Autor Thema: Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)  (Read 8119325 times)

Rheini

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Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #19455 am: 15.10.2025 18:19 »
https://nord.dgb.de/themen/++co++66b13282-0429-11f0-91ba-897b50c73756



Hier hat sich der DGB die Mühe gemacht und auch Vergleiche unter Berücksichtigung der Wochenarbeitszeit dargestellt.

Erschreckend wie der Bund fröhlich am Ende des Tross die rote Laterne durch die Republik trägt.

Das ist so nun auch nicht korrekt.Zugegeben, der Bund ist bei 40 Stunden-Umrechnung unten mit dabei, aber gerade bei den Endstufen gibt es Bundesländer, die noch schlechter unterwegs sind. Bei den Eingangsstufen sind ja mutmaßlich vor allem die Bundesländer mit vorne, die Eingangsstufen gestrichen haben (NRW z.B bis A10), da aber nix hinten dran gehängt wurde, wird das dann wieder eingeholt. Allerdings gab es ab A9 nur eine Stufe zu streichen in NRW (meine ich), so dass in A9 NRW schon unten dabei ist. Für Bestandsbeamte ist es der blanke Hohn, das z.B. NRW in A7 oben mit dabei ist. Ich musste noch durch A7 Stufe 1 und 2 und da man das für den Bestand nirgendwo kompensiert hat, habe ich da gar nix von (Kinderzuschlag bekomme ich übrigens auch nur den alten).

Du Günstling 🙄.

A5 mit Stufe 1 💪.

xap

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Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #19456 am: 15.10.2025 18:24 »
https://nord.dgb.de/themen/++co++66b13282-0429-11f0-91ba-897b50c73756



Hier hat sich der DGB die Mühe gemacht und auch Vergleiche unter Berücksichtigung der Wochenarbeitszeit dargestellt.


Erschreckend wie der Bund fröhlich am Ende des Tross die rote Laterne durch die Republik trägt.

Das ist so nun auch nicht korrekt.Zugegeben, der Bund ist bei 40 Stunden-Umrechnung unten mit dabei, aber gerade bei den Endstufen gibt es Bundesländer, die noch schlechter unterwegs sind. Bei den Eingangsstufen sind ja mutmaßlich vor allem die Bundesländer mit vorne, die Eingangsstufen gestrichen haben (NRW z.B bis A10), da aber nix hinten dran gehängt wurde, wird das dann wieder eingeholt. Allerdings gab es ab A9 nur eine Stufe zu streichen in NRW (meine ich), so dass in A9 NRW schon unten dabei ist. Für Bestandsbeamte ist es der blanke Hohn, das z.B. NRW in A7 oben mit dabei ist. Ich musste noch durch A7 Stufe 1 und 2 und da man das für den Bestand nirgendwo kompensiert hat, habe ich da gar nix von (Kinderzuschlag bekomme ich übrigens auch nur den alten).

Ich wüsste nicht was es an den 40 Wochenstunden normierten Werten herumzudeuten gäbe. Der Bund ist nach eigener Aussage im Spitzenfeld - welche Halluzinogene er vor dem Treffen dieser Aussage genommen hat, bleibt wohl sein Geheimnis. Die Wahrheit ist der Bund dümpelt irgendwo im Bodensatz der Besoldungstabelle herum.

Schnarchnase81

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Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #19457 am: 15.10.2025 18:27 »
https://nord.dgb.de/themen/++co++66b13282-0429-11f0-91ba-897b50c73756



Hier hat sich der DGB die Mühe gemacht und auch Vergleiche unter Berücksichtigung der Wochenarbeitszeit dargestellt.

Erschreckend wie der Bund fröhlich am Ende des Tross die rote Laterne durch die Republik trägt.

Das ist so nun auch nicht korrekt.Zugegeben, der Bund ist bei 40 Stunden-Umrechnung unten mit dabei, aber gerade bei den Endstufen gibt es Bundesländer, die noch schlechter unterwegs sind. Bei den Eingangsstufen sind ja mutmaßlich vor allem die Bundesländer mit vorne, die Eingangsstufen gestrichen haben (NRW z.B bis A10), da aber nix hinten dran gehängt wurde, wird das dann wieder eingeholt. Allerdings gab es ab A9 nur eine Stufe zu streichen in NRW (meine ich), so dass in A9 NRW schon unten dabei ist. Für Bestandsbeamte ist es der blanke Hohn, das z.B. NRW in A7 oben mit dabei ist. Ich musste noch durch A7 Stufe 1 und 2 und da man das für den Bestand nirgendwo kompensiert hat, habe ich da gar nix von (Kinderzuschlag bekomme ich übrigens auch nur den alten).

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Es gibt immer noch einen, dem es noch schlechter geht. ;)
Allerdings sind meine A7-Zeiten lange vorbei. 8)

SwenTanortsch

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Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #19458 am: 15.10.2025 18:27 »
Swen danke zum x ten Mal für deine Arbeit und den Kommentar.
Deine Ausführungen hinsichtlich eines "Gefälligkeitsurteils" sind soweit voll nachvollziehbar. Mir stellt sich jedoch in dem Zusammenhang die Frage inwieweit wird das BVerfG di aktuelle Lage, also die Finanzlage als auch die gesellschaftliche bei seiner Abwägung und Beratung berücksichtigen. Wie du ja selber ausführt, war frühere Rechtssprechung auch von den früheren Umständen geprägt.
Also vermag ich mir vorzustellen, dass angesichts der derzeitigen Finanzlage aber auch unter Berücksichtigung der immer weiter um sich greifenden Frontenbildung, von einer Spaltung will ich noch nicht sprechen, innerhalb der Gesellschaft, die erwarteten Beschlüsse doch nicht ganz so hart sein werden wie sie dem Grunde nach sein müssten und wie hier viele sie sich erhoffen. Will damit auf das hohe Konfliktpotential eines entsprechenden Urteils deuten. Was mag ein entsprechendes Urteil welches die DH zu starken Erhöhungen der Besoldung zwingt insgesamt in der Gesellschaft auch begleitet durch die Medien auslösen?

Gern geschehen, Bundi. Und nun lass uns erst einmal schauen, wie die Berliner Pilotentscheidung begründet werden wird. Nachdem wir die Begründung umfassend durchdrungen haben werden, werden wir deutlich klarer sehen, denke ich. Denn das sollte der Anspruch an eine Pilotentscheidung sein, die sich also "als effizient für die Bearbeitung aller anderen Vorlagen erweisen" solle, wie das der nun ehemalige Berichterstatter im Winter 2023/24 formuliert hat (BVerfG, Beschluss vom 21. Dezember 2023 - 2 BvL 3/19 - Vz 3/23 -, https://www.bundesverfassungsgericht.de/SharedDocs/Entscheidungen/DE/2023/12/vb20231221_vz000323.html, Rn. 8). An diesen Worten wird sich der Zweite Senat nun alsbald messen lassen müssen.

BVerfGBeliever

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Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #19459 am: 15.10.2025 18:40 »
Der Bund ist nach eigener Aussage im Spitzenfeld - welche Halluzinogene er vor dem Treffen dieser Aussage genommen hat, bleibt wohl sein Geheimnis.

Nicht ganz. Der Bund möchte nach eigener Aussage im nächsten Gesetzentwurf das Grundgehalt und das Leistungsprinzip so stärken, dass er anschließend im Bund-Länder-Vergleich wieder eine Spitzenposition einnimmt. Also, schaun mer mal! :)

Aber wie gesagt, die wirklich relevante "Musik" wird in meinen Augen demnächst nicht aus Berlin, sondern aus Karlsruhe erklingen..

tigertom

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Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #19460 am: 15.10.2025 18:47 »
Der "Bund" würde auch auf 45 Std die Woche gehen, aber nur den Sprung von 41 auf 43 Std vergüten und die 2 weiteren Stunden sind dann wie damals 2005/2006 "Pech gehabt" und würde dann behaupten, den Spitzenplatz einzunehmen und Äpfel (45Std) mit Birnen (40 Std) vergleichen.

xap

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Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #19461 am: 15.10.2025 18:53 »
Der "Bund" würde auch auf 45 Std die Woche gehen, aber nur den Sprung von 41 auf 43 Std vergüten und die 2 weiteren Stunden sind dann wie damals 2005/2006 "Pech gehabt" und würde dann behaupten, den Spitzenplatz einzunehmen und Äpfel (45Std) mit Birnen (40 Std) vergleichen.

Genau so ist es.

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« Antwort #19462 am: 15.10.2025 19:05 »
In Zeiten leerer Kassen gibt es dann irgendwelche wohlfeile Formulierungen.

Rollo83

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« Antwort #19463 am: 15.10.2025 19:14 »
Der "Bund" würde auch auf 45 Std die Woche gehen, aber nur den Sprung von 41 auf 43 Std vergüten und die 2 weiteren Stunden sind dann wie damals 2005/2006 "Pech gehabt" und würde dann behaupten, den Spitzenplatz einzunehmen und Äpfel (45Std) mit Birnen (40 Std) vergleichen.

Genau so ist es.

Kein Problem, die zusätzlichen 4 Stunden mache ich im Homeoffice.

regas

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Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #19464 am: 15.10.2025 19:19 »
Bin zwar selbst nicht immer so ein Fan von Swen's Romanen, die manchmal viel "hätte/würde/sollte" und mehr hypothetischer Natur sind (aus mir spricht der Realist), aber hier so über jemanden herzufahren, der hier einen maßgeblichen Beitrag zur Aufklärung dieses Themas leistet, ist auch in meinen Augen absolut nicht fair.

Um jetzt wieder zurück zum Thema zu kommen: Ich habe noch Vertrauen in unsere Staatsorgane, dass es hier eine juristisch akzeptable Lösung gibt, die den Dienstherrn dazu zwingt, hier in Nachleistung zu treten. Bis dato war das BVerfG auch immer zuverlässig und neutral genug, um juristisch gute Entscheidungen zu treffen.

Verwaltungsgedöns

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« Antwort #19465 am: 15.10.2025 20:17 »
Leute im Ernst. Swen hat hier mehr geleistet und Zeit geopfert, als unsere Gewerkschaften. Ich will nicht wissen, wieviel Freizeit (und Dienstzeit :D) er geopfert hat, um uns zu mobilisieren und und zu helfen. Er kostet den Dienstherren in Deutschland locker einige Millionen an Nachzahlung. Kritik an Swen ist vollkommen unangebracht.

Zusi

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« Antwort #19466 am: 15.10.2025 21:17 »
Der "Bund" würde auch auf 45 Std die Woche gehen, aber nur den Sprung von 41 auf 43 Std vergüten und die 2 weiteren Stunden sind dann wie damals 2005/2006 "Pech gehabt" und würde dann behaupten, den Spitzenplatz einzunehmen und Äpfel (45Std) mit Birnen (40 Std) vergleichen.

Genau so ist es.

Kein Problem, die zusätzlichen 4 Stunden mache ich im Homeoffice.

Genau so (und wir alle wissen wie wir das gestalten werden) wird es ablaufen.

amy1987

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« Antwort #19467 am: 15.10.2025 21:20 »
Auch ich empfinde Swens überlange und unendlich selbstreferenzierenden Texte als mühsam und in letzter Zeit als wenig bereichernd. Neben dem teils belehrenden, teils herablassenden Tonfall liegt dies sicher auch an der inhaltlichen Redundanz, da es schlicht nichts Neues mehr zu erörtern gibt. Daher hilft zumindest für mich nur, weiterzuscrollen. Das Schöne an einem Forum ist aber, dass jeder sich beteiligen kann, wie oft und lang er möchte, darum: Go for it, Swen!

DrStrange

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« Antwort #19468 am: 15.10.2025 21:26 »
Wenn ich jetzt mal alles so wirken lasse nach all den bisherigen Jahren im aktiven Dienst: das Thema AaBesoldung, diese Beförderungspraxis, die "Zuschläge" von max 3,60 € /h am Sonntag (Sachsen) und der rigorosen Streichung von bis zu 4,55h Mehrarbeit im Monat (man muss über 5h kommen sonst haste 4,55h umsonst länger gemacht), dann frage ich mich langsam: was zum Teufel soll der Scheixx? Das Problem ist, um so mehr man darüber nachdenkt, desto unbegreiflicher ist dieser ganze Wahnsinn und macht einen fassungslos, irre und vielleicht sogar krank.
Ich weiß nicht ob es anderen auch so geht, aber mich macht das langsam echt fertig. Und wenn ich dann weiterschaue, wie hier Geld sinnlos verschwendet und verschenkt wird, zweifle ich noch mehr.

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« Antwort #19469 am: 15.10.2025 21:59 »
Wenn ich jetzt mal alles so wirken lasse nach all den bisherigen Jahren im aktiven Dienst: das Thema AaBesoldung, diese Beförderungspraxis, die "Zuschläge" von max 3,60 € /h am Sonntag (Sachsen) und der rigorosen Streichung von bis zu 4,55h Mehrarbeit im Monat (man muss über 5h kommen sonst haste 4,55h umsonst länger gemacht), dann frage ich mich langsam: was zum Teufel soll der Scheixx? Das Problem ist, um so mehr man darüber nachdenkt, desto unbegreiflicher ist dieser ganze Wahnsinn und macht einen fassungslos, irre und vielleicht sogar krank.
Ich weiß nicht ob es anderen auch so geht, aber mich macht das langsam echt fertig. Und wenn ich dann weiterschaue, wie hier Geld sinnlos verschwendet und verschenkt wird, zweifle ich noch mehr.

Höhen und Tiefen gab es schon immer. Wenn ich selber noch an die Zeit im Beitrittsgebiet denke, war die Stimmung auch nicht immer gut. Trotzdem haben die positiven Einflüsse überwogen.