Moin Moin,
heute kam ein Rundschreiben zwecks Haushaltsführung 2023.
Zitat dort:
''Echte Personalverstärkungsmittel'
Bei Kapitel 6002 Titel 461 71 sind Haushaltsmittel als Vorsorge zur Deckung von Personalmehrausgaben, soweit diese nicht in den Einzelplänen gedeckt werden können, eingestellt. Die Personalverstärkungsmittel (sog. echte PVM) sind für Mehrausgaben aufgrund der Ergebnisse der Tarif- und Besoldungsrunde 2023 und der Umsetzung der BVerfG-Beschlüsse zur amtsangemessenen Alimentation vorgesehen. Vor Inanspruchnahme echter PVM sind die Ausgabereste der Hauptgruppe 4 zur Deckung zu nutzen und ggf. sog. unechte PVM in Anspruch zu nehmen (siehe Nr. 5.14.1).
Die Zuweisung zwingend erforderlicher Personalmehrausgaben ist durch die obersten Bundesbehörden bei den Spiegelreferaten der Haushaltsabteilung des BMF zu beantragen und dabei inhaltlich und rechnerisch schlüssig nachzuweisen.
Hinsichtlich der Voraussetzungen zur Inanspruchnahme von echten PVM aufgrund der Umsetzung der BVerfG-Beschlüsse zur amtsangemessenen Alimentation werden Einzelheiten ggf. gesondert geregelt, sobald das Bundesbesoldungs- und Versorgungsangemessenheitsgesetz (BBVAngG) oder eine vergleichbare Regelung in Kraft getreten ist.
Die bei Kapitel 6002 Titel 461 75 veranschlagten echten PVM sind ausschließlich zur Deckung der Mehrausgaben gemäß Nr. 5.11.4 veranschlagt.
Ein Lichtblick ?!
Hier der Auszug aus 461 71
''1. Die Ausgaben sind gegenseitig deckungsfähig mit Ausnahme folgen-der Titel: 461 73, 461 75 und 461 77.
2. Die Mittel dienen insbesondere zur Deckung eines eventuellen Mehr-bedarfs aufgrund von Besoldungs- und Tarifrunden bei den Personal-ausgaben in den Einzelplänen und können mit Einwilligung des Bun-desministeriums der Finanzen in Anspruch genommen werden. Davon ausgenommen ist Tit. 461 73.
3. Mit Einwilligung des Bundesministeriums der Finanzen können zur Deckung des Mehrbedarfs in den Einzelplänen Mehrausgaben bei den Personalausgaben gegen Einsparung im jeweiligen Einzelplan geleistet werden. Davon ausgenommen sind die Tit. 428 .2.
4. Die Ausgaben sind bei den entsprechenden Titeln der jeweiligen Ein-zelpläne zu buchen.
Verstärkung von Personalausgaben der Hgr. 4
Erläuterungen:
Der Titelansatz dient zur Deckung von Mehrausgaben aufgrund von Tarif- und Be-soldungsrunden.