Man kann die ganze Diskussion abkürzen und damit auch ein für alle Mal beenden: Das Bundesverfassungsgericht hat vor deutlich mehr als 40 Jahren die vierköpfige Beamtenfamilie als Vergleichsmaßstab gewählt und wird davon nicht abgehen.
Was nicht heißt, dass die Grundbesoldung auch nur einen Jota mehr beinhalten
muss, als das Geld für den Beamten, denn Gesetze werden nicht vom BVerG gemacht.
Der nun aufgedeckte kapitale Fehler, den die Gesetzgeber gemacht hatte, dass er Teile der Grundbesoldung zur Verwendung für die Alimentation der Familie deklariert hat ist jetzt mehr als deutlich geworden, wird aber von den Singles Beamten natürlich nicht so gesehen, da sie Nutznießer sind.
Das dies Änderbar für die Zukunft ist, wird ja von dir verneint mit matraartiger Wiederholung in Form von, haben wir immer schon so gemacht.
Das du diese kapitalen Konstruktionsfehler nicht erkennen willst ist erschreckend.
Und das du hier nicht zu konstruktiven Vorschlägen bereit bist, diesen Fehler für alle Seiten rechtskonform und vernünftig zu korrigieren, zeigt wo das Problem liegt..
Und was dein Gerechtigkeitsgeschwurbel hier zu suchen hat, verstehe ich auch nicht ganz.
Es geht um ein logische in sich schlüssige Besoldungsgesetzgebung, die nicht auf krasseste das BVerG missachtet.
Ein Lösung ist die von dir gewünschte Grundbesoldungsgieskanne von 20% leider nicht.
Denn das ist aber der falsche Weg, weil er den Klageweg für den 4K Beamten vs Single Beamten eröffnet, da dann der Single nicht nur ein bisserl mehr hat als der 4K Beamte (siehe kinderreiche Familie), sondern im vierstelligen Bereich besser alimentiert wird.
Und darüber solltest du mal nachdenken.
Denn das der Single Netto besser gestellt wird als der 4K Beamte mag derzeit noch tolerable sein, bzw. wurde in dieser Form noch nicht ans BVerG Gericht herangetragen, hat aber auch seine verfassungsmäßigen Grenzen.
Und das die Beamten diesen Fehler im System nicht sehen wollen, ist ja ein eindeutige Zeichen, dass es nicht gesehen werden soll, da ja alle Nutznießer sind und deswegen sich dem verschließen.