Ich halte es für einen gewagten Alleingang, mal kurz das Partnereinkommen in die hergebrachten Grundsätzen des Berufsbeamtentums bezüglich des Alimentations-/Mindestabstandsgebots miteinzubeziehen.
Ja, durchaus gewagt.
Aber in sich auch die logische Folge, wenn der Partner mit alimentiert werden muss, dann muss man doch wissen, ob der Partner sich nicht selbst versorgt.
Ich fände es skandalös, wenn der Beamte 800€ für den Partner der sich nicht selbst versorgen kann bekommt, und damit genauso viel wie der Beamte dessen Partner eigenes Geld nach Hause bringt.
Das Mindestabstandsgebot wird ja nicht bei dem Single gerissen, sondern bei dem mit Kind und Kegel und dass schon seit Dekaden.
Es wird spannend, ab diese "Modernisierung" der Alimentationsgrundsätze vor BVerG bestand haben wird, falls ja. Dann wird es in naher Zukunft tatsächlich für die Beamten darauf hinauslaufen, dass man für den bedürftigen Partner eine Zulage beantragen muss.
Und dann ist der Schritt auch nicht mehr weit, Kind 1 und 2 wie Kind 3+ zu betrachten und zu alimentieren und die Grundbesoldung alleinig auf den Solo Beamten auszurichten.
Was ja angeblich nicht geht, aber die logische und gerechtestes Struktur für die Besoldung wäre,
jetzt werden ja Beamte mit 1 oder 2 Kinder gegenüber den anderen Beamten benachteiligt!!Mal sehen, ob dies das BVerG zulassen wird.