Autor Thema: [Allg] Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)  (Read 2639164 times)

was_guckst_du

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Achso, ganz vergessen, für dich muss ich es genauer schreiben: Trump ist natürlich nicht allwissend, sondern er hat Berater, die IHN beraten.

Aber wahrscheinlich hängst du der Idee anheim, dass Trump/ein Staatsoberhaupt wie ein Monarch allwissend und unfehlbar einen Staat regiert, ganz allein, mit seinen Ideen, die er sich angelesen hat.  ;)

...ich meinte die ganze "Trumpsche Truppe" (mal ganz abgesehen davon, dass Trump die "Berater", die ihm nicht seine Meinung ins rosa Öhrchen flöteten, ganz schnell gefeuert hat - Twitter machts möglich)..

...und ich hänge bei Trump der persönlichen Idee anheim, dass er ein Idiot mit komplett narzisstischen Zügen ist und die Weltgemeinschaft froh sein kann, den Kerl endlich los zu sein - soll er besser golfen gehen

Um das mal für dich genauer zu schreiben ::)
Gruß aus "Tief im Westen"

Meine Beiträge geben grundsätzlich meine persönliche Meinung zum Thema wieder und beinhalten keine Rechtsberatung. Meistens sind sie ernster Natur, manchmal aber auch nicht. Bei einer obskuren Einzelfallpersönlichkeit antworte ich auch aus therapeutischen Gründen

Chrisdus

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Die Finanzkrise wurde ausgelöst durch Subprime-Kredite mit variablen Zinsen, profitgeilen Ratingagenturen, CDO und Käufern des ganzen Mists. Diese saßen in Europa und das führte dann zur Eurokrise.

Ich habe es oben schon in einem Beitrag berichtigt, dass meine Formulierung "Finanzkrise" ungeschickt/zu kurz formuliert war und genauer "Finanzkrise in Kombination mit Eurokrise" hätte heißen müssen.

Natürlich wurde die Finanzkrise in den USA nicht durch das Lohnungleichgewicht in der Eurozone ausgelöst.

Bastel

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Die Finanzkrise wurde ausgelöst durch Subprime-Kredite mit variablen Zinsen, profitgeilen Ratingagenturen, CDO und Käufern des ganzen Mists. Diese saßen in Europa und das führte dann zur Eurokrise.

Die Banken wurden dann von völlig überschuldeten Staaten gerettet -> diese kamen dann selbst in Bredouille. Das ein Großteil unserer Exporte mit Schulden bezahlt wird, wird gerne ausgeblendet. Und diese werden dann wenn es den Südländern nach geht, demnächst gestrichen. Das ist doch mal geil.

Aber hauptsache DE spart  und bezahlt seine Beamten und Angestellten nicht anständig.   

stefan77

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Schönes Thema, Finanzkrise:

Subprime-Kredite wurden, wie häufig neue Finanzprodukte, gerne an "Stupid Germans" verkauft. In Finanzthemen sind die Stupid Germans schon seit Jahrzehnten bekannt. Wir kaufen gerne vermeintliche Sicherheit. Und wenn ein Trend sich dem Ende neigt, zum Beispiel Börsenboom in der letzten Phase, springen die reichen Deutschen auf.

Es sind dann auch die Deutschen, die nicht die Schulden der Südländer bezahlen wollen, während sie gleichzeitig mit ihren Kapital-Lebensversicherungen und Riester-Renten in genau diesen Papieren investiert sind.
Gleichzeitig investieren Italiener in Deutsche Immobilien und Wertpapiere.
Italiener sind übrigens im Durchschnitt reicher als wir Deutschen. Wir haben nur einen reicheren Staat, die Italiener haben dafür die reicheren Bürger.

Viele Ökonomen haben so auch vorgeschlagen, dass die Export-Überschüsse in echte Werte investiert werden. Die Bundesbank sollte somit Wertpapiere und ähnliches in den jeweiligen Staaten kaufen. Damit würden auch die Target-Salden reduziert. Aber auch das ist mit dem Deutschen Sicherheitsdenken nicht vereinbar.

Und zur Wahrheit, dass die Südstaaten mehr sparen müssen, gehört auch, dass die Deutsche Wirtschaft mehr ausgeben muss. Nur so kann der Exortüberschuss ausgeglichen werden.


Und noch eine traurige Erkenntnis:
Die meisten Deutschen können überhaupt nichts dafür, dass sie in einem Staat mit Exportüberschuss leben. Das verdanken sie nur den bösen kapitalistischen Unternehmen.

Und zweitens sind viele Probleme in der EU (und auch USA), dass der reiche Westen der jahrzehntelang arme Staaten ausgebeutet hat. Aber jetzt bekommen wir Konkurrenz in Asien, die auch ausbeuten, aber den Gewinn daraus selbst behalten wollen.



Keine Garantie auf Richtigkeit. Eigentlich weiß keiner was Richtig ist. Auch nicht die Ökonomen, die anscheinend alles wissen.

Rechtschreibfehler und Grammatik-Fehler sind Gratis!

Unterbezahlt

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Ich würde mich freuen wenn wir zum Thema zurückkommen.

Nach meiner Auffassung begeht Berlin gerade den offenen Verfassungsbruch. Das zitieren des Beschlusses BVerfG 2 BvL 4/18 macht noch kein korrektes Reparaturgesetz.

Im Ergebnis müssen wir mal wieder warten bis zum entsprechenden BVerfG-Beschluss zur Berliner A-Besoldung und dann die Nachfolgenden der weiteren Länder. Es bleibt spannend. Und es wird dauern. Beschluss zur A-Besoldung Berlin heißt dann ja auch noch lange nicht, dass man dann in den übrigen Ländern aufgibt.

Der 2. Senat des BVerfG hat zumindest die Gelegenheit die nun gefundenen Schlupflöcher abermals im Beschluss A-Besoldung zu schließen. Wann hat das ein Ende? Es ist einem Rechtsstaat unwürdig und zeigt die reale Wertschätzung.

Jährlich Widerspruch einlegen / wiederholen und anpassen ist nach m.E. nun Pflicht. Die Länder "fühlen" sich zum Teil an alte Zusagen gebunden. Beispiel Hessen, Innenminister Beuth aus 2017 oder auch kürzlich Niedersachsen zur jährlichen Wiederholung.

Ich möchte mich nicht darauf verlassen müssen, dass man nach der Quantifizierung der Nachzahlungsansprüche sich auch noch daran gebunden "fühlt".

https://www.nbb.dbb.de/aktuelles/news/rechtewahrung-amtsangemessene-alimentation-kein-erneuter-widerspruch-notwendig/


Frohes Fest an alle!

Lasst euch über die Feiertage nicht ärgern!

WasDennNun

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Nach meiner Auffassung begeht Berlin gerade den offenen Verfassungsbruch.
An welchen Stellen konkret deiner Meinung nach?

Also die Regelung ab Kind 3 ist mEn durch aus ok (und geht ja sogar monetäre darüber hinaus, da für untere Gruppen der Betrag nicht abgesenkt wird, damit man aufs gleiche "Netto" kommt)

Ich sehe ein Problem in dem krassem Ungleichgewicht bei den FamZuschlägen, da könnte es darauf hinauslaufen, dass diese für alle Besoldungsgruppen angehoben werden müssen, da ja ansonsten eine Nivellierung der Beamten mit 1-2 Kinder besteht.

Sprich Anhebung der FamZuschläge für alle BG so dass (wie bei Kinde 3+) der Beamte das gleiche Netto hat wäre korrekt.

Bei der Grundbesoldung sehe ich bisher noch nicht so einen offenen Verfassungsbruch.

Unterbezahlt

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@WasDennNun

ich glaube an dem Punkt kommen wir argumentativ nicht mehr zusammen. Dein mantraartig wiederholter Punkt, dass die Grundbesoldung für den Single ja den Abstand 115% einhalte und deswegen nichts zu unternehmen sei ist einfach schlicht falsch. Bezugsgröße ist immer die 4K-Familie. Ob man das für antiquiert oder sinnvoll hält, ist eine andere Frage. Aus der Rechtsprechung des BVerfG zur Sache gibt es keine andere Bezugsgröße. Und für die Singles ist das super. Sonst würden wieder nur Familien ab dem dritten Kind was vom Kuchen abbekommen und für alle anderen gibt’s ein Eigentor. Genau das wird aber nicht passieren und deswegen rauchen gerade in den verantwortlichen Ministerien die Sparköpfe.
Näheres darfst du bei Stuttmann nachlesen. Der beziffert die Besoldungsgruppe, welche den Abstand in Berlin einhält auf A11 Stufe 1. Da das Eingangsamt in Berlin aber weiter A4 oder A5 ist, bzw. keine kräftige Anhebung und entsprechende Prozedualisierung veranlasst wurde, ist das Gesetz rechtswidrig.
Soweit ich die Argumentation im Gesetzentwurf verstanden habe, erhöht man um 2,5 %, behauptet es sei Bundessdurchschnitt und nun sei alles in Butter. Und selbst das ist, diplomatisch ausgedrückt pure Fantasie, da Berlin u.a. keine freie Heilfürsorge gewährt und man auch ansonsten richtig viel schöngerechnet hat. Wie immer.
Weiterhin klammert man im Wesentlichen die A-Besoldung erstmal aus und macht nur was in der R-Besoldung und Familien.
Da spielt man also schön auf Zeit. Ich denke das wären so die wesentlichen Kritikpunkte. Über die Gesamtheit der Dreistigkeit und Rechtwidrigkeit könnte man wohl ein Buch schreiben. Vielleicht liefert SwenT dazu bald einen Auszug. Auf Berliner-Besoldung.de kann man auch einiges dazu entnehmen. Ich denke Ruhe bewahren, Druck machen, Rechtsprechung A-Besoldung BVerfG abwarten. Und vor allem Widerspruch einlegen! Leute bis zum 31.12.20 muss die Post bei der Bezügestelle eingegangen sein. Wer jetzt nicht schreibt hat echt den Schuss nicht gehört. Ich glaube sogar „Was_guckst_du“ hat geschrieben, obwohl der hier ja immer den dystopischen Nostradamus mit DBB-Insidernews spielt. Lasst euch nicht von der ganzen Negativität blenden. Hier geht einer!
 Wer uns so behandelt kann umgekehrt zudem schwerlich volle Hingabe erwarten. Das Dienst- und Treueverhältnis ist keine Einbahnstraße.

Wer Stuttmann nicht kaufen will liest sich vielleicht mal hier rein:
https://www.drb-berlin.de/themen-und-positionen/besoldung-und-beihilfe/aktuelles/aktuelles/1552

cyrix42

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Ich sehe das Problem nicht. Das BVerfG sagt was zur Netto-Alimentation der 4K-Familie und der Berliner Gesetzentwurf rechnet nach, dass diese für alle Besoldungsgruppen mindestens 115% des Existenzminimums beträgt. Dass dies nun hauptsächlich durch eine Erhöhung der familienbezogenen Besoldungs-Bestandteile erreicht wird, ist doch genau das, was hier schon seit Längerem aufgezeigt wird. Auch das BVerfG hat keine Erhöhung der Grundbesoldung verlangt, um den Missstand aufzuheben...

DrStrange

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Ich sehe das Problem nicht. Das BVerfG sagt was zur Netto-Alimentation der 4K-Familie und der Berliner Gesetzentwurf rechnet nach, dass diese für alle Besoldungsgruppen mindestens 115% des Existenzminimums beträgt. Dass dies nun hauptsächlich durch eine Erhöhung der familienbezogenen Besoldungs-Bestandteile erreicht wird, ist doch genau das, was hier schon seit Längerem aufgezeigt wird. Auch das BVerfG hat keine Erhöhung der Grundbesoldung verlangt, um den Missstand aufzuheben...



Ich glaube, hier liegt das Problem:

"Diese eklatante Verletzung des Mindestabstandsgebots betrifft aber insofern das gesamte Besoldungsgefüge, als sich der vom Besoldungsgesetzgeber selbst gesetzte Ausgangspunkt für die Besoldungsstaffelung als fehlerhaft erweist. Das für das Verhältnis zwischen den Besoldungsgruppen geltende Abstandsgebot zwingt den Gesetzgeber dazu, bei der Ausgestaltung der Besoldung ein Gesamtkonzept zu verfolgen, das die Besoldungsgruppen und Besoldungsordnungen zueinander in Verhältnis setzt und abhängig voneinander aufbaut. Erweist sich die Grundlage dieses Gesamtkonzepts als verfassungswidrig, weil für die unterste(n) Besoldungsgruppe(n) die Anforderungen des Mindestabstandsgebots missachtet wurden, wird der Ausgangspunkt für die darauf aufbauende Stufung in Frage gestellt."

Quelle: https://www.drb-berlin.de/themen-und-positionen/besoldung-und-beihilfe/aktuelles/aktuelles/1552

WasDennNun

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@WasDennNun

ich glaube an dem Punkt kommen wir argumentativ nicht mehr zusammen. Dein mantraartig wiederholter Punkt, dass die Grundbesoldung für den Single ja den Abstand 115% einhalte und deswegen nichts zu unternehmen sei ist einfach schlicht falsch.
Und wird von mir auch nicht behauptet. Ich behaupte nur, dass wegen der 115% Regel nichts an der Grundbesoldung geändert werden muss. Wegen der anderen Punkte muss ja durchaus die Grundbesoldung (insbesondere in Berlin) angehoben werden.
Und bisher habe ich auch noch keine überzeugende Argumente lesen können, dass zukünftig wegen der Unterschreitung der Mindestalimenation bei der 4K Familie der Single, der weit über dieser SCchranke ist, mehr Geld bekommen muss.
Irgendwo am Anfang vom Thread habe ich ja deswegen geschrieben, dass da 2-5% für die Grundbesoldung kommen wird und der Rest via FamZuschlag (für alle annähernd gleich allerdings).
Zitat
Bezugsgröße ist immer die 4K-Familie. Ob man das für antiquiert oder sinnvoll hält, ist eine andere Frage. Aus der Rechtsprechung des BVerfG zur Sache gibt es keine andere Bezugsgröße.
Und so war es in der Vergangenheit, richtig. Heißt aber nicht, dass es nicht vom Gestzgeber für die Zukunft geändert werden könnte.
Zitat
Und für die Singles ist das super. Sonst würden wieder nur Familien ab dem dritten Kind was vom Kuchen abbekommen und für alle anderen gibt’s ein Eigentor. Genau das wird aber nicht passieren und deswegen rauchen gerade in den verantwortlichen Ministerien die Sparköpfe.
Natürlich ist es für die Singles super, dass das BVerG es als verfassungskonform hält, das ein Single mehr haben darf als ein Beamter mit Familie. Auch super ist, dass dieses wiederum nicht für Beamte mit mehr als 2 Kinder gilt.
Gekniffen in dieser Betrachtung sind somit nur die Beamten mit 1-2 Kinder, die kommen am schlechtesten weg.
Zitat
Näheres darfst du bei Stuttmann nachlesen. ..
Wer Stuttmann nicht kaufen will liest sich vielleicht mal hier rein:
https://www.drb-berlin.de/themen-und-positionen/besoldung-und-beihilfe/aktuelles/aktuelles/1552
Da steht aber leider nichts erhellendes bzgl. meiner Sichtweise.
Anhebung der Besoldung der 4K Familie, inkl. FamZuschläge muss locker 25-30% sein (für die untersten)
Und schafft dieses das Berliner Gesetz?

Problematisch sehe ich im Berliner Gesetzentwurf, die extrem ungleichen FamZuschläge.
Und ich glaube ebenfalls nicht, dass die 2,5% für die Grundbesoldung reichen, um die Vergangenheit zu heilen, da müssten wohl nochmal 2,5% druff (und dann entsprechend die FamZuschläge wieder runter)

Es ist Funny, wie immer mal die 4K Familie als Dreh und Angelpunkt gesehen wird und dann wieder alleinig die Grundbesoldung betrachtet wird. Ich empfinde das als Unsauber und Rosinengepicke.
Und da das Gesetz genau das macht (im Bereich Besoldungsgefüge) halte ich es für Mist.

@DrStrange: Daher Oracle ich, dass es gekippt wird und die FamZuschläge für alle angehoben werden. Ob dann auch die Grundbesoldung um 2-3 % zusätzlich angehoben wird, wäre wünschenswert.

Daher sehe ich ja auch durchaus in einigen Bereichen ein Eigentor bei dieser ganzen Klamotte.
Und in den Flächenländern und beim Bund wird auch ein starker regionaler Bezugsfaktor kommen, was anderes wird sich der Staat nicht leisten wollen.

cyrix42

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@DrStrange: Man berichtige mich, wenn ich falsch liege, aber m.E. werden hier zwei Paar Schuhe miteinander verglichen. Das BVerfG redet in seinem Urteil über die Mindest-Netto-Alimentation; der DRB Berlin vom Abstandsgebot der (Brutto-) Grundbesoldungen. ersteres wird durch die höheren familienzuschläge für die unteren Besoldungsgruppen geheilt, zweiteres nicht angetastet.

Es stellt sich natürlich die Frage, ob die systeminternen Abstände zwischen den Besodlungen versch. Ämter sich nicht auch auf die Netto-Werte inkl. aller Bestandteile beziehen sollten. Dann ist aber das gesamte System umzukrempeln, da da selbst durch gleiche Familienzuschläge in allen Besoldungsgruppen mit der Anzahl der Kinder der relative Abstand sinkt... (Davon habe ich aber noch nichts gelesen.)

SwenTanortsch

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@DrStrange: Man berichtige mich, wenn ich falsch liege, aber m.E. werden hier zwei Paar Schuhe miteinander verglichen. Das BVerfG redet in seinem Urteil über die Mindest-Netto-Alimentation; der DRB Berlin vom Abstandsgebot der (Brutto-) Grundbesoldungen. ersteres wird durch die höheren familienzuschläge für die unteren Besoldungsgruppen geheilt, zweiteres nicht angetastet.

Es stellt sich natürlich die Frage, ob die systeminternen Abstände zwischen den Besodlungen versch. Ämter sich nicht auch auf die Netto-Werte inkl. aller Bestandteile beziehen sollten. Dann ist aber das gesamte System umzukrempeln, da da selbst durch gleiche Familienzuschläge in allen Besoldungsgruppen mit der Anzahl der Kinder der relative Abstand sinkt... (Davon habe ich aber noch nichts gelesen.)

Dass es sich um zwei Paar Schuhe handelt, ist richtig, jedoch sind beide über feste Schnürbänder miteinander verbunden, weshalb es sich um zwei Teile eines Parameters handelt. Das OVG Berlin-Brandenburg hat das im Referat der bundesverfassungsgerichtlichen Direktiven präzise zusammengefasst:

"Für die Wahrung eines ausreichenden Abstands der Bruttogehälter höherer Besoldungsgruppen zu den Tabellenwerten unterer Besoldungsgruppen ist ferner zu berücksichtigen, dass von Verfassungs wegen bei der Bemessung der Besoldung der qualitative Unterschied zwischen der Grundsicherung für Arbeitssuchende (früher Sozialhilfe), der die Befriedigung eines äußersten Mindestbedarfs obliegt, und dem einem erwerbstätigen Beamten geschuldeten Unterhalt hinreichend deutlich werden muss. Die Nettoalimentation in den unteren Besoldungsgruppen muss also ihrerseits einen Mindestabstand zum Grundsicherungsniveau aufweisen (BVerfG, Beschluss vom 17. November 2015, a.a.O., Rn. 93). Dieser Mindestabstand stellt die absolute Untergrenze einer verfassungsgemäßen Alimentation dar. Sie ist unterschritten, wenn die Besoldung um weniger als 15 vom Hundert über dem grundsicherungsrechtlichen Bedarf läge (BVerfG, Beschluss vom 17. November 2015, a.a.O., Rn. 93 f.). Eine aus der Unterschreitung des beschriebenen Mindestabstands resultierende Fehlerhaftigkeit des Besoldungsniveaus in den unteren Besoldungsgruppen führt zwangsläufig auch zu einem Mangel der höheren Besoldungsgruppen. Dies folgt aus dem vom Bundesverfassungsgericht statuierten Verbot schleichender Abschmelzung bestehender Abstände, die außerhalb der zulässigen gesetzgeberischen Neubewertung und Neustrukturierung des Besoldungssystems stattfinden. Von diesem Verbot erfasst werden auch wegen des Verstoßes gegen das Mindestabstandsgebot erforderliche Anpassungen der untersten Besoldungsgruppen, weil sie notwendigerweise zu Verschiebungen des gesamten Besoldungsgefüges führen, die indes einer bewussten Entscheidung des Gesetzgebers zur Neustrukturierung des Abstandes zwischen den Besoldungsgruppen vorbehalten bleiben müssen (s. dazu BVerwG, Beschluss vom 22. September 2017 – 2 C 56.16 – Pressemitteilung Nr. 65/2017)." (Beschluss des OVG Berlin-Brandenburg vom 11.102017 - OVG 4 B 34.12 - Rn. 32)

Der Enwturf des Berliner Senats verstößt indes nicht nur an dieser Stelle, sondern auch an so vielen anderen, nicht unmittelbar mit dem vierten Parameter verbundenen Direktiven des Bundesverfassungsgerichts gegen dessen Judikatur, dass man sich fragen muss, ob man sich dort im Berliner Senat so ganz der Konsequenzen eigenen Handelns bewusst ist. Denn ein Gesetz, das aus dem Grundgesetz abzuleitendes Recht sowohl vielfach missachtete als auch in Teilen offensichtlich gezielt bräche, höhlte unsere Verfassungsordnung aus und fasste damit mittelbar die Autorität und Legitimität des Gesetzgebers an - dessen müsste sich jeder Abgeordnete im Klaren sein, der diesem Entwurf zustimmte, wenn es dieser Entwurf in der vorliegenden Form denn je ins Abgeordnetenhaus schaffte.

was_guckst_du

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...nichtsdestotrotz ist das politische Handeln des Berliner Senats doch der zu erwartende Hinweis drauf, wie die Besoldungsgesetzgeber mit den verfassungsrechtlichen Prroblematiken ihrer Besoldungsregelungen beabsichtigen, umzugehen...
Gruß aus "Tief im Westen"

Meine Beiträge geben grundsätzlich meine persönliche Meinung zum Thema wieder und beinhalten keine Rechtsberatung. Meistens sind sie ernster Natur, manchmal aber auch nicht. Bei einer obskuren Einzelfallpersönlichkeit antworte ich auch aus therapeutischen Gründen

SwenTanortsch

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...nichtsdestotrotz ist das politische Handeln des Berliner Senats doch der zu erwartende Hinweis drauf, wie die Besoldungsgesetzgeber mit den verfassungsrechtlichen Prroblematiken ihrer Besoldungsregelungen beabsichtigen, umzugehen...

Das sehe ich im Prinzip genauso - allerdings ist der instrumentelle Gehalt des Entwurfs noch einmal deutlich extremer, als es zu erwarten war: Bislang haben alle Besoldungsgesetzgeber die Direktiven des Bundesverfassungsgerichts nachträglich umgesetzt, nachdem dieses ihnen das aufgetragen hat. Der Berliner Senat bricht nun mit dieser verfassungsrechtlichen Selbstverständlichkeit, und zwar nicht an einer Stelle, sondern in vielfacher Art und Weise - und, wie sich zeigen lässt, streckenweise auch vorsätzlich, also wider besseren Wissens. Er erkennt damit das Verfassungsgericht nicht mehr als die im Letzten allein maßgebliche Gewalt in der Rechtsauslegung an, womit sich der Berliner Senat über die oder außerhalb der Verfassung stellt. Im Endeffekt kündigt der Berliner Senat so die Gewaltenteilung auf - das lässt sich leider nicht anders sagen.

Fahnder

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...nichtsdestotrotz ist das politische Handeln des Berliner Senats doch der zu erwartende Hinweis drauf, wie die Besoldungsgesetzgeber mit den verfassungsrechtlichen Prroblematiken ihrer Besoldungsregelungen beabsichtigen, umzugehen...

Das sehe ich im Prinzip genauso - allerdings ist der instrumentelle Gehalt des Entwurfs noch einmal deutlich extremer, als es zu erwarten war: Bislang haben alle Besoldungsgesetzgeber die Direktiven des Bundesverfassungsgerichts nachträglich umgesetzt, nachdem dieses ihnen das aufgetragen hat. Der Berliner Senat bricht nun mit dieser verfassungsrechtlichen Selbstverständlichkeit, und zwar nicht an einer Stelle, sondern in vielfacher Art und Weise - und, wie sich zeigen lässt, streckenweise auch vorsätzlich, also wider besseren Wissens. Er erkennt damit das Verfassungsgericht nicht mehr als die im Letzten allein maßgebliche Gewalt in der Rechtsauslegung an, womit sich der Berliner Senat über die oder außerhalb der Verfassung stellt. Im Endeffekt kündigt der Berliner Senat so die Gewaltenteilung auf - das lässt sich leider nicht anders sagen.

Grundsätzlich gebe ich Ihnen Recht. Aber geben Sie den glauben auf den Rechtsstaat noch nicht auf. Es ist m. E. nur eine Frage der Zeit, bis Berlin und die anderen Länder zur Anwendung der Urteile gezwungen sind. Dies ist dann spätestens der Fall, wenn das Urteil zur A-Besoldung getroffen wurde. In dieser Sekunde kann jeder Beamte vor sein zuständiges VG ziehen, welches den jeweiligen Dienstherren zur Zahlung der amtsangemessenen Besoldung und zur Begleichung der Verfahrenskosten verpflichtet. Revision wird nicht zugelassen. Ende der Geschichte. Insoweit wird im Moment (wahrlich sehr traurig und kurzsichtig) auf Zeit gespielt.

PS: Ein was Gutes hat die Verzögerungstaktik. Für jeden, der fristgemäß Widerspruch einlegt, winkt nachträglich eine deutlich höhere Nachzahlung, da der Gesetzgeber im Gegensatz zur zukünftigen Gestaltung der Besoldung rückwirkend keine neuen Bedingungen zur Behebung seiner verfassungswidrigen Besoldungsgesetze einbauen kann. Insoweit wünsche ich frohe Weihnachten und bleiben Sie alle gesund!