Ich sehe es ähnlich und es hat nichts mit "unsolidarischem Verhalten" zu tun, wenn der Sockelbetrag von 500,00 EUR zugunsten der EG im einfachen und mittleren Dienst im Allgemeinen kritisiert wird.
Hier stellt sich die Frage, wie man in dieser Form den öffentlichen Dienst zukunftsfähig ausbauchen möchte?
Das eh schon kaum vorhandene Lohnabstandsgebot wird in dieser Form quasi abgeschafft und die Attraktivität für Hochschulabsolventen nimmt weiter signifikant ab!
Aus eigener Erfahrung von einer Bundesbehörde kann ich sagen, dass es kaum möglich ist, neue Mitarbeitende im E13er-Bereich (bspw. Juristen, Wirtschaftswissenschaftler, IT) zu finden, weil ein Einstiegsgehalt von ca. 2.550, EUR netto (E13 Stufe 1) unter der Voraussetzung eines vorhandenen Masterstudiums bereits jetzt realitätsfern ist. Zudem ist zu beachten, dass derartige Stellen auch vermehrt in Ballungsgebieten mit höheren Lebenshaltungskosten und guten privaten Arbeitgebern vorhanden sind. Dies führt nicht dazu, dass die Bewerberzahlen steigen.
Warum die Forderungsgestaltung so vorgenommen wurde, ist ja offensichtlich. Dies wurde hier ja schon sehr gut beschrieben...