In Baden-Württemberg hat das Ministerium für Finanzen jetzt mit Schreiben vom 14.11.2023 bekannt gegeben, dass die Zusage, dass im Falle einer höchstrichterlichen Feststellung einer Verfassungswidrigkeit des BVAnp-ÄG 2022 etwaige Nachzahlungen entsprechend einer dann vom Gesetzgeber zu treffenden Korrekturregelung von Amts wegen rückwirkend geleistet werden. Die Einlegung von Widersprüchen gegen die Regelung des BVAnp-ÄG 222 ist daher nicht erforderlich.
Hier nochmal die Quelle beim LBV (dort gepostet am heutigen 20.11.23): https://lbv.landbw.de/-/gesetz-%C3%BCber-die-anpassung-von-dienst-und-versorgungsbez%C3%BCgen-im-jahr-2022-bvanp-%C3%84g-2022-
Und was liest man da? Folgendes:
"Die darauf gerichtete Zusage des Ministeriums für Finanzen vom 10. Januar 2023 gilt weiterhin."
Na das nenne ich mal Rechtssicherheit, wenn man innerhalb von 11 Monaten schon seine Zusage vom Januar erneuern muss.
Und was, wenn ab Januar 2024 die Zusage nicht mehr gilt oder Bayaz sich an nichts mehr erinnert? Oder nach der nächsten Wahl? Dann schauen alle in die Röhre, die 2023 keinen Widerspruch eingelegt haben. So als Gedanke: Man könnte das auch nicht als "Zusage" ausgestalten, sondern evtl. rechtssicherer per Erlass? Aber nein...
Solch gönnerhaft erscheinenden "Zusagen" müssen immer hinterfragt werden. Warum wird das wohl zugesagt? Weil man offensichtlich selbst weiß, dass es im Rahmen der Möglichkeiten liegt, dass man verfassungswidrig unterwegs ist (milde ausgedrückt). Und wenn man das offensichtlich weiß, warum will man dann wohl per gönnerhafter Zusage Leute von Widersprüchen abhalten?
Hätte der Gesetzgeber ein wahrhaftiges Interesse an einer amtsangemessenen Alimentation, dann würde er die bereits vorliegenden Urteile als Richtschnur begreifen, die man merklich übertreffen sollte. Vor allem wenn man parallel von der Attraktivität des ÖD fabuliert. Was sehen wir stattdessen überall in der BRD? Man rechnet sich trickreich irgendwie möglichst auf den Cent genau heran und wartet dann auf das nächste Urteil. Die aktuelle Wirtschaftssituation und andere Parallelentwicklungen dazu (Erhöhung Bürgergeld etc) werden dabei komplett ausgeblendet. Und alle fehlenden Widersprüche für die Jahre sind bares Geld wert.
Die Zusage nennt auch komischerweise nie einen Zeitraum, für den diese gelten soll bzw. bis wann. Wenn über das Gesetz in 2035 vor dem BVerfG entschieden wird bin ich gespannt, ob die Zusage von 2023-2035 gilt. Die Vergangenheit lehrt uns Anderes. Wenn man es wirklich ernst meinen würde, dann hätte man Folgendes getan: Erlass, dass ab dem Jahr 2023 bzgl. dem Gesetz auf die Einrede der Verjährung verzichtet und ruhendgestellt wird, bis das BVerfG über eben dieses Gesetz entschieden hat. Egal wann das sein wird. Aber das kann man schon alleine deshalb nicht, weil man sich bewusst ist, dass BW dann wahrscheinlich zahlungsunfähig wäre *Ironie aus*.
Fazit: Die warmen Worte können die sich sparen. Ich will Taten sehen. Aber da kann ich lange warten. Bis dahin bleibt leider nur der Widerspruch und ggf Klage. Solche Zusagen sind keinen Cent wert und dienen einzig und alleine dazu, am Ende Kosten durch fehlende Widersprüche zu sparen.