Autor Thema: [Allg] Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)  (Read 2670144 times)

sapere aude

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Antw:[Allg] Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #1290 am: 15.03.2021 13:47 »
@ was_guckst_du
Ein entsprechender Anspruch meinerseits scheitert daran, dass ich kein "Bediensteter" des Landes NRW bin.
Die Situation in NRW ist gleichwohl von persönlicher Bedeutung, da bzgl. anderer Parameter Übereinstimmung vorliegt. Darüber hinaus ist es eine interessante (juristisch wie politisch) Gemengelage.

was_guckst_du

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Antw:[Allg] Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #1291 am: 15.03.2021 14:14 »
..interessante juristische und politische Gemengelagen haben immer Eines ganz bestimmt gemeinsam...die Inanspruchnahme großer - und oft nicht nachvollziehbarer - Zeiträume bis zur abschließenden Entscheidungsfindung... ;)
Gruß aus "Tief im Westen"

Meine Beiträge geben grundsätzlich meine persönliche Meinung zum Thema wieder und beinhalten keine Rechtsberatung. Meistens sind sie ernster Natur, manchmal aber auch nicht. Bei einer obskuren Einzelfallpersönlichkeit antworte ich auch aus therapeutischen Gründen

Kaiser80

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Antw:[Allg] Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #1292 am: 15.03.2021 21:18 »
Falls sich mal die von der CDU gefickte SPD und FDP ...
Ich dachte  Leichenschänderei wäre ne Straftat?

Guardian

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Antw:[Allg] Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #1293 am: 17.03.2021 08:44 »
Da aus Niedersachsen nicht konkretes zu vernehmen war, habe ich mal ein paar Landtagsabgeordnete um eine Stellungnahme zu dem Themas gebeten. 2 von 3 haben immerhin geantwortet.

Wobei eine der Antworten dann soger offiziell von der Landesregierung gekommen ist. Die Kernaussage lautet, dass man voraussichtlich erst tätig wird, wenn das BVerfG auch speziell für Niedersachsen die Verfassungswidrigkeit festgestellt hat.

Das war zwar so befürchten, macht einen dann aber doch mehr als sprachlos.

Die zweite Antwort kam von einer Oppositionspartei. Dort will man das Thema im Landtag immerhin weiterverfolgen.

StefanBW

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Antw:[Allg] Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #1294 am: 17.03.2021 10:45 »
Da aus Niedersachsen nicht konkretes zu vernehmen war, habe ich mal ein paar Landtagsabgeordnete um eine Stellungnahme zu dem Themas gebeten. 2 von 3 haben immerhin geantwortet.

Wobei eine der Antworten dann soger offiziell von der Landesregierung gekommen ist. Die Kernaussage lautet, dass man voraussichtlich erst tätig wird, wenn das BVerfG auch speziell für Niedersachsen die Verfassungswidrigkeit festgestellt hat.

Das war zwar so befürchten, macht einen dann aber doch mehr als sprachlos.

Die zweite Antwort kam von einer Oppositionspartei. Dort will man das Thema im Landtag immerhin weiterverfolgen.

@Guardian, vielleicht könntest du bei dem für die Besoldung zuständigen Ressort nachfragen, evtl. Finanzministerium?

Guardian

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Antw:[Allg] Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #1295 am: 17.03.2021 10:56 »
@StefanBW: Die Antwort der Landesregierung kam aus dem Finanzministerium.

StefanBW

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Antw:[Allg] Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #1296 am: 17.03.2021 11:49 »
@Guardian: das macht tatsächlich sprachlos.

was_guckst_du

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Antw:[Allg] Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #1297 am: 17.03.2021 12:29 »
..wie gesagt...wir werden es sehen...

...meine Erfahrung sagt mir, dass in den nächsten 2 Jahren erst einmal nichts dergleichen passieren wird...

...ich zitiere mal meine eigene Aussagen von 07/2020...
Gruß aus "Tief im Westen"

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Pukki

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Antw:[Allg] Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #1298 am: 17.03.2021 12:43 »
@Guardian: das macht tatsächlich sprachlos.
Das macht sprachlos, ist aber tatsächlich unter dem derzeitigen Finanzminister nicht anders zu erwarten gewesen.

DeGr

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Antw:[Allg] Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #1299 am: 18.03.2021 07:37 »
Hat aber vielleicht auch etwas Gutes. So gibt es vielleicht bis zu einem entsprechenden Gesetzesentwurf in Nds weitere Rechtsprechung, in der die derzeit beabsichtigten bzw. in Berlin sogar bereits praktizierten Vorgehensweisen ebenfalls kassiert werden. So steigt zumindest die Wahrscheinlichkeit einer verfassungskonforme Neugestaltung der Besoldung in Niedersachsen. Was bringt es mir, wenn der nds. Gesetzgeber jetzt ein Gesetz erlässt, was mit dem Gesetz in Berlin vergleichbar ist und meine jährlichen Widersprüche somit zurückgewiesen werden. Ich hoffe eigentlich, dass ich ohne Klage rückwirkend eine verfassungskonforme Besoldung erhalte. Ich nehme lieber noch einige Jahre in Kauf als mich mit weiteren rechtswidrigen Regelungen abspeisen zu lassen.

Neuer12

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Antw:[Allg] Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #1300 am: 19.03.2021 12:55 »
In BW habe ich mitgeteilt bekommen, dass nach neuer Rechtssprechung meine Widerspruch nicht mehr gültig sei, da ich ihn (im übrigen eingescannt mit Unterschrift) über das Onlineportal eingereicht habe.
Sowohl 2018 als auch 2020 würde mir der Eingang und die Einrede bestätigt.
Sind diese nun trotzdem nicht gültig?

clarion

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Antw:[Allg] Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #1301 am: 19.03.2021 16:57 »
Hallo,

ich muss sagen, so ganz habe ich die Materie noch immer nicht verstanden. Beim Überfliegen der 87 Seiten hier und bei diversen Gewerkschaftsartikeln habe ich den Eindruck gewonnen, dass v.a. bei kinderreichen Familien kein hinreichender Abstand zum Hartz IV Niveau in den unteren Besoldungsgruppen gegeben ist. Und da innerhalb des Besoldungsgefüges auch ein hinreichenden Abstand der Besoldungsgruppen untereinander gegeben sein muss, sind auch die höhere Besoldungsgruppen bis A16 hinauf und die Richter unteralimentiert. Soweit richtig?

Vorsichtshalber habe ich Ende letzten Jahres auch Widerspruch eingelegt und mittlerweile eine Eingangsbestätigung mit Verzicht auf Einrede der Verjährung bekommen.

Meine Fragen sind nun, gilt das Argument der Unteralimentation auch für Singles und Paare ohne Kinder?

Ich entnehme der Diskussion, dass der Gesetzgeber sich primär daran denkt, Ortszuschläge und erhöhte Kinderzuschläge einzuführen bei gleichbleibende Grundbesoldung. Ist das ein verfassungskonformer Ansatz oder dürfen sich alle klitzekleine Hoffnungen machen?

Bitte steinigt mich nicht, dass ich nicht tagelang versuche, Swen Tanortsch Postings in Gänze zu verstehen. Ich bin ihm jedoch ziemlich dankbar, dass er die Steine ins Rollen bringt.

uw147

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Antw:[Allg] Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #1302 am: 20.03.2021 07:43 »
Ich entnehme der Diskussion, dass der Gesetzgeber sich primär daran denkt, Ortszuschläge und erhöhte Kinderzuschläge einzuführen bei gleichbleibende Grundbesoldung. Ist das ein verfassungskonformer Ansatz oder dürfen sich alle klitzekleine Hoffnungen machen?

Im Hinblick auf eine potenzielle Nachzahlung betrifft das alle, die Widerspruch eingelegt haben. Eine Neuregelung mit veränderten Zuschlägen kann ja nur für die Zukunft eingeführt werden.

A9A10A11A12A13

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Antw:[Allg] Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #1303 am: 20.03.2021 09:15 »
Es ist schön zu lesen, wenn oft auf die Einrede verzichtet wird. Mind. eine Kommune verzichtet auf jegliche Tätigkeit, d. h. es gibt keine Eingangsbestätigung, geschweige denn eine Verjährungshemmung. Vermutlich werden die Widerspruchsschreiben nicht mal in die Personalakte genommen. Es würde zuviel Arbeit machen, sie nach Ablauf der Verjährung wieder aus der Akte zu entfernen. Irgendwann werden kostengünstig in ein paar Jahren/Jahrzehnten die paar Widerspuchsführer mit ihren wenigen zugestandenen noch nicht verjährten Ansprüchen abgespeist, während der Großteil verjährt ist.

Oder gehört es zur Fürsorgepflicht des Dienstherrn auf die Einrede nach (mehrmaliger) Aufforderung zu verzichten?

Hallo,
[...]
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[...]

WasDennNun

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Antw:[Allg] Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #1304 am: 20.03.2021 11:44 »

Meine Fragen sind nun, gilt das Argument der Unteralimentation auch für Singles und Paare ohne Kinder?
Nein, da sind andere Punkte, wodurch es auf eine (geringere) Erhöhung hinauslaufen muss.
Zitat
Ich entnehme der Diskussion, dass der Gesetzgeber sich primär daran denkt, Ortszuschläge und erhöhte Kinderzuschläge einzuführen bei gleichbleibende Grundbesoldung. Ist das ein verfassungskonformer Ansatz oder dürfen sich alle klitzekleine Hoffnungen machen?
Grundsätzlich darf der Gesetzgeber, dass in welchem Ausmaß ist noch ungeklärt.
Für die Kinder 3+ verlangt das BVerG ja, dass der Beamte nicht einen Cent von seinem Netto-Geld für die  höheren Lasten zu tragen hat. Da muss der Gesetzgeber dann halt pro Kind halt mal ein paar Hunderter Brutto aufschlagen als FamZuschlag (und zwar mehr Brutto, je höher die Besoldung)