Sobald der verfassungswidrige Gehalt eines Besoldungsgesetzes mit Gesetzeskraft vom Bundesverfassungsgericht festgestellt worden ist, ist der Besoldungsgesetzgeber verfassungsrechtlich gezwungen, einen wieder verfassungskonformen Zustand für den entsprechend betrachteten Zeitraum herzustellen, was i.d.R. durch ein sog. Reperaturgesetz erfolgt. Sofern dieses verfassungskonform ist, wird der Gesetzgeber jedem entsprechend zu beachtenden Beamten, der also einen sachgerechten Widerspruch eingelegt oder eine Klage angestrengt hat, eine Nachzahlung gewähren, durch die für ihn der verfassungskonforme Zustand mindestens für den vom Bundesverfassungsgericht betrachteten Zeitraum wieder hergestellt wird.