Gab es eine solche Berechnung hier schon mal für NRW?
Für NRW sieht's mit hoher Wahrscheinlichkeit in etwa wie folgt aus:
1. Regelsätze für zwei Erwachsene: 802,- €
2. gewichtete Regelsätze für zwei Kinder: 629,12 €
3. Unterkunftskosten (95 %-Perzentil NRW): 1.050,- €
4. Heizkosten: 179,- €
5. Bedarfe für Bildung und Teilhabe sowie Sozialtarife: 145,60 €
6. Kinderbonus: 25,-
Grundsicherungsniveau: 2.830,72 € p.m., 33.968,64 € p.a.
Mindestalimentation (115-prozentige Vergleichsschwelle): 3.255,33 p.m., 39.063,94,- € p.a.
Zu 1. und 2. s. den aktuellen Existenzminimumbericht der Bundesregierung (BT-Drs. 19/22800 v. 26.10.2020, S. 5 und 7).
Zu 3. BfA-Statistik 2019 (Sachstand: September 2020)
Zu 4. aktueller co2-online Heizspiegel für Deutschland 2020 (95 qm-Wohnung, Fernwärme)
Zu 5. Da die konkreten Daten nicht vorliegen, kann nur eine eingeschränkte Berechnung auf Grundlage von Erfahrungswerten anderer Länder, insbesondere der aktuellen Begründung zum Thüringer Gesetzentwurf, erfolgen; die nachfolgenden Werte erfolgen pro Kind: (a) Schulausflüge und Klassenfahrten: 9,50 €, (b) Schulbedarfe: 8,30 €, (c) Mittagsverpflegung: 40,- €, (d) Teilhabepauschale 15,-, (e) die Kinderbetreuungkosten sollen nach Information des Landes bis auf Weiteres erlassen werden, werden also nicht berücksichtigt, (f) die Sozialtrarife können nicht ermittelt werden und werden deshalb ebenfalls nicht berücksichtigt. Die unter der Nr. 5 angegebenen Werte sind insgesamt als zu gering bemessen anzusehen.
Zu 6. Im Jahr 2021 wird pro Kind ein Bonus von 150,- € angerechnet (§ 66 (1) 2 EStG)
Die Nettoalimentation für das Jahr 2021 erfolgt anhand der Eingangsstufe der Besoldungsgruppe A 5 (
http://rechner24.info/lohnsteuer/rechner?jahr=2021&STKL=3&F=&RE4=2.848%2C63&LZZ=2&ZKF=2&KG=2&PVZ=&LAND=nw&KIRCHE=0&LZZFREIB=&LZZFREIB_LZZ=2&LZZHINZU=&LZZHINZU_LZZ=2&RENTE=0&PKV=1&PKPV=524%2C25&progwerte=&progwerte=&oed=1&TEXT=Beamtenbesoldung+Rheinland-Pfalz+2021+%7C+Besoldungsgruppe+A4%2C+Stufe+1%2C+Tabelle+01.01.2021+-+30.09.2021%3F&ck=2964.81&tmp=2765.48&url=%2Fc%2Ft%2Frechner%2Fbeamte%2Frp%3Fid%3Dbeamte-rlp%26g%3DA_4%26s%3D1%26f%3D3%26zulageid%3D10.1%26zulageid%3D10.2%26z%3D100%26zulage%3D%26stkl%3D3%26r%3D%26zkf%3D):
Grundgehalt: 2.409,36 €
Familienzuschlag: 439,27 €
Monatsbrutto: 2.848,63 €
Lohnsteuer (Steuerklasse III, 2 Kinder): 108,33 €
Monatsnetto: 2.740,30 €
PKV: 524,25 € (der vom BVerfG für das Jahr 2015 zu Grunde gelegte Wert von 465,52 € - vgl. Rn. 151 - wird mit einer jährlichen 2 %-igen Steigerung versehen; die PKV-Kosten sind steuerlich zu berücksichtigen)
Kindergeld: 438,- €
Nettoalimentation: 2.654,05 € p.m., 31.848,60 € p.a.
Die Nettoalimentation in NRW dürfte im Jahr 2021 für einen verheirateten Beamten mit zwei Kindern in der Eingangsstufe der Besoldungsgruppe A 5 um rund 600,- € p.m. bzw. rund 7.200,- € p.a. zu gering bemessen sein. Sie muss um mindestens 22,7 % erhöht werden, um die Mindestalimentation zu erreichen. Auch ein verheirateter Beamter mit zwei Kindern in der Eingangsstufe des Besoldungsgruppe A 5 wird in NRW im Jahr 2021 offensichtlich unterhalb des Grundsicherungsniveaus alimentiert, erreicht also nicht das Existenzminimum.
Eine Nettoalimentation von 33.969,- € und damit das Existenzminimum erreicht der entsprechende verheiratete Beamte mit zwei Kindern erst mit einer Grundbesoldung von 2.637,73 €. Diesen Wert überschreitet erst die Grundbesoldung in der zweiten Erfahrungsstufe der Besoldungsgruppe A 8 (2.675,29 €). Eine Nettoalimentation von 39.064 € und damit die Mindestalimentation, die also minimal in der Eingangsstufe von A 5 gewährt werden muss, wird erst mit einer Grundbesoldung von 3.086,73 € erreicht. Diesen Wert erreichen weder die Besoldungsgruppen A 5 und A 6 in der Endstufe; auch noch nicht die achte Erfahrungsstufe der Besoldungsgruppe A 7 und die sechste Erfahrungsstufe der Besoldungsgruppe A 8, die vierte Erfahrungsstufe der Besoldungsgruppe A 9 sowie die zweite Erfahrungsstufe der Besoldungsgruppe A 10; denn selbst sie bleibt - bei Zugrundelegung identischer Familienzuschläge - derzeit noch unterhalb der Mindestalimentation, die also der Eingangsstufe der Besoldungsgruppe A 5 zu gewähren ist.