Ich würde weiterhin die amtsangemessene Alimentation und den alimentativen Mehrbedarf für kinderreiche Beamtenfamilien voneinander trennen. Da der Dienstherr weiterhin verpflichtet ist, den Beamten und seine Familie lebenslang amtsangemessen zu alimentieren, resultieren aus der Parallelentscheidung vom 04. Mai 2020 - 2 BvL 6/17;
https://www.bundesverfassungsgericht.de/SharedDocs/Entscheidungen/DE/2020/05/ls20200504_2bvl000617.html - deutlich höhere Beträge für den alimentativen Mehrbedarf ab dem dritten Kind, die der Besoldungsgesetzgeber zu gewähren hat.
Die deutlich höheren familienbezogenen Zuschläge für eine vierköpfige Beamtenfamilie, wie sie letztlich mittlerweile alle Landesbesoldungsgesetzgeber seit 2021 eingeführt haben, lassen sich sachlich nicht rechtfertigen, was sowohl hier als auch an anderer Stelle im Einzelnen umfassend nachgewiesen worden ist. Es reicht allein nicht, den Fehlbetrag zwischen der Mindest- und gewährten Nettoalimentation zu bestimmen, um dann ohne Ämterneubewertung untere Besoldungsgruppen und/oder Erfahrungsstufen zu streichen sowie familienbezogene Besoldungskomponenten exorbitant anzuheben. Vielmehr sieht sich der der Besoldungsgesetzgeber gezwungen, das sachgerecht zu begründen. Ich kenne keine entsprechende sachgerechte Begründung. Wer eine entsprechende Begründung kennt, kann hier gerne einen entsprechenden Link posten.
Die typischen Probleme wie bspw. die gerade für Niedersachsen genannte verfassungswidrige Einschmelzung der Abstände zwischen den Besoldungsgruppen A 9 und A 10 sind keine Zufälle, sondern die typische Konsequenz des sachwidrigen Fokus auf die exorbitante Erhöhung der familienbezogenen Besoldungskomponenten, die einzig das Ziel verfolgen, in verfassungswidriger Art und Weise hohe Personalkosten einzusparen, die also entsprechend den Bediensteten unbegründet vorenthalten werden. Als das hat nichts mit Fairness oder Empfindungen zu tun, sondern ist die Folge der bundesverfassungsgerichtlichen Rechtsprechung.
Um bei Niedersachsen zu bleiben: Ich denke, es ist weiterhin empfehlenswert, die Landtagsverwaltung des Niedersächsischen Landtags anzuschreiben und um Zusendung der Vorlage 9 zu Drs. 9/11498 zu bitten. Hier wird der verfassungswidrige Gehalt der exorbitanten Anhebung der familienbezogenen Besoldungskomponenten für diesen Rechtskreis umfassend und systematisch nachgewiesen.