Bei allem Respekt vor SVA‘s rechtlicher Expertise, wie hier in Bezug auf das Direktionsrecht des Arbeitgebers. Ich für meinen Teil kann und will es rechtlich nicht beurteilen, wo dieses endet.
Praktisch bin ich aber voll auf Mattis Seite. Wenn mein Arbeitgeber mich anwiese japanisch zu übersetzen, weil ich zufällig japanisch könnte, und sonst keiner im Unternehmen, wäre mein Antwort die selbe wie die von Matti.
Und wenn der AG trotzdem darauf bestünde, käme halt nur Sülze raus. Z.B. „Draußen ist kälter als nachts.“
Edit: Wenn der Arbeitgeber sich bereit erklärt, diese für ihn wichtige Expertise, zu vergüten, kommt bestimmt was besseres raus als Sülze!