuchenden nur schwer zu vermitteln wäre.“

https://www.ovg.nrw.de/behoerde/presse/pressemitteilungen/42_250923/index.php

Speziell von Maidowski als für die Besoldung zuständigem Berichterstatter ist mir die Überschrift des nachfolgenden Artikels in Erinnerung geblieben („Bis zum Boarding müssen wir entschieden haben“):

https://www.lto.de/recht/hintergruende/h/bverfg-richter-ulrich-maidowski-vortrag-asylrecht-gefluechtete-deutschland-abschiebung-afghanistan

Man kann das alles so wollen, nur sollte man das den Leuten dann auch einmal so ehrlich sagen, nämlich dass unsere Aufnahmebereitschaft mit Wohlstandsverlusten für den Rest einhergeht, und dies nicht aus Feigheit den ganz Rechten von der AfD überlassen, um dann wiederum auf diese mit spitzen Fingern zu zeigen. Das ist Doppelmoral und Brandbeschleuniger zugleich.


Schön zusammengefasst, mein kurzer Text mag dagegen jenen aufstoßen die den Kontext nicht kennen.

SwenTanortsch

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Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #19617 am: 18.10.2025 14:34 »
@ Bernd

Ich finde, das kann man so sehen und sollten die, die es nicht so sehen sollten, sachlich zu entkräften versuchen.

An zwei Stellen würde ich Deine Ansichten allerdings differenzieren, wobei sich diese beiden Punkte m.E. ergänzen und nicht voneinander getrennt zu betrachten sind. Politisch ging es der Union und von nicht geringen Teilen der FDP in den 2010er Jahren sicherlich auch darum - darum geht es allen Parteien regelmäßig gegenüber den politische Mitbewerbern -, das Wählerpotenzial der anderen nicht zu mobilisieren (das war ja unter der früheren Bundeskanzlerin eine Hauptwahlkampfstrategie, also die Sedierung des Wählerpotenzials der Mitbewerber). Zugleich hat aber insbesondere die Union durchaus auch das Potenzial an günstigen Arbeitskräften nicht zuletzt im Niedriglohnbereich gesehen und auch deshalb Asylmigration als eine wiederkehrend auch verkappte Arbeitsmigration erheblich stärker befürwortet als regelmäßig zuvor in ihrer vorvergangenen Vergangenheit. Dabei erinnere ich mich - ohne dass ich diese Beiträge auf die Schnelle finde - durchaus an Darlegungen des früheren Bundespräsidenten und der früheren Bundeskanzlerin, dass man durch Einwanderung Konkurrenz in unteren Lohnsegmenten schaffen würde, die die Leistungsbereitschaft der Arbeitskräfte in unteren Lohnsegmenten erhöhen sollte.

Damit verbunden ist nun also der zweite Punkt, nämlich dass es neben einer nicht zu leugnenden Problematik an verkappter Asyl- und nicht verkappter, aber eben nicht gelungener Arbeitsmigration und einer nicht minder verkappten Sozialmigration, die alle drei gesellschaftliche Kosten verursachen, ebenfalls nicht geringe Beispiele an gelungener Asyl- und Arbeitsmigration gibt, die also nicht mit Wohlstandsverlusten für den Rest der Bevölkerung einhergehen, sondern ohne die die Wohlstandsverluste der letzten Jahre - unter der Prämisse, die Bereiche der nicht gelungenen Migration und Integration wären dann genauso verlaufen, wie sie verlaufen sind - nur umso größer sein würden. Das betrifft dabei nicht nur Migranten, die heute in unteren Lohnsegmenten arbeiten, sondern gleichfalls eine nicht geringe Zahl von Migranten, die mit hoher Qualifikation nach Deutschland gekommen sind und weiterhin kommen, um hier die Abschlüsse nachzuholen oder erst zu erwerben, die sie für entsprechende Berufstätigkeit benötigen.

Diese komplexe Gemengelage ist gesellschaftlich vorhanden, so wie ebenfalls m.E. zwei weitere Momente offensichtlich sind, nämlich erstens dass wir unseren Wohlstand in Anbetracht der Größe unserer Generation und der deutlich geringeren Größe der nachwachsenden Generation nur erhalten können, wenn unserem Land auch eine kluge Einwanderungspolitik gelingt, und zweitens, dass es heute weder eine politische Partei noch überhaupt jemanden in der Bundesrepublik gibt - ich kenne jedenfalls niemanden -, der eine hinreichende und konsensfähige Lösung hätte, wie diese kluge Einwanderungspolitik aussehen sollte.

Ergo: Die zunehmenden Verfahrensdauern nicht zuletzt der Verwaltungsgerichtsbarkeit haben auch und gerade die Ursachen, die Du benennst, aber - denn nicht nur die Verwaltungsgerichtsbarkeit hat die Probleme zunehmend länger werdender Verfahrensdauern - um von meinem Off topic-Beitrag wieder zu unserem Thema zurückzukommen, nicht minder problematisch ist gerade in der Justiz der große Mangel qualifizierten Nachwuchses, was weniger an dessen Qualifikation als vielmehr regelmäßig auch und gerade an der nicht mehr konkurrenzfähigen Alimentation im öffentlichen Dienst liegt, die also für eine hinreichende Zahl qualifizierten Nachwuchses nicht attraktiv genug ist. Würde in der Bundesrepublik erheblich stärker oder gar amtsangemessen alimentiert werden, würde auch das zu deutlich höheren Haushaltsaufwendungen führen. Hier wäre allerdings meine These, dass ein funktionierender öffentlicher Dienst eher nicht zu Wohlstandsverlusten führt (Achtung Ironie, die sich allerdings nicht gegen Dich richtet, sondern als Adressaten das populistische Gerede der Linnemänner, Basianer und anderer Türmer in den Blick nimmt, von denen man annehmen könnte, dass sie, wenn sie schon in diesem einfachen Thema soviel nachweislichen Stuß reden, auch in anderen Politikbereichen nicht gerade mit den Segnungen allergrößter Kenntnisse geschlagen sein sollten).

Rheini

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Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #19618 am: 18.10.2025 15:15 »
Ich weiß nicht, ob ich die These teile, dass ein besser funktionierender Staat (Qualitativ und Quantitativ) nicht zu Wohlstandsverlusten im Sinne von Mehrausgaben, führt.

Dazu müsste man sich evtl. die jeweiligen Bereiche anschauen. Vorab möchte ich feststellen, dass es nicht gegen die Mitarbeiter im ö. D. oder Beamten geht. Oft müssen diese unverschuldet die Folgen tragen und haben nicht die Chance, zu einem besser funktionierenden Staat beizutragen.

Ich finde um das beurteilen zu können, muss man sich einige Teilbereiche anschauen.

Fange ich z. B. mal mit dem Bausektor an. Ich behaupte mal, und es war Thema in einer Reportage im ZDF, dass ein großer Investor eine Baugenehmigung wollte und seine Angestellten angewiesen hat, Fr. Reker (bald Ex-OB Köln) anzurufen, um alles zu regeln. Ob dann dafür die Gartenlaube des Hr. Müller in Porz erst nach 6 Monaten statt nach 4 Monaten genehmigt wird, hat wenig Auswirkungen auf das BIP. Also hat hier mehr Personal nur eine geringe Wirkung.

Bürgergeld. Ob hier ein Bürgergeld Antrag nach 1 Woche oder nach 2 Monaten bearbeitet wird? Egal fürs BIP. Qualitative Unterschiede sind auch unerheblich. Ich vermute mal das selbst wenn alles zu 100% Richtig entschieden wird (das bedeutet ja auch die richtige Nichtleistung des Amtes), wird hier oft "aus Prinzip" geklagt. Bessere Qualität führt also weder direkt, noch indirekt bei der Justiz zu einer Entlastung.

Kommunale Dienste. Termine morgen statt in 2 Wochen für den Personalausweis? Unerheblich.

In der Art würde ich das oft fortführen.

Natürlich sehe ich auch Bereiche, in denen eine Aufstockung und bessere Qualität zu Mehreinnahmen führen würden. Allerdings, siehe MP Koch in Hessen vor ein paar Jahrzehnten, sehe ich da andere Hindernisse. Bei der Firmengründung und der Vereinfachung, sehe ich positives Potential.

Potential sehe ich des weiteren in der Bildung. Also Schulen, Unis, Ausbildung insgesamt. Ist halt die Zukunft. Aber da ist m. M. das die Politik des (Alle müssen mitgenommen werden), problematisch. Auch ist das inzwischen durch noch andere Faktoren, ein extrem dickes Brett.

Insgesamt würde ich als Fazit ziehen das über alles geblickt, eine Verbesserung nicht unbedingt zu Mehreinnahmen führen würde. Allerdings, und so interpretiere ich "den besseren Staat", gibt es den moralischen Aspekt mit der Frage, in welchen Staat man leben möchte. Und da ist ein starker Staat, ein organisierter Staat, ein effizienter Staat, aber auch ein strenger Staat, für mich erstrebenswert, allerdings insgesamt sicher auch teurer, als derzeit.


Rheini

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Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #19619 am: 18.10.2025 15:41 »
Als grossen Gewinn in monitärer Hinsicht, sehe ich z. B. den Ausbau von Windrädern an der Küste mit der Verteilung des Stroms in ganz Deutschland bzw. Europa incl. Ausbau von Speichern und deren Erforschung.

Ich beschreibe das nur neutral, ohne eine positive oder negative Stellung hierzu zu beziehen.

Also mal herausgepickt der Bau von Stromtrassen in kürzester Zeit. Aber was bedeutet das im Ganzen? Wo bleibt der Naturschutz, wo die Bürgerbeteiligung, der südliche MP möchte die teure Lösung (zumindest ab Landergrenze Freistaat), wohin, um auch internationaler zu werden, mit dem Frackingöl von Mr. T.?

Hier ist aber nicht die Verwaltung, sondern die Politik und der Gesetzgeber gefordert.