Also keine vom AG zwangsweise anzubietende Mindestvergütung.
Der AG muss diesen Lohn jedem zahlen.
Er müsste es nicht jedem anbieten.
Aber klar ist, dass der AG (sofern er im TV AG seitig vertreten ist), diese Vergütung anbietet, da er sie eh bezahlen müsste. Weil es die Mindestvergütung ist, zu der er sich verpflichtet hat, sofern der Vertragspartner Gewerkschaftler ist.
Ergo: Der AG kann nichts (außer aus dem TV auszutreten) dagegen machen diese Vergütung zu zahlen.
Er ist dieser Mindestvergütung ausgeliefert und stets unter dem Zwang dieses zu zahlen.
Daher erreichen die nicht Gewerkschaftler nicht dieses Lohn Niveau, weil sie so gut verhandelt haben, sondern weil dir Drohung im Raum steht, zahlst du weniger, werde ich Gewerkschaftler.
Daher rührt der Zwang des AG eben diese Lohn anzubieten, weil er sonst die Gewerkschaft stärken würde.
Aber natürlich hast du Recht, er muss formal diese Mindestvergütung nicht anbietet, faktisch kommt er nicht drum herum.