Über einen möglichen Autoritätsverlust des Bundesverfassungsgerichts infolge von seit Mitte 2020 seit mittlerweile deutlich über vier Jahre nicht weiter erfolgte Entscheidungen lässt sich offensichtlich diskutieren, wobei die Entwicklung bis hierhin durchaus komplex ist. Die Stellungnahme von BVR Maidowski stammt allerdings eher nicht aus dem Juni oder Juli des letzten Jahres (Anfang Juni hat der Beschwerdeführer im genannten Verfahren die Verzögerungsbeschwerde erhoben, vgl. Rn. 6). Die Stellungnahme des BVR, wie sie in der Rn. 8 wiedergegeben wird, ist darüber hinaus erst mit der Entscheidung der Beschwerdekammer vom 21. Dezember des letzten Jahres veröffentlicht worden und damit ebenfalls den Besoldungsgesetzgebern bekannt geworden (dem Beschwerdeführer ist in der Zeit davor Gelegenheit zur Stellungnahme gegeben worden; nach § 97d BVerfGG
soll der Berichterstatter hinsichtlich von Verzögerungsbeschwerden eine Stellungnahme binnen Monatsfrist vorlegen, die allerdings nicht öffentlich gemacht wird und im Sinne von § 62 Abs. 1 Satz 1 der Geschäftsordnung des Bundesverfassungsgerichts erst nach Aufforderung durch das berichterstattene Mitglied der vierköpfigen Beschwerdekammer vorzulegen ist, weshalb die Monatsfrist bis zur Vorlage einer Stellungnahme zumeist überschritten wird; vermutlich dürfte die Stellungnahme von BVR Maidowski eher erst im Herbst 2023 intern fertiggestellt worden sein, denke ich).
Ich habe den Verlauf, der zu dieser Stellungnahme des BVR Maidowski geführt hat, hier interpretiert (darauf bezieht sich PolareuDs Hinweis; vgl. den Beitrag 13307):
https://forum.oeffentlicher-dienst.info/index.php/topic,114508.msg364399.html#msg364399und bin dabei zu dem Schluss gekommen, dass nach dem höchstwahrscheinlich mittlerweile vollzogenen Eingang sämtlicher Stellungnahmen in den zur Entscheidung angekündigten Verfahren 2 BvL 5/18 u.a. je nach dem Stand der Vorbereitung die Erstellung der Vorlage eines Votums durch BVR Maidowski entweder alsbald erfolgen sollte oder ggf. in letzter Zeit bereits erfolgt sein könnte, sodass der Senat nun in die Beratung eintreten könnte oder das bereits vollzogen haben könnte, sodass im Verlauf der nächsten Wochen die Entscheidung getroffen werden sollte oder ggf. bereits getroffen worden ist; die Beratung des Senats erfolgen in der Regel ausführlich, nämlich nicht zuletzt unter der Prämisse, dass nach Möglichkeit eine von allen Senatsmitglieder getragene Entscheidung gefällt wird, weshalb ich es in Anbetracht der noch nicht allzu lang verstrichenen Frist zur Stellungnahme für eher wahrscheinlich erachte, dass bislang noch keine Entscheidung getroffen worden ist. Da das Senatsvotum die Stellungnahmen - insbesonder jene des Senats von Berlin - heranziehen muss, kann also erst mit deren Eingang das weiter vollzogen werden, was der BVR am Ende seiner Stellungnahme wie folgt ausgefühert hat: "Die als Leitverfahren ausgewählte Gruppe von Vorlagen befindet sich in der Schlussphase der Erstellung von Senatsvoten."
Im Gefolge der Entscheidung, also des Senatsvotums, ist es Aufgabe des Berichterstatters, auf Grundlage der Beratung den Entscheidungsentwurf auszuarbeiten, der in der sich anschließenden Leseberatung ebenfalls beraten und hier ggf. inhaltlich und sprachlich präzisiert wird, ohne dass das noch etwas an der zuvor gefällten Entscheidung änderte. Das Ziel der Leseberatung ist eine möglichst präzise Entscheidungsbegründung. Nach der Abstimmung der Leseberatung erfolgt dann alsbald die Veröffentlichung der Entscheidung mitsamt ihrer Begründung. In Anbetracht der Komplexität der Materie darf man damit rechnen, dass auch die Leseberatung hier nicht in kurzer Zeit abgeschlossen werden wird.
Als Folge dessen, was ich im o.g. Link darstelle, gehe ich davon aus, dass ab dem Herbst, also ab jetzt, mit einer Entscheidungsveröffentlichung gerechnet werden darf, dass es aber meiner Meinung nach eher Winter bzw. Frühjahr des nächsten Jahres werden sollte, bis die gefällte Entscheidung öffentlich vorliegt.