Eine evtl. rot-grün-rote Regierung wird aber auch die Sozialhilfe nicht unerheblich anheben, was sich dann wieder auf das Abstandsgebot bei der Besoldung auswirken würde, und auch die Anhebung des Mindestlohns würde sich auf das Lohngefüge (nicht nur im ÖD) auswirken.
Selbst geplante Mindestlohnerhöhungen werden den Vergleichsparameter der Nominallohnentwicklung positiv beeinflussen. Ein sich selbst verstärkender Teufelskreis
.
Wie noch jede Regierung zuvor wird man auch hier schnell merken, dass Realpolitik und Wahlkampf zwei verschiedene paar Schuhe sind. Für eine von machen Foristen geforderte umfassende Dienstrechtsreform gibt es weder politische Mehrheiten und noch nicht einmal den Ansatz einer Idee für ein Konzept. Dies hat auch Gründe: neben dem Schutz durch die Verfassung wird es so oder so nicht billiger! Wer will schon Millionen Lehrern, Polizisten, Zöllnern, Finanzbeamten, Soldaten, Richtern, Staatsanwälten und deren Familien vermitteln, dass sie ab sofort monatlich netto hunderte EUR weniger bekommen als bisher? Im Gegenteil: es besteht die Gefahr, dass die bisher Angestellten netto auf die gleichen Beträge kommen wollen wie die Beamten und dafür streiken.
Es gibt sogar Literaturmeinung, dass die "Ewigkeitsgarantie" gemäß Art. 79 Abs. 3 GG für Art. 20 GG auch auf Art. 33 GG wirken soll. Schließlich verlangt eine vom Politik unabhängige und nur an Recht und Gesetz gebundene Exekutive unbestechliche, treue, streiklose, lebenslange Diener des Staates (und nicht der Politik oder des Zeitgeistes!), welche dafür einen Eid ablegen und ggf. diszipliniert werden können. Sofern das BVerfG dies auch nur annähernd ähnlich sieht, wovon bei derzeitiger Rechtsprechung auszugehen ist, ist es sowieso für immer Essig mit etwaigen Änderungen.