Autor Thema: Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)  (Read 3904963 times)

Pendler1

  • Hero Member
  • *****
  • Beiträge: 543
Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #5400 am: 17.03.2023 14:35 »
@Schnarchnase81,  #5399

Danke, auf den Punkt gebracht.

PS. Hoffe ja st

Pendler1

  • Hero Member
  • *****
  • Beiträge: 543
Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #5401 am: 17.03.2023 14:38 »
sry, falsche Taste

Hoffe ja stark, dass wir zwei keine Minderheit bei Beamtens sind :))

Pendler1

  • Hero Member
  • *****
  • Beiträge: 543
Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #5402 am: 17.03.2023 14:51 »
Noch ne Info aus meiner Stadt in Bayern.

Die angestellten Kollegen streiken mit Verdi bei uns ganz vehement für +10,5%.

Komme gar nicht mehr mit, wer da alles streikt.

Müllabfuhr, Straßenreinigung, Kitas, Kliniken, Teile der Stadtverwaltung, Bus- und Tramfahrer etc.

Viel Glück, Kollegen.

TheBr4in

  • Full Member
  • ***
  • Beiträge: 143
Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #5403 am: 17.03.2023 18:59 »
Was geht denn in der Wirtschaft? Meine Frau ist auch von der Audi Prämie betroffen, aber wie du richtig zitierst gab es die in dieser Höhe auch schon 2012. Da war das noch was. Heute so gerade ein Winterurlaub.

Wenn Beamte die Prämie so bekommen würden, würden die "Experten" hier erst mal ausrechnen, wie wenig das doch eigentlich ist und es doch eigentlich 16000 EUR sein müssten. Aber wenn andere was bekommen, die dafür hart arbeiten müssen, ist das natürlich super viel. Immer nur Neid bei anderen, schlecht rechnen bei sich selbst...

Also ich sehe da keinen Neid. Es wurde doch nur erwähnt, was in der freien Wirtschaft geht, also positiv gesehen ausgesagt: es gibt auch AG die Wertschätzung für ihre AN haben. Ich gönne den Audi-Mitarbeitern ihr Geld.
Man muss nicht immer gleich jede Aussage in ein negatives Licht stellen….

Was mir nicht gefällt, ist die Aussage, dass der ÖD/ Beamte ja nichts erwirtschaften (diese Aussage kam kurz darauf). Das stimmt, zumindest materiell betrachtet. Ist die Arbeit von Beamten deshalb nur wenig wert? Sollen diese kostenlos ihren Dienst verrichten (mal überspitzt ausgedrückt)?
Ich halte diese Aussage für genauso blödsinnig wie das immer wieder gebrachte Totschlagargument, dass Beamte ja „von meinen Steuern bezahlt werden“.

Es gibt nun einmal auch Tätigkeiten, die sich nicht Materiell erfassen lassen…die sind aber nicht weniger Wert und gehören auch bezahlt….und natürlich „ von meinen Steuern“, wovon denn sonst? Ein Dienst, der der Allgemeinheit dient muss auch von der Allgemeinheit bezahlt werden….und Verwaltung und Sicherheit werden gebraucht, auch wenn sie kein materielles Produkt sind….

Ergänzen muss man: es ist auch inhaltlich falsch, denn es gibt durchaus aus Bereiche in denen "Gewinne" für die Staatskasse erwirtschaftet werden. Zudem gibt es ganze Behörden und Arbeitseinheiten die nicht "aus Steuergeldern" refinanziert werden.

Man denke da an gebührenrefinanzierte Stellen oder auch allgemein das Forderungsmanagement. Die BaFin z.B. ist umlagefinanziert durch die beaufsichtigten Institute.

Mal abgesehen davon, dass diese "ich bezahle Dich mit meinen Steuern"-Attitüde sowieso merkwürdig ist.

Pendler1

  • Hero Member
  • *****
  • Beiträge: 543
Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #5404 am: 17.03.2023 19:36 »
Steuerfahndung soll ja angeblich viele Millionen einbringen?

Floki

  • Gast
Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #5405 am: 17.03.2023 19:59 »
Steuerfahndung soll ja angeblich viele Millionen einbringen?
Nicht nur angeblich. Alleine in NRW sind es Milliarden. Deutschlandweit dürfte es entsprechend mehr sein.

Bastel

  • Hero Member
  • *****
  • Beiträge: 4,543
Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #5406 am: 17.03.2023 22:03 »
Steuerfahndung soll ja angeblich viele Millionen einbringen?
Nicht nur angeblich. Alleine in NRW sind es Milliarden. Deutschlandweit dürfte es entsprechend mehr sein.

Stell dir mal vor es gäbe eine Erfolgsbeteiligung. Der Staat würde im Geld schwimmen.

Floki

  • Gast
Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #5407 am: 17.03.2023 22:52 »
Es würde ja schon fast reichen, wenn man nicht nur nach A10 bis A11 besolden würde (und dann auch noch unteralimentiert).

BVerfGBeliever

  • Sr. Member
  • ****
  • Beiträge: 404
Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #5408 am: 18.03.2023 06:01 »
Ergänzen muss man: es ist auch inhaltlich falsch, denn es gibt durchaus aus Bereiche in denen "Gewinne" für die Staatskasse erwirtschaftet werden.

Yep, Beispiel Bundesbank: Zumindest bis 2019 wurden regelmäßig Milliardengewinne erzielt und an den Bundeshaushalt überwiesen.
(https://de.statista.com/statistik/daten/studie/151626/umfrage/jahresueberschuss-der-deutschen-bundesbank-seit-dem-jahr-2000/)

Pendler1

  • Hero Member
  • *****
  • Beiträge: 543
Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #5409 am: 18.03.2023 11:56 »
Ich schrieb ja, dass in Augsburg VERDI ziemlich heftig streikt.

Bei Beamtens gab es sowas auch, ja, die Älteren dürften sich noch erinnern

Da gab es die Bundesanstalt für Flugsicherung - voll "beamtet", auch die Fluglotsen.

Irgendwann, in den 90enr (?) begannen die mit "Dienst nach Vorschrift" und "Go ill" oder "Go sick", also Krankmeldungen.

Das dümpelte so vor sich hin, bis die Bundesanstalt in eine privatrechtliche "Deutsche Flugsicherung GmbH" umgewandelt wurde, und die Beamten den Dienst quittierten und als Angestellte in die GmbH eintraten.

Und die Fluglotsen stiegen von A12/13 auf 90.000 brutto, ging glaub ich bis deutlich über 100.000. Die Techniker auch.

Tja, Sachen gab´s mal.

Pendler1

  • Hero Member
  • *****
  • Beiträge: 543
Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #5410 am: 18.03.2023 12:42 »
Und die deutsche Flugsicherung GmbH, heute "DFS" gibt es immer noch.

Und die hohen Gehälter und Benefits auch.

Sei den ehemaligen Kollegen gegönnt, die waren halt clever.

Opa

  • Gast
Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #5411 am: 18.03.2023 13:46 »
@Pendler1
Fairerweise muss man aber feststellen, dass Staatsbedienstete und die Behörden, in denen jene tätig sind nun mal keine Gewinne erwirtschaften. Deshalb halte ich so einen Vergleich für nicht passend. Auch wenn ich zugebe, die 8000€ auch gerne nehmen zu wollen.  ;D
Wieso Gewinne erwirtschaften? Auch die Wertschöpfung der Erledigung notwendiger staatlicher Aufgaben kann man einfach in Geld bemessen.

Bundi

  • Hero Member
  • *****
  • Beiträge: 604
Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #5412 am: 18.03.2023 16:38 »
Damit die Unternehmen Gewinne erwirtschaften können ist eine entsprechende Infrastruktur und ein entsprechendes Umfeld erforderlich. Ohne entsprechend korrekte und gerechte Besteuerung, vorhandene innere Sicherheit, passende Infrastruktur etc ist es auch Unternehmen nicht möglich ihren Geschäften nachzugehen und infolge dessen auch nocht entsprechende Gewinne einzufahren an denen im besten Fall auch deren Angestellte profitieren. Für eben die o.a. exemplarisch aufgeführten Rahmenbedingungen sorgt unter anderem ein funktionierender ÖD. Wie und in welcher Weise diese Standortfaktoren wirtschaftlich bemessen werden können ist sehr komplex aber fest steht ohne die passenden Rahmenbedingungen infolge eines nicht mehr funktionierenden ÖD ist es auch der Wirtschaft nicht mehr ohne weiteres möglich Gewinne zu erwirtschaften. Das ewige Argument der ÖD erbringt keine Gewinne etc ist nur vordergründig zutreffend.

Bundi

  • Hero Member
  • *****
  • Beiträge: 604
Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #5413 am: 18.03.2023 17:04 »
Und die deutsche Flugsicherung GmbH, heute "DFS" gibt es immer noch.

Und die hohen Gehälter und Benefits auch.

Sei den ehemaligen Kollegen gegönnt, die waren halt clever.

Die DFS ist schon ein sehr spezielles Beispiel. Dieser Bereich ist ein sehr spezialisiertes Arbeitsumfeld und sicher nur sehr schwer mit anderen Bereichen des ÖD vergleichbar. 

Beamtix

  • Full Member
  • ***
  • Beiträge: 125
Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #5414 am: 19.03.2023 13:57 »
Die Grünen wollen die Kinderfreibeträge abschaffen. "Besserverdiener" sollen nicht mehr davon profitieren. Der AEZ wird abgeschmolzen....