Im laufenden Gesetzgebungsverfahren sollte man auf das Erstellungsdatum von Beiträgen achten. Der 24. Oktober war halt, bevor der aktuelle Gesetzentwurf veröffentlicht wurde.
Und wenn du die Heizung nur deshalb aufdrehst, weil du ein Zwölftel erstattet bekommst, zahlst du bei den restlichen 11/12 drauf.
Bezugszeitraum soll der jeweils individuelle Abrechnungszeitraum werden. Der Gasversorger schreibt zunächst den Dezember-Abschlag gut und spitz abgerechnet wird dann im normalen Turnus.
Rechenbeispiel: Du verbrauchst 12.000 kW/h im Jahr, der Arbeitspreis im Dezember ist 10 Cent, deine Erstattung ist 100 Euro.
Du verbrauchst nur 6.000 kW/h im Jahr, Arbeitspreis Dezember ebenfalls 10 Cent, deine Erstattung ist 50 Euro.
Im ersten Fall sind deine Gaskosten für das Jahr 1.100 Euro, im zweiten Beispiel 650 Euro. Jeweils plus Grundgebühr.