Autor Thema: [Allg] Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)  (Read 2669460 times)

Wdd3

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Antw:[Allg] Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #1275 am: 08.03.2021 12:21 »

Also wieder politische Gespräche.... :-\ Ein Bier bitte!

 8) Nur im Außenbereich bei einer Inzidenz unter 50...

TonyBox

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Antw:[Allg] Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #1276 am: 08.03.2021 13:35 »
nee 35!!

Verwalter

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Antw:[Allg] Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #1277 am: 08.03.2021 21:44 »
Nach meinem Kenntnisstand kümmert sich die Besoldungsallianz ausschließlich um das sogenannte Reparaturgesetz für die Berliner R-Besoldung, welches ja nach Beschluss des BVerfG bis Mitte diesen Jahres verkündet sein muss.

Das Aktionsbündnis berliner-besoldung.de ist immer noch an Entscheidung für die Berliner A-Besoldung dran, welche ja maßgeblich auch für das Bundesgebiet relevant ist. Der vom Aktionsbündnis unterstützte Rechtsanwalt wird auf Grund der Berliner Umtriebe dem BVerfG zuarbeiten. Das kostet aber, weil er nicht wie Dr. Schwan vom Idealismus getrieben ist ;). Wer also einen Euro übrig hat, kann diesen sinnvoll investieren.

https://www.berliner-besoldung.de/wofuer-werden-die-spenden-verwendet/
BVerfG bestätigt, dass ich seit mehr als 10 Jahren verfassungswidrig unteralimentiert werden ... "ich bin arm aber sexy"

SwenTanortsch

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Antw:[Allg] Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #1278 am: 09.03.2021 23:49 »
Der TBB hat gestern Folgendes dargelegt:

https://www.thueringer-beamtenbund.de/aktuelles/news/beamtenbund-und-richterbund-fordern-regelung-ein/

Das inhaltlich interessante Protokoll, auf das der TBB hinweist, findet sich hier:

https://parldok.thueringen.de/ParlDok/dokument/79652/11_sitzung_petitionsausschuss.pdf

Es ist zu vermuten, dass das Land Thüringen im Moment erst einmal abwartet, wie der Bund verfährt, weshalb der für den Januar angekündigte Gesetzentwurf weiterhin auf sich warten lässt.

Das TFM führt drei Optionen aus, wie seiner Meinung nach der von der Landesregierung anerkannte verfassungswidrige Zustand geheilt werden könnte (vgl. im Protokoll auf der S. 16):

1. Erhöhung des Familienzuschlags für das zweite Kind, was zu Mehrkosten von 25. Mio € führen würde.

2. Erhöhung des Familienzuschlags für beide Kinder; die Mehrkosten würden dann 36,5 Mio € betragen.

3. Erhöhung der Grundgehaltssätze, wodurch Mehrkosten in Höhe von rund 265 Mio. € entstehen würden.

Die Varianten 1 und 2 dürften dabei - ohne dass das TFM jenes ausführte - als alleiniges Vorgehen offensichtlich auch hier sachwidrig sein, da die Familienzuschläge dann brutto um knapp 90 % erhöht werden müssten (vgl. ebd., S. 43 und 45), ohne dass eine solche Besoldungsdifferenzierung sachlich zu rechtfertigen wäre. Eine verfassungskonforme Erhöhung der Grundgehaltssätze dürfte dabei offensichtlich zu geringeren Merhkosten als 265 Mio. € führen, da auch in Thüringen eine moderate Besoldungsdifferenzierung möglich wäre, was sich aus der Berechnung des Grundsicherungsniveaus auf der S. 44 ergibt.

Zugleich ist darüber hinaus allerdings fraglich, ob auf der S. 44 tatsächlich - wie dort angegeben - das 95 %-Perzentil wiedergegeben wird (vgl. dort die Fn. 1); denn die Unterkunftskosten liegen deutlich unterhalb der Mietstufe IV, was offensichtlich so nicht sein kann. Legt man die Heizkosten von rund 160,- p.m. zu Grunde, wie es der Heizspiegel für das Jahr 2020 darstellt, würden die Unterkunftskosten noch 690,- € betragen - sie würden so noch unterhalb der Unterkunftskosten der Mietstufe III liegen, die laut Anlage 1 WoGG mit 716 € zu veranschlagen ist. Der Wert von 690,- € liegt insgesamt nur rund 50,- € oberhalb der entsprechenden Werte des aktuellen Existenzminimumberichts (vgl. BT-Drs. 19/22800, S. 5 und 8 ), was kaum dem 95 %-Perzentil entsprechen kann, weil daraus zu folgern wäre, dass es nur eine sehr geringe Spreizung der Unterkunftskosten in Thüringen geben könnte. Da allerdings für das Land vier Mietstufen ausgewiesen werden, kann eine geringe Spreizung offensichtlich nicht vorhanden sein.

BStromberg

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Antw:[Allg] Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #1279 am: 10.03.2021 10:04 »
Erstaunlich... in Thüringen finden doch im Herbst Landtagswahlen statt und da benimmt sich die amtierende Landesregierung nach extremer Gutsherrenart...

Zitat
Thüringen stehe beim Anfangsgrundgehalt in der Besoldungsgruppe A 6 im bundesweiten
Vergleich an neunter Stelle, in der Besoldungsgruppe A 9 gD an achter Stelle, in der
Besoldungsgruppe R 1 an zwölfter Stelle und beim Endgrundgehalt in der Besoldungsgruppe A 6 an siebter Stelle. Hinsichtlich des Endgrundgehalts der Besoldungsgruppe A 9 mD
und der Besoldungsgruppe A 13 hD nehme Thüringen im Ländervergleich eine etwas bessere
Position ein und stehe jeweils auf dem sechsten Platz. Im Endgrundgehalt der Besoldungsgruppe R 1 liege Thüringen im bundesweiten Vergleich an fünfter Stelle (vgl. Anlage 2,
Seiten 5 bis 12).

So kann man sich die Situation wohl auch schön rechnen...  :) einfach mal mitteilen, dass andere noch schlechter besolden, als man selber! Chapeau für diesen betriebswirtschaftlich klugen Schachzug... dadurch lässt sich das Problem aber leider nicht lösen.  ???

Das ist ungefähr so zielführend, wie wenn ein Schüler im Mathematikunterricht behauptet, er wisse nicht, was "2 + 2" macht, aber der Lehrerin sogleich freundlich mitteilt, dass das im Prinzip auch egal sei, weil 6 von 15 Schülern es ebenfalls nicht wüssten!

Zitat
Bezüglich Frau Sieberts Redebeitrag bestätigte er, dass Widerspruchsverfahren beschieden und nicht ruhend gestellt worden seien. In Anwendung der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts aus dem
Jahr 2015 sei man von der Verfassungsmäßigkeit der Besoldung in Thüringen ausgegangen und habe keinen Grund gesehen, Widerspruchsverfahren ruhend zu stellen. Widersprüche, bezogen auf die Besoldung bei drei und mehr Kindern, habe man nicht ruhend gestellt. Er merkte an, dass man ein Defizit in diesem Bereich gesehen habe. Allerdings sei die Rechtsprechung aus den 1990er-Jahren nicht mehr anwendbar gewesen und man habe die
neue Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts abwarten wollen. Bezüglich einer Äußerung von Herrn Pröbstel erläuterte er, dass die Sonderzuwendung in Thüringen optisch entfernt, aber seit 2008 in das Grundgehalt eingebaut worden sei.


Auch ein Stück aus dem Tollhaus! Einfach mal - weil es inhaltlich passt - auf veraltete Rechtsprechung stützen und die Mitarbeiter*Innen dadurch eiskalt in die Klage treiben... ganz schlechter Stil!
"Ich brauche Informationen.
Meine Meinung bilde ich mir selber."
(Charles Dickens)

sapere aude

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Antw:[Allg] Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #1280 am: 13.03.2021 17:33 »
Gibt es eigentlich Informationen aus NRW?
NRW muss doch (zumindest) die Besoldung bzgl. der Kinder >2 bis Mitte des Jahres verfassungskonform regeln.
Berlin ist in Sachen Mindestalimentation aktiv geworden und hat "nachgebessert": Über das Ergebnis kann man natürlich streiten.
« Last Edit: 13.03.2021 17:41 von sapere aude »

was_guckst_du

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Antw:[Allg] Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #1281 am: 15.03.2021 08:09 »
...NRW muss die Besoldung kinderreicher Richter aufstocken (muss bis Ende Juli 2021 geregelt werden). Die Entscheidung des BverfG bezieht sich auf die Besoldungsgruppe R2; hier ist ab dem 3. Kind die amtsangemessene Alimentation nicht mehr gegeben)
Gruß aus "Tief im Westen"

Meine Beiträge geben grundsätzlich meine persönliche Meinung zum Thema wieder und beinhalten keine Rechtsberatung. Meistens sind sie ernster Natur, manchmal aber auch nicht. Bei einer obskuren Einzelfallpersönlichkeit antworte ich auch aus therapeutischen Gründen

TonyBox

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Antw:[Allg] Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #1282 am: 15.03.2021 09:52 »
Sehe ich auch so, da wird von NRW nichts weiter kommen...
Die haben sich ja auch bisher nicht mit Ruhm beckleckert.

Auch bei der Besoldungsrunde wird es nichts kommen außer wir haben kein Geld "wegen Corona sind die Kassen leer"

Nur so eine Vermutung von mir

BStromberg

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Antw:[Allg] Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #1283 am: 15.03.2021 10:43 »
Sehe ich auch so, da wird von NRW nichts weiter kommen...
Die haben sich ja auch bisher nicht mit Ruhm beckleckert.

Auch bei der Besoldungsrunde wird es nichts kommen außer wir haben kein Geld "wegen Corona sind die Kassen leer"

Nur so eine Vermutung von mir

Wie jetzt, Kassen leer?
Quatsch mit Sauce!

Es werden doch unter der Hand Monat für Monat unverändert mindestens 1000 Neubürger von den griechischen Inseln hier hin resettled, da fällt die Brotkrume für die Beamtenschaft doch kaum ins Gewicht. Zur Not wird halt die Notenpresse auf Stufe 2 geschaltet.

Schuldenbremse ist ja so gut wie abgeschafft, wenn man sich da ehrlich macht.

Bleibt allein die Frage, ob sich der liebe Armin das noch vor seinem Wahldesaster im Herbst (Kanzlerschaft) antun wird oder eher danach.

Eile haben sie ja nicht.
Das wird alles ausgesessen, nach althergebrachter Manier  :P
Stellt euch auf weitere Hängepartien ein... insb. bei den A-Besoldungen.

Wvl.: 2035

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Bastel

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Antw:[Allg] Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #1284 am: 15.03.2021 11:18 »
[
Bleibt allein die Frage, ob sich der liebe Armin das noch vor seinem Wahldesaster im Herbst (Kanzlerschaft) antun wird oder eher

Vielleicht wird der Armin kein BK. Falls sich mal die von der CDU [edit Admin2] SPD und FDP mit dem Ökogesindel zusammen tun.
« Last Edit: 16.03.2021 00:49 von Admin2 »

Fahnder

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Antw:[Allg] Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #1285 am: 15.03.2021 11:34 »
Könnten es einige Kommentatoren unabhängig von der schwierigen Problematik amtsangemessene Besoldung bitte unterlassen, politisch Andersdenkende in Fäkalsprache zu verunglimpfen oder unbelegte Theorien über Migration zu verbreiten? Man muss hier wohl manche an ihren Eid auf die Verfassung und die FDGO erinnern...

sapere aude

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« Antwort #1286 am: 15.03.2021 12:39 »
NRW muss bis zum 31. Juli handeln, soweit es die kinderreichen Familien (ab drittes Kind) betrifft. So viel Zeit ist nun nicht mehr und ich konnte bei der Internetrecherche nichts entsprechendes finden.
Wäre schon kurios, wenn Länder, die nicht direkt von der BVerfG-Entscheidung betroffen sind (wie Mecklenburg-Vorpommern) eine Lösung präsentieren und NRW als direkt betroffenes Land nicht.

was_guckst_du

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« Antwort #1287 am: 15.03.2021 12:41 »
Könnten es einige Kommentatoren unabhängig von der schwierigen Problematik amtsangemessene Besoldung bitte unterlassen, politisch Andersdenkende in Fäkalsprache zu verunglimpfen oder unbelegte Theorien über Migration zu verbreiten? Man muss hier wohl manche an ihren Eid auf die Verfassung und die FDGO erinnern...

...nebenberuflicher Administrator 8)
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« Antwort #1288 am: 15.03.2021 12:45 »
NRW muss bis zum 31. Juli handeln, soweit es die kinderreichen Familien (ab drittes Kind) betrifft. So viel Zeit ist nun nicht mehr und ich konnte bei der Internetrecherche nichts entsprechendes finden.
Wäre schon kurios, wenn Länder, die nicht direkt von der BVerfG-Entscheidung betroffen sind (wie Mecklenburg-Vorpommern) eine Lösung präsentieren und NRW als direkt betroffenes Land nicht.
...mein Hinweis von heute morgen war nicht passend für dich? ;D
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uw147

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« Antwort #1289 am: 15.03.2021 13:22 »
Neben der Bundestagswahl im Herbst läuft ja im Mai '22 auch die Legislaturperiode in NRW ab.

Das letzte Tarifergebnis wurde zwar entsprechend übertragen, allerdings hat sich der FM hier recht viel Zeit gelassen. Die Übertragung war aber auch alternativlos, da die CDU hier die teilweise Nullrunde der Vorgängerregierung vehement angeprangert hat. Auch bei anderen Themen (z.B. Grunderwerbssteuer) hat sich der FM ja bisher nicht wirklich bereit gezeigt, hier eine längst überfällige und bei der Wahl angekündigte Reform durchzuführen. Hier auch seit Jahren effektiv Funkstille und der Verweis, dass der Bund sich der vom FM bevorzugten Lösung (= der Bund zahlt) verweigert. Hängt sicherlich auch damit zusammen, dass der Bundes-FM von der SPD ist...

Ich glaube daher eher nicht, dass es bzgl. Besoldung eine schnelle und positive Lösung geben wird. Vielleicht der BVerfG-Beschluss für das Dritte Kind isoliert angepasst und fertig. Tarifverhandlungen stehen ja erst zu einem späteren Zeitpunkt in diesem Jahr an. Die Gewerkschaften bringen das Thema verfassungskonforme Besoldung gelegentlich auf die Tagesordnung, aber nicht wirklich vehement und bisher gibt es keine wirklichen Reaktionen von der Regierung. Vielleicht gibt es eine Verknüpfung mit der von der Regierung angekündigten Offensive zur Attraktivitätssteigerung im ÖD. Hierzu gab es auch eine Ausschusssitzung mit Sachverständigenanhörungen. Darin ging es aber nur teilweise um die Beschlüsse des BVerfG, als vielmehr um Themen wie Flexibilität, Arbeitszeitkonten u.ä. (https://www.dbb-nrw.de/aktuelles/news/dbb-nrw-fordert-baldiges-spitzengespraech/)

Aber auch hier bisher Funkstille. Armin Laschet hat vermutlich momentan auch andere Prioritäten.