Ich habe mir mal das aktuelle Szenario kurz durchrechnet.
Grundlage:
Mindestalimentation liegt bei 43000€ in der untersten Besoldungsstufe gemäß Besoldungstabelle hier auf der Page von NRW. A5/3
Aktuell liegt der Betrag bei A5/3 bei 31454,28€ in der Grundbesoldung ohne Zuschläge. Gehen wir also mal davon aus, dass bei der niedrigsten Stufe in der Besoldungstabelle A5/3 die 115% bei genau 43000€ liegen.
Ebenfalls hat jede Besoldungsgruppe und Stufe andere Beträge in der Grundbesoldung. Hier habe ich die Differenzen der einzelnen Besoldungsgruppen ausgerechnet:
Von A5/3 auf A6/3 -> 1,81635%
Von A6/3 auf A7/3 -> 3,00209%
Von A7/3 auf A8/3 -> 2,72543%
Von A8/3 auf A9/3 -> 4,57497%
Von A9/3 auf A10/3 -> 7,92812%
von A10/3 auf A11/3 -> 10,19186%
Wenn man das nun auf eine hypothetische Mindestalimentation bei 115% von 43000€ im unteren Eingangsamt berechnet, kommen folgende Summen für die o.g. Besoldungsgruppen bei raus:
A5/3 = 43.000€
A6/3 = 43.801,30€
A7/3 = 45.116,25€
A8/3 = 46.345,82€
A9/3 = 48.466,13€
A10/3 = 52.308,58€
A11/3 = 57.639,80€
Keine Gewähr und Richtigkeit bei der Berechnung.
Sofern meine Berechnung halbwegs stimmt, kommen ungemütliche Zeiten auf uns zu. Diese Misere wird richtig teuer. Und wenn man bedenkt, dass manche schon Jahrzehnte Widersprüche einlegen... reden wir bei manchen von ggf. hohen 6 stelligen Summen, die zurückerstattet werden müssten.