Autor Thema: [Allg] Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)  (Read 2639292 times)

boysetsfire

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Antw:[Allg] Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #1710 am: 19.05.2021 09:42 »
Ach so, den Erlass aus dem Jahr 2020 hattest du bereits verlinkt....  8)

Big T

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Antw:[Allg] Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #1711 am: 20.05.2021 12:16 »
Auch lesenswert: votum01/2021 des drb berlin.

https://www.drb-berlin.de/fileadmin/Landesverband_Berlin/Votum_1_2021.pdf

..."Betonkopfmentalität" des Senats.... Seite27ff.

TonyBox

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Antw:[Allg] Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #1712 am: 20.05.2021 15:02 »
Ich habe selten so gelacht.

Wie erbärmlicher muss man sein... aber leider Realität.


MasterOf

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Antw:[Allg] Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #1714 am: 20.05.2021 22:00 »
https://www.bdk.de/der-bdk/was-wir-tun/aktuelles/dokumente/nrw_02052021_gesetzentwurf_familienzuschlag.pdf

Wieso wird in diesem Entwurf der zweite Beschluss des BVerfG bzgl. des Landes Berlin (Familie mit 2 Kindern, 4/18) nicht gleich mit abgehandelt?

Woldemar

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Antw:[Allg] Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #1715 am: 20.05.2021 22:41 »
Kann mir jemand erklären, was es mit der "Netto-Nachzahlung" in dem Entwurf auf sich hat?

Da wird nun beispielsweise für das Jahr 2020 eine Netto-Nachzahlung in Höhe von 204,69€ für das dritte Kind in Aussicht gestellt. Ab dem 01.01.2021 soll hingegen der Familienzuschlag für das dritte Kind 807,15€ betragen.

Bei aktuell 397,89€ Familienzuschlag für das dritte Kind, ergibt sich somit eine Erhöhung um 409,26€. Bei einem durchschnittlichen Steuersatz von etwa 20% bliebe mir davon aber doch erheblich mehr, als die 204,69€.

Wie dick ist das Brett vor meinem Kopf?

Meikel

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Antw:[Allg] Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #1716 am: 21.05.2021 05:38 »
Du darfst dir nicht den durchschnittlichen Steuersatz anschauen, sondern die Erhöhung deines Einkommens wirkt sich in der Spitze mit. X% aus. Wenn zum Bespiel dein zu versteuerndes Einkommen vorher 50.000€ war und nun 60.000€, dann musstest du vor 11.994€ Einkommensteuer bezahlen und nun 16.063€, laut Einkommensteuerrechner 2021. die Differenz von 4.069 € bedeutet eine Steuerbelastung von ca. 40% für die 10.000€. Wenn bei dir nicht besondere Gründe ( hohe negative Einkommen/negativer Progressionsvorbehalt) dazukommen, dürfte das Ergebnis bei dir ähnlich sein.

nero

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Antw:[Allg] Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #1717 am: 21.05.2021 06:22 »

Wieso wird in diesem Entwurf der zweite Beschluss des BVerfG bzgl. des Landes Berlin (Familie mit 2 Kindern, 4/18) nicht gleich mit abgehandelt?

Wenn ich es richtig verstanden hab, wirkt der Beschluss für Berlin nur indirekt für NRW. Für das dritte Kind hingegen gab es einen Beschluss für NRW mit direkter Aufforderung bis Mitte diesen Jahres das Gesetz nachzubessern.

Woldemar

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Antw:[Allg] Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #1718 am: 21.05.2021 09:30 »
Du darfst dir nicht den durchschnittlichen Steuersatz anschauen, sondern die Erhöhung deines Einkommens wirkt sich in der Spitze mit. X% aus.

Ok, da hast du selbstverständlich recht und ich nicht aufgepasst. Erklärt die Diskrepanz aber leider immer noch nicht, da für alle Besoldungsgruppen der gleiche Betrag ausgezahlt wird und selbst unter Berücksichtigung des Spitzensteuersatzes von 42% (zzgl. Soli) am Ende noch 227,92€ übrig bleiben sollten. Den Spitzensteuersatz zahlen aber auch nur Beamte ab A12 Stufe 11 "aufwärts".

Jemand einen anderen Erklärungsansatz?




Big T

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Antw:[Allg] Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #1719 am: 21.05.2021 10:13 »
Du versuchst also die differenz aus 204 Euro in 2020 und 227 euro  in 2021 zu ergründen? Du nimmst es aber genau;-)
Notw mindestalimentation(grundsicherung),
steuerlicher Grundfreibetrag usw.. haben sich ja mit dem Jahreswechsel vmtl auch verändert

lotsch

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Antw:[Allg] Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #1720 am: 21.05.2021 10:45 »
Bundesverwaltungsgericht
Bafög-Höhe könnte verfassungswidrig niedrig sein
Der Bafög-Bedarfssatz liegt nach Auffassung des Bundesverwaltungsgerichts unter dem notwendigen Existenzminimum und könnte daher verfassungswidrig sein. Jetzt müssen die Karlsruher Verfassungsrichter entscheiden.

lotsch

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Antw:[Allg] Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #1721 am: 21.05.2021 10:47 »
Alles verfassungswidrig zu niedrig, oder was?

Bastel

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Antw:[Allg] Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #1722 am: 21.05.2021 10:54 »
Alles verfassungswidrig zu niedrig, oder was?

Les doch einfach den zugehörigen Artikel.

Woldemar

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Antw:[Allg] Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #1723 am: 21.05.2021 11:36 »
@Big T:

Der Hinweis auf die Regelsätze hat, glaube ich, Licht ins Dunkel gebracht. Die sind nämlich zum Jahreswechsel um ~21€ gestiegen, womit auch bei Anwendung des Spitzensteuersatzes am Ende (knapp) der nötige Netto-Betrag für das dritte Kind übrig bliebe.

Das hat dann für die Zukunft zur Folge, dass den Besoldungsgruppen unterhalb A12 Stufe 11 mehr Netto für das dritte Kind bleibt, als "nötig" wäre (z.B. A5 Stufe 4 rund 315€). Da wollte man wohl einfach zumindest bei den Nachzahlungen sparen  ::)

Unter dieser Prämisse verstehe ich dann allerdings nicht, wieso der Bruttobetrag für die unteren Besoldungsgruppen dann noch einmal (leicht) höher ausfällt...



lotsch

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Antw:[Allg] Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #1724 am: 21.05.2021 12:08 »
Alles verfassungswidrig zu niedrig, oder was?

Les doch einfach den zugehörigen Artikel.

Den Artikel habe ich gelesen und habe festgestellt, dass es wie bei Beamten mit der Erhöhung der Sozialhilfesätze zusammenhängt. Es dürfte allen klar sein, wenn die Sozialhilfesätze erhöht werden müssenauch verschiedene Alimentationen, wie die Beamtenbesoldungen und die BaföG erhöht werden. Warum machen die Verantwortlichen das nicht automatisch? Meiner Meinung nach müssten die Verantwortlichen wegen vorsätzlicher Missachtung der verfassung bestraft werden.