Autor Thema: Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)  (Read 8117217 times)

tigertom

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Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #19455 am: 15.10.2025 17:46 »
https://nord.dgb.de/themen/++co++66b13282-0429-11f0-91ba-897b50c73756



Hier hat sich der DGB die Mühe gemacht und auch Vergleiche unter Berücksichtigung der Wochenarbeitszeit dargestellt.

Bundi

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Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #19456 am: 15.10.2025 17:47 »
Swen danke zum x ten Mal für deine Arbeit und den Kommentar.
Deine Ausführungen hinsichtlich eines "Gefälligkeitsurteils" sind soweit voll nachvollziehbar. Mir stellt sich jedoch in dem Zusammenhang die Frage inwieweit wird das BVerfG di aktuelle Lage, also die Finanzlage als auch die gesellschaftliche bei seiner Abwägung und Beratung berücksichtigen. Wie du ja selber ausführt, war frühere Rechtssprechung auch von den früheren Umständen geprägt.
Also vermag ich mir vorzustellen, dass angesichts der derzeitigen Finanzlage aber auch unter Berücksichtigung der immer weiter um sich greifenden Frontenbildung, von einer Spaltung will ich noch nicht sprechen, innerhalb der Gesellschaft, die erwarteten Beschlüsse doch nicht ganz so hart sein werden wie sie dem Grunde nach sein müssten und wie hier viele sie sich erhoffen. Will damit auf das hohe Konfliktpotential eines entsprechenden Urteils deuten. Was mag ein entsprechendes Urteil welches die DH zu starken Erhöhungen der Besoldung zwingt insgesamt in der Gesellschaft auch begleitet durch die Medien auslösen?

xap

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Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #19457 am: 15.10.2025 17:52 »
https://nord.dgb.de/themen/++co++66b13282-0429-11f0-91ba-897b50c73756



Hier hat sich der DGB die Mühe gemacht und auch Vergleiche unter Berücksichtigung der Wochenarbeitszeit dargestellt.

Erschreckend wie der Bund fröhlich am Ende des Tross die rote Laterne durch die Republik trägt.

Schnarchnase81

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Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #19458 am: 15.10.2025 17:53 »
@ Zusi:

Mit braunem Halse willst Du also sagen, dass hier Arschkriecher oder netter ausgedrückt Speichellecker hinsichtlich Swen unterwegs sind.
Was ist Dein Problem? Ich bin auch desillusioniert, aber trotzdem schätze ich Swen, seine Expertise und die Zeit, die er hier hineinsteckt. Steck' Du doch bitte ganz wenig bis gar keine Zeit mehr hier ins Forum. Man kann ja Pessimist und sarkastisch unterwegs sein, siehe Rollo oder mich, aber was Du machst, braucht hier keiner. Reinkommen, haten, schlechtmachen. Zu Dir fallen mir etliche Filmzitate ein, allen voran eins aus "Trainspotting": "Was bist Du denn für einer!?"


Okay okay. Wenn jeder hier weiß, dass er einem Konjunktivblubberer willentlich und wissentlich sehr viel Zeit und Aufmerlsamkeit schenkt (jeder Narzisst hat sein Puclikum), soll’s mir recht sein. Ich skippe dann mal die dämlichsten (also hier längsten) aller Beiträge regelmäßig. Dann muss ich mir keine Gedanken mehr über das Braunhalssyndrom hier machen.

Alleine für die Unverschämtheiten des heutigen Tages, gehört diese Person hier ausgeschlossen!

tigertom

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Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #19459 am: 15.10.2025 17:56 »
https://nord.dgb.de/themen/++co++66b13282-0429-11f0-91ba-897b50c73756



Hier hat sich der DGB die Mühe gemacht und auch Vergleiche unter Berücksichtigung der Wochenarbeitszeit dargestellt.

Erschreckend wie der Bund fröhlich am Ende des Tross die rote Laterne durch die Republik trägt.

Bei Besoldungsgruppe A9 (der ich angehöre) vorletzter Platz (16 von 17) und trotzdem geistert bei vielen meiner Kollegen immer noch der Gedanke umher der Bund würde die Tabellen anführen 😂🤣

Bundi

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Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #19460 am: 15.10.2025 17:59 »
@tigertom
So ist es manchmal mit der subjektiven Wahrnehmung

OLT

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Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #19461 am: 15.10.2025 17:59 »
https://nord.dgb.de/themen/++co++66b13282-0429-11f0-91ba-897b50c73756



Hier hat sich der DGB die Mühe gemacht und auch Vergleiche unter Berücksichtigung der Wochenarbeitszeit dargestellt.

Erschreckend wie der Bund fröhlich am Ende des Tross die rote Laterne durch die Republik trägt.

Wenn man sich das mal reinzieht sowie die Tatsache, dass der Dienstherr seit ca. 20 Jahren die Beamten komplett verarscht, dann erwarte ich leider nichts mehr. Für mich ist das Thema abgehakt, ich rechne nicht mehr damit, vorallem vor dem Hintergrund der Deindustrialisierung, das ich jemals korrekt besoldet werde. Leider leider habe ich das zu spät erkannt und bin im Vertrauen auf das GG bzw. den Staat den „Bund fürs Leben“ eingegangen.

Die Jungspunde hier haben noch Hoffnung, ist auch besser so, es können ja nicht alle besoldungsfrustriert rumrennen…aber dies zeigt, wie wichtig es schon damals war, sich mit dem richtigen Geld (Immobilien, Aktien, ETF, Erbe) zu beschäftigen, wenn das kleine Taschengeld das einem der Dienstherr zugesteht auch noch 20% zu niedrig ausfällt…insofern fallen viele weich und können die WLB leben - was ich den Jüngeren hier auch nur empfehlen kann. Oder ihr orientiert euch international, ist mit Blick auf die strauchelnden Kernindustrien bestimmt nicht komplett falsch.

« Last Edit: 15.10.2025 18:07 von OLT »

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Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #19462 am: 15.10.2025 18:02 »
Nachzahlungen haben Familien mit Kindern zu erwarten.
Ob bei Gestaltung einer neuen Besoldungstabelle das Abstandsgebot und weitere Kriterien des noch zu erwartenden Urteils des Bundesverfassungsgerichts umgesetzt werden, bleibt abzuwarten.

Schnarchnase81

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« Antwort #19463 am: 15.10.2025 18:09 »
https://nord.dgb.de/themen/++co++66b13282-0429-11f0-91ba-897b50c73756



Hier hat sich der DGB die Mühe gemacht und auch Vergleiche unter Berücksichtigung der Wochenarbeitszeit dargestellt.

Erschreckend wie der Bund fröhlich am Ende des Tross die rote Laterne durch die Republik trägt.

Das ist so nun auch nicht korrekt.Zugegeben, der Bund ist bei 40 Stunden-Umrechnung unten mit dabei, aber gerade bei den Endstufen gibt es Bundesländer, die noch schlechter unterwegs sind. Bei den Eingangsstufen sind ja mutmaßlich vor allem die Bundesländer mit vorne, die Eingangsstufen gestrichen haben (NRW z.B bis A10), da aber nix hinten dran gehängt wurde, wird das dann wieder eingeholt. Allerdings gab es ab A9 nur eine Stufe zu streichen in NRW (meine ich), so dass in A9 NRW schon unten dabei ist. Für Bestandsbeamte ist es der blanke Hohn, das z.B. NRW in A7 oben mit dabei ist. Ich musste noch durch A7 Stufe 1 und 2 und da man das für den Bestand nirgendwo kompensiert hat, habe ich da gar nix von (Kinderzuschlag bekomme ich übrigens auch nur den alten).
« Last Edit: 15.10.2025 18:18 von Schnarchnase81 »

Rheini

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« Antwort #19464 am: 15.10.2025 18:19 »
https://nord.dgb.de/themen/++co++66b13282-0429-11f0-91ba-897b50c73756



Hier hat sich der DGB die Mühe gemacht und auch Vergleiche unter Berücksichtigung der Wochenarbeitszeit dargestellt.

Erschreckend wie der Bund fröhlich am Ende des Tross die rote Laterne durch die Republik trägt.

Das ist so nun auch nicht korrekt.Zugegeben, der Bund ist bei 40 Stunden-Umrechnung unten mit dabei, aber gerade bei den Endstufen gibt es Bundesländer, die noch schlechter unterwegs sind. Bei den Eingangsstufen sind ja mutmaßlich vor allem die Bundesländer mit vorne, die Eingangsstufen gestrichen haben (NRW z.B bis A10), da aber nix hinten dran gehängt wurde, wird das dann wieder eingeholt. Allerdings gab es ab A9 nur eine Stufe zu streichen in NRW (meine ich), so dass in A9 NRW schon unten dabei ist. Für Bestandsbeamte ist es der blanke Hohn, das z.B. NRW in A7 oben mit dabei ist. Ich musste noch durch A7 Stufe 1 und 2 und da man das für den Bestand nirgendwo kompensiert hat, habe ich da gar nix von (Kinderzuschlag bekomme ich übrigens auch nur den alten).

Du Günstling 🙄.

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xap

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« Antwort #19465 am: 15.10.2025 18:24 »
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Hier hat sich der DGB die Mühe gemacht und auch Vergleiche unter Berücksichtigung der Wochenarbeitszeit dargestellt.


Erschreckend wie der Bund fröhlich am Ende des Tross die rote Laterne durch die Republik trägt.

Das ist so nun auch nicht korrekt.Zugegeben, der Bund ist bei 40 Stunden-Umrechnung unten mit dabei, aber gerade bei den Endstufen gibt es Bundesländer, die noch schlechter unterwegs sind. Bei den Eingangsstufen sind ja mutmaßlich vor allem die Bundesländer mit vorne, die Eingangsstufen gestrichen haben (NRW z.B bis A10), da aber nix hinten dran gehängt wurde, wird das dann wieder eingeholt. Allerdings gab es ab A9 nur eine Stufe zu streichen in NRW (meine ich), so dass in A9 NRW schon unten dabei ist. Für Bestandsbeamte ist es der blanke Hohn, das z.B. NRW in A7 oben mit dabei ist. Ich musste noch durch A7 Stufe 1 und 2 und da man das für den Bestand nirgendwo kompensiert hat, habe ich da gar nix von (Kinderzuschlag bekomme ich übrigens auch nur den alten).

Ich wüsste nicht was es an den 40 Wochenstunden normierten Werten herumzudeuten gäbe. Der Bund ist nach eigener Aussage im Spitzenfeld - welche Halluzinogene er vor dem Treffen dieser Aussage genommen hat, bleibt wohl sein Geheimnis. Die Wahrheit ist der Bund dümpelt irgendwo im Bodensatz der Besoldungstabelle herum.

Schnarchnase81

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« Antwort #19466 am: 15.10.2025 18:27 »
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Hier hat sich der DGB die Mühe gemacht und auch Vergleiche unter Berücksichtigung der Wochenarbeitszeit dargestellt.

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Das ist so nun auch nicht korrekt.Zugegeben, der Bund ist bei 40 Stunden-Umrechnung unten mit dabei, aber gerade bei den Endstufen gibt es Bundesländer, die noch schlechter unterwegs sind. Bei den Eingangsstufen sind ja mutmaßlich vor allem die Bundesländer mit vorne, die Eingangsstufen gestrichen haben (NRW z.B bis A10), da aber nix hinten dran gehängt wurde, wird das dann wieder eingeholt. Allerdings gab es ab A9 nur eine Stufe zu streichen in NRW (meine ich), so dass in A9 NRW schon unten dabei ist. Für Bestandsbeamte ist es der blanke Hohn, das z.B. NRW in A7 oben mit dabei ist. Ich musste noch durch A7 Stufe 1 und 2 und da man das für den Bestand nirgendwo kompensiert hat, habe ich da gar nix von (Kinderzuschlag bekomme ich übrigens auch nur den alten).

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Es gibt immer noch einen, dem es noch schlechter geht. ;)
Allerdings sind meine A7-Zeiten lange vorbei. 8)

SwenTanortsch

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Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #19467 am: 15.10.2025 18:27 »
Swen danke zum x ten Mal für deine Arbeit und den Kommentar.
Deine Ausführungen hinsichtlich eines "Gefälligkeitsurteils" sind soweit voll nachvollziehbar. Mir stellt sich jedoch in dem Zusammenhang die Frage inwieweit wird das BVerfG di aktuelle Lage, also die Finanzlage als auch die gesellschaftliche bei seiner Abwägung und Beratung berücksichtigen. Wie du ja selber ausführt, war frühere Rechtssprechung auch von den früheren Umständen geprägt.
Also vermag ich mir vorzustellen, dass angesichts der derzeitigen Finanzlage aber auch unter Berücksichtigung der immer weiter um sich greifenden Frontenbildung, von einer Spaltung will ich noch nicht sprechen, innerhalb der Gesellschaft, die erwarteten Beschlüsse doch nicht ganz so hart sein werden wie sie dem Grunde nach sein müssten und wie hier viele sie sich erhoffen. Will damit auf das hohe Konfliktpotential eines entsprechenden Urteils deuten. Was mag ein entsprechendes Urteil welches die DH zu starken Erhöhungen der Besoldung zwingt insgesamt in der Gesellschaft auch begleitet durch die Medien auslösen?

Gern geschehen, Bundi. Und nun lass uns erst einmal schauen, wie die Berliner Pilotentscheidung begründet werden wird. Nachdem wir die Begründung umfassend durchdrungen haben werden, werden wir deutlich klarer sehen, denke ich. Denn das sollte der Anspruch an eine Pilotentscheidung sein, die sich also "als effizient für die Bearbeitung aller anderen Vorlagen erweisen" solle, wie das der nun ehemalige Berichterstatter im Winter 2023/24 formuliert hat (BVerfG, Beschluss vom 21. Dezember 2023 - 2 BvL 3/19 - Vz 3/23 -, https://www.bundesverfassungsgericht.de/SharedDocs/Entscheidungen/DE/2023/12/vb20231221_vz000323.html, Rn. 8). An diesen Worten wird sich der Zweite Senat nun alsbald messen lassen müssen.

BVerfGBeliever

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« Antwort #19468 am: 15.10.2025 18:40 »
Der Bund ist nach eigener Aussage im Spitzenfeld - welche Halluzinogene er vor dem Treffen dieser Aussage genommen hat, bleibt wohl sein Geheimnis.

Nicht ganz. Der Bund möchte nach eigener Aussage im nächsten Gesetzentwurf das Grundgehalt und das Leistungsprinzip so stärken, dass er anschließend im Bund-Länder-Vergleich wieder eine Spitzenposition einnimmt. Also, schaun mer mal! :)

Aber wie gesagt, die wirklich relevante "Musik" wird in meinen Augen demnächst nicht aus Berlin, sondern aus Karlsruhe erklingen..

tigertom

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« Antwort #19469 am: 15.10.2025 18:47 »
Der "Bund" würde auch auf 45 Std die Woche gehen, aber nur den Sprung von 41 auf 43 Std vergüten und die 2 weiteren Stunden sind dann wie damals 2005/2006 "Pech gehabt" und würde dann behaupten, den Spitzenplatz einzunehmen und Äpfel (45Std) mit Birnen (40 Std) vergleichen.