Autor Thema: Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)  (Read 3904482 times)

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Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #10380 am: 16.02.2024 12:05 »
Das Alleinverdienermodell ist, meiner Ansicht nach, nur deshalb aus der Mode, weil in immer größerer werdenden Teilen der Bevölkerung ein Gehalt überhaupt nicht zum Leben ausreicht. Insbesondere in teuren Regionen zieht sich das bis weit in den höheren Einkommensgruppen durch.

Das kommt auf die Bedürfnisse an. Wenn man wie in den 50 / 60ern leben möchte, reicht auch das Einkommen aus dem Alleinverdienermodell aus.

Neben dem Finanziellen kommt aber auch noch mehr dazu, beispielsweise die Rolle, bzw. Nichtrolle, die Frauen in diesen Zeiten spielten. Da war es ganz logisch, dass die Frau nicht arbeiten zu gehen hatte. Oder sich sonst außerhalb der heimischen Unterkunft zu verwirklichen.

BRUBeamter

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Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #10381 am: 16.02.2024 12:08 »
Vielleicht gibt es ja bald auch Ehegattenzuschlag, falls der Partner / die Partnerin nicht arbeitet.  8)

InternetistNeuland

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Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #10382 am: 16.02.2024 12:13 »
Genau in diesem Sachverhalt liegt ja der explosive Sprengstoff für die Gesellschaft. Wenn das Bundesverfassungsgericht feststellt, dass große Teile der Bevölkerung gerade soviel wie Bürgergeldniveau verdienen wird dies für alle Beteiligten ungemütlich. Die Arbeitnehmer fühlen sich zu schlecht bezahlt und die Arbeitgeber wissen nicht wo sie das Geld hernehmen sollen. Die hohe Inflation der letzten Monate hat das ganze Gemisch nochmal verschlimmert.

Das Bundesverfassungsgericht hat festgestellt, das nach den hergebrachten Grundsätzen des Berufsbeamtentums der Beamte allein durch seine Besoldung eine 4-köpfige Familie 15 % überhalb des Sozialhilfesatzes unterhalten können muss.

Nach meinem Verständnis ist dieser hergebrachte Grundsatz veraltet, so hat auch das BVerfG dem Gesetzgeber Spielraum für Alternativen gelassen.

Insoweit glaube ich da nicht an großen Sprengstoff außerhalb der Beamtenfamilie; dem Großteil der Bevölkerung dürfte klar sein, dass das Alleinverdienermodell von vorgestern ist und eine Abbildung innerhalb des Besoldungsgefüges ebenso von vorgestern.

Was ist denn die Alternative deiner Meinung nach? Der Bedarf von 3.500€ Netto bleibt bestehen. Sollen Beamtenfamilien die weniger Haushaltseinkommen haben Bürgergeld beantragen? Oder willst du Kinderzuschläge die am Ende höher sind als das Grundeinkommen?

Dann bekommt der ungelernte ohne Ausbildung mit Partner und 2 Kindern genauso viel Netto wie der Vorgesetzte Single Jurist mit 2 Staatsexamen in A13.


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Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #10383 am: 16.02.2024 12:33 »
Die Alternative ist meiner Meinung nach eine Abkehr vom Gedanken des Alleinverdienermodells und die Abkehr davon, dass die Grundbesoldung bereits finanzielle Bestandteile für den Kindesunterhalt beinhaltet.


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InternetistNeuland

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Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #10384 am: 16.02.2024 12:37 »
Also Bürgergeld beantragen wenn es nicht reicht?


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Bastel

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Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #10385 am: 16.02.2024 12:39 »
Wird nicht kommen. Die Begründung „Wir haben kein Geld für unsere Leute“ reicht halt nicht für einen kompletten Umbau und der Abkehr althergebrachter Grundsätze.


PolareuD

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Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #10386 am: 16.02.2024 12:40 »

Das kommt auf die Bedürfnisse an. Wenn man wie in den 50 / 60ern leben möchte, reicht auch das Einkommen aus dem Alleinverdienermodell aus.


Daran hätte ich Zweifel, wenn man bedenkt, dass ein 14 tägiger Italienurlaub im Hotel bei Eigenanreise (Adria) für eine 4-köpfige Familie heutzutage gut und gerne 5000-6000 EUR fällig sind (Sommerurlaub). Und das war durchaus typisch in den 60igern.

xap

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Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #10387 am: 16.02.2024 13:10 »
Gerade bei Bundesbeamten bleibt festzuhalten, dass diese bundesweit versetzt werden können (ob es geschieht steht auf einem anderen Blatt). Will man vom 4-Kopf Alleinverdienermodell abweichen muss man mindestens auch die Versetzbarkeit (ob Land oder Bund) mit betrachten und abschaffen. Dann folgt der Beamte eben nicht mehr. Denn es kann der Familie kaum zugemutet werden, dass sich der Ehepartner eine neue Tätigkeit sucht, um Kinder zu ernähren nur weil es dem Dienstherren so beliebt.

InternetistNeuland

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Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #10388 am: 16.02.2024 13:12 »

Das kommt auf die Bedürfnisse an. Wenn man wie in den 50 / 60ern leben möchte, reicht auch das Einkommen aus dem Alleinverdienermodell aus.


Daran hätte ich Zweifel, wenn man bedenkt, dass ein 14 tägiger Italienurlaub im Hotel bei Eigenanreise (Adria) für eine 4-köpfige Familie heutzutage gut und gerne 5000-6000 EUR fällig sind (Sommerurlaub). Und das war durchaus typisch in den 60igern.

1960 geboren, Beamter im einfachen Dienst (A6 Stufe 8 ). Pension mit 67 im Jahr 2027. Verheiratet 2 Kinder die mittlerweile erwachsen sind also keine Kinderzuschläge mehr.

2130 € Brutto Ruhegehalt 1869 € nach Steuern vor Krankenkasse.

Du erhältst also nach Krankenkasse für dich und deine Frau 1569 € Netto Pension. Damit liegst du auch ohne Kinder im Haushalt unter Bürgergeldniveau.

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Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #10389 am: 16.02.2024 13:21 »

Das kommt auf die Bedürfnisse an. Wenn man wie in den 50 / 60ern leben möchte, reicht auch das Einkommen aus dem Alleinverdienermodell aus.


Daran hätte ich Zweifel, wenn man bedenkt, dass ein 14 tägiger Italienurlaub im Hotel bei Eigenanreise (Adria) für eine 4-köpfige Familie heutzutage gut und gerne 5000-6000 EUR fällig sind (Sommerurlaub). Und das war durchaus typisch in den 60igern.

400 € pro Nacht halte ich aber für einen ziemlichen Luxusurlaub. Typisch in den 60ern war wohl eher etwas, das heute maximal 150 pro Nacht kostet. Oder Zeltplatz. Und die Anreise zu viert im Käfer.

Wenn man 400 € pro Nacht ausgeben möchte und per Flugzeug anreist, reichts halt nicht im Einverdienermodell.

xap

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Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #10390 am: 16.02.2024 13:42 »
Man sieht, dass du schon länger keinen Urlaub gemacht hast und dich daher für die Urlaubsdiskussion disqualifizierst. Unabhängig davon ist es müßig hier über Urlaubsreisen zu fabulieren, aber ja - die Kosten bewegen sich mittlerweile im Bereich von ca. 5000€ für ein normales 4 Sterne Hotel (können bei Flugreise aber auch deutlich teurer werden).

Bastel

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« Antwort #10391 am: 16.02.2024 13:49 »
Früher war man im mD durchaus ein gemachter Mann. Heute kann man Bürgergeld beantragen.

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« Antwort #10392 am: 16.02.2024 14:02 »
Man sieht, dass du schon länger keinen Urlaub gemacht hast und dich daher für die Urlaubsdiskussion disqualifizierst. Unabhängig davon ist es müßig hier über Urlaubsreisen zu fabulieren, aber ja - die Kosten bewegen sich mittlerweile im Bereich von ca. 5000€ für ein normales 4 Sterne Hotel (können bei Flugreise aber auch deutlich teurer werden).

Dazu muss man nicht selber an der Adria gewesen sein. Trivago und Konsorten sei dank findet man schnell eine Unterkunft für 4 in den Sommerferien für 150 € pro Nacht.

Soll ja jedem gegönnt sein, für 5.000 € zu viert für zwei Wochen in einem 4-Sterne- Hotel abzusteigen. Wäre allerdings nicht der 60er - Style, über den wir hier gerade sprechen, Das wäre eher Campingplatz oder 1-Zimmer-Ferienwohnung mit Selbstversorgung.

Oder ein Land zu finden, dass in etwa die Beherberbungsqualität Italiens der 60er widerspiegelt. Bulgarien?
« Last Edit: 16.02.2024 14:10 von Organisator »

Knecht

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« Antwort #10393 am: 16.02.2024 14:03 »
Man sieht, dass du schon länger keinen Urlaub gemacht hast und dich daher für die Urlaubsdiskussion disqualifizierst. Unabhängig davon ist es müßig hier über Urlaubsreisen zu fabulieren, aber ja - die Kosten bewegen sich mittlerweile im Bereich von ca. 5000€ für ein normales 4 Sterne Hotel (können bei Flugreise aber auch deutlich teurer werden).

Aus aktuellem Anlass kann ich dem durchaus beipflichten. Man sollte aber dazu sagen: in der Ferienzeit.

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« Antwort #10394 am: 16.02.2024 14:09 »
Früher war man im mD durchaus ein gemachter Mann. Heute kann man Bürgergeld beantragen.

Das Durchschnittsbruttoeinkommen (Vollzeit) betrug 2021 in Deutschland 4.100 € (Quelle statista), also knapp 2.600 € netto.

Das entspricht einem Bundesbeamten A8/6 (Stand 2022). Könnte man diskutieren, ob Beamte im mittleren Dienst überdurchschnittlich verdienen sollten.