Autor Thema: [Allg] Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)  (Read 2674647 times)

was_guckst_du

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Antw:[Allg] Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #1260 am: 27.02.2021 11:29 »
...Stattdessen jeder zweite Kommentar von dir ohne sinnvollen Inhalt.
...deiner Feststellung folgend, wäre dieser Kommentar also einer mit sinnvollem Inhalt?... ;D
Gruß aus "Tief im Westen"

Meine Beiträge geben grundsätzlich meine persönliche Meinung zum Thema wieder und beinhalten keine Rechtsberatung. Meistens sind sie ernster Natur, manchmal aber auch nicht. Bei einer obskuren Einzelfallpersönlichkeit antworte ich auch aus therapeutischen Gründen

SwenTanortsch

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Antw:[Allg] Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #1261 am: 27.02.2021 11:51 »
Für's Thema interessant sind auch die folgende Studie sowie die entsprechende Berichterstattung in den Medien: Für die geforderte Aufstockung der Bauaufsichtsbehörden wird man sicherlich leicht genügend Personal finden, nachdem nun das Land Berlin massive Kraftanstrengungen in der gerade vom Abgeordnetenhaus beschlossenen Besoldungsoffensive "Grundsicherung für alle - unser Alimentationsdeckel wirkt!" unternommen hat und das Land insofern frohgemut wie immer gen Karlsruhe schaut, wo man ganz bestimmt wie immer sowohl dem Miet- als auch dem Alimentationsdeckel gehörigen Beifall zollen wird... Es ist auf jeden Fall immer gut, wenn man sich in verantwortungsvollen Händen weiß!

https://www.diw.de/de/diw_01.c.811428.de/berliner_mietendeckel__sinkende_preise__aber_auch_weniger_angebote.html

https://www.diw.de/de/diw_01.c.811698.de/publikationen/wochenberichte/2021_08_3/die_unmittelbaren_auswirkungen_des_berliner_mietendeckels__wohnungen_guenstiger__aber_schwieriger_zu_finden.html (hier zeigt sich ein weiteres Mal, dass die deutsche Politik zum Glück ja Weltmeister schneller und unbürokratischer Regelungen ist, Sätze wie diese sollten gerahmt und über jedem Schreibtisch deutscher Baubehörden aufgehängt oder zumindest ungerahmt als Postkarten den Bauämtern der Welt zugesandt werden: "Für manche VermieterInnen könnte das eine teure Sache werden, wenn sie aufgrund dieser Restriktionen dauerhaft Verluste tragen müssen. In diesem Fall gewährt das Gesetz betroffenen VermieterInnen einen Mietzuschuss, um ihre Verluste zu decken. Details dazu fehlen allerdings bis dato." Ihr Bauämter der Welt, schaut auf diese Stadt!)

Wie man hört, plant der Senat im Moment die unbürokratische Altbestandsneubesetzungsmietwohnungsbeamtenkoppelungsweiterbildungsmaßnahmendeckelungsverordnung, die festlegt, das in Berlin nur noch neuverbeamtet wird (Aunahmen nur für zukünftige Beamte in Bauämtern, eine entsprechende Parallelverordnung ist ebenfalls in Planung), wer unter dreißig Jahre alt, unverheiratet, kinderlos ist sowie über eine durchgehend angemiete Wohnung verfügt, die er also seit mindestens dem Mauerfall bewohnt und dessen Mietvertrag sicherstellt, dass eine Mieterhöhung vor 2055 ausgeschlossen ist, sodass ihm dann umstandslos (auf Antrag) eine REZ analog Bundesbeamten gewährt wird, jedoch nur dann, wenn er entsprechende Weiterbildungsmaßnahmen nachweisen kann, die jedoch nicht die Themenfeld Beamten- und Besoldungsrecht (s. in der VO unter dem Abschnitt Deckelung) umfassen dürfen. Durch diese Verordnung wird (in Verbindung mit der genannten Parallelverordnung für zukünftige Beamte in Bauämtern) unbürokratisch sichergestellt, dass kein unqualfiziertes Personal eingestellt, vielmehr die hohen Standards des Landes Berlin erhalten und durch zukünftige Beamte eine weitere Verschärfung des Berliner Wohnungsmarkts vermieden wird. Sagen noch einer, intelligente Politik sei besonders schwierig - mit seinen einfachen und unbürokratischen Regelungen zeigt Berlin mal wieder allen, wie's geht...

https://www.tagesspiegel.de/wirtschaft/angebot-an-wohnungen-hat-sich-halbiert-mietendeckel-hat-dramatische-folgen-fuer-neu-berliner/26942216.html?utm_source=pocket-newtab-global-de-DE

https://www.zeit.de/2021/09/berlin-mietendeckel-wohnungspreise-angebot-knappheit

https://www.sueddeutsche.de/wirtschaft/mietendeckel-berlin-fehlschlag-1.5218122

Organisator

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Antw:[Allg] Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #1262 am: 01.03.2021 08:37 »
Altbestandsneubesetzungsmietwohnungsbeamtenkoppelungsweiterbildungsmaßnahmendeckelungsverordnung,

Ja sehr schön :)))
Hat wohl jemand den 01.04. vorverlegt.

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Antw:[Allg] Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #1263 am: 01.03.2021 10:58 »
Bravo! Ich war satirisch tatsächlich unterversorgt  ;D

Beruhigend ist es dennoch nicht, dass man den dauerhaften und vorsätzlichen Bockmist nicht nur beim Beamtenrecht baut.

Epiin

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Antw:[Allg] Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #1264 am: 03.03.2021 10:07 »
In der Jahresvorausschau des Bundesverfassungsgerichts für 2021 ist eine angestrebte Entscheidung zur A-Besoldung leider nicht enthalten.


Big T

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Antw:[Allg] Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #1266 am: 03.03.2021 18:46 »
Leider nix zur Besoldung. Hat jemand Erfahrung, ob sich manchmal noch unverhofft Verfahren dazwischen quetschen?:-) Oder muss man da jede Hoffnung vergraben?

was_guckst_du

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Antw:[Allg] Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #1267 am: 03.03.2021 19:36 »
Oder muss man da jede Hoffnung vergraben?

nein...langer Atem reicht 8)
Gruß aus "Tief im Westen"

Meine Beiträge geben grundsätzlich meine persönliche Meinung zum Thema wieder und beinhalten keine Rechtsberatung. Meistens sind sie ernster Natur, manchmal aber auch nicht. Bei einer obskuren Einzelfallpersönlichkeit antworte ich auch aus therapeutischen Gründen

Ozymandias

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Antw:[Allg] Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #1268 am: 04.03.2021 13:26 »
Nur Eilverfahren und manche andere Sachen werden zusätzlich noch vom BVerfG bearbeitet. Ich denke bei der A-Besoldung wird es mindestens 22-24.

Momentan warte ich auch noch auf 2 Richtervorlagen aus 2014 im Bereich Steuern. Tja, es dauert.

Opa

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Antw:[Allg] Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #1269 am: 04.03.2021 15:35 »

Altbestandsneubesetzungsmietwohnungsbeamtenkoppelungsweiterbildungsmaßnahmendeckelungsverordnung

Die Berliner Senatsverwaltung hätte das Wort noch gegendert.

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Antw:[Allg] Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #1270 am: 04.03.2021 15:36 »
Das Wort ist von der Berliner Senatsverwaltung ;)

Opa

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Antw:[Allg] Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #1271 am: 04.03.2021 17:05 »
Ich denke eher, dass es sich um einen satirischen Beitrag handelt. Aber zuzutrauen ist diesen Bürokraten natürlich alles.

Organisator

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Antw:[Allg] Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #1272 am: 04.03.2021 17:07 »
ach, meinst du?  ;)

Altbestandsneubesetzungsmietwohnungsbeamtenkoppelungsweiterbildungsmaßnahmendeckelungsverordnung,

Ja sehr schön :)))
Hat wohl jemand den 01.04. vorverlegt.

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Antw:[Allg] Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #1273 am: 08.03.2021 12:12 »
Moin!

Mit etwas Abstand zur Entscheidung und auf der Suche nach einer anderen Rechtsaufassung als Dr. Stuttmann und Dr. Schwan habe ich mir nochmal den Artikel des DRB-Berlin angesehen.

https://www.drb-berlin.de/themen-und-positionen/besoldung-und-beihilfe/aktuelles/aktuelles/1552

"Was folgt aus der BVerfG-Entscheidung Richterbesoldung?"

Dieser Artikel wurde zudem am 16.11.2020 editiert und ist nach m.E. insgesamt sehr lesenswert. Natürlich geht es dem DRB primär um die R Besoldung. Unstrittig ist allerdings auch die enge Verzahnung von A und R.

Ich darf zitieren:

... "Fehlerhaft wäre aber der Schluss, dass die Erhöhung der unteren Besoldungsgruppe sich linear auf die Erhöhung der R-Besoldung auswirken müsse. Denn auch für die nun erforderliche Neujustierung der Besoldung hat das BVerfG dem Berliner Gesetzgeber einen weiten Gestaltungsspielraum zugestanden. Eine Erhöhung der A4-Besoldung um 24 % bedeutet also nicht ansatzweise den Zwang zur prozentual gleichen Anhebung der R-Besoldung. Auswirkungen auf die R- Besoldung hat diese „Verschiebung des archimedischen Punktes“ nur über das Abstandsgebot, nach dem eine Abschmelzung der Abstände zwischen verschiedenen Besoldungsgruppen um mindestens 10% in den zurückliegenden fünf Jahren die Verfassungswidrigkeit der nicht linear erhöhten Besoldung indiziert." ...

Frage 1: Nehmen wir mal an der DRB hat Recht und der Gesetzgeber hat trotz der sehr engen Grenzen des Beschlusses BvL 4/18 tatsächlich den angesprochenen "weiten Gestaltungsspielraum". Dann gilt doch eine folgende Neujustierung der Besoldung und der Stufen nur für die Zukunft. Rückwirkend die Arithmetik verändern, um Nachzahlungen zu verhindern sollte ja nicht drin sein.

Die Stufen dürfen nicht eingeebnet werden. Das heißt solange der Gesetzgeber das System nicht völlig neu geordnet hat, müsste ich doch rückwirkend (also nur für die Nachzahlung aus meinen ruhenden Widersprüchen) diese 24% durchgeschlüsselt bis zu meiner Besoldungsstufe erhalten.
Gegenmeinungen?

Frage 2:

"Anhand sehr komplexer Berechnungen, die auch den anzuerkennenden Gestaltungsspielraum des Besoldungsgesetzgebers in den Blick nehmen, haben wir in akribischer Kleinarbeit das Notwendige und das Wünschenswerte ermittelt, um uns im Streit um eine angemessene Nachzahlung mit Selbstbewusstsein, aber auch mit Realismus zu positionieren."

Der DRB fordert für die Besoldung R folgende Erhöhungen:

----

2009 1,32 %

2010 3,28 %

2011 6,61 %

2012 6,47 %

2013 7,27 %

2014 6,95 %

2015 7,18 %

2016 3,56 %

2017 4,02 %

2018 1,68 %

2019 1,15 %

----

In der Summe 2009 bis 2019 sind das aber auch stolze 49,49%. Also am Ende mehr als das doppelte der linearen Anhebung um 24%.

Vielleicht bin ich einfach ganz mies in Mathe. Habe ich hier etwas strukturell missverstanden?

Jetzt ziehen wir mal pauschal und ohne jede Prozeduralisierung 15% ab um uns lediglich der Untergrenze des Notwendigen und nicht dem Wünschenswerten des DRB zu nähern.

Mit 34% Erhöhung wäre ich aus meiner Sicht voll im Soll. Die Bezahlbarkeit mal ganz außen vorgelassen. Das ist ein anderes Thema.

Frage 3:

Das entsprechende Gesetz in Berlin ist ja nun durch. Und der DRB sowie DBB müsste hier massiv enttäuscht worden sein. Soeben die Website des DRB-Berlin geprüft. Der letzte Eintrag ist ein Forderungspapier aus November 2020.

Nicht mal eine Stellungnahme zu den neuen und ablehnenden Entwicklungen. Auch nichts von der Besoldungsallianz. Habe ich etwas verpasst?




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Antw:[Allg] Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #1274 am: 08.03.2021 12:19 »
Korrigiere:
Es gibt Neuigkeiten vom HPR Berlin vom 01.03.2021

https://www.berlin.de/hpr/aktuelles/hpr-aktuell/hpr-aktuell-2021/hpr-aktuell-info-es-wird-viel-geredet-...-1058128.php#besoldung

" …in Sachen Besoldungsallianz und unserem Anliegen, den Beschluss des Bundesverfassungsgerichts verfassungskonform im Land Berlin umsetzen zu lassen, gibt es nur eine Zwischennachricht zu vermelden. Es hat ein erstes Gespräch mit der Fraktionsspitze der CDU stattgefunden. Die Herren Dregger und Goiny haben uns aufmerksam zugehört. Die Fraktionsspitze der Koalitionsparteien SPD, die Linke und die Grünen haben Kontakt aufgenommen, Termine sind zum Teil schon vereinbart und die Gespräche werden im März erfolgen.

So lange nicht alle Gespräche erfolgt sind, werden wir keine Bewertung vornehmen. Wir werden euch weiter informieren. "


Also wieder politische Gespräche.... :-\ Die Klage dann vielleicht 2084? Wilkommen im Hamsterrad... Ein Bier bitte!