Aktuell in der großen Deustchen Zeitung mit den 4 Buchstaben
Für die BILDung
10 000 Euro Mietzuschuss für Beamte
...und wir müssen zahlen
Kopfschüttel
...ich will nicht wissen was los ist, wenn wir wirklich mal allesamt die 10 - 20000 Euro im Jahr mehr verdienen sollten und wir das auch noch fast 10 Jahre rückwirkend bekommen.
Genau deswegen tendiert meine persönliche Erwartungshaltung auch gegen 0, dass es jemals dazu kommen wird.
Die Länder werden immer wieder Ausreden finden, andere, verfassungswidrige Besoldungsgesetze erlassen und es so immer weiter in die Zukunft verlagern, ohne das eine echte Änderung stattfindet.
Selbst wenn das BVerfG endlich ein Urteil spricht, glaube ich nicht an eine Umsetzung und schon gar keine zeitnahe.
Kein Politiker wird sich diesen Schuh anziehen wollen und dem Bürger, der ja eh der Meinung ist, dass der Beamte zu viel Geld verdient, erzählen, dass es leider zu Nachzahlungen und immensen Erhöhungen kommen muss, die den Haushalt belasten werden.
Dieser Politiker und seine Partei werden dann bei der nächsten Wahl abgestraft und das wird keiner riskieren.
Mit einer nicht allzu geringen Wahrscheinlichkeit dürfte das Bundesverfassungsgericht in nicht allzu ferner Zukunft eine Vollstreckungsanordnung nach § 35 BVerfGG erlassen und damit der Verwaltungsgerichtsbarkeit im Rechtskreis des entsprechend betroffenen Besoldungsgesetzgebers ermächtigen, auf Grundlage von § 31 BVerfGG (Bindung auch der Gerichtsbarkeit an die Direktiven des Bundesverfassungsgerichts) über nicht sachgerechte besoldungsrechtliche Regelungen zu entscheiden (vergangenheitsbezogen und unter strikten Beachtung der sog. Akzessorietät, womit - verkürzt ausgedrückt - sichergestellt wird, dass die verwaltungsgerichtlichen Entscheidungen nur im Rahmen der vom Bundesverfassungsgericht erlassenen Ermächtigung geschehen und nicht über diese hinausgehen). Wenn ich es richtig sehe, haben sich insbesondere Sachsen und Berlin, Baden-Württemberg und Niedersachsen sowie neuerdings wohl auch Bremen für eine entsprechende Anordnung besonders in Position gebracht, da sie wiederholt gegen sie betreffende verfassungsgerichtliche Direktiven verstoßen haben (Bremen hat dies streng genommen noch nicht, dürfte aber, sofern es die gerade vollzogene Kontinuität nach der anstehenden Entscheidung weiterhin nicht korrigierte, genauso wie die anderen vier Länder zu betrachten sein). In Anbetracht der extremen Verfehlung einer amtsangemessenen Alimentation in allen 17 Rechtskreisen und da die Fälle dann ohne Zweifel im Rahmen der bundesverfassungsgerichtlichen Rechtsprechung entschieden werden können, dürfte es für die dann zu erwartenden verwaltungsgerichtlichen Entscheidungen keinen Grund geben, eine Berufung zuzulassen, denke ich.
Sobald also dieser Fall der Vollstreckungsanordnung in einem der Besoldungsrechtskreise eintritt, dürfte es interessant werden, wie darauf dann auch die anderen Besoldungsgesetzgeber reagierten. In dem Moment, in dem die Verwaltungsgerichte einen Dienstherrn anweisen, wiederholt recht hohe Nachzahlungen zu gewähren, dürfte das Interesse der Besoldungsgesetzgeber deutlich steigen, die von ihnen heraufbeschworene Verfassungskrise zu beenden.
Meine Vermutung ist, dass die Besoldungsgesetzgeber erst reagieren, wenn für ihren Besoldungsrechtskreis eine Vollstreckungsanordnung vorliegt.
Warum sollte beispielsweise S-H sein Besoldungsgesetz anpassen, nur weil für andere Bundesländer eine Vollstreckungsordnung erlassen wurde?
Bei der letzten Anpassung des Gesetzes in S-H gab die Finanzministerin ja offen zu, dass sie eh mit Klagen rechnet und sich erst bei einer gerichtlichen Entscheidung bewegen wird.
Und, ernstgemeinte Frage, was hindert die Besoldungsgesetzgeber daran, immer wieder neue Gesetze zu erlassen, die wieder eine kleine Verbesserung darstellen, aber immer noch die Verfassungswidrigkeit der Besoldung aufrecht erhalten?
Dann wird gegen dieses Gesetz wieder geklagt, eine gerichtliche Entscheidung abgewartet und dann geht das Spiel wieder von vorne los.
Die Verwaltungsgerichte werden doch nicht für den Besoldungsgesetzgeber das Gesetz verfassen oder genau vorschreiben, wie hoch die Besoldung sein muss? Oder ist das die letzte Konsequenz?
Aber dann läge ja die Gesetzgebung bei der Judikative und nicht mehr bei der Legislative... Das kann ja nicht sein.