Autor Thema: [Allg] Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)  (Read 2719454 times)

SwenTanortsch

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Antw:[Allg] Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #3930 am: 24.11.2022 13:30 »
Aktuell in der großen Deustchen Zeitung mit den 4 Buchstaben
Für die BILDung

10 000 Euro Mietzuschuss für Beamte

...und wir müssen zahlen

Kopfschüttel

...ich will nicht wissen was los ist, wenn wir wirklich mal allesamt die 10 - 20000 Euro im Jahr mehr verdienen sollten und wir das auch noch fast 10 Jahre rückwirkend bekommen.

Genau deswegen tendiert meine persönliche Erwartungshaltung auch gegen 0, dass es jemals dazu kommen wird.
Die Länder werden immer wieder Ausreden finden, andere, verfassungswidrige Besoldungsgesetze erlassen und es so immer weiter in die Zukunft verlagern, ohne das eine echte Änderung stattfindet.
Selbst wenn das BVerfG endlich ein Urteil spricht, glaube ich nicht an eine Umsetzung und schon gar keine zeitnahe.

Kein Politiker wird sich diesen Schuh anziehen wollen und dem Bürger, der ja eh der Meinung ist, dass der Beamte zu viel Geld verdient, erzählen, dass es leider zu Nachzahlungen und immensen Erhöhungen kommen muss, die den Haushalt belasten werden.
Dieser Politiker und seine Partei werden dann bei der nächsten Wahl abgestraft und das wird keiner riskieren.

Mit einer nicht allzu geringen Wahrscheinlichkeit dürfte das Bundesverfassungsgericht in nicht allzu ferner Zukunft eine Vollstreckungsanordnung nach § 35 BVerfGG erlassen und damit der Verwaltungsgerichtsbarkeit im Rechtskreis des entsprechend betroffenen Besoldungsgesetzgebers ermächtigen, auf Grundlage von § 31 BVerfGG (Bindung auch der Gerichtsbarkeit an die Direktiven des Bundesverfassungsgerichts) über nicht sachgerechte besoldungsrechtliche Regelungen zu entscheiden (vergangenheitsbezogen und unter strikten Beachtung der sog. Akzessorietät, womit - verkürzt ausgedrückt - sichergestellt wird, dass die verwaltungsgerichtlichen Entscheidungen nur im Rahmen der vom Bundesverfassungsgericht erlassenen Ermächtigung geschehen und nicht über diese hinausgehen). Wenn ich es richtig sehe, haben sich insbesondere Sachsen und Berlin, Baden-Württemberg und Niedersachsen sowie neuerdings wohl auch Bremen für eine entsprechende Anordnung besonders in Position gebracht, da sie wiederholt gegen sie betreffende verfassungsgerichtliche Direktiven verstoßen haben (Bremen hat dies streng genommen noch nicht, dürfte aber, sofern es die gerade vollzogene Kontinuität nach der anstehenden Entscheidung weiterhin nicht korrigierte, genauso wie die anderen vier Länder zu betrachten sein). In Anbetracht der extremen Verfehlung einer amtsangemessenen Alimentation in allen 17 Rechtskreisen und da die Fälle dann ohne Zweifel im Rahmen der bundesverfassungsgerichtlichen Rechtsprechung entschieden werden können, dürfte es für die dann zu erwartenden verwaltungsgerichtlichen Entscheidungen keinen Grund geben, eine Berufung zuzulassen, denke ich.

Sobald also dieser Fall der Vollstreckungsanordnung in einem der Besoldungsrechtskreise eintritt, dürfte es interessant werden, wie darauf dann auch die anderen Besoldungsgesetzgeber reagierten. In dem Moment, in dem die Verwaltungsgerichte einen Dienstherrn anweisen, wiederholt recht hohe Nachzahlungen zu gewähren, dürfte das Interesse der Besoldungsgesetzgeber deutlich steigen, die von ihnen heraufbeschworene Verfassungskrise zu beenden.

Nordlicht97

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Antw:[Allg] Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #3931 am: 24.11.2022 13:49 »
Aktuell in der großen Deustchen Zeitung mit den 4 Buchstaben
Für die BILDung

10 000 Euro Mietzuschuss für Beamte

...und wir müssen zahlen

Kopfschüttel

...ich will nicht wissen was los ist, wenn wir wirklich mal allesamt die 10 - 20000 Euro im Jahr mehr verdienen sollten und wir das auch noch fast 10 Jahre rückwirkend bekommen.

Genau deswegen tendiert meine persönliche Erwartungshaltung auch gegen 0, dass es jemals dazu kommen wird.
Die Länder werden immer wieder Ausreden finden, andere, verfassungswidrige Besoldungsgesetze erlassen und es so immer weiter in die Zukunft verlagern, ohne das eine echte Änderung stattfindet.
Selbst wenn das BVerfG endlich ein Urteil spricht, glaube ich nicht an eine Umsetzung und schon gar keine zeitnahe.

Kein Politiker wird sich diesen Schuh anziehen wollen und dem Bürger, der ja eh der Meinung ist, dass der Beamte zu viel Geld verdient, erzählen, dass es leider zu Nachzahlungen und immensen Erhöhungen kommen muss, die den Haushalt belasten werden.
Dieser Politiker und seine Partei werden dann bei der nächsten Wahl abgestraft und das wird keiner riskieren.

Mit einer nicht allzu geringen Wahrscheinlichkeit dürfte das Bundesverfassungsgericht in nicht allzu ferner Zukunft eine Vollstreckungsanordnung nach § 35 BVerfGG erlassen und damit der Verwaltungsgerichtsbarkeit im Rechtskreis des entsprechend betroffenen Besoldungsgesetzgebers ermächtigen, auf Grundlage von § 31 BVerfGG (Bindung auch der Gerichtsbarkeit an die Direktiven des Bundesverfassungsgerichts) über nicht sachgerechte besoldungsrechtliche Regelungen zu entscheiden (vergangenheitsbezogen und unter strikten Beachtung der sog. Akzessorietät, womit - verkürzt ausgedrückt - sichergestellt wird, dass die verwaltungsgerichtlichen Entscheidungen nur im Rahmen der vom Bundesverfassungsgericht erlassenen Ermächtigung geschehen und nicht über diese hinausgehen). Wenn ich es richtig sehe, haben sich insbesondere Sachsen und Berlin, Baden-Württemberg und Niedersachsen sowie neuerdings wohl auch Bremen für eine entsprechende Anordnung besonders in Position gebracht, da sie wiederholt gegen sie betreffende verfassungsgerichtliche Direktiven verstoßen haben (Bremen hat dies streng genommen noch nicht, dürfte aber, sofern es die gerade vollzogene Kontinuität nach der anstehenden Entscheidung weiterhin nicht korrigierte, genauso wie die anderen vier Länder zu betrachten sein). In Anbetracht der extremen Verfehlung einer amtsangemessenen Alimentation in allen 17 Rechtskreisen und da die Fälle dann ohne Zweifel im Rahmen der bundesverfassungsgerichtlichen Rechtsprechung entschieden werden können, dürfte es für die dann zu erwartenden verwaltungsgerichtlichen Entscheidungen keinen Grund geben, eine Berufung zuzulassen, denke ich.

Sobald also dieser Fall der Vollstreckungsanordnung in einem der Besoldungsrechtskreise eintritt, dürfte es interessant werden, wie darauf dann auch die anderen Besoldungsgesetzgeber reagierten. In dem Moment, in dem die Verwaltungsgerichte einen Dienstherrn anweisen, wiederholt recht hohe Nachzahlungen zu gewähren, dürfte das Interesse der Besoldungsgesetzgeber deutlich steigen, die von ihnen heraufbeschworene Verfassungskrise zu beenden.

Meine Vermutung ist, dass die Besoldungsgesetzgeber erst reagieren, wenn für ihren Besoldungsrechtskreis eine Vollstreckungsanordnung vorliegt.
Warum sollte beispielsweise S-H sein Besoldungsgesetz anpassen, nur weil für andere Bundesländer eine Vollstreckungsordnung erlassen wurde?
Bei der letzten Anpassung des Gesetzes in S-H gab die Finanzministerin ja offen zu, dass sie eh mit Klagen rechnet und sich erst bei einer gerichtlichen Entscheidung bewegen wird.

Und, ernstgemeinte Frage, was hindert die Besoldungsgesetzgeber daran, immer wieder neue Gesetze zu erlassen, die wieder eine kleine Verbesserung darstellen, aber immer noch die Verfassungswidrigkeit der Besoldung aufrecht erhalten?
Dann wird gegen dieses Gesetz wieder geklagt, eine gerichtliche Entscheidung abgewartet und dann geht das Spiel wieder von vorne los.

Die Verwaltungsgerichte werden doch nicht für den Besoldungsgesetzgeber das Gesetz verfassen oder genau vorschreiben, wie hoch die Besoldung sein muss? Oder ist das die letzte Konsequenz?
Aber dann läge ja die Gesetzgebung bei der Judikative und nicht mehr bei der Legislative... Das kann ja nicht sein.

Finanzer

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Antw:[Allg] Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #3932 am: 24.11.2022 13:53 »
Sobald also dieser Fall der Vollstreckungsanordnung in einem der Besoldungsrechtskreise eintritt, dürfte es interessant werden, wie darauf dann auch die anderen Besoldungsgesetzgeber reagierten. In dem Moment, in dem die Verwaltungsgerichte einen Dienstherrn anweisen, wiederholt recht hohe Nachzahlungen zu gewähren, dürfte das Interesse der Besoldungsgesetzgeber deutlich steigen, die von ihnen heraufbeschworene Verfassungskrise zu beenden.

Die Verwaltungsgerichte können diese Vollstreckungsanordnung aber nur in Fällen anwenden, welche auch vor Gericht gebracht wurden, oder?

Das beträfe nur die Beamte, welche Widerspruch eingelegt haben und nach negativer Bescheidung tatsächlich klagten. Wenn man sich die geringe Anzahl der widerspruchführenden und dann klagenden Beamten anschaut, wird der Druck auf die Dienstherren eher erträglich bleiben.
Ich gehe mal nicht davon aus, das sich an der Trägheit der uninformierten Beamten etwas ändert, insbesondere da von den meisten Gewerkschaften herzlich wenig dazu kommt (mit einzelnen vorbildlichen Ausnahmen).

Oder sehe ich das falsch?

LehrerInNRW

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Antw:[Allg] Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #3933 am: 24.11.2022 14:19 »
Wieso bekommen nur Beamte mit Kindern den Zuschuss ?
Als Single habe ich doch auch hohe Mieten .

Danke, dass es mal jemand anspricht...

Bevor ich vulgär werde eine Nachfrage. Sie beide wollen dasselbe Zuschläge wie Beamte mit Familie?

Versuch

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Antw:[Allg] Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #3934 am: 24.11.2022 14:21 »
Guten Morgen, habe heute den Musterwiderspruch der Komba NRW für 2022 erhalten. Ich muss sagen, ich finde Ihn gut. Geht gleich heute in die Post.

Kannst du den bitte teilen?

Claudia13

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Antw:[Allg] Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #3935 am: 24.11.2022 14:33 »
Wieso bekommen nur Beamte mit Kindern den Zuschuss ?
Als Single habe ich doch auch hohe Mieten .

Danke, dass es mal jemand anspricht...

Bevor ich vulgär werde eine Nachfrage. Sie beide wollen dasselbe Zuschläge wie Beamte mit Familie?

Na das wollen wir doch nicht...es ging um den angesprochenen Mietzuschuss...hat man als Einzelperson keine Miete etc zu zahlen? Wäre mir neu...

Aloha

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Antw:[Allg] Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #3936 am: 24.11.2022 14:34 »
Wieso bekommen nur Beamte mit Kindern den Zuschuss ?
Als Single habe ich doch auch hohe Mieten .

Danke, dass es mal jemand anspricht...

Bevor ich vulgär werde eine Nachfrage. Sie beide wollen dasselbe Zuschläge wie Beamte mit Familie?

Vielleicht kommt ein Politiker beim aktuellen medialen Shitstorm zu Thema 10.000€ für Beamte (nrw) oder kostenlose PKV (sachsen) doch auf die Idee, die Grundbesoldung einmal anzupassen statt dauerhaft mit Zulagendiskussionen schlechte Presse zu haben

Finanzer

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Antw:[Allg] Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #3937 am: 24.11.2022 14:38 »
Na das wollen wir doch nicht...es ging um den angesprochenen Mietzuschuss...hat man als Einzelperson keine Miete etc zu zahlen? Wäre mir neu...

Einmal zum Mitschreiben: Es gibt KEINEN Mietzuschuss. Das ist Bulls*** der Bildzeitung, welcher ungeprüft vom FOCUS übernommen wurde.

was_guckst_du

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Antw:[Allg] Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #3938 am: 24.11.2022 14:43 »
Guten Morgen, habe heute den Musterwiderspruch der Komba NRW für 2022 erhalten. Ich muss sagen, ich finde Ihn gut. Geht gleich heute in die Post.

Kannst du den bitte teilen?

,,,ich habs geschaft...einmal in Wider und Spruch geteilt...ging ganz einfach
Gruß aus "Tief im Westen"

Meine Beiträge geben grundsätzlich meine persönliche Meinung zum Thema wieder und beinhalten keine Rechtsberatung. Meistens sind sie ernster Natur, manchmal aber auch nicht. Bei einer obskuren Einzelfallpersönlichkeit antworte ich auch aus therapeutischen Gründen

Bastel

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Antw:[Allg] Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #3939 am: 24.11.2022 14:48 »
Mittlerweile ist die Schlagzeile schon in der Versenkung gelandet. Lass die Regenbogentruppe noch gegen Spanien verlieren und keiner denkt mehr daran.

ProfTii

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« Antwort #3940 am: 24.11.2022 14:49 »
Heute gingen die Personalratsnachrichten für November raus und hier war ein großer Absatz zur Besoldung enthalten mit dem dringenden Appell Widerspruch einzulegen. Hierzu wurde auch der passende Antrag geliefert.
- muss ich ehrlich sagen, das hätte ich unserem PR gar nicht zugetraut da so deutlich zu werden und auch noch die passende Unterstützung zu liefern.

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Antw:[Allg] Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #3941 am: 24.11.2022 14:50 »
Heute gingen die Personalratsnachrichten für November raus und hier war ein großer Absatz zur Besoldung enthalten mit dem dringenden Appell Widerspruch einzulegen. Hierzu wurde auch der passende Antrag geliefert.
- muss ich ehrlich sagen, das hätte ich unserem PR gar nicht zugetraut da so deutlich zu werden und auch noch die passende Unterstützung zu liefern.

Ich bin positiv überrascht! Welches Bundesland wenn ich fragen darf?

ProfTii

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Antw:[Allg] Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #3942 am: 24.11.2022 14:54 »
[...]

Ich bin positiv überrascht! Welches Bundesland wenn ich fragen darf?

NRW.
Es wurde sogar klar gesagt, dass auf die Versprechungen, dass ein Widerspruch auch die Ansprüche der folgenden Jahre bis zu einer Entscheidung der Gerichte sichern würde, keinesfalls vertraut werden kann und es eher unwahrscheinlich ist, dass der Dienstherr sich hieran freiwillig halten würde. Daher und aus der Erfahrung der letzten Jahre wurde der jährliche Widerspruch sofort zur Post gegeben.

guzmaro

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Antw:[Allg] Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #3943 am: 24.11.2022 14:55 »
Wieso bekommen nur Beamte mit Kindern den Zuschuss ?
Als Single habe ich doch auch hohe Mieten .

Danke, dass es mal jemand anspricht...

Bevor ich vulgär werde eine Nachfrage. Sie beide wollen dasselbe Zuschläge wie Beamte mit Familie?

Na wenn ich lese 1000€ für köln / Düsseldorf.
Zahle auch 900€ warm Miete und bekomme kein Cent .
Finde das unfair ja .

Und bezieht sich ja auf die Miete im Endeffekt weil wenn jemand woanders wohnt er weniger bekommt .

Finanzer

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« Antwort #3944 am: 24.11.2022 15:01 »
NRW.
Es wurde sogar klar gesagt, dass auf die Versprechungen, dass ein Widerspruch auch die Ansprüche der folgenden Jahre bis zu einer Entscheidung der Gerichte sichern würde, keinesfalls vertraut werden kann und es eher unwahrscheinlich ist, dass der Dienstherr sich hieran freiwillig halten würde. Daher und aus der Erfahrung der letzten Jahre wurde der jährliche Widerspruch sofort zur Post gegeben.

Wahrscheinlich sind die maßgeblichen Mitglieder des Personalrats auch Mitleser in diesem Forum.
Ich gönne mir zusätzlich auch noch ein Einschreiben mit Rückschein, dem Dienstherren ist jedwede Perfidie zuzutrauen.

@guzmaro: Es gibt KEINEN Mietzuschuss. Fallen Sie bitte nicht auf das Blödsinnsgeblubbere aus dem Hause Springer herein.