Autor Thema: [Allg] Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)  (Read 2649745 times)

Stefan35347

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Antw:[Allg] Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #1365 am: 26.03.2021 11:37 »

[/quote]



Ob das Sozialhilfeniveau bei kinderreichen Familien zu hoch ist kann sein. Sonst würden diese Familien nicht teilweise Kinder wie Karnickel kriegen.
[/quote]

Dieser Weg wäre ja dann eine Alternative, die man hätte, statt als Karnickel Beamter zu werden.

was_guckst_du

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Antw:[Allg] Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #1366 am: 26.03.2021 11:39 »
...oder man wird - so wie du - ein von Neid und hoher Unzufriedenheit geprägter Tarifbeschäftigter... 8)
Gruß aus "Tief im Westen"

Meine Beiträge geben grundsätzlich meine persönliche Meinung zum Thema wieder und beinhalten keine Rechtsberatung. Meistens sind sie ernster Natur, manchmal aber auch nicht. Bei einer obskuren Einzelfallpersönlichkeit antworte ich auch aus therapeutischen Gründen

WasDennNun

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Antw:[Allg] Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #1367 am: 26.03.2021 11:40 »
Ich denke mal, es ist jedes Einzelnen Privatvergnügen, ob er KInder hat oder nicht. Wenn ich Beamter werden will, muss ich mir halt vorher überlegen, dass ich dann keine Familie ernähren kann. In anderen Berufssparten gibt es für Kinderreiche keinerlei Zuschläge.
Die können aber H4 beantragen, dass kann der Beamte nicht.

WasDennNun

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Antw:[Allg] Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #1368 am: 26.03.2021 11:42 »
Die Fürsorgepflicht wird ja jetzt schon durch die Kinderzuschläge erfüllt, die es sonst nirgends gibt. Zusätzlich zu allen anderen Leistungen des Staates wie  ;D"Papaschutz" etc, die es früher nicht gab und die ja auch jeder Beamte erhält.

Die Fürsorgepflicht ist ein feuchter Pappenstiel,  wenn ein A6 Beamter mit mehreren Kindern nahe dem sozialhilfeniveau liegt.
nicht nur nahe, sondern weit unterhalb

Stefan35347

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Antw:[Allg] Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #1369 am: 26.03.2021 11:59 »
...oder man wird - so wie du - ein von Neid und hoher Unzufriedenheit geprägter Tarifbeschäftigter... 8)

Nee Irrtum. bin kinderloser Beamter

WasDennNun

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Antw:[Allg] Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #1370 am: 26.03.2021 12:04 »
"Der Mensch kann nicht kommunizieren; nur die Kommunikation kann kommunizieren" (Luhmann). In dem Satz steckt viel Wahrheit.
Und?
Wie kommuniziert du jetzt dem Menschen, dass es deiner Meinung nach verfassungsrechtlich in Ordnung ist, dass ein Beamte mit 0 Kindern 1000€ Netto mehr für sich haben darf, als einer mit 2 Kindern,
aber es ein Verfassungsbruch ist, wenn der Beamte mit 3 Kindern einen Cent weniger für sich hat, als der gleiche Beamte mit 2 Kindern?

???

SwenTanortsch

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Antw:[Allg] Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #1371 am: 26.03.2021 12:43 »
"Der Mensch kann nicht kommunizieren; nur die Kommunikation kann kommunizieren" (Luhmann). In dem Satz steckt viel Wahrheit.
Und?
Wie kommuniziert du jetzt dem Menschen, dass es deiner Meinung nach verfassungsrechtlich in Ordnung ist, dass ein Beamte mit 0 Kindern 1000€ Netto mehr für sich haben darf, als einer mit 2 Kindern,
aber es ein Verfassungsbruch ist, wenn der Beamte mit 3 Kindern einen Cent weniger für sich hat, als der gleiche Beamte mit 2 Kindern?

???

Ich kommuniziere ihm das gar nicht - denn wieso sollte ich das tun? Es ist ja nicht Teil meine Meinung und hat darüber hinaus auch nichts mit mir zu tun, sondern verbleibt als Teil Deiner auch diesbezüglich krausen Annahmen und Vorerwartungen bei Dir. Also, wenn Du ihm diesbezüglich etwas erklären möchtest, mach das einfach.

emdy

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« Antwort #1372 am: 26.03.2021 12:51 »
Viel lustiger würde es, den Beamten ohne Kindern zu vermitteln, die sich noch nie mit der Rechtssprechung des BVerfG beschäftigt haben, dass sie einen Teil ihrer Besoldung für ihre fiktive 4 Kopf-Familie beziehen und dieser Anteil hier notorisch und mantraartig versucht wird zur Disposition zu stellen.

Als würde irgendjemand Kinder bekommen um der Gesellschaft etwas Gutes zu tun. Am besten noch um die Versorgung der Wirtschaft mit Fachkräften zu sichern. Ich beantrage ja auch keine CO2-Prämie für jedes Kind, das ich nicht bekomme.

2strong

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Antw:[Allg] Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #1373 am: 26.03.2021 14:51 »
Die können aber H4 beantragen, dass kann der Beamte nicht.
Auch Beamte können grundsätzlich H4 beanspruchen.

WasDennNun

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Antw:[Allg] Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #1374 am: 27.03.2021 13:47 »
"Der Mensch kann nicht kommunizieren; nur die Kommunikation kann kommunizieren" (Luhmann). In dem Satz steckt viel Wahrheit.
Und?
Wie kommuniziert du jetzt dem Menschen, dass es deiner Meinung nach verfassungsrechtlich in Ordnung ist, dass ein Beamte mit 0 Kindern 1000€ Netto mehr für sich haben darf, als einer mit 2 Kindern,
aber es ein Verfassungsbruch ist, wenn der Beamte mit 3 Kindern einen Cent weniger für sich hat, als der gleiche Beamte mit 2 Kindern?

???

Ich kommuniziere ihm das gar nicht - denn wieso sollte ich das tun? Es ist ja nicht Teil meine Meinung und hat darüber hinaus auch nichts mit mir zu tun, sondern verbleibt als Teil Deiner auch diesbezüglich krausen Annahmen und Vorerwartungen bei Dir. Also, wenn Du ihm diesbezüglich etwas erklären möchtest, mach das einfach.
Und das die Beamten diesen Fehler im System nicht sehen wollen, ist ja ein eindeutige Zeichen, dass es nicht gesehen werden soll, da ja alle Nutznießer sind und deswegen sich dem verschließen.
Also findest du es verfassungsrechtlich unbedenklich, wenn ein Beamte mit 0 Kindern 1000€ Netto mehr für sich haben darf, als einer mit 2 Kindern, obwohl es ein Verfassungsbruch ist, wenn der Beamte mit 3 Kindern einen Cent weniger für sich hat, als der gleiche Beamte mit 2 Kindern?


(ach ja, darauf werde ich keine Antwort bekommen, weil dazu sich noch kein Gericht eine abschließende Meinung gebildet hat, und selbstständig darüber nachdenken, was da schief läuft in der Besoldung leider nicht zu den Kernkompetenzen gehört. Ich bin allerdings gespannt, wann die Politik mit dieser Erkenntnis um die Ecke kommt und damit die hohen FamZuschläge begründet und wenn es dumm läuft niedrigste Erhöhungen der Grundbesoldung)

WasDennNun

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Antw:[Allg] Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #1375 am: 27.03.2021 13:59 »
Viel lustiger würde es, den Beamten ohne Kindern zu vermitteln, die sich noch nie mit der Rechtssprechung des BVerfG beschäftigt haben, dass sie einen Teil ihrer Besoldung für ihre fiktive 4 Kopf-Familie beziehen und dieser Anteil hier notorisch und mantraartig versucht wird zur Disposition zu stellen.
Nicht diesen Anteil, sondern den den sich einige wünschen das er dazu kommt.

Denn es wird ja mantraartig behauptet, man müsse die Grundbesoldung um 20% erhöhen, weil ja die A5 Eingangsstufen 4K Familie um diesen Betrag unteralimentiert ist.

Lars73

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Antw:[Allg] Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #1376 am: 27.03.2021 14:09 »
Das Problem ist ja, dass das Bundesverfassungsgericht extrem viele Details in das GG hineinliest. Der Besoldungsgesetzgeber hat noch als Optionen:
1. Änderung GG.
2. Erhöhung Arbeitszeit um einen Ausgleich für die höhere Besoldung abzugreifen.
3. Modelle wo er die Mindestversorgung von Familien durch entsprechende Elemente der Besoldung sicherstellt.
4. Neubewertung der Wertigkeit von Tätigkeiten und Verzicht auf Verbeamtung in niedrigen Besoldungsgruppen.
5. Abschaffung der Stufen (ggf. nur für untere Besoldungsstufen.)
6. Überführung in die gesetzliche Krankenkasse (dann würde die Kosten für die private Krankenversicherung der Familie entfallen.

Es gibt einiges an Stellschrauben die nicht offensichtlich und wohl auch nicht tatsächlich verfassungswidrig wären die mit relativ geringen Mehrkosten verbunden wären. Notfalls könnte man die kurzfristigen Mehrkosten nach und nach ein Stück abschmelzen.

SwenTanortsch

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« Antwort #1377 am: 27.03.2021 15:20 »
"Der Mensch kann nicht kommunizieren; nur die Kommunikation kann kommunizieren" (Luhmann). In dem Satz steckt viel Wahrheit.
Und?
Wie kommuniziert du jetzt dem Menschen, dass es deiner Meinung nach verfassungsrechtlich in Ordnung ist, dass ein Beamte mit 0 Kindern 1000€ Netto mehr für sich haben darf, als einer mit 2 Kindern,
aber es ein Verfassungsbruch ist, wenn der Beamte mit 3 Kindern einen Cent weniger für sich hat, als der gleiche Beamte mit 2 Kindern?

???

Ich kommuniziere ihm das gar nicht - denn wieso sollte ich das tun? Es ist ja nicht Teil meine Meinung und hat darüber hinaus auch nichts mit mir zu tun, sondern verbleibt als Teil Deiner auch diesbezüglich krausen Annahmen und Vorerwartungen bei Dir. Also, wenn Du ihm diesbezüglich etwas erklären möchtest, mach das einfach.
Und das die Beamten diesen Fehler im System nicht sehen wollen, ist ja ein eindeutige Zeichen, dass es nicht gesehen werden soll, da ja alle Nutznießer sind und deswegen sich dem verschließen.
Also findest du es verfassungsrechtlich unbedenklich, wenn ein Beamte mit 0 Kindern 1000€ Netto mehr für sich haben darf, als einer mit 2 Kindern, obwohl es ein Verfassungsbruch ist, wenn der Beamte mit 3 Kindern einen Cent weniger für sich hat, als der gleiche Beamte mit 2 Kindern?


(ach ja, darauf werde ich keine Antwort bekommen, weil dazu sich noch kein Gericht eine abschließende Meinung gebildet hat, und selbstständig darüber nachdenken, was da schief läuft in der Besoldung leider nicht zu den Kernkompetenzen gehört. Ich bin allerdings gespannt, wann die Politik mit dieser Erkenntnis um die Ecke kommt und damit die hohen FamZuschläge begründet und wenn es dumm läuft niedrigste Erhöhungen der Grundbesoldung)

Du wirst darauf keine Antwort bekommen, weil das, was Du schreibst, nur Produkt Deiner Fantasie ist und es deshalb keine sinnvoll Antwort darauf geben kann. Denn die Fantasie ist sachlich falsch.

emdy

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« Antwort #1378 am: 27.03.2021 15:23 »
Das Problem ist ja, dass das Bundesverfassungsgericht extrem viele Details in das GG hineinliest. Der Besoldungsgesetzgeber hat noch als Optionen:
1. Änderung GG.
[...]

So stelle ich mir die Kaffeerunden im BMI zur Zeit auch vor. Die aufgezählten Punkte werden teilweise bestimmt diskutiert. Für uns Beamte und Beamtinnen sollte das jedoch nicht dazu führen, dass wir uns mit dem jeweiligen Ergebnis des Schäbigkeitswettbewerbes zwischen Bund und den einzelnen Ländern zur Etablierung einer gerade so nicht offensichtlich verfassungswidrigen Besoldung zufrieden geben. Die Beamtenschaft darf zur Konsolidierung der Haushalte nicht mehr herangezogen werden als andere Berufsgruppen und nur ihr steht mangels Streikrecht der Weg einer verfassungsrechtlichen Kontrolle offen. Dass die Kassenlage gerade schlecht ist interessiert mich als Generation Bankenrettung eigentlich nicht. Wir wachsen einfach aus den Schulden raus... Wenn andere solche Sätze ernst meinen benutze ich das Argument auch mal.

 Ich weiß nicht woher dieses Denken im öD kommt, man sei überbezahlt, während einen gleichwertig qualifizierte Kräfte aus der Wirtschaft auslachen. Wer Sicherheit wählt geht in den öD, muss deswegen aber nicht auf jeden Lebenstraum verzichten, der für die Generation der heute 60 jährigen noch selbstverständlich war. Wer in Ballungsräumen wohnt und nicht schon vor 15 Jahren ein Haus gekauft hat weiß wovon ich rede.

Mit einer Reform der Familienzuschläge alleine kann die festgestellte Unteralimentation nicht behoben werden. Und den Vergleichsmaßstab zu ändern wäre Sache des BVerfG und nicht des Gesetzgebers, auch wenn manch einer hier dies nicht trennen mag. Eine Änderung müsste im Übrigen unmittelbar zur Verletzung anderer Indikatoren führen, da in diesem Falle ja die Grundbesoldung abgesenkt werden müsste. Absurd das weiter zu diskutieren.

Das BVerfG jedenfalls ist genau die Instanz, die etwas in das GG hineinlesen darf. Das ist schließlich Auslegung, die in der Rechtsanwendung permanent erforderlich ist.

Gegen die Abschaffung der Erfahrungsstufen 1-4 hat die Fraktion Stuttmann übrigens nichts einzuwenden. :D
« Last Edit: 27.03.2021 15:34 von emdy »

WasDennNun

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Antw:[Allg] Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #1379 am: 27.03.2021 15:47 »
Du wirst darauf keine Antwort bekommen, weil das, was Du schreibst, nur Produkt Deiner Fantasie ist und es deshalb keine sinnvoll Antwort darauf geben kann. Denn die Fantasie ist sachlich falsch.
Was ist ein Produkt meiner Fantasie?
Die aufgeführten Fakten?
5K Familienbeamter darf nicht weniger Netto für sich haben als 4 K Beamter
Aber 1K Beamter darf wesentlich mehr Netto für sich haben als 4 K Beamte.

Wenn du das als Fantasie abtust, dann:
Oh manno man, dass nenne ich mal betriebsblind.

Das beruhigende ist, dass alle meine Fantasien und Lösungsansätze sich in Gesetzgebungen wiederfinden (wenn bisher auch noch recht schlecht gemacht und nicht in sich stimmig, bzw. mutig genug für den grossen Wurf) und deine Fantasie von:
20% mehr Grundgehalt muss für alle her nicht im Ansatz dort diskutiert wird, weil es nur feuchte Träume sind, die davon ausgehen, dass das rückwärtsgewandte System bestand

Das kann einem echt schon Leid tun.