Autor Thema: [Allg] Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)  (Read 2670119 times)

Ozymandias

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Antw:[Allg] Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #1005 am: 22.01.2021 14:06 »
Die Klage könnte man prinzipiell auch sehr leicht selber schreiben und die Gerichtskosten vor dem Verwaltungsgericht sind relativ niedrig.

"hiermit erhebe ich Klage gegen die Beklagte. Es wird beantragt:
I. Die Beklagte zu verurteilen, dem Kläger eine amtsangemessene Besoldung nach Artikel 33 Abs. 5 GG zu gewähren."

Kurze Begründung mit Verweis auf die Beschlüsse vom BVerfG Unterschrift fertig.

Eigentlich sollte es noch Prozesszinsen oben drauf geben?

Wenn man verliert kann man immer noch einen Anwalt für die 2. Instanz besorgen.

Unterbezahlt

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Antw:[Allg] Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #1006 am: 23.01.2021 13:15 »
Eine Klage ohne Anwalt als juristischer Laie einreichen würde ich lassen. Da kann man zu viel falsch machen. Am Ende fliegt es dir um die Ohren, weil du 500EUR Gebühren sparen wolltest. Das ist es angesichts der Gesamtsummen einfach nicht wert. Ich habe noch den Papierkrieg meiner letzten Klage vor Augen. Da hätte ich mich ohne anwaltliche Expertise schwergetan, die richtige Entscheidung zu treffen. Bis verhandelt wird, werden ja auch noch schriftliche Stellungnahmen mit der Gegenseite ausgetauscht. Möchtest du auch mündlich verhandeln oder nicht, ist das hier von Vor- oder Nachteil? etc... Nee, nicht ohne Anwalt.

Im Bund müssten ja alle Widersprüche 2020 mit dieser infamen Begründung zurückgewiesen worden sein.
Irgendjemand wird doch geklagt haben, wissend was hier los ist.

Ansonsten gibt es Neuigkeiten aus Berlin.

https://www.berliner-besoldung.de/aktuelles/abstandsgebot-weshalb-das-berlbvanpg-2021-verfassungswidrig-ist

Eine Kurzzusammenfassung zu dem geplanten, aber noch nicht beschlossenen Gesetz. Mir fehlt es zudem an einer nachvollziehbaren Prozedualisierung.

So wie ich das sehe, wollen die es jedoch tatsächlich zügig beschließen. Die Kritik der "Besoldungsallianz" ist eher verhalten. Ein Trauerspiel!

Ozymandias

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Antw:[Allg] Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #1007 am: 23.01.2021 14:44 »
Der einzige Zweck der Klage ist ja nur den Anspruch offen zu halten, nicht das Rad neu zu erfinden und das kann man mit etwas Grips auch selber hinbekommen.

vermessen

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Antw:[Allg] Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #1008 am: 25.01.2021 07:52 »
Ich habe auch Widerspruch gegen meine Besoldung (Bund) eingelegt. Bezügestelle sitzt im eigenen Haus. Besetzt anscheinend mit einer frisch ausgelernten VFA.
Ich habe als Antwort bekommen, dass sich das Urteil doch auf die Richterbesoldung im Land Berlin bezieht und ich nach BBesG bezahlt werde.
Eine Zurückweisung oder Ablehnung meines Widerspruches wurde hingegen nicht im Schreiben thematisiert.

Vor zwei Wochen kam dann die Aufforderung, dass ich gegen dieses Schreiben doch Widerspruch einlegen solle um es anschließend dem Rechtsdienst zu übergeben. Blöd nur, wenn im Schreiben überhaupt keine Entscheidung getroffen wurde. Also nix weiter wie eine Eingangsbestätigung vorliegt.

Naja, dies der Bezügestelle mitgeteilt und nun warten wir mal auf eine Entscheidung.


EinMecklenburger

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Antw:[Allg] Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #1010 am: 25.01.2021 14:44 »
Puh, da nimmt der Autor den Gesetzesentwurf aber mächtig auseinander.
Hoffentlich liest der Hauptausschuss das Schriftstück auch

kommunalbeamter91

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Antw:[Allg] Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #1011 am: 25.01.2021 15:45 »
Inhaltlich mag der Autor zwar recht haben, aber viel Gewicht würde ich einem Dr. Torsten Schwan, Studium der Fächer Chemie, Geschichte sowie Erziehungs- und Gesellschaftswissenschaften, Studienrat an einer Osnabrücker Gesamtschule dann doch nicht beimessen. Da müsste schon ein Gutachten vom renommierten Verwaltungswissenschaftler Prof. Dr. Ulrich Battis vorgelegt werden, um entsprechende Reaktionen auszulösen. Gerade bei der Besoldungsallianz müsste man erwarten, dass man sich von so jemanden in dieser Sache beraten lässt.....

matzl

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Antw:[Allg] Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #1012 am: 25.01.2021 16:08 »
Das Gutachten ist wissenschaftlich gut begründet und belegt.
Ich habe es komplett gelesen und es erinnert, sowohl inhaltlich, als auch vom Schreibstil doch sehr an Beiträge aus diesem Thread.
Kein Zufall, wie vermuten lässt, wenn man ein bisschen mit den Buchstaben spielt.

Torsten Schwan
Swen Tanortsch

Inhaltlich tut das dem Ganzen jedoch keinen Abbruch.
« Last Edit: 25.01.2021 16:14 von matzl »

Verwalter

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Antw:[Allg] Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #1013 am: 25.01.2021 17:09 »
Das Gutachten ist in sich schlüssig. Ich glaube ein Prof. Dr. Dr. h.c. Ulrich Battis hätte es nicht besser hinbekommen können. Battis hätte wohl ein Gutachten auch nicht selber geschrieben, sondern nur seinen Namen dafür hergegeben. Hier zum Vergleich ein Battis-Gutachten, welches welche Auswirkungen auf Legislative hatte?

https://docplayer.org/76734136-Rechtsgutachten-im-auftrag-der-berliner-universitaeten-verfasst-von-prof-dr-dr-h-c-ulrich-battis-berlin-und.html

Zumal sich die Untersuchung von Dr. Schwan auf die aktuellste Rechtsprechung Bezug nimmt. Der Berliner Senat hätte ja jetzt die Chance ein Gegengutachten erstelle zu lassen.
BVerfG bestätigt, dass ich seit mehr als 10 Jahren verfassungswidrig unteralimentiert werden ... "ich bin arm aber sexy"

ds78

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Antw:[Allg] Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #1014 am: 25.01.2021 19:25 »
Das Gutachten ist wissenschaftlich gut begründet und belegt.
Ich habe es komplett gelesen und es erinnert, sowohl inhaltlich, als auch vom Schreibstil doch sehr an Beiträge aus diesem Thread.
Kein Zufall, wie vermuten lässt, wenn man ein bisschen mit den Buchstaben spielt.

Torsten Schwan
Swen Tanortsch

Inhaltlich tut das dem Ganzen jedoch keinen Abbruch.

Nice find!

was_guckst_du

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Antw:[Allg] Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #1015 am: 26.01.2021 06:46 »
Inhaltlich mag der Autor zwar recht haben, aber viel Gewicht würde ich einem Dr. Torsten Schwan, Studium der Fächer Chemie, Geschichte sowie Erziehungs- und Gesellschaftswissenschaften, Studienrat an einer Osnabrücker Gesamtschule dann doch nicht beimessen. Da müsste schon ein Gutachten vom renommierten Verwaltungswissenschaftler Prof. Dr. Ulrich Battis vorgelegt werden, um entsprechende Reaktionen auszulösen. Gerade bei der Besoldungsallianz müsste man erwarten, dass man sich von so jemanden in dieser Sache beraten lässt.....
...ich habe ja schon weiter oben irgendwann mal angedeutet, dass der Kollege einfach zu viel Zeit hat (hatte allerdings auf einen Pensionär getippt)...  8) ;D
Gruß aus "Tief im Westen"

Meine Beiträge geben grundsätzlich meine persönliche Meinung zum Thema wieder und beinhalten keine Rechtsberatung. Meistens sind sie ernster Natur, manchmal aber auch nicht. Bei einer obskuren Einzelfallpersönlichkeit antworte ich auch aus therapeutischen Gründen

was_guckst_du

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Antw:[Allg] Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #1016 am: 26.01.2021 06:48 »
Hoffentlich liest der Hauptausschuss das Schriftstück auch

...ich bezweifle es, dass sie es bis zum Ende durchhalten... 8)

...und an alle ST-Jünger...jetzt wieder meine Karma-Taste bedienen... ;D
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SwenTanortsch

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Antw:[Allg] Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #1017 am: 26.01.2021 09:33 »
Inhaltlich mag der Autor zwar recht haben, aber viel Gewicht würde ich einem Dr. Torsten Schwan, Studium der Fächer Chemie, Geschichte sowie Erziehungs- und Gesellschaftswissenschaften, Studienrat an einer Osnabrücker Gesamtschule dann doch nicht beimessen. Da müsste schon ein Gutachten vom renommierten Verwaltungswissenschaftler Prof. Dr. Ulrich Battis vorgelegt werden, um entsprechende Reaktionen auszulösen. Gerade bei der Besoldungsallianz müsste man erwarten, dass man sich von so jemanden in dieser Sache beraten lässt.....
...ich habe ja schon weiter oben irgendwann mal angedeutet, dass der Kollege einfach zu viel Zeit hat (hatte allerdings auf einen Pensionär getippt)...  8) ;D

Nein, zu viel Zeit habe ich nicht, sondern in letzter Zeit sehr viele Nachtsitzungen hier am Schreibtisch verbracht, da ich die Angewohnheit habe, meine Dienstpflicht gewissenhaft zu erfüllen, und also die Arbeit an dem Text, derer offensichtlich es nicht wenig war, darüber hinaus geleistet werden musste.

Wenn mir eine Sache wichtig ist, dann stecke ich in jene Arbeit hinein. Das mag nicht jeder verstehen und scheint dir unverständlich zu bleiben (was ich in Ordnung finde). Allerdins reicht mir bei Themen, die mir wichtig sind, nicht selten für sich allein kaum weiterführendes Reden nicht, weshalb ich dann darüber hinausgehend handle - und das unabhängig auch in jenen Fällen, in denen ich die Erfolgsaussichten als nicht allzu hoch bewerte.

Deine Vorstellung ist also wie nicht selten ansonsten ebenfalls ein weiteres Mal sachlich falsch. Denn auch mein Tag hat wie der deine genau 24 Stunden und kein Sekündchen mehr. Wir beide haben also Tag für Tag genau gleich viel Zeit, immerhin eine Gemeinsamkeit.