Wir orientieren uns am geltenden Recht. Das erlaubt es auch die Arbeitszeit um 3,7% zu reduzieren. Klar kommt das nicht vor, aber wir haben durchaus Bedienstete die 15 Wochenstunden, 20, 25, 30, 35 Stunden ableisten.
Ein direkter Kollege hat letztes Jahr auf 36 Stunden reduziert, macht nun von Montags bis Donnerstags jeden Tag eine halbe Stunde mehr und ist dafür Freitags nicht im Dienst. Eine andere Kollegin ist auf 32 Stunden reduziert und geht am Donnerstagmittag ins Wochenende.
Wenn jemand nun in der glücklichen Situation ist und durch den Sockelbeitrag überproportional dazugewinnt, könnte man auf 35 Wochenstunden reduzieren (10,25%) und die restlichen Prozente trotzdem als Entgelterhöhung mitnehmen. Ergebnis= 15 Minuten am Tag mehr arbeiten, dafür eine 4 Tage Woche und trotzdem etwas mehr Entgelt. Eine Ablehnung auf Stundenreduzierung ist bei uns bislang nur einmal vorgekommen. In allen anderen >20 Fällen gab es keine Probleme. Nichtmal bei Leuten die ihre Reduzierung laufend auf 2 Jahre befristen um den Anspruch auf eine Vollzeitstelle nicht zu verlieren.
Das kann bei anderen Dienststellen natürlich anders aussehen und gehandhabt werden. In wie weit so eine ablehnende Haltung vor dem Arbeitsgericht standhalten würde?