Autor Thema: [Allg] Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)  (Read 2649928 times)

Mark 5

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Antw:[Allg] Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #1560 am: 03.05.2021 21:13 »
Vielen Dank für den Hinweis! Ich werde mich da wirklich genau informieren müssen...
Momentan bin ich einfach nur maßlos enttäuscht und auch wütend, dass ein Landesamt höchstrichterliche Entscheidungen so mit Füßen tritt und fristgerecht eingereichte Widersprüche als verspätet eingereicht deklariert! Vielleicht bin ich zu blauäugig, aber das hätte ich von einem deutschen Amt so nicht erwartet. Wenn ich die fristgerechte Geltendmachung nachweisen könnte, würde ich sofort klagen - Rechtschutzversicherung hin oder her! Und ich hoffe sehr, dass alle, die es nachweisen können, klagen werden. Diese Art von Rechtsbeugung sollte nicht einfach so hingenommen werden. Ich bin absolut sprachlos...
« Last Edit: 03.05.2021 21:21 von Mark 5 »

stressinger

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Antw:[Allg] Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #1561 am: 03.05.2021 21:56 »
Sicher, dass sie das als zu spät deklariert haben? Das steht doch bei allen Bescheiden so komisch drin. Wenn du am 27.12. eingeworfen hast, müsste da ja ein Eingangsstempel drauf sein. Da werden sie wohl kaum 2021 draus gemacht haben.
Ich denke, dass dein Widerspruch rechtzeitig war und das auch so bei denen in der Akte ist.
Ruf mal beim Bearbeiter an und frage nach dem Eingang, dann bist du sicher.

nero

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Antw:[Allg] Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #1562 am: 04.05.2021 07:02 »
Gab es eine solche Berechnung hier schon mal für NRW?

Für NRW sieht's mit hoher Wahrscheinlichkeit in etwa wie folgt aus:


Danke!!!

Epiin

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Antw:[Allg] Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #1563 am: 04.05.2021 07:35 »
Übrigens: Heute jährt sich der Beschluss des Bundesverfassungsgericht vom 04.05.2020 (2 BvL 4/18) zum ersten Mal

Fahnder

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Antw:[Allg] Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #1564 am: 04.05.2021 08:23 »
Übrigens: Heute jährt sich der Beschluss des Bundesverfassungsgericht vom 04.05.2020 (2 BvL 4/18) zum ersten Mal

Eigentlich ein Tag zum Feiern für alle Staatsdiener*innen.

Das BVerfG hat für jeden Dienstherren ein ganz neues Kind zur Welt gebracht. Nur kommt auf der Geburtstagsfeier leider keine feierliche Stimmung auf, wenn von den 17 eingeladenen Gästen keiner erscheint, weil sie das jeweilige Kind nicht als Produkt ihrer jahrzehntelangen Fehlpolitik anerkennen, das Gericht nicht als rechtmäßige Vormund akzeptieren und daher auch keine Alimente leisten wollen. Definitiv ein Fall für das Familiengericht!

sapere aude

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Antw:[Allg] Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #1565 am: 04.05.2021 08:49 »
Bitte nicht das Familiengericht! Das hat schon mit dubiosen Maskenentscheidungen dem Rechtsstaat einen Bärendienst erwiesen. Ansonsten finde ich die Analogie/Parabel/Metapher sehr zutreffend.
In Ergänzung: Bisher ist die Vater/Mutterschaft nur bzgl. Berlin rechtskräftig (gerichtlich) festgestellt.

Descartes

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Antw:[Allg] Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #1566 am: 04.05.2021 09:34 »
Na ja, wenn sich ein Familiengericht dabei auf die Gefährdung des Kindeswohls bezieht, ist das der Job des Gerichts und keine Ermessensentscheidung ! Ich hätte gerne mehr Kolleginnen und Kollegen, die das Kindeswohl in den Mittelpunkt stellen.

Descartes

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Antw:[Allg] Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #1567 am: 04.05.2021 09:39 »
Wie auch immer: Deppenhafterweise habe ich meine Einsprüche und die Antworten des Dienstherren leider nur in 4 Fällen gespeichert, so dass ich jetzt mal eine Anfrage an die  Bezügestelle gerichtet habe, was den von mir in dieser Hinsicht aktenkundig ist...Schaun mer mal....

SwenTanortsch

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Antw:[Allg] Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #1568 am: 04.05.2021 10:50 »
Wenn wir bei der Familie und der Familienplanung sind, der TBB hat gerade erneut alles Nötige zum Thema gesagt: https://www.thueringer-beamtenbund.de/aktuelles/news/rabenvater-staat-wie-geht-der-staat-mit-seinen-beamten-um/

Fahnder

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Antw:[Allg] Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #1569 am: 04.05.2021 11:06 »
Wenn wir bei der Familie und der Familienplanung sind, der TBB hat gerade erneut alles Nötige zum Thema gesagt: https://www.thueringer-beamtenbund.de/aktuelles/news/rabenvater-staat-wie-geht-der-staat-mit-seinen-beamten-um/

Das sind wahre Worte. Besonders die  Höhergruppierungen einzelner Gruppen nach Gutsherrenart (z.B. Lehrer*innen, es ist ihnen gegönnt) haben sich durch das Abstandsgebot nunmehr als Bumerang für den Haushalt erwiesen. Diese "billige" Lösung führt nunmehr definitv zu höheren Kosten. Es wäre ja auch zu leicht gewesen, einfach die Grundbesoldung aller zu heben...

MasterOf

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Antw:[Allg] Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #1570 am: 04.05.2021 11:08 »
Wenn wir bei der Familie und der Familienplanung sind, der TBB hat gerade erneut alles Nötige zum Thema gesagt: https://www.thueringer-beamtenbund.de/aktuelles/news/rabenvater-staat-wie-geht-der-staat-mit-seinen-beamten-um/

Ein sehr guter Artikel!

Ozymandias

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Antw:[Allg] Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #1571 am: 04.05.2021 16:05 »
@stressinger Ich kenne die Anwalts- und Gerichtskosten im Verwaltungsrecht leider nicht. Feststellungsklagen dürften aber nicht so mega teuer sein. Ich würde aber einfach mal sagen, alles mit Anwalt kostet locker einen Tausender.

Allerdings:
Gewinn -40% Steuern
Kosten werden jedoch aus dem Netto bezahlt.
Gewinnwahrscheinlichkeit: vorsichtig vllt. 50-70%

Lohnen tut es sich immer wenn man gewinnt, klar. Für ein Jahr wäre mir die Rechnung persönlich nicht attraktiv genug und zu viel Aufwand, für mehrere Jahre ist es ein No-Brainer.

Bastel

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Antw:[Allg] Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #1572 am: 04.05.2021 16:48 »
Muss die Kosten. Ich der Staat tragen wenn er verliert?

stressinger

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Antw:[Allg] Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #1573 am: 04.05.2021 17:15 »
Ist es nicht so, dass wenn 6000 € netto fehlen, bei gewonnener Klage nicht auch 6000 ankommen müssen?
Was ich mich auch frage ist: die 6000 fehlen ja A4 Stufe 1.
Wieviel davon kommen denn dann bei A13 Stufe 9 an?
Kann man das so ohne weiteres ausrechnen?

Bastel

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Antw:[Allg] Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #1574 am: 04.05.2021 17:25 »
Kann man das so ohne weiteres ausrechnen?

So ungefähr ja. Das sollte aber jemand mit A13 selbst können.

Wenn Kirchensteuer und Soli fällig sind, dürften die Abzüge pi mal Daumen bei dir 45% ausmachen. Vorausgesetzt der Spitzensteuersatz greift.