Autor Thema: [Allg] Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)  (Read 2715673 times)

Alphonso

  • Full Member
  • ***
  • Beiträge: 174
Antw:[Allg] Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #3600 am: 12.08.2022 13:27 »
Diese Neid- und Missgunstmentalität in Deutschland ist auch einfach zum k******.

Anstelle sich zu freuen, dass man selbst in welchem Umfang auch immer profitiert und ein Problem praktisch angegangen wird, geht der erste Blick zum Nachbar, dass der ja bloß nicht noch mehr profitiert und wenn das so ist, aus welchen Gründen auch immer, gehört das ganze Konstrukt gar nicht erst eingeführt und es bleibt für alle genauso kacke wie vorher.

Bei relativen Be/Entlastungen ist doch klar, dass derjenige absolut mehr profitiert, der da ne größere Ausgangszahl stehen hat. Und die hat er da sicherlich zu 99,9 % nicht stehen, weil er es geschenkt bekommen hat (Bezogen auf die zu zahlende Einkommenssteuer und der entsprechenden kalten Progression).

Was ist das für eine Einstellung? Wie wäre es, jeder schaut mal zuerst auf sich? Man bekommt in den Internetforen immer mehr das Gefühl, dass sich hier einige eine Art DDR wünschen. Totale Kontrolle und alle haben das Gleiche, egal, was sie tun. Traurig ist das.

emdy

  • Hero Member
  • *****
  • Beiträge: 588
Antw:[Allg] Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #3601 am: 12.08.2022 13:38 »
Was ist das für eine Einstellung? Wie wäre es, jeder schaut mal zuerst auf sich? Man bekommt in den Internetforen immer mehr das Gefühl, dass sich hier einige eine Art DDR wünschen. Totale Kontrolle und alle haben das Gleiche, egal, was sie tun. Traurig ist das.

Also ich bekomme eher den Eindruck es gibt sehr verbreitet so eine Art Schutzreflex/Beißreflex für die Reichen. Ich hörte, für Deutschland sei belegt, dass sich ein irrwitzig hoher Anteil der Bevölkerung für wohlhabend hält und demnach stets gegen eine stärkere Besteuerung der Wohlhabenden und Einkommensstärksten wählt.

Btw haben Sie einen komischen Neidbegriff. Wenn jemand bei einem 100m Sprint 10m weiter vorne starten darf, hat sich meine Position nicht verändert. Trotzdem fühle ich mich verarscht.
« Last Edit: 12.08.2022 13:45 von emdy »

NordWest

  • Full Member
  • ***
  • Beiträge: 197
Antw:[Allg] Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #3602 am: 12.08.2022 14:48 »
Diese Neid- und Missgunstmentalität in Deutschland ist auch einfach zum k******.

Anstelle sich zu freuen, dass man selbst in welchem Umfang auch immer profitiert und ein Problem praktisch angegangen wird, geht der erste Blick zum Nachbar, dass der ja bloß nicht noch mehr profitiert und wenn das so ist, aus welchen Gründen auch immer, gehört das ganze Konstrukt gar nicht erst eingeführt und es bleibt für alle genauso kacke wie vorher.

Bei relativen Be/Entlastungen ist doch klar, dass derjenige absolut mehr profitiert, der da ne größere Ausgangszahl stehen hat.

Es ist keineswegs ein Naturgesetz, dass bei Entlastungen derjenige stärker profitiert, der bereits mehr hat. Die Energiepreispauschale ist dahingehend (also ausdrücklich abgesehen von den Mängeln, dass viele sie gar nicht erhalten) ein recht gelungenes Vorbild. Hier erhält jeder (wie gesagt, wenn es denn in einer verbesserten Verison wirklich jeder wäre) 300 Euro, aber muss diese dann versteuern.

Netto erhält damit ein Geringverdiener die vollen 300 Euro. Ein Gutverdiener erhält nur noch rund 160 Euro. Jetzt kann man darüber streiten, ob letzterer überhaupt etwas erhalten sollte und andere Mängel angreifen, aber es geht hier nicht um Details, sondern um den Grundsatz: es ist eben nicht "klar, dass derjenige absolut mehr profitiert, der da ne größere Ausgangszahl stehen hat." Das ist eine rein politische Entscheidung - und daher ist es richtig und wichtig, sie zu diskutieren.

Organisator

  • Hero Member
  • *****
  • Beiträge: 6,548
Antw:[Allg] Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #3603 am: 12.08.2022 14:58 »
Es ist keineswegs ein Naturgesetz, dass bei Entlastungen derjenige stärker profitiert, der bereits mehr hat. Die Energiepreispauschale ist dahingehend (also ausdrücklich abgesehen von den Mängeln, dass viele sie gar nicht erhalten) ein recht gelungenes Vorbild. Hier erhält jeder (wie gesagt, wenn es denn in einer verbesserten Verison wirklich jeder wäre) 300 Euro, aber muss diese dann versteuern.

Netto erhält damit ein Geringverdiener die vollen 300 Euro. Ein Gutverdiener erhält nur noch rund 160 Euro. Jetzt kann man darüber streiten, ob letzterer überhaupt etwas erhalten sollte und andere Mängel angreifen, aber es geht hier nicht um Details, sondern um den Grundsatz: es ist eben nicht "klar, dass derjenige absolut mehr profitiert, der da ne größere Ausgangszahl stehen hat." Das ist eine rein politische Entscheidung - und daher ist es richtig und wichtig, sie zu diskutieren.

Eben - die 300 € sind ja auch keine steuerliche Entlastung, sondern eine Einmalzahlung.
Außerdem (und das scheint einigen in der Diskussion zu entgehen) handelt es sich bei der Erhöhung des Steuerfreibetrags nicht um eine Entlastung, sondern lediglich um ein Aussetzen einer Belastung, die zudem wie beschrieben Einkommensschwache um den Faktor 40 bevorzugt.

VierBundeslaender

  • Full Member
  • ***
  • Beiträge: 131
Antw:[Allg] Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #3604 am: 12.08.2022 17:36 »
Können wir mal beim Leistungsprinzip bleiben? Die Leute mit Hartz IV werden den Staat nicht finanzieren können. Das machen die „Gutverdiener“, die Zahlen die meisten Steuern.

Gibt es eigentlich was neues vom BVerfG?

Ozymandias

  • Hero Member
  • *****
  • Beiträge: 1,001
Antw:[Allg] Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #3605 am: 12.08.2022 17:42 »
Gibt es eigentlich was neues vom BVerfG?

Seit 2016 wurden die steuerlichen Tarifzonen jährlich leicht wegen der kalten Progression angepasst. Absolute Luftdiskussion übrigens.

Zur eigentlichen Frage:
Dieses Jahr passiert nichts mehr vom BVerfG
https://www.berliner-besoldung.de/entscheidung-berliner-a-besoldung-nicht-2022/

Man wird die vielen weiteren anhängigen Verfahren voraussichtlich zweckmäßig bündeln und dann entscheiden. Kann nächstes oder übernächstes Jahr oder noch später sein.

Pukki

  • Full Member
  • ***
  • Beiträge: 137
Antw:[Allg] Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #3606 am: 12.08.2022 18:26 »
Die in der aktuellen Jahresvorausschau des BVerfG aufgeführte Entscheidung betrifft nicht direkt die Berliner Besoldung,  sondern die der Bremer Kolleginnenund Kollegen. Insofern ist nicht auszuschließen,  dass vielleicht doch noch etwas passiert.

semper fi

  • Jr. Member
  • **
  • Beiträge: 86
Antw:[Allg] Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #3607 am: 12.08.2022 22:06 »
Die Zahlen zweifle ich nicht an. Es ist ja auch so, dass Höherverdienende (prozentual) mehr Steuern zahlen als andere. Wenn man dann entlastet, entlastet man die stärker - das ist logisch.

Es gibt im Übrigen sehr viele Untersuchungen zur Einkommensteuer: die wird im Wesentlichen durch die Reichen aufgebracht. Wenn ich das richtig erinnere leisten die reichsten 10% insgesamt 80-90% der Einkommensteuerzahlungen. (Kann aber sein, dass ich die konkreten Zahlen mit denen von der Gewerbesteuer verwechsle, wo das so ähnlich ist).

Die oberen 10% zahlen etwa 55% des gesamten Einkommensteueraufkommens. Aber im Grunde ist das auch egal, wer wieviel bezahlt, denn eine absolute Gerechtigkeit wird es nie geben. Wer viel verdient der meckert, weil er viele Steuern und Sozialabgaben leisten muss, wer arm ist meckert, weil er vielleicht hart arbeitet aber eben andere so viel mehr verdienen. Absolute Gerechtigkeit bringt ggf. die Utopie des Kommunismus aber wie sehr die Vorstufe, also der Sozialismus gescheitert ist, wissen wir alle. Es wird immer arme Menschen und reiche Menschen geben und Superreiche. Und auch andere haben recht, wir schauen sicher oftmals viel zu sehr in Nachbars Garten und glauben das Gras dort sei grüner. Aber meine Mutter sagte immer: „Unter jedem Dach ein Ach!“

Es gibt im Moment viele Probleme und ja, die Politik hat in vielen Bereichen viel zu lange alles heraus geschoben und immer hier ein wenig nachgebessert und dort ein wenig aber sie hat nichts wirklich in die Hand genommen. So ist es bei der Besoldung, so ist es bei der Inflation, so ist bei Unterstützungen für die Ukraine, so ist es bei vielen anderen Sachen. Wenn man nichts wirklich beginnt, kann man eben auch nichts lösen.

Dennoch, bei allen Ungemach, bei allen Schwierigkeiten, einfach wieder besinnen auf das Wesentliche. Was ist wirklich wichtig? Wichtig sind die Menschen die einem nah sind, die Familie, die Freunde, die Gesundheit und natürlich die Bundesliga;). Wer Freunde hat, eine liebende Familie und ein Dach über dem Kopf hat, keine Angst haben muss, dass er jederzeit von Raketen beschossen werden könnte oder wegen seiner Hautfarbe, Religion oder seines Geschlechts ums Leben zu kommen, der ist im Übrigen Reicher als die Masse der Menschheit. Gestern habe ich auch noch anders geschrieben aber heute liegt ein lieber Mensch von mir im Krankenhaus und kämpft um sein Leben und dem ist es gelinde gesagt scheiß egal, ob der Grundfreibetrag steigt oder nicht. Vielleicht sollte man immer daran denken was man hat und nicht immer daran, was man nicht hat und ich werde versuchen dies auch wieder häufiger zu tun ehe ich hier schreibe.

Ich glaube auch, dass man sich wieder um das Thema verfassungsgemäße Alimentation kümmern sollte und der Steuerentlastung, ob hoch oder gering, einen anderen Platz einräumen. Fakt ist doch, wir hier im Forum werden alle mehr netto im Portmonee haben und das ist doch gut. Kann man damit die Gasrechnung zahlen? Nein. Aber 3-4 Liter Benzin werden gedeckt oder ein bis zwei Döner, ist nicht viel aber der Mensch freut sich.

Schönes Wochenende wünsche ich allen, bleibt gesund.


Neuer12

  • Full Member
  • ***
  • Beiträge: 211
Antw:[Allg] Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #3608 am: 12.08.2022 23:00 »

Die oberen brauchen jedoch keine Entlastung.


Doch, ich brauche eine Entlastung. In zwei Wochen kostet der Sprit wieder 2€/Liter und Heizöl muss ich auch noch kaufen.

Der Döner kostet mittlerweile auch schon 7€ und die Pizza 10€.

Tja und andere können schon lange keine Döner mehr kaufen.
.
Wenn wir solche Probleme, wie geschildert haben, geht es uns super.
Dekadenz geht die Welt zugrunde.

Man kann entlasten.
Die oberen brauchen jedoch keine Entlastung.
Es ist einfach sozial ungerecht.
Absolut bekommen die oberen mehr, die unteren benötigen es aber.

Natürlich sollte man auch an die Kälte Progression Ran, aber der Zeitpunkt könnte nicht schlechter sein.

Und du denkst es ist fair und kein Problem für mich, wenn ich als A12er mit 4000 brutto das doppelte an Energie zahlen muss, während Harz4 und Geringverdiener von uns allen subventioniert werden und Hilfe erhalten, ich aber nicht mit lächerlichen 30 Euro pro Monat entlastet werden darf?

Wieso ist das denn nicht der richtige Zeitpunkt? Es ist doch exakt der richtige. Jetzt sind die Rechnungen hoch, jetzt haut die Inflation rein. Zum Glück sieht es so aus, als ob Lindner sich durchsetzt.

Da es finanziell eh kaum erwähnenswert ist sehe ich das eher als Zeichen, dass
Nicht nur Politik für die nicht arbeitende Schicht gemacht wird.
Und was hat eine Steuerentlastung mit harz4 zu tun?
Und ja, ich finde es gerecht, wenn die, die mehr haben, auch mehr zu Krise beitragen, denn dort geht es nicht um essen usw.
Mir wird echt schlecht, wenn ich dieses egoistische Weltbild hier sehe.
Arme Welt
Das war's dann aber auch dazu von mir.

Ozymandias

  • Hero Member
  • *****
  • Beiträge: 1,001
Antw:[Allg] Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #3609 am: 13.08.2022 10:12 »
Die in der aktuellen Jahresvorausschau des BVerfG aufgeführte Entscheidung betrifft nicht direkt die Berliner Besoldung,  sondern die der Bremer Kolleginnenund Kollegen. Insofern ist nicht auszuschließen,  dass vielleicht doch noch etwas passiert.

Die Jahresvorschau wird nicht immer komplett abgearbeitet.
Einmal habe ich auf ein Verfahren gewartet, dass ist dann 3 mal in der Jahresvorschau aufgetaucht bis es endlich durch war.

Swen hatte es glaub schon mal geschrieben, 3 von 12 Richtern verabschieden sich in ca. den nächsten 6 Monaten. Das ist der Arbeitsleistung nicht sehr förderlich.

SwenTanortsch

  • Hero Member
  • *****
  • Beiträge: 2,198
Antw:[Allg] Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #3610 am: 14.08.2022 16:22 »
Die in der aktuellen Jahresvorausschau des BVerfG aufgeführte Entscheidung betrifft nicht direkt die Berliner Besoldung,  sondern die der Bremer Kolleginnenund Kollegen. Insofern ist nicht auszuschließen,  dass vielleicht doch noch etwas passiert.

Die Jahresvorschau wird nicht immer komplett abgearbeitet.
Einmal habe ich auf ein Verfahren gewartet, dass ist dann 3 mal in der Jahresvorschau aufgetaucht bis es endlich durch war.

Swen hatte es glaub schon mal geschrieben, 3 von 12 Richtern verabschieden sich in ca. den nächsten 6 Monaten. Das ist der Arbeitsleistung nicht sehr förderlich.

Da wir ja alle auf eine Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts warten und von dieser abhängig sind, würden wir von unseren Empfindungen her sicherlich allesamt eine möglichst rasche Entscheidung haben wollen, aber wie ja schon mehrfach geschrieben, geht die Rechtsfindung von Verfassungsgerichten aus in der Vergangenheit hier bereits verschiedentlich betrachteten Gründen heraus generell nur langsam vonstatten, darin unterscheidet sich das Bundesverfassungsgericht nicht von anderen Verfassungsgerichten in der Welt - und das nur umso eher, wenn, wie in unserem Fall, eine neue Dogmatik entwickelt wird.

Eine vom Bundesverfassungsgericht entwickelte Rechtsdogmatik ist eine anhand von dargelegte Leitsätzen festgelegte Rechtsauffassung, an die die Recht sprechenden (Unter-)Gerichte ebenso wie der Gesetzgeber gebunden sind. Es gibt kaum ein Rechtsgebiet, zu dem das Bundesverfassungsgericht im Laufe der letzten 71 Jahre nicht dogmatische Grundsätze entwickelt hat, die es mit seiner Rechtsprechung in der Regel kontinuierlich weiterentwickelt. Dabei geschieht der Kontinuitätsbruch eher selten, also die Ersetzung einer vormaligen Dogmatik, die Ersetzung einer wiederkehrenden Rechtsbetrachtung durch eine neue, die die vormalige Kontinuität nicht fortsetzte. Das ist aber nun hinsichtlich der Besoldungsrechtsprechung der Fall: War die Besoldungsdogmatik bis 2012 - mit Ausnahme des alimentativen Mehrbedarfs von kinderreichen Beamtenfamilien, der als ein weitgehend eigenständiges Feld innerhalb des Alimentationsprinzips zu begreifen ist - von einer verhältnismäßig geringen Einschränkung des weiten Entscheidungsspielraums, über den der (Besoldungs-)Gesetzgeber verfügt, geprägt, hat das Bundesverfassungsgericht diesen weiten Entscheidungsspielraum seitdem zunehmend stärker eingegrenzt und also eingeschränkt, nachdem das Besoldungsrecht im Zuge der Föderalismusreform I 2006 wieder konkurrenzlose reföderalisiert worden war und das Bundesverfassungsgericht bereits 2007 nicht mehr hatte ausschließen wollen, dass einzelne Beamtengruppen bis hin zur gesamten Beamtenschaft unteralimentiert sein könnten.

Die neue Besoldungsdogmatik nahm dann in der bundesverfassungsgerichtlichen Rechtsprechung ab 2007 bis 2012 erste Konturen an, wobei sich schließlich 2012 der gegebenenfalls bevorstehende Kontinuitätsbruch andeutete, indem der für das Besoldungsrecht zuständige Zweite Senat des Bundesverfassungsgerichts mit seinem Urteil vom 14. Februar 2012 - 2 BvL 4/10 - den Besoldungsgesetzgebern prozedurale Pflichten auferlegte, die er im Gesetzgebungsverfahren zu beachten hat. Zentraler Motor dieser Entwicklung war der 2008 als Richter am Bundesverfassungsgericht ernannte Andreas Voßkuhle, der 2010 zu dessen Präsidenten gewählt wurde und der das Alimentationsprinzip bereits 2007 als einen "zahnlosen Tiger" bezeichnet hatte. Ihn leitete nicht zuletzt die Sorge des Qualitätsverlusts des öffentlichen Diensts; diese Sorge dürfte das Bundesverfassungsgericht bis heute weiterhin teilen, wie sie sich ebenso in der letzten Entscheidung zeigt.

Von den acht Richtern, die den Zweiten Senat bilden und die 2012 bereits Richter gewesen sind, sind heute nur noch zwei aktiv; sie werden zum November des Jahres ausscheiden, sodass von den Richtern, die ab 2012 die neue Dogmatik entwickelt haben, kein Richter mehr aktiv sein wird - auch genau deshalb, weil das Recht überpersonell sein muss, kommt es zur Entwicklung von Rechtsdogmatiken, die in der Regel kontinuierlich erweitert und in einem sich dann wiederholenden - eben dogmatischen - Begründungsrahmen vollzogen werden. Jener eine neue Dogmatik einleitende Entscheidung aus dem Jahr 2012 lag ein sechs zu eins Votum zugrunde, wobei das Sondervotum durch einen Richter vollzogen wurde, der wiederkehrend für die eigene - und damit offensichtlich die Rechtsprechung(sfindung) am Bundesverfassungsgericht belebende - Sichtweise bekannt war und der 2014 auf eigenem Wunsch vorzeitig aus dem Bundesverfassungsgericht ausschied. Die weitere Entwicklung der neuen Besoldungsdogmatik fand im Anschluss in weiterhin großer personeller Kontinuität statt und war dann offensichtlich ebenso von einer großen sachlichen Übereinstimmung getragen. Denn die erste maßgeblich materielle Rechtsprechung, das Urteil des Zweiten Senats vom 05. Mai 2015 - 2 BvL 17/09 -, wurde einstimmig von allen acht Richtern vollzogen (in der Regel gibt das Bundesverfassungsgericht kein Stimmverhältnis bekannt; von dieser Regel wich es hier ab), was - da die weitere Entscheidung des Jahres die Rechtsprechung zur R-Besoldung sachlich nur auf die A-Besoldung übertrung - ebenso für die Entscheidung des Zweiten Senats vom 17. November 2015 - 2 BvL 19/09 - gegolten haben dürfte. Mit der Darlegung des einstimmigen Stimmverhältnisses hatte der Zweite Senat der Öffentlichkeit - und also insbesondere den Besoldungsgesetzgebern - deutlich machen wollen, dass auch zukünftig mit einer sachlichen Kontinuität der neuen Rechtsprechung zu rechnen sein dürfte, wie das seitdem auch geschehen ist. Nachdem im Sommer 2016 ein diese drei Entscheidungen seit 2012 mit fällender Richter ausgeschieden war, wurden die weiteren Entscheidungen 2017, 2018 und 2020 in vollständiger personeller Kontinuität aller acht Richter gefällt - zugleich wäre es verwunderlich, wenn diese Entscheidungen nicht ebenso einstimmig vollzogen worden wären, da sie die ab 2012 vollzogene Neuentwicklung sachlogisch schlüssig fortführten.

Nach der aktuellen Entscheidung vom Mai 2020 ist im Juni 2020 Andreas Voßkuhle ausgeschieden. Im November dieses Jahres werden die letzten beiden Richter, die die Neuentwicklung seit 2012 mit vollzogen haben, ausscheiden; im Dezember des nächsten Jahrs zwei weitere Richter. Im Dezember 2022 werden also von den acht Richtern, die die letzte Entscheidung vom Mai 2020 vollzogen haben, nur noch drei aktiv sein. Insofern wäre es m.E, nachvollziehbar, dass die für dieses Jahr angekündigte Entscheidung zur Bremer Besoldung der Jahres 2013 und 2014 erst nach dem November dieses Jahres vollzogen werden würde, eben um die neu hinzukommende Expertise mit einzubinden, den neuen Richtern "das Wort zu gönnen" und damit die Beratungstradition des Bundesverfassungsgerichts fortzusetzen, die der hier schon mehrfach von mir zitierte ehemalige Richter am Bundesverfassungsgericht, Dieter Grimm, Politikdistanz als Voraussetzung für Politikkontrolle, in: Ders. (Hrsg.), Verfassungsgerichtsbarkeit, 2021, S. 143 (147), wie folgt beschreibt: "Das Bundesverfassungsgericht ist das einzige mir bekannte Gremium, das Entscheidungen von höchster politischer Tragweite fällt und doch keine Vorklärungen, keine Absprachen, keine Fraktionen kennt. Man kommt vielmehr bei den Sitzungen stets von neuem in eine offene Diskussionssituation, in der jeder ernst genommen werden muss, weil man über eine lange Strecke in derselben kleinen Gruppe zusammenarbeiten muss, und in der man mit Argumenten etwas ausrichten kann, weil das Ergebnis am Ende argumentativ begründet werden muss. Damit soll nicht die Begrenzheit des Einsichtsvermögens oder der Diskussionsbereitschaft geleugnet, wohl aber gesagt werden, dass es um eine sachgeprägte Diskussion geht, und die Sache ist hier die rechtlich, nicht die politisch richtige Entscheidung."

Dabei ist m.E. entsprechend nicht zu befürchten, dass die seit 2012 bislang neu entwickelte Dogmatik nicht in der Kontinuität der letzten zehn Jahre fortgeführt werden würde, auch wenn nun die personelle Kontinuität der letzten acht Jahre seit 2015 endet. Denn der Rechtswissenschaft als hermeneutisch vorgehende Wissenschaft ist ein konservativer Zug inhärent, da Rechtssicherheit eben auf Kontinuität basiert und deshalb nicht flüchtigen Empfindungen und Interessen folgen kann - das unterscheidet die Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts von der politischen Arbeit der Parlamente, die Partei- und Mehrheitszwängen unterliegt und sich - nicht zuletzt mit dem Ziel der Wiederwahl - regelmäßig der Meinung der Öffentlichkeit stellen muss: Richter am Bundesverfassungsgericht werden ein Mal gewählt und ernannt, ihr Amt endet nach zwölf Jahren ohne Möglichkeit der Verlängerung, die Beratungen unterliegen dem Beratungsgeheimnis, werden der Öffentlichkeit folglich in keinem Fall bekannt, eine Rechtfertigung vor der Öffentlichkeit ist weder vorgesehen noch - hinsichtlich eines zukünftigen Vorwurfs der Befangenheit - möglich. Entsprechend sind die seit 2012 vollzogenen Entscheidungen sachlich aufeinander bezogen formuliert, sodass eine diese Kontinuität brechende Argumentationen kaum sachlogisch möglich und also schwierig zu begründen wäre. Auch sind ja die Probleme der zunehmend mangelnden Qualitätssicherung wie auch der Nicht-Beachtung grundrechtsgleicher Rechte weiterhin nicht aus der Welt geschaffen. Es wäre dementsprechend verwunderlich, wenn die neu hinzukommenden Richter die derzeitigen sachlich davon überzeugen könnten, dass die von letzteren mitentwickelte neue Dogmatik sachlich nicht schlüssig sein würde und also grundlegende verändert werden müsste. Das nur umso mehr, als dass der Berichterstatter, der eine Entscheidungsvorlage erstellt und der also seit 2014 Richter am Bundesverfassungsgericht ist, noch bis 2026 Richter am Bundesverfassungsgericht sein wird.

Der langen Rede kurzer Sinn: Mit einer gewissen Wahrscheinlichkeit wird die anstehende Entscheidung eher nach dem November des Jahres gefällt werden - es ist aber m.E. ausgeschlossen, dass sie die neue Dogmatik nicht fortführte, sondern nun einen weiteren Kontinuitätsbruch vornehmen würde. Denn jene würde dann eher einer Achterbahnfahrt gleichen; das Bundesverfassungsgericht ist aber kein Rummelplatz, was es offensichtlich von manchen anderen Orten, die sich ebenfalls mit der Besoldung beschäftigen, deutlich unterscheidet.

boysetsfire

  • Jr. Member
  • **
  • Beiträge: 52
Antw:[Allg] Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #3611 am: 14.08.2022 22:09 »
Vielen Dank für die aufmunternden Worte! :)

NordWest

  • Full Member
  • ***
  • Beiträge: 197
Antw:[Allg] Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #3612 am: 15.08.2022 13:59 »
wie ja schon mehrfach geschrieben, geht die Rechtsfindung von Verfassungsgerichten aus in der Vergangenheit hier bereits verschiedentlich betrachteten Gründen heraus generell nur langsam vonstatten

Hast Du mitbekommen, was Hamburg sich ausgedacht hat? Der Familienergänzungszuschlag ist "nichts" gegen diese neuartige Unverschämtheit:

https://forum.oeffentlicher-dienst.info/index.php/topic,118787.0.html

Besteht nicht zu befürchten, dass die Besoldungsgeber mit ihren Tricks der Judikative immer zwei Schritte voraus ist?

SwenTanortsch

  • Hero Member
  • *****
  • Beiträge: 2,198
Antw:[Allg] Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #3613 am: 15.08.2022 19:58 »
wie ja schon mehrfach geschrieben, geht die Rechtsfindung von Verfassungsgerichten aus in der Vergangenheit hier bereits verschiedentlich betrachteten Gründen heraus generell nur langsam vonstatten

Hast Du mitbekommen, was Hamburg sich ausgedacht hat? Der Familienergänzungszuschlag ist "nichts" gegen diese neuartige Unverschämtheit:

https://forum.oeffentlicher-dienst.info/index.php/topic,118787.0.html

Besteht nicht zu befürchten, dass die Besoldungsgeber mit ihren Tricks der Judikative immer zwei Schritte voraus ist?

ich habe dort gerade ein paar Zeilen geschrieben, kann aber hier derzeit nicht im Detail prüfen...

Dogmatikus

  • Jr. Member
  • **
  • Beiträge: 54
Antw:[Allg] Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #3614 am: 16.08.2022 20:35 »
https://www.lto.de/recht/feuilleton/f/eine-frage-an-thomas-fischer-verdienen-richter-zu-wenig/?fbclid=IwAR34waCWNa6yexejxjCJwnZYWN8zP20TMVIeGqEn_NysLwBp-29wYxHsKuo

VRiBGH a.D. Fischer (mittlerweile verdingt er sich als Anwalt) hat einen sehr unortodoxen Ansatz und fordert direkt, die R-Besoldung zur Sicherung der Qualität der Justiz einheitlich auszugestalten - sprich, der RiAG soll ähnlich besoldet werden wie der VRiBGH.

Mir würde es gefallen, aber vorher regnet es Fische vom Boden in den Himmel.