In Hamburg geht es ja nicht nur um die Amtsangemessene Alimentation von kinderreichen Familien. Ausgangspunkt war die erhebliche Reduzierung der jährlichen Sonderzahlung und die weiteren Kürzungen im Hinblick auf die Finanzkrise.
Bei den Urteilen sind ja noch einige andere Parameter festgelegt worden, die sich nicht nur auf den Vergleich mit der 4 köpfigen Familie beziehen, auch diese wurden nicht eingehalten.
Natürlich sollte man die kinderreichen Familien überproportional berücksichtigen , was man ja auch tut und von mir aus auch noch stärker machen sollte, aber das darf nicht dazu führen das ein Beamter mit erheblich höherer Besoldungsstufe in Zukunft weniger verdient als sein kinderreicher Kollege.
Ich möchte dann mal sehen, wie solche Klagen von kinderlosen Beamten ausgehen würden. Erinnere nur an die Einführung der Erfahrungsstufe, aufgrund der Klagen wegen Ungleichbehandlung. Eine Besoldung im Vergleich, muß sich immer noch Größtenteils an Eignung und Befähigung orientieren und nicht wieviel Kinder man hat.