..aber nur, wenn das Einkommen seiner Ehefrau unter 20.000 per anno liegt...
Als ob, der/die Beamte i.d.R. der Hauptverdiener in der Familie ist..., diese Annahme ist vollkommen aus der Zeit gefallen. Bei der momentanen Besoldung ist der/die Beamte eher der Part, der für den Zuverdienst sorgt.
Die Frage ist ja nicht, was regelmäßig der Fall ist oder nicht, sondern ob die Besoldung zwingend und in jedem Fall ausreichen muss, um als Alleinverdiener auch eine 4-köpfige Familie ernähren zu können.
Die zweite Frage ist, ob dies auch ausnahmslos immer der Fall sein muss, oder nur, wenn der Beamte auch tatsächlich 2 Kinder hat, denen er zum Unterhalt verpflichtet ist.
Dann kann man beurteilen, welche Besoldungshöhe minimal gegeben sein muss und ob und in welcher Höhe ein Familenanteil in die Grundbesoldung gehört. Danach kann man dann über Abstände zwischen einzelnen Besoldungsgruppen reden.
Gesteht man jedem Beamten zu, dass seine Besoldung völlig unabhängig von seinen tatsächlichen Lebensumständen für eine 4-köpfige Familie reichen muss, reden wir übers Grundgehalt, ansonsten reden wir über Zuschläge.
Warum und wie viel wird ein Beamter ohne Kinder schlechter bezahlt als einer mit Kindern? Geht es im Rahmen der Besoldung vor allem ums Alimentieren des Nachwuchses (also um Bedarfsdeckung) oder um den Wert des Amtes an sich. Darf die Familienkomponente die Wertzumessung des Amtes übersteigen oder nur einen bestimmten Anteil erreichen... Passt es zur Bestenauslese, wenn die Fähigkeit zur Reproduktion fianziell höher geschätzt wird als Befähigung und Leistung?
Ich bin gespannt, wie das BVerfG entscheidet.