Interessante Entwicklung in Thüringen:
https://www.thueringer-beamtenbund.de/aktuelles/news/default-a81155e32e/
Damit sollte es dort den ersten Entwurf eines neuen (dann hoffentlich verfassungskonformen) Besoldungsgesetzes geben. Die im Beitrag genannten Summen erscheinen mir aber doch sehr niedrig. Zweifel sind angebracht.
So niedrig ist der Betrag nicht: Der Thüringer Beamtenbund berichtet, dass die Differenz zur derzeitigen Alimentation durch die Erhöhung „nach den derzeitigen Berechnungen des Thüringer Finanzministeriums rund 2.800 EUR im Jahr (netto)“ beträgt, wobei aus den Formulierungen des Artikels unklar bleibt, ob sich dieser Nettowert auf die Besoldungsgruppe A 6 oder A 8 bezieht und ob die Berechnungen analog zu denen des BVerfG geschehen sind, also ob der Betrag verheiratete Beamte mit zwei Kindern zur Grundlage hat (das dürfte wahrscheinlich sein). So, wie der Artikel es formuliert, sollten sich die 2.800,- € aller Wahrscheinlichkeit nach auf die Mindestalimentation beziehen, also auf die unterste Besoldungsgruppe, welche in Thüringen die Besoldungsgruppe A 6 ist - damit liegt sie im Vergleich zu den Ländern und dem Bund recht hoch. Die unterste Besoldungsgruppe im Bund ist die Gruppe A 3, hier in Niedersachsen neuerdings A 5.
Rechnet man für die nun möglichen vier Gruppen die Werte aus, ergibt sich folgendes Bild:
Besoldung Thüringen:
A 6, Stufe 1, verheiratet und zwei Kinder, Steuerklasse III:
https://oeffentlicher-dienst.info/c/t/rechner/beamte/th?id=beamte-thueringen&g=A_6&s=1&f=3&zulageid=10.1&zulageid=10.2&z=100&zulage=&stkl=3&r=&zkf=Brutto: 2.371,24 €
Familienzulage (Stufe 3): 422,68 €
Stellenzulage: 50,48 €
Brutto: 2.844,40 €
Netto: 2.657,41 €
Netto p.a.: 31.888,80 €
Erhöhung um 2.800,- €: 34.688,80 €. Die Netto-Alimentation würde sich aktuell um 8,8 % erhöhen. Sie läge als Vergleichswert etwa im Bereich der derzeitigen Jahresalimentation von A 8, Stufe 3, verheiratet und zwei Kinder, Steuerklasse III: 34.429,08 €
A 6, Stufe 1, unverheiratet, kinderlos, Steuerklasse I:
https://oeffentlicher-dienst.info/c/t/rechner/beamte/th?id=beamte-thueringen&g=A_6&s=1&f=0&zulageid=10.1&zulageid=10.2&z=100&zulage=&stkl=1&r=&zkf=Brutto: 2.371,24 €
Stellenzulage: 50,48 €
Brutto: 2.421,72 €
Netto: 2.066,90 €
p.a.: 24.802,66 €
Erhöhung um 2.800,- €: 27.602,66 €. Die Netto-Alimentation würde sich aktuell um 11,3 % erhöhen. Sie läge als Vergleichswert etwa im Bereich der derzeitigen Jahresalimentation von von A 8, Stufe 3, unverheiratet, kinderlos, Steuerklasse I: 27.223,68 €
A 8, Stufe 2, verheiratet und zwei Kinder, Steuerklasse III:
https://oeffentlicher-dienst.info/c/t/rechner/beamte/th?id=beamte-thueringen&g=A_6&s=1&f=3&zulageid=10.1&zulageid=10.2&z=100&zulage=&stkl=3&r=&zkf=Brutto: 2.593,72 €
Familienzulage (Stufe 3): 422,68 €
Stellenzulage: 50,48 €
Brutto:3.066,68 €
Netto: 2.816,68 €
p.a.: 33.800,03 €
Erhöhung um 2.800,- €: 36.600,03 €. Die Netto-Alimentation würde sich aktuell um 8,3 % erhöhen. Sie läge als Vergleichswert etwa im Bereich der derzeitigen Jahresalimentation von A 9, Stufe 3, verheiratet und zwei Kinder, Steuerklasse III: 36.237,36 €
A 8, Stufe 2, unverheiratet, kinderlos, Steuerklasse I:
https://oeffentlicher-dienst.info/c/t/rechner/beamte/th?id=beamte-thueringen&g=A_8&s=1&f=0&zulageid=10.1&zulageid=10.2&z=100&zulage=&stkl=1&r=&zkf=Brutto: 2.593,72 €
Stellenzulage: 50,48 €
Brutto: 2.644,20 €
Netto: 2.220,27 €
p.a.: 26.643,20 €
Erhöhung um 2.800,- €: 29.443,20 €. Die Netto-Alimentation würde sich aktuell um 10,5 % erhöhen. Sie läge als Vergleichswert etwa im Bereich der derzeitigen Jahresalimentation von A 9, Stufe 3, unverheiratet, kinderlos, Steuerklasse I: 28.885,20 €.
Die Erhöhung führte also dazu, dass eine Anhebung um ein bis zwei Besoldungsgruppen erfolgte. Zugleich läge der Wert von 34.688,80 € für die unterste Besoldungsgruppe A 6 weitgehend dort, wo Stuttmann in seinem aktuellen Artikel die Netto-Mindestbesoldung für Mecklenburg-Vorpommern ansetzt, das mit der Mietenstufe IV ein vergleichbares Mietenniveau haben dürfte (die Mietenniveaus sind aber kein hinreichendes Kriterium, können allerdings eine gewisse Orientierungsfunktion erfüllen). Dort geht er von einer zu erfüllenden Netto-Mindestbesoldung von allgemein 33.772,03 € aus und für Schwerin (dort gilt die Mietenstufe IV) von 34.281,46 € (vgl. im Artikel auf der S. 87).
Darüber hinaus hebt der Beamtenbund hervor, „Es ist zu erwarten, dass sich dieser Betrag [von 2.800 €] noch erhöhen wird, da zur Zeit eine Datenabfrage bei den Kommunen zu gewährten Sozialleistungen/Zuschüssen erfolgt, in deren Folge die Berechnungen nochmals angepasst werden müssen.“ Offensichtlich beinhaltet die Berechnung des Thüringer Finanzministerium noch keine realitätsgerechte Bemessung der Bedarfe für Bildung und Teilhabe, was verständlich machte, weshalb die Daten noch ausstehen, denn das dürfte der am schwierigsten zu bestimmende Teil bei der Bestimmung des Grundsicherungsniveaus sein.
So oder so, damit liegt nun immerhin die erste Duftmarke für eine erste halb-offizielle Berechnung vor.