Autor Thema: [Allg] Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)  (Read 2727442 times)

Floki

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Antw:[Allg] Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #5400 am: 13.12.2023 08:16 »
Leider auch die einzige Gewerkschaft, die es geschafft hat hier klare Worte zu finden.

HansGeorg

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Antw:[Allg] Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #5401 am: 13.12.2023 10:14 »
Da das Ergebnis der Tarifrunde nun bekannt ist und für 2023 keine weiteren Zahlungen mehr erfolgen, stellt sich die Frage, welche Auswirkungen die Bürgergelderhöhung zum 1.1.2023 hatte.

In vielen Bundesländern keine. Korrekte Berechnungen für 2023 wurden nicht durchgeführt.

BW hatte einen sehr knappen Puffer von +46 Euro netto monatlich. Nach meiner (sehr groben) Musterberechnung liegt BW für 2023 rund 80 Euro mtl. netto unter dem Mindestabstandsgebot. Brutto sind das ungefähr um die 1.500 Euro für das Jahr 2023 die fehlen. *Alles nach der Systematik des Landes berechnet. Stuttmann und Swen rechnen oft noch höhere Fehlbeträge aus. Und es sind fast 1000 Euro mtl. Familienzuschläge und 500 Euro Kindergeld monatlich dabei und trotzdem reicht es nicht.

Allein das Bürgergeld hätte eine 170 Euro netto Lücke verursacht. Das Kindergeld wurde aber enorm erhöht und die Grundfreibeträge auch. Dadurch schrumpft die Lücke. Die Wohnkosten dürften wie immer weiter gestiegen sein. Die Statistik die dafür erstellt wird, existiert jedoch noch lange nicht. Das Land hat die Kosten für 2022 geschätzt und rechnet mit dem gleichen Betrag für 2023. Eine Anpassung an die tatsächliche Entwicklung geschieht im Nachgang jedoch nicht automatisch, höchstens über aufwändige Klageverfahren...

Wobei es hier das gleiche Problem gibt wie vor dem VG Berlin und VG Arnsberg. Gesamtabwägung dies und das. Klage abgewiesen.

Nur bei den direkt betroffenen jeweils niedrigen Besoldungsgruppen dürfte der Erfolg garantiert sein.

=> Alle müssen weiterhin Widerspruch einlegen.

In SH soll es für 2023 eine einmalige Sonderzahlung in Höhe von 250€ für jedes Kind geben, zusätzlich.

Ozymandias

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Antw:[Allg] Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #5402 am: 13.12.2023 10:58 »
Immerhin etwas, dürfte aber nicht ganz ausreichend sein. Und mal wieder sinnloserweise an Kinder geknüpft.
Sehe die Länder hier in der Pflicht die Berechnungen durchzuführen, hatten dafür das ganze Jahr Zeit.

Chris86

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Antw:[Allg] Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #5403 am: 13.12.2023 11:15 »
Hallo zusammen,
macht es aus eurer Sicht sinn Widerspruch als lediger in der Besoldungsgruppe A10 ghD in Bw einzulegen?
Ich meine die Berechnungen zur amtsangemessenen Alimentation beziehen sich immer auf Familien. Das einzige was ich mir vorstellen könnte, wäre der Abstand zwischen den Besoldungsgruppe.

Paterlexx

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Antw:[Allg] Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #5404 am: 13.12.2023 11:45 »
Hallo zusammen,
macht es aus eurer Sicht sinn Widerspruch als lediger in der Besoldungsgruppe A10 ghD in Bw einzulegen?
Ich meine die Berechnungen zur amtsangemessenen Alimentation beziehen sich immer auf Familien. Das einzige was ich mir vorstellen könnte, wäre der Abstand zwischen den Besoldungsgruppe.

Genau das ist doch der Fehler. Die Berechnung beziehen sich nur auf Familien, weil man wie in HH ein Gesetz erlassen hat, dass den einzelnen Bea vom Gehalt gegen die BG Familie tauscht. Daher ist es nur sinnvoll Widerspruch einzulegen. Da die Schlechterstellenden Gesetze mit Verfassungsbeschwerden und Klagen belegt werden. Man schaue nach Berlin zur Großstadtzulage die nur bis A12 lief. A15 klagt, gewinnt, alles nochmal von vorn.

smiteme

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Antw:[Allg] Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #5405 am: 13.12.2023 21:49 »
Hallo zusammen ich meine mal gelesen zu haben, das von Seiten des Finanzministers ein Prüfauftrag an an das FM gegangen ist, um zu überprüfen ob die Familienzuschläge anzupassen sind.

Resultierend aus der folgenden Anfrage der FDP

https://www.landtag.nrw.de/portal/WWW/dokumentenarchiv/Dokument/MMD18-6368.pdf

Hat evtl. Jemand noch mal was davon gehört, oder gelesen?

clarion

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Antw:[Allg] Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #5406 am: 14.12.2023 06:49 »
Wenn die fehlenden Abstände zur Grundsicherung nur ausschließlich durch Zuschläge geheilt werden sollen, ist für die Besoldung nicht mehr das Amt sondern die Fertilität entscheidend. Und das wäre m.E. ein Verstoß gegen das Leistungsprinzip.  Daher würde ich auch Beamte ohne Kinder zum Widerspruch animieren.

Ich halte Zuschläge nur zum Ausgleich der unterschiedlichen Mietkosten für statthaft. Und die Ortzuschläge müssen sich mit.E. nach dem Dienstort richten,  denn so mancher Beamter pendelt in die Großstädte, weil er oder sie sich die hohen Miet- oder Immobilienpreise nicht leisten konnte.  Diese Ortzuschläge müssen dann auch für alle gelten,  da auch Singles teure Mieten abverlangt werden.

John

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Antw:[Allg] Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #5407 am: 14.12.2023 07:29 »
Wie wäre der Ablauf bei einem Widerspruch? Ich habe folgende Vorstellung:
Da ich Kommunalbeamter aus NRW bin, nehme ich einen Musterwiderspruch einer Gewerkschaft (mal schauen welchen ich nehme, im Musterwiderspruch Thread gibt es ja einige Anregungen) und gebe diesen dann bis zum 31.12.2023 bei meinem Personalamt ab. Am besten per Einschreiben oder entsprechender Quittierung, dass das Personalamt den Widerspruch erhalten hat. Der Widerspruch wird dann zu meiner Personalakte gelegt und falls sich tatsächlich gesetzliche Änderungen im Bezug auf die amtsangemessene Alimentation ergeben, wird geschaut wer hat alles einen Widerspruch eingelegt. Man legt den Widerspruch ein, da es, falls eine Anpassung erfolgen sollte, nicht zwingend auf alle Beamten übertragen wird sondern es könnte auch sein, das nur diejenigen von der Änderungen berücksichtigt werden, welche einen Widerspruch eingelegt haben. Korrekt?

Rentenonkel

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Antw:[Allg] Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #5408 am: 14.12.2023 07:50 »
@John:

Ja, so in etwa. Ich würde es aber noch etwas drastischer ausdrücken:

Es werden nur diejenigen von der (rückwirkenden) Änderung profitieren, die in dem jeweiligen Jahr einen statthaften Rechtsbehelf eingelegt haben. Alle anderen werden für den Fall der Fälle für die Vergangenheit leer ausgehen.

BaldKeinBockMehr

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Antw:[Allg] Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #5409 am: 14.12.2023 08:43 »
Hallo zusammen ich meine mal gelesen zu haben, das von Seiten des Finanzministers ein Prüfauftrag an an das FM gegangen ist, um zu überprüfen ob die Familienzuschläge anzupassen sind.

Resultierend aus der folgenden Anfrage der FDP

https://www.landtag.nrw.de/portal/WWW/dokumentenarchiv/Dokument/MMD18-6368.pdf

Hat evtl. Jemand noch mal was davon gehört, oder gelesen?

Ist schon schön zu sehen, wie sich Parteien, wenn Sie in der Opposition sind, für die Beamtenrechte einsetzen, und wenn Sie in der Regierungsverantwortung sind, ihr Engangement schlagartig nachlässt.

Big T

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Antw:[Allg] Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #5410 am: 14.12.2023 08:54 »
-Streikrecht verbeamtete Lehrer-
Es ist von einem Urteil heute Nachmittag die Rede.
https://www.tagesschau.de/multimedia/audio/audio-178466.html

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« Antwort #5411 am: 14.12.2023 09:48 »
-Streikrecht verbeamtete Lehrer-
Es ist von einem Urteil heute Nachmittag die Rede.
https://www.tagesschau.de/multimedia/audio/audio-178466.html
Original-Ankündigung ( https://hudoc.echr.coe.int/eng-press?i=003-7822136-10856896 -> https://hudoc.echr.coe.int/app/conversion/pdf/?library=ECHR&id=003-7822136-10856896&filename=Announcement%20of%20a%20Grand%20Chamber%20case%20concerning%20the%20right%20to%20strike%20of%20teachers%20with%20civil%20servant%20status.pdf ):
The European Court of Human Rights will be ruling in the case of Humpert and Others v. Germany (application nos. 59433/18, 59477/18, 59481/18, and 59494/18) at a public hearing on 14 December
2023 at 3.15 p.m. in the Human Rights Building, Strasbourg.

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« Antwort #5412 am: 14.12.2023 15:50 »
Conclusion: no Violation (sixteen votes to one) https://hudoc.echr.coe.int/?i=002-14263

Big T

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« Antwort #5413 am: 14.12.2023 16:08 »
gut.

A9A10A11A12A13

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Antw:[Allg] Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #5414 am: 14.12.2023 16:24 »
Damit zementiert das Gericht die herrschenden Vorurteile, dass Beamte gegenüber Angestellte priviligiert seien und gefälligst mit ihrer hohen Beamten-Gewerkschaftsmacht oder auf individueller gerichtlicher Ebene aber ohne Streik ihre (Über-)Alimentation einstreichen sollen. (ganz in der Tradition ihres "Null-Bock-Urteils".

Verdi/Komba/...-Werbung das denen runter geht wie Öl. wie wäre es mit Rizinus?