Autor Thema: [Allg] Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)  (Read 2719250 times)

SwenTanortsch

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Antw:[Allg] Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #2070 am: 07.09.2021 09:49 »
Herr Dr. Stromberg, bitte vergessen Sie nicht, mir ein Exemplar zukommen zu lassen, sofern die Schrift nicht umgehend als jugendgefährdend indiziert würde...

Ich werde mich sprachlich mäßigen  :o

Das Forum bekommt dann selbstredlich eine digitale Abschrift mit persönlicher Widmung und mutmaßlich auch die ein oder andere Fußnote zu diesem Posting hier rezitiert  ;)

... so sehr kannst Du Dich gar nicht mäßigen, sobald die Schrift erschiene, bräche in Deutschland Sodom und Gomorra (oder gar Camorra) aus.

was_guckst_du

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Antw:[Allg] Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #2071 am: 07.09.2021 09:50 »
Deshalb auch hier der gewaltige Reformstau, der unser Land ja offensichtlich nicht nur diesbezüglich charakterisieren dürfte. Irgendwann wird man das der Bevölkerung mitteilen müssen und versucht, bevor einem der Laden dann um die Ohren fliegt, das solange wie möglich nach hinten zu schieben.

Den letzten beißen die Hunde!

so läuft Politik (früher und heute):

...zu Willy Brandt´s Zeiten hieß es: erst das Land, dann die Partei!
...heute heisst es: erst ich, ok danach irgendwann die Partei, um das Land sollen sich gefälligst andere kümmern!



irgendwann geht jedes erfolgreiche System an der eigenen Dekadenz zu Grunde...Beispiele gibt es genug...in der Antike, im Mittelalter und inzwischen auch in der Gegenwart...die Ablösung (China) steht schon vor der Tür
« Last Edit: 07.09.2021 09:57 von was_guckst_du »
Gruß aus "Tief im Westen"

Meine Beiträge geben grundsätzlich meine persönliche Meinung zum Thema wieder und beinhalten keine Rechtsberatung. Meistens sind sie ernster Natur, manchmal aber auch nicht. Bei einer obskuren Einzelfallpersönlichkeit antworte ich auch aus therapeutischen Gründen

lotsch

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Antw:[Allg] Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #2072 am: 07.09.2021 10:03 »
Vielmehr sollte hinterfragt werden, warum alle Bundesländer nur bis zum Rand der Verfassungswidrigkeit erhöhen obwohl mal der Grundsatz galt, dass Beamte im bescheidenen Wohlstand leben sollten. 15% über der Grundsicherung ist für mich kein bescheidener Wohlstand.

Der oberste Grundsatz jeder Haushaltsverordnung ist die sparsame und wirtschaftliche Haushaltsführung. Nach den Grundsätzen der Wirtschaftlichkeit und Sparsamkeit ist die günstigste Relation zwischen dem verfolgten Zweck und den einzusetzenden Ressourcen (Zweck-Mittel-Relation) anzustreben. Auf Deutsch, der Laden ist mit möglichst wenig Geld am Laufen zu halten.
Dem Staat ist also insofern kein Vorwurf zu machen - wenn er die geltende Rechtsordnung einhält -.

SwenTanortsch

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Antw:[Allg] Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #2073 am: 07.09.2021 10:13 »
Vielmehr sollte hinterfragt werden, warum alle Bundesländer nur bis zum Rand der Verfassungswidrigkeit erhöhen obwohl mal der Grundsatz galt, dass Beamte im bescheidenen Wohlstand leben sollten. 15% über der Grundsicherung ist für mich kein bescheidener Wohlstand.

Der oberste Grundsatz jeder Haushaltsverordnung ist die sparsame und wirtschaftliche Haushaltsführung. Nach den Grundsätzen der Wirtschaftlichkeit und Sparsamkeit ist die günstigste Relation zwischen dem verfolgten Zweck und den einzusetzenden Ressourcen (Zweck-Mittel-Relation) anzustreben. Auf Deutsch, der Laden ist mit möglichst wenig Geld am Laufen zu halten.
Dem Staat ist also insofern kein Vorwurf zu machen - wenn er die geltende Rechtsordnung einhält -.

nur hält er sie seit spätestens 2008 in Gestalt aller 17 Besoldungsgesetzgeber ausnahmslos nicht mehr ein ...

Fahnder

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Antw:[Allg] Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #2074 am: 07.09.2021 10:14 »
Eine evtl. rot-grün-rote Regierung wird aber auch die Sozialhilfe nicht unerheblich anheben, was sich dann wieder auf das Abstandsgebot bei der Besoldung auswirken würde, und auch die Anhebung des Mindestlohns würde sich auf das Lohngefüge (nicht nur im ÖD) auswirken.

Selbst geplante Mindestlohnerhöhungen werden den Vergleichsparameter der Nominallohnentwicklung positiv beeinflussen. Ein sich selbst verstärkender Teufelskreis  ;D.

Wie noch jede Regierung zuvor wird man auch hier schnell merken, dass Realpolitik und Wahlkampf zwei verschiedene paar Schuhe sind. Für eine von machen Foristen geforderte umfassende Dienstrechtsreform gibt es weder politische Mehrheiten und noch nicht einmal den Ansatz einer Idee für ein Konzept. Dies hat auch Gründe: neben dem Schutz durch die Verfassung wird es so oder so nicht billiger! Wer will schon Millionen Lehrern, Polizisten, Zöllnern, Finanzbeamten, Soldaten, Richtern, Staatsanwälten und deren Familien vermitteln, dass sie ab sofort monatlich netto hunderte EUR weniger bekommen als bisher? Im Gegenteil: es besteht die Gefahr, dass die bisher Angestellten netto auf die gleichen Beträge kommen wollen wie die Beamten und dafür streiken.

Es gibt sogar Literaturmeinung, dass die "Ewigkeitsgarantie" gemäß Art. 79 Abs. 3 GG für Art. 20 GG auch auf Art. 33 GG wirken soll. Schließlich verlangt eine vom Politik unabhängige und nur an Recht und Gesetz gebundene Exekutive unbestechliche, treue, streiklose, lebenslange Diener des Staates (und nicht der Politik oder des Zeitgeistes!), welche dafür einen Eid ablegen und ggf. diszipliniert werden können. Sofern das BVerfG dies auch nur annähernd ähnlich sieht, wovon bei derzeitiger Rechtsprechung auszugehen ist, ist es sowieso für immer Essig mit etwaigen Änderungen.

Der Obelix

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Antw:[Allg] Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #2075 am: 07.09.2021 11:13 »
de facto muss man auch sagen:

Wir haben ein gutes Staatswesen und dieses Land hat gerade ganz andere pandemische und umweltpolitische Sorgen als das man dienstrechtlich den grossen Wurf aktuell bringen könnte.

Insofern:
die Gesetzgeber haben mit der Korrektur der Besoldungsvorgaben genug zu tun, dazu kommen noch die Tarifverhandlungen im TV-L, die auch spannend werden......


Bastel

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Antw:[Allg] Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #2076 am: 07.09.2021 12:01 »
die Gesetzgeber haben mit der Korrektur der Besoldungsvorgaben genug zu tun, dazu kommen noch die Tarifverhandlungen im TV-L, die auch spannend werden......

Hab ich irgendwas verpasst? ;D Mehr als +1,4 und 1,8% auf 2X Monate kommt sowieso nicht raus ;D

Fragmon

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« Antwort #2077 am: 07.09.2021 12:14 »
Vielmehr sollte hinterfragt werden, warum alle Bundesländer nur bis zum Rand der Verfassungswidrigkeit erhöhen obwohl mal der Grundsatz galt, dass Beamte im bescheidenen Wohlstand leben sollten. 15% über der Grundsicherung ist für mich kein bescheidener Wohlstand.

Der oberste Grundsatz jeder Haushaltsverordnung ist die sparsame und wirtschaftliche Haushaltsführung. Nach den Grundsätzen der Wirtschaftlichkeit und Sparsamkeit ist die günstigste Relation zwischen dem verfolgten Zweck und den einzusetzenden Ressourcen (Zweck-Mittel-Relation) anzustreben. Auf Deutsch, der Laden ist mit möglichst wenig Geld am Laufen zu halten.
Dem Staat ist also insofern kein Vorwurf zu machen - wenn er die geltende Rechtsordnung einhält -.

Der Ansatz der angemessenen Alimentation ist im Grundgesetz verankert. Dies ist im Zweifel vorrangig gegenüber einer Verordnung anzuwenden.

WasDennNun

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« Antwort #2078 am: 07.09.2021 22:50 »
so läuft Politik (früher und heute):

...zu Willy Brandt´s Zeiten hieß es: erst das Land, dann die Partei!
...heute heisst es: erst ich, ok danach irgendwann die Partei, um das Land sollen sich gefälligst andere kümmern!



irgendwann geht jedes erfolgreiche System an der eigenen Dekadenz zu Grunde...Beispiele gibt es genug...in der Antike, im Mittelalter und inzwischen auch in der Gegenwart...die Ablösung (China) steht schon vor der Tür
Du hast das British Empire zwischen China und MA vergessen   ;D

Big T

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Antw:[Allg] Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #2079 am: 08.09.2021 10:16 »
Es ist doch die einfachste (?) und momentan gut vorstellbare lösung.
Die Spd-geführte(?) BundesReg verdoppelt oder verdreifacht gar das Kindergeld..
So wäre man einen großen Schritt in der Umsetzung der BverfG-Rechtsprechung gegangen, die Länder müssten nicht allzuviel überm komplexen Besoldungsrecht brüten und die SPD könnte sich damit in der Allgemeinheit profilieren (nicht nur die Beamten werden "besser gestellt").
Zu den finanziellen Auswirkungen / dem vorzunehmenden finanziellen Bund-Länder-Ausgleich habe ich mir aber keine zahlenmäßigen Gedanken gemacht :-)

was_guckst_du

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« Antwort #2080 am: 08.09.2021 10:20 »
Zu den finanziellen Auswirkungen / dem vorzunehmenden finanziellen Bund-Länder-Ausgleich habe ich mir aber keine zahlenmäßigen Gedanken gemacht :-)
...damit bist du doch ganz auf SPD-Linie.. ;)
Gruß aus "Tief im Westen"

Meine Beiträge geben grundsätzlich meine persönliche Meinung zum Thema wieder und beinhalten keine Rechtsberatung. Meistens sind sie ernster Natur, manchmal aber auch nicht. Bei einer obskuren Einzelfallpersönlichkeit antworte ich auch aus therapeutischen Gründen

Big T

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« Antwort #2081 am: 08.09.2021 10:57 »
Der haken ist grundsicherungsempfänger bekommen auch kindergeld..
;-)
Also verringert sich der Abstand nicht. Ignoriert mich.

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« Antwort #2082 am: 08.09.2021 11:09 »
Bei Letzteren wird er aber ggf. mit dem Regel Satz verrechnet.

SwenTanortsch

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« Antwort #2083 am: 08.09.2021 13:05 »
Das wäre auf jeden Fall eine verfassungsrechtlich statthafte Lösung - das Kindergeld wird zugleich nicht als Ausgabe im Staatshaushalt verbucht, sondern es vermindert als steuerrechtliche Maßnahme die Einnahmen aus der Einkommensteuer. Allerdings lagen die so geminderten Steuereinnahmen 2020 bei rund 45,6 Mrd. € (https://www.destatis.de/DE/Themen/Gesellschaft-Umwelt/Soziales/Elterngeld/Tabellen/empfaenger-ausgaben.html;jsessionid=BD543A245ECB1F5F680AFA128EBDCB4B.live711). Eine Erhöhung dieser Stellschraube würde also tendenziell noch einmal deutlich teuerer werden als die Gewährung einer amtsangemessenen Alimentation.

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« Antwort #2084 am: 08.09.2021 13:21 »
Das Kindergeld, wichtiger noch, der Kinderfreibetrag darf selbstverständlich nur für Amtsträger entsprechend angehoben werden ;)