Das hab ich nicht gesagt. Aber ich erhalte ja auch nicht 2.000 Euro mehr, weil ich jede Ferien ne Fernreise mache. Will sagen -> wo hört man auf, was an Freizeitaktivitäten wie Kinder zeugen in die Besoldung mit reinzählt? Wer Kinder haben will, muss natürlich dafür Geld ausgeben. Da muss man aber kein Mitleid haben, ist es doch selbst gewähltes Schicksal
Das ist aber der Unterschied zwischen einem Gehalt und einer Beamtenalimentation.
Das Alimentationsprinzip wird von verschiedenen Determinanten geprägt. Es verpflichtet den Dienstherrn, Richter und Staatsanwälte sowie
ihre Familien lebenslang angemessen zu alimentieren und ihnen nach ihrem Dienstrang, nach der mit ihrem Amt verbundenen Verantwortung und nach der Bedeutung der rechtsprechenden Gewalt und des Berufsbeamtentums für die Allgemeinheit entsprechend der Entwicklung der allgemeinen wirtschaftlichen und finanziellen Verhältnisse und des allgemeinen Lebensstandards einen angemessenen Lebensunterhalt zu gewähren.
Die Besoldung stellt in diesem Zusammenhang kein Entgelt für bestimmte Dienstleistungen dar. Sie ist vielmehr ein „Korrelat“ des Dienstherrn für die mit der Berufung in das Richter- und Beamtenverhältnis verbundene Pflicht, unter Einsatz der ganzen Persönlichkeit – grundsätzlich auf Lebenszeit – die volle Arbeitskraft zur Verfügung zu stellen und gemäß den jeweiligen Anforderungen die Dienstpflichten nach Kräften zu erfüllen. Die Gewährleistung einer rechtlich und wirtschaftlich gesicherten Position, zu der die individuelle Garantie einer amtsangemessenen Besoldung und Versorgung durch das Alimentationsprinzip und die Möglichkeit ihrer gerichtlichen Durchsetzung wesentlich beitragen, bildet die Voraussetzung und innere Rechtfertigung für die lebenslange Treuepflicht sowie das Streikverbot, während diese umgekehrt eine gerichtliche Kontrolle der Alimentation erfordern; diese Strukturprinzipien sind untrennbar miteinander verbunden.
Daher ist die Alimentierung eben nicht mit einer Fernreise zu vergleichen und wenngleich das Kinderzeugen Freizeitvergnügen darstellt, ist das Kinder groß ziehen eben auch finanziell eine andere Hausnummer.
Gleichwohl gibt es eine Unwucht zwischen den Familienzuschlägen, durch die immerhin kinderreiche Beamtenfamilien rein rechnerisch auf eine amtsangemessen Gesamtalimentation kommen, und der Grundbesoldung für ledige und kinderlose.
Und genau darüber reden wir ja seit vielen Monden ...
Auch auf diese Streitfrage (wieviel Amt muss in der Besoldung sein und wieviel Zuschlag für die Familie ist erlaubt) wird hoffentlich das nächste Urteil aus Karlsruhe eine Antwort geben.