Autor Thema: [Allg] Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)  (Read 2727443 times)

Prüfer SH

  • Hero Member
  • *****
  • Beiträge: 505
Antw:[Allg] Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #6225 am: 20.07.2024 09:34 »
Ist mit Swen eigentlich alles in Ordnung? Da kam ja jetzt schon ewig kein Beitrag mehr.

Ich hoffe, es geht dir gut?

LehrerBW

  • Sr. Member
  • ****
  • Beiträge: 441
Antw:[Allg] Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #6226 am: 20.07.2024 11:26 »
Ich denke er wird wie wir Lehrer alle gerade Zeugnisse schreiben oder schon in den Sommerferien weilen.

AndreasS

  • Newbie
  • *
  • Beiträge: 19
Antw:[Allg] Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #6227 am: 20.07.2024 12:15 »
Ist mit Swen eigentlich alles in Ordnung? Da kam ja jetzt schon ewig kein Beitrag mehr.

Ich hoffe, es geht dir gut?

Servus,

ich weiß nicht wie ihm es geht, aber sein Namensakronym hat(te) viel zu tun.

https://www.thueringer-beamtenbund.de/aktuelles/news/der-lange-kampf-um-die-besoldung/
https://bdr-hamburg.de/?p=1313

Ich hoffe allerdings, dass er noch mitliest und vllt. auch ein paar aufbauende Worte schreibt.

InternetistNeuland

  • Sr. Member
  • ****
  • Beiträge: 276
Antw:[Allg] Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #6228 am: 20.07.2024 15:51 »
Wenn der Richterbund zu so einer treffenden Analyse innerhalb weniger Wochen im Stande ist, fragt man sich wieso es das Bundesverfassungsgericht nach Jahren nicht schafft eine Dogmatik zu entwickeln und vor allem bereits gesprochene Urteile auch durchzusetzen?

https://www.drb-brandenburg.de/fileadmin/Landesverband-Brandenburg/Stellungnahme_BVerfG-final.pdf

Ozymandias

  • Hero Member
  • *****
  • Beiträge: 1,003
Antw:[Allg] Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #6229 am: 20.07.2024 16:01 »
Ist mit Swen eigentlich alles in Ordnung? Da kam ja jetzt schon ewig kein Beitrag mehr.

Ich hoffe, es geht dir gut?

Servus,

ich weiß nicht wie ihm es geht, aber sein Namensakronym hat(te) viel zu tun.

https://www.thueringer-beamtenbund.de/aktuelles/news/der-lange-kampf-um-die-besoldung/
https://bdr-hamburg.de/?p=1313

Ich hoffe allerdings, dass er noch mitliest und vllt. auch ein paar aufbauende Worte schreibt.

Sehr amüsant. Man muss also für seine Bezahlung einen Antrag einreichen und wenn man einen Fehler macht droht einem eine Mindeststrafe von einem Jahr, die einem den Job kostet.

lotsch

  • Hero Member
  • *****
  • Beiträge: 810
Antw:[Allg] Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #6230 am: 20.07.2024 18:43 »
Irgendwo mal gelesen und kopiert:
Die Achtung vor der Rechtsstaatlichkeit und der Verfassung ist ein fundamentaler Bestandteil einer funktionierenden Demokratie. Wenn diese Werte durch Handlungen der Machthaber untergraben werden, gefährdet dies das Vertrauen der Bürger (Beamten (ergänzt von mir)) in die Integrität der Regierung und die Stabilität des Rechtssystems.

baysys

  • Newbie
  • *
  • Beiträge: 3
Antw:[Allg] Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #6231 am: 21.07.2024 21:11 »
Der 2.Senat hat auch noch in anderer Sache zu tun gehabt, nämlich für die Urteilsverkündung in Sachen „Ausschussvorsitze Bundestag“ Verkündung am 18. Sept. 2024.
Somit kommt die Beamtensache wahrscheinlich frühestens im Okt. 2024 - meine Meinung.

AndreasS

  • Newbie
  • *
  • Beiträge: 19
Antw:[Allg] Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #6232 am: 22.07.2024 07:00 »
Guten Morgen zusammen,

anbei eine Betrachtung von Dr. Torsten Schwan des Urteils des BVerwG vom 21.03.24 in Sachen Kostendämpfungspauschale in BW.
Zum Zunge schnalzen!

https://www.berliner-besoldung.de/wp-content/uploads/2024/07/Betrachtung-von-BVerwG-5-C-5.22-21.07.24.pdf

cyrix42

  • Hero Member
  • *****
  • Beiträge: 1,565
Antw:[Allg] Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #6233 am: 22.07.2024 07:34 »
Inwiefern ist es überraschend, dass Swen die Meinung hat, die er hier auch schon immer wieder vertreten hat? Relevant wäre doch eher, ob irgendwer Relevantes dieser Ansicht folgt…

VierBundeslaender

  • Full Member
  • ***
  • Beiträge: 131
Antw:[Allg] Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #6234 am: 22.07.2024 09:50 »
"Der Beitrag nimmt zunächst einen – offensichtlich fundamentalen – Rechtsprechungswandel des
Bundesverwaltungsgerichts in den Blick, nämlich dass der 5. Senat nun klarstellt, dass nicht mehr
selbstverständlich davon ausgegangen werden könne, dass die Alimentation regelmäßig das nach
Maßgabe von Art. 33 Abs. 5 GG gebotene Besoldungsniveau übersteige (I.)"

(Hervorhebung von mir. Jetzt kann man streiten, ob das Bundesverwaltungsgericht "irgendwer relevantes" ist.)

lotsch

  • Hero Member
  • *****
  • Beiträge: 810
Antw:[Allg] Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #6235 am: 22.07.2024 15:08 »
"Damit aber stellt das Gericht zunächst einmal die Selbstverständlichkeit infrage, dass die gewährte Alimentation als solche regelmäßig das nach Maßgabe von Art. 33 Abs. 5 GG gebotene Besoldungsniveau übersteige, womit es offensichtlich ebenso die Regelmäßigkeit als nicht mehr selbstverständlich betrachten will, mit der nach Maßgabe von Art. 33 Abs. 5 GG das gebotene Besoldungsniveau ausnahmslos amtsangemessen gewährt werde," schreibt Dr. Torsten Schwan.

Bald werden die Gerichte die Selbstverständlichkeit feststellen, dass die gewährte Alimentation als solche regelmäßig das nach Maßgabe von Art. 33 Abs. 5 GG gebotene Besoldungsniveau unterschreitet, womit sie offensichtlich ebenso die Regelmäßigkeit als selbstverständlich betrachten werden, dass alle Besoldungsgesetzgeber  ausnahmslos das gebotene Besoldungsniveau nach Maßgabe von Art. 33 Abs. 5 GG verfehlen. Und dann?

InternetistNeuland

  • Sr. Member
  • ****
  • Beiträge: 276
Antw:[Allg] Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #6236 am: 22.07.2024 18:57 »
"Damit aber stellt das Gericht zunächst einmal die Selbstverständlichkeit infrage, dass die gewährte Alimentation als solche regelmäßig das nach Maßgabe von Art. 33 Abs. 5 GG gebotene Besoldungsniveau übersteige, womit es offensichtlich ebenso die Regelmäßigkeit als nicht mehr selbstverständlich betrachten will, mit der nach Maßgabe von Art. 33 Abs. 5 GG das gebotene Besoldungsniveau ausnahmslos amtsangemessen gewährt werde," schreibt Dr. Torsten Schwan.

Bald werden die Gerichte die Selbstverständlichkeit feststellen, dass die gewährte Alimentation als solche regelmäßig das nach Maßgabe von Art. 33 Abs. 5 GG gebotene Besoldungsniveau unterschreitet, womit sie offensichtlich ebenso die Regelmäßigkeit als selbstverständlich betrachten werden, dass alle Besoldungsgesetzgeber  ausnahmslos das gebotene Besoldungsniveau nach Maßgabe von Art. 33 Abs. 5 GG verfehlen. Und dann?

Eigentlich braucht es dann nur noch ein Urteil mit Vollstreckungsanordnung.

matzl

  • Newbie
  • *
  • Beiträge: 44
Antw:[Allg] Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #6237 am: 23.07.2024 11:37 »
Wenn das BVerfG auf Traditionen steht, könnte ich mir eine Veröffentlichung nächste Woche vorstellen. Dann würde sich die Veröffentlichung der Beschlüsse aus 2020 zum vierten Mal jähren.
Außerdem wird nächste Woche das Urteil zum Bundeswahlgesetz veröffentlicht werden. Das wird auf jeden Fall Aufsehen erregen. Daneben würde ein neues Urteil für die Beamtenschaft pressemäßig wohl erstmal untergehen.

Ozymandias

  • Hero Member
  • *****
  • Beiträge: 1,003
Antw:[Allg] Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #6238 am: 27.07.2024 17:00 »
Neues aus Berlin  https://dejure.org/dienste/vernetzung/rechtsprechung?Gericht=VG%20Berlin&Datum=03.07.2024&Aktenzeichen=26%20K%20133%2E24

VG Berlin, 03.07.2024 - 26 K 133.24   

Die Besoldung der Berliner Juniorprofessoren in der Besoldungsgruppe W 1 war in den Jahren 2012 bis 2017 verfassungswidrig zu niedrig bemessen.


BVerfGBeliever

  • Sr. Member
  • ****
  • Beiträge: 432
Antw:[Allg] Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #6239 am: 27.07.2024 19:57 »
Vielen Dank für den Hinweis auf das Urteil.

Es zeigt nochmals sehr eindrücklich auf, dass das Mindestabstandsgebot in allen sechs Jahren signifikant verletzt wurde, jeweils zwischen 26,25% und 30,37% (!). Ähnliches dürfte analog für alle anderen Besoldungskreise (und spätere Jahre) gelten.

Außerdem wird u.a. in Nummer 246 nochmals auf das Abstandsgebot zwischen den Besoldungsgruppen hingewiesen:
"Da bestehende Abstände zwischen den Besoldungsgruppen Ausdruck der den Ämtern durch den Gesetzgeber zugeschriebenen Wertigkeiten sind, dürfen sie allerdings nicht infolge von Einzelmaßnahmen [...] nach und nach eingeebnet werden. Es besteht also ein Verbot schleichender Abschmelzung bestehender Abstände, welche außerhalb der weiterhin zulässigen gesetzgeberischen Neubewertung und Neustrukturierung stattfinden."

Somit dürfte offensichtlich sein, dass die Verletzung eben gerade NICHT durch die diversen Maßnahmen der Besoldungsgesetzgeber der letzten Jahre (Streichung unterer Gruppen, Einführung dubioser und exorbitanter Zuschläge, Abschmelzungsbeträge, Einbeziehung des Partnereinkommens, usw. usf.) geheilt werden kann.

Die einzige verfassungskonforme Lösung ist eine signifikante Anhebung ALLER Grundgehälter, um zum einen das Mindestabstandsgebot (zur Grundsicherung) und zum anderen das Abstandsgebot (zwischen den Besoldungsgruppen) einzuhalten bzw. wiederherzustellen.