Mich beschäftigt die Frage, wie überhaupt mittel- bis langfristig das Ping-Pong zwischen Gesetzgeber und Verfassungsgericht aufgelöst werden kann.
Wir sehen ja in den letzten Monaten eine ganze Reihe kreativer gesetzgeberischer Ideen, um angeblich Urteile des Bundesverfassungsgericht zur verfassungsmäßigen Alimentation umzusetzen. Bei der Umsetzung herrscht ja das Ziel vor, letztendlich wenig an der Grundbesoldung zu ändern, um damit in Summe den Haushalt maximal zu schonen (Herdprämien, Fertilitätsboni, Wohnortlotterien, Fantasiezulagen, ...) oder eine Lösung einfach in die Zukunft zu verschieben. Nach allgemeinem Dafürhalten wird durch diese Vorgehensweise die Verfassungsmäßigkeit der Besoldung natürlich nicht erreicht.
Um die Verfassungsmäßigkeit zu prüfen, gibt das Verfassungsgericht ja nun einige Parameter vor, u.a. einen Vergleich zwischen den Ländern oder zum öffentlichen Dienst. Wenn nun die Vergleichbarkeit gar nicht offensichtlich gegeben ist, da z.B. eine Besoldung in dem einen Land extrem stark von Kinderzulagen beeinflusst wird, in einem anderen aber eher durch die Wahl des Wohnortes oder den Anteil der übernommenen Gesundheitskosten, was bedeutet das für die Prüfung? Muss dann im konkreten Fall ein Bundesland mit jedem anderen Bundesland verglichen werden? Ist das allgemein überhaupt immer machbar oder gilt dann immer nur der Einzelfall? Falls ja, würde dies ja immer wieder zu Urteilen der Art "Single A8 mit vier Kindern in Land X wird nicht ausreichend alimentiert" und Land X würde nur A8 Singles bei 4 Kinder erhöhen (plus etwas Kosmetik). Andere Bundesländer fühlen sich aber eventuell nicht angesprochen, da es dort eine "Sozialregionalfamilienzusatzbeihifeergänzungszulage" gibt und man eben eine Klage dagegen abwarte, da diese ja nun wirklich nicht mit dem System in X vergleichbar sei.
Ist diese Endlosschleife (vielleicht von Seiten des Bundesverfassungsgerichts) überhaupt auflösbar?