Autor Thema: [Allg] Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)  (Read 2727417 times)

Phoenix

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Antw:[Allg] Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #4830 am: 05.09.2023 23:11 »
Aber in NRW gibt es seit 2020 „nur“ 85.000 Widersprüche. Das wäre unter eine Milliarde ab 2020 bei 500 brutto mehr im Monat.

afaik haben doch DIESES Jahr 85.000 Beamte Widerspruch eingelegt

Reisinger850

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Antw:[Allg] Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #4831 am: 06.09.2023 06:05 »
Meiner Ansicht nach sind es die kumulierten Widersprüche seit 2021 laut diesem Artikel:

https://www.aachener-zeitung.de/nrw-region/klagewelle-von-beamten-in-nrw-erwartet_aid-96183273


Carisson

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Antw:[Allg] Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #4832 am: 06.09.2023 08:49 »
Es wird keine Nachzahlungen (in diesen Größenordnungen) geben.

Es werden künftige Besoldungsanpassungen (Übertragung der Tarifabschlüsse, Inflation etc.) genutzt, um die Nachzahlungen aus der Vergangenheit in der Zukunft abzubezahlen:

Besoldungsanpassung i. H. v. bspw. 3,0% erhält einen "Nachzahlungs-Zuschlag" auf bspw. 3,5%. So oder so ähnlich.   

Bastel

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Antw:[Allg] Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #4833 am: 06.09.2023 08:51 »
Besoldungsanpassung i. H. v. bspw. 3,0% erhält einen "Nachzahlungs-Zuschlag" auf bspw. 3,5%. So oder so ähnlich.

Wie kommst du auf diesen Quatsch?

A6 ist das neue A10

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Antw:[Allg] Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #4834 am: 06.09.2023 08:53 »
Es wird keine Nachzahlungen (in diesen Größenordnungen) geben.

Es werden künftige Besoldungsanpassungen (Übertragung der Tarifabschlüsse, Inflation etc.) genutzt, um die Nachzahlungen aus der Vergangenheit in der Zukunft abzubezahlen:

Besoldungsanpassung i. H. v. bspw. 3,0% erhält einen "Nachzahlungs-Zuschlag" auf bspw. 3,5%. So oder so ähnlich.

Angesichts der bisherig erfolgten Frechheiten wäre eigentlich anderes erforderlich.
Nicht nur Nachzahlung der bisherigen Beträge sondern diese noch Inflationsangepasst auf die Daten der Vergangenheit und aufgrund der "Frechheiten" Sonderfreistellung in der EKST. Die nachfolgenden Erhöhungen strikt unter dem Auge der Vorgaben des BVerfG und, um die Leute nicht zu vergrämen die nach dem Boomer-Schwund alles am laufen halten: Oben was drauf.

Aber Träumen wenn man die Nase voll hat ist ja auch erlaubt.

Carisson

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Antw:[Allg] Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #4835 am: 06.09.2023 08:56 »
Es wird keine Nachzahlungen (in diesen Größenordnungen) geben.

Es werden künftige Besoldungsanpassungen (Übertragung der Tarifabschlüsse, Inflation etc.) genutzt, um die Nachzahlungen aus der Vergangenheit in der Zukunft abzubezahlen:

Besoldungsanpassung i. H. v. bspw. 3,0% erhält einen "Nachzahlungs-Zuschlag" auf bspw. 3,5%. So oder so ähnlich.

Das ist nur meine persönliche schwarzmalerische Meinung ;)

Jimbo

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Antw:[Allg] Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #4836 am: 06.09.2023 09:05 »
Es wird keine Nachzahlungen (in diesen Größenordnungen) geben.

Es werden künftige Besoldungsanpassungen (Übertragung der Tarifabschlüsse, Inflation etc.) genutzt, um die Nachzahlungen aus der Vergangenheit in der Zukunft abzubezahlen:

Besoldungsanpassung i. H. v. bspw. 3,0% erhält einen "Nachzahlungs-Zuschlag" auf bspw. 3,5%. So oder so ähnlich.

Das ist nur meine persönliche schwarzmalerische Meinung ;)

Sie ist zwar bewusst schwarzgemalt, aber der Dienstherr wird schon dafür sorgen dass wir einfach dankbar sein dürfen dass wir zukünftig mal etwas on-top bekommen damit es wieder amtsangemessen ist, dafür aber keine Nachzahlungen erhalten.... Und selbst das wird noch Ewigkeiten dauern, ich traue denen aber auch zu dass sie einfach irgendwelche Passagen in Gesetzen ändern lassen damit das "arme Deutschland" nicht die Gelder für Personal sondern für Krieg ausgeben kann...

Dann guck ich mir unsere Angestellten in der Justiz an und bekomme beinahe das Kotzen, diese bekommen Nachzahlungen tlw. i. H. von mehreren 10.000,-€ nachdem sie in E9a eingestuft und rückwirkend bezahlt werden.

Und wir Beamten werden einfach mal abgekocht und veralbert "Es ist kein Geld da" oder "hier, Familienzuschläge, wir streichen aber wohl die Zulage für Verheiratete ab 1.1.24" usw., man möchte nur noch ausrasten bei solch einer Würdigung der eigenen Leute durch die Politik  ::)

Reisinger850

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Antw:[Allg] Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #4837 am: 06.09.2023 09:05 »
Man sieht ja, 2022 haben auch die mit vielen Kindern plus 10.000 Euro nachgezahlt bekommen

Knarfe1000

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Antw:[Allg] Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #4838 am: 06.09.2023 09:18 »
Ich hatte ja oben das ausführliche Interview mit Vosskuhle verlinkt. Wer das anschaut wird erkennen, dass das BVerfG sicher darüber nachdenkt, dass dies aber niemals ein Grund sein wird, seine Entscheidung zu revidieren. Im Zweifel lassen sie dem Gesetzgeber mehr Zeit, werden aber nicht ihre Prinzipien aufgeben.

Nein, revidiert wird nichts. Es wird eher deutlich klarere, eindeutige Vorgaben geben, die kaum noch Spielraum für Taschenspielertricks zulassen. Das aber eher in die Zukunft gerichtet. Bei der Rückwirkung gehe ich - wie schon gesagt - von einer Zurückhaltung des BVerfG aus. 3 Jahre maximal und/oder anteilsmäßige Rückerstattungen und natürlich ohne Zinsen.

Wie hoch wäre die Anpassung der Tabellenwerte, um dem Alimentationsprinzip gerecht zu werden? Da bin ich wirklich auch überfragt, weil die bisherigen Entscheidungen eher vage waren. Irgendwas zwischen 5 und 15 % wäre meine Prognose. Also ganz unabhängig von den aktuellen Besoldungserhöhungen im Zuge der Tarifverhandlungen.
« Last Edit: 06.09.2023 09:36 von Knarfe1000 »

Knarfe1000

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Antw:[Allg] Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #4839 am: 06.09.2023 09:25 »
...mal davon abgesehen...

...in meinem Fall müsste dann mein Dienstherr auf mein Gehalt ca. 2000 € mtl. draufsatteln, um mein bisheriges Nettogehalt zu sichern... 8)
Genau das, es wäre wenig sinnvoll, Beamte die vollen Sozialabgaben zahlen zu lassen, weil das auf´s Gehalt draufgeschlagen werden müsste. Also nur eine Umverteilung von rechts nach links. Aber immerhin wären dann die ständigen Diskussionen wegen angeblicher Pfründe der Beamten beendet. Der Staat würde nichts sparen.

PS: Ich musste mir schon mal anhören, warum Beamte eigentlich keine Steuern zahlen müssen...so "gut" ist mancher Durchschnittsbürger bei dem Thema informiert.

Knarfe1000

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Antw:[Allg] Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #4840 am: 06.09.2023 09:28 »

Wer sagt denn dass du dein Netto behältst?

"Gem. § 1 der Verordnung zur geordneten Überleitung von Beamten in das neue Flexibilisierungssystem "Fröhliche Staatsdiener" wird aus A12 E12 TVÖD. Die bisherige wöchentliche Stundenanzahl bleibt unabhängig von Regelungen des TVÖD bestehen."

Dagegen kannst du dann klagen und, mit etwas Glück, bekommst du in 10-15 Jahren das Geld nachgezahlt.
Quatsch

Knarfe1000

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Antw:[Allg] Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #4841 am: 06.09.2023 09:30 »
Kann man die lange Wartezeit auf ein Urteil nicht sogar als positiv für uns bewerten? Denn bei der Feststellung der verfassungsgemäßen Besoldung ist es ja relativ einfach für das Gericht eine Begründung zu verfassen. Wenn jedoch festgestellt wird dass die Besoldung nicht verfassungsgemäß ist dann müssen wir auch umfangreiche Berechnungen und Vorgaben erarbeitet werden die halt Zeit dauern. oder wie seht ihr das?

Negativ ist, dass es keine Zinsen gibt, die Inflation zusätzlich das Geld auffrisst und Verfahren zwischenzeitlich verloren gehen oder in die 2. Instanz müssen. Siehe VG Berlin, 16.06.2023 - 26 K 247.2.

Ob die Besoldung verfassungswidrig ist oder nicht, zu dem Urteil kann das Gericht relativ schnell gelangen.

Die weiteren Überlegungen, die daraus folgen sind das Hauptproblem. Wie gestaltet man die Besoldung die dazugehörigen Direktiven, dass man in Zukunft nicht noch mehr Alimentationsverfahren auf dem Schreibtisch hat?

Die Entscheidungen beziehen sich alle auf die Jahre vor dem ganzen Zuschlagsgetrickse. Das Urteil kann Kostenfolgen im zweistelligen Milliardenbetrag auslösen. Wird das Zuschlagsgestrickse ganz verboten oder massiv eingedämmt, sind es ab 2020 ca. 30 Mrd. pro Jahr, also über 100 Milliarden, die ein Urteil zur Folge haben könnte. So eine massive Entscheidung hat es in der Geschichte des BVerfG noch nie gegeben.

Geht es in Minischritten weiter und lässt man sich von den 17 Besoldungskreisen auf der Nase rumtanzen oder packt das BVerfG den Besoldungshammer raus.  Ich vermute ja eher ersteres, die fiskalischen Auswirkungen dürfte eins der Hauptberatungsgründe des BVerfG sein.

Ich würde nicht zu schwarz sehen. 100 Milliarden klingt erstmal viel, allerdings aufgeteilt auf 17 Bundesländer sind das 100.000.000.000 / 17 = 5.882.352.941 Milliarden pro Bundesland. Das wäre durchaus zu stemmen. Natürlich würden je nach Bundesland und dem Grad der Unteralimentierung der Betrag variieren.
Bei den Ländern im Verhältnis mehr als beim Bund, weil die Länder deutlich mehr Beamte haben. In RLP wären es 7 - 8 Mrd. Euro (grob geschätzt).

Paterlexx

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« Antwort #4842 am: 06.09.2023 09:31 »
Es wird keine Nachzahlungen (in diesen Größenordnungen) geben.

Es werden künftige Besoldungsanpassungen (Übertragung der Tarifabschlüsse, Inflation etc.) genutzt, um die Nachzahlungen aus der Vergangenheit in der Zukunft abzubezahlen:

Besoldungsanpassung i. H. v. bspw. 3,0% erhält einen "Nachzahlungs-Zuschlag" auf bspw. 3,5%. So oder so ähnlich.

Das ist nur meine persönliche schwarzmalerische Meinung ;)

Sie ist zwar bewusst schwarzgemalt, aber der Dienstherr wird schon dafür sorgen dass wir einfach dankbar sein dürfen dass wir zukünftig mal etwas on-top bekommen damit es wieder amtsangemessen ist, dafür aber keine Nachzahlungen erhalten.... Und selbst das wird noch Ewigkeiten dauern, ich traue denen aber auch zu dass sie einfach irgendwelche Passagen in Gesetzen ändern lassen damit das "arme Deutschland" nicht die Gelder für Personal sondern für Krieg ausgeben kann...

Dann guck ich mir unsere Angestellten in der Justiz an und bekomme beinahe das Kotzen, diese bekommen Nachzahlungen tlw. i. H. von mehreren 10.000,-€ nachdem sie in E9a eingestuft und rückwirkend bezahlt werden.

Und wir Beamten werden einfach mal abgekocht und veralbert "Es ist kein Geld da" oder "hier, Familienzuschläge, wir streichen aber wohl die Zulage für Verheiratete ab 1.1.24" usw., man möchte nur noch ausrasten bei solch einer Würdigung der eigenen Leute durch die Politik  ::)

Von der Nachzahlung landen bei Angestellten direkt 70% wieder beim Staat. Das der Job in der JVA unterbezahlt war, da brauchen wir auch nicht drüber reden. Es ist quasi auch nur ein Hotel. Der Deutsche Knast ist mit Abstand das Beste was einem Straftäter passieren kann. Wer da nett ist, wird auch entspannt behandelt.

Paterlexx

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« Antwort #4843 am: 06.09.2023 09:33 »
Kann man die lange Wartezeit auf ein Urteil nicht sogar als positiv für uns bewerten? Denn bei der Feststellung der verfassungsgemäßen Besoldung ist es ja relativ einfach für das Gericht eine Begründung zu verfassen. Wenn jedoch festgestellt wird dass die Besoldung nicht verfassungsgemäß ist dann müssen wir auch umfangreiche Berechnungen und Vorgaben erarbeitet werden die halt Zeit dauern. oder wie seht ihr das?

Negativ ist, dass es keine Zinsen gibt, die Inflation zusätzlich das Geld auffrisst und Verfahren zwischenzeitlich verloren gehen oder in die 2. Instanz müssen. Siehe VG Berlin, 16.06.2023 - 26 K 247.2.

Ob die Besoldung verfassungswidrig ist oder nicht, zu dem Urteil kann das Gericht relativ schnell gelangen.

Die weiteren Überlegungen, die daraus folgen sind das Hauptproblem. Wie gestaltet man die Besoldung die dazugehörigen Direktiven, dass man in Zukunft nicht noch mehr Alimentationsverfahren auf dem Schreibtisch hat?

Die Entscheidungen beziehen sich alle auf die Jahre vor dem ganzen Zuschlagsgetrickse. Das Urteil kann Kostenfolgen im zweistelligen Milliardenbetrag auslösen. Wird das Zuschlagsgestrickse ganz verboten oder massiv eingedämmt, sind es ab 2020 ca. 30 Mrd. pro Jahr, also über 100 Milliarden, die ein Urteil zur Folge haben könnte. So eine massive Entscheidung hat es in der Geschichte des BVerfG noch nie gegeben.

Geht es in Minischritten weiter und lässt man sich von den 17 Besoldungskreisen auf der Nase rumtanzen oder packt das BVerfG den Besoldungshammer raus.  Ich vermute ja eher ersteres, die fiskalischen Auswirkungen dürfte eins der Hauptberatungsgründe des BVerfG sein.

Ich würde nicht zu schwarz sehen. 100 Milliarden klingt erstmal viel, allerdings aufgeteilt auf 17 Bundesländer sind das 100.000.000.000 / 17 = 5.882.352.941 Milliarden pro Bundesland. Das wäre durchaus zu stemmen. Natürlich würden je nach Bundesland und dem Grad der Unteralimentierung der Betrag variieren.
Bei den Ländern im Verhältnis mehr als beim Bund, weil die Länder deutlich mehr Beamte haben. In RLP wären es 7 - 8 Mrd. Euro (grob geschätzt).

Dann zünden wir den Tribbelwummzbazookalasergewehrkanonenknaller (Sondervermögen) und dann geht das schon. Der Staat bekommt von den staatlichen Bediensteten ebenfalls 50-60% der Auszahlung wieder rein. Wo ein Wille ist, ist ein Weg.

Jimbo

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« Antwort #4844 am: 06.09.2023 09:40 »
Es wird keine Nachzahlungen (in diesen Größenordnungen) geben.

Es werden künftige Besoldungsanpassungen (Übertragung der Tarifabschlüsse, Inflation etc.) genutzt, um die Nachzahlungen aus der Vergangenheit in der Zukunft abzubezahlen:

Besoldungsanpassung i. H. v. bspw. 3,0% erhält einen "Nachzahlungs-Zuschlag" auf bspw. 3,5%. So oder so ähnlich.

Das ist nur meine persönliche schwarzmalerische Meinung ;)

Sie ist zwar bewusst schwarzgemalt, aber der Dienstherr wird schon dafür sorgen dass wir einfach dankbar sein dürfen dass wir zukünftig mal etwas on-top bekommen damit es wieder amtsangemessen ist, dafür aber keine Nachzahlungen erhalten.... Und selbst das wird noch Ewigkeiten dauern, ich traue denen aber auch zu dass sie einfach irgendwelche Passagen in Gesetzen ändern lassen damit das "arme Deutschland" nicht die Gelder für Personal sondern für Krieg ausgeben kann...

Dann guck ich mir unsere Angestellten in der Justiz an und bekomme beinahe das Kotzen, diese bekommen Nachzahlungen tlw. i. H. von mehreren 10.000,-€ nachdem sie in E9a eingestuft und rückwirkend bezahlt werden.

Und wir Beamten werden einfach mal abgekocht und veralbert "Es ist kein Geld da" oder "hier, Familienzuschläge, wir streichen aber wohl die Zulage für Verheiratete ab 1.1.24" usw., man möchte nur noch ausrasten bei solch einer Würdigung der eigenen Leute durch die Politik  ::)

Von der Nachzahlung landen bei Angestellten direkt 70% wieder beim Staat. Das der Job in der JVA unterbezahlt war, da brauchen wir auch nicht drüber reden. Es ist quasi auch nur ein Hotel. Der Deutsche Knast ist mit Abstand das Beste was einem Straftäter passieren kann. Wer da nett ist, wird auch entspannt behandelt.

Das Problem was ich hier aber derzeit sehe: Bei Angestellten geht es, bei Beamten wieder nicht, da wird gezögert und gefeilscht, gelogen und betrogen damit man bloß keinem seiner Schäfchen auch nur einen annähernd gerechten Sold zahlen muss.

Dass die Angestellten unterbezahlt waren, darüber müssen wir gar nicht reden, das ist so, genau wie es jetzt noch die Beamten sind. Nur windet man sich um alles herum und wir werden als Beamte weniger Rückwirkende Zahlungen erhalten als es die Angestellten jetzt erfahren dürfen, auch wenn davon das Meiste, wie du richtig schreibst, wieder Retoure geht.

Bei uns in Niedersachsen bspw. wird das wohl im November/Dezember passieren, oh Wunder, wahrscheinlich mit dem Weihnachtsgeld und dann schön versteuert, da kommen sich auch die Angestellten, zurecht, wieder veralbert vor. Das hat der Dienstherr gut eingefädelt, ein Schelm wer Böses dabei denkt....  ::)