Das Problem ist ja, dass das Bundesverfassungsgericht extrem viele Details in das GG hineinliest. Der Besoldungsgesetzgeber hat noch als Optionen:
1. Änderung GG.
[...]
So stelle ich mir die Kaffeerunden im BMI zur Zeit auch vor. Die aufgezählten Punkte werden teilweise bestimmt diskutiert. Für uns Beamte und Beamtinnen sollte das jedoch nicht dazu führen, dass wir uns mit dem jeweiligen Ergebnis des Schäbigkeitswettbewerbes zwischen Bund und den einzelnen Ländern zur Etablierung einer gerade so nicht offensichtlich verfassungswidrigen Besoldung zufrieden geben. Die Beamtenschaft darf zur Konsolidierung der Haushalte nicht mehr herangezogen werden als andere Berufsgruppen und nur ihr steht mangels Streikrecht der Weg einer verfassungsrechtlichen Kontrolle offen. Dass die Kassenlage gerade schlecht ist interessiert mich als Generation Bankenrettung eigentlich nicht. Wir wachsen einfach aus den Schulden raus... Wenn andere solche Sätze ernst meinen benutze ich das Argument auch mal.
Ich weiß nicht woher dieses Denken im öD kommt, man sei überbezahlt, während einen gleichwertig qualifizierte Kräfte aus der Wirtschaft auslachen. Wer Sicherheit wählt geht in den öD, muss deswegen aber nicht auf jeden Lebenstraum verzichten, der für die Generation der heute 60 jährigen noch selbstverständlich war. Wer in Ballungsräumen wohnt und nicht schon vor 15 Jahren ein Haus gekauft hat weiß wovon ich rede.
Mit einer Reform der Familienzuschläge alleine kann die festgestellte Unteralimentation nicht behoben werden. Und den Vergleichsmaßstab zu ändern wäre Sache des BVerfG und nicht des Gesetzgebers, auch wenn manch einer hier dies nicht trennen mag. Eine Änderung müsste im Übrigen unmittelbar zur Verletzung anderer Indikatoren führen, da in diesem Falle ja die Grundbesoldung abgesenkt werden müsste. Absurd das weiter zu diskutieren.
Das BVerfG jedenfalls ist genau die Instanz, die etwas in das GG hineinlesen darf. Das ist schließlich Auslegung, die in der Rechtsanwendung permanent erforderlich ist.
Gegen die Abschaffung der Erfahrungsstufen 1-4 hat die Fraktion Stuttmann übrigens nichts einzuwenden.