Autor Thema: Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)  (Read 4015899 times)

Blablublu

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Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #12840 am: 15.07.2024 19:39 »
Ihr sehen das alle falsch :-) Wenn unser Dienstherr sagt, der Partner muss zu Hause bleiben, damit es an der Zuschlagsseite richtig Geld gibt, dann muss man rechnen und wird bei 80% der Fälle feststellen das der Partner noch für 4 bis 5 Euro die Stunde arbeitet.  Ich für meinen Teil würde dann wahrscheinlich wirklich die häusliche Nestwärme vorziehen und in die Alleinverdiener Ehe Wechseln.

haloeris

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Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #12841 am: 15.07.2024 23:03 »
Ich denke man wird bald ganz schnell merken, wieso das ganze so lange gedauert hat. Intern hat es noch so eine Art kontinuierliche Verbesserungsprogramm gegeben die noch ausgewertet werden musste. Thema war: Wie kann man den Beamten noch das letzte Hemd abknöpfen. Dabei ging es nicht mal darum ob es gesetzlich vertretbar ist, denn selbst wenn nicht, dann hat man immernoch 15-20 Jahre rausgehauen bis es einer geschafft hat sich zu wehren.

Am Ende bin ich nur froh, wenn mein Gehalt bei dem bleibt was ich gerade habe auch wenn es zu wenig ist, immernoch besser als noch weniger. Von daher…noch ca. 8 Jahre dann ist es endlich vorbei und bin froh wenn es die Pension noch zu den Konditionen gibt. Denn dafür habe ich mein berufliches Leben geopfert.

emdy

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Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #12842 am: 16.07.2024 06:37 »
Die Tagesschau schreibt zum neuen Haushaltsgesetzentwurf, dass der deutliche Aufwuchs des Arbeitsministeriums auf die höheren Kosten für Bürgergeld und Kosten der Unterkunft für Burgergeldempfänger zurückzuführen sei. Das heißt, man kann davon ausgehen, dass es keine Normalisierung auf dem Wohnungsmarkt gibt und die für unsere Klageschrift verwendeten Hochrechnungen mit einer Steigerungsrate von 5,4% p.a. nicht so verkehrt sein können.

BeamterImForum

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Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #12843 am: 16.07.2024 07:58 »
Mal eine Frage, die bei mir gerade aufkommt, vielleicht aber auch schon beantwortet wurde: ist es grundsätzlich wirklich möglich und vor allem zulässig, dass sich die Zuschläge zukünftig im Vergleich zum aktuellen Zustand nach unten verändern, also effektiv weniger Familienzuschläge ausgezahlt werden?

In meinem Fall sind es zwei Kinder, für die ich den Familienzuschlag erhalte.

Blablublu

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« Antwort #12844 am: 16.07.2024 08:03 »
Das du persönlich weniger erhältst, wird so nicht vorkommen, aber das man in Zukunft nicht mehr die vollen Tariferhöhungen erhält kann dann schon vorkommen, wenn es zu einem sogenannten Abschmelzverfahren kommt. Was übrigens jetzt auch schon mit dem AEZ passieren kann, wenn dieser am 01.01.2025 eingeführt wird und anschließend das Bürgergeld mit allen Komponenten (Miete, Heizkosten etc...) weniger schnell steigt, als die Besoldung. Dann wird dieser mit Sicherheit nach unten angepasst und es kommt zu Abschmelzungen.

xap

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Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #12845 am: 16.07.2024 08:05 »
Nicht zu vergessen die 20k Partnereinkommen, die vermutlich gegen den AEZ gerechnet werden. Sollte der überhaupt noch kommen. Da habe ich mittlerweile Zweifel.

Blablublu

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« Antwort #12846 am: 16.07.2024 08:07 »
Wie schon gesagt, da muss man dann mal gegenrechnen, ob Arbeiten sich noch lohnt für den Partner.

mexed1

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« Antwort #12847 am: 16.07.2024 08:24 »
Wie schon gesagt, da muss man dann mal gegenrechnen, ob Arbeiten sich noch lohnt für den Partner.

Es wird sich lohnen MÜSSEN. Da die Regierung ja jetzt auch auch das Ehegattensplitting abschaffen will, gibt es nicht mehr den Steuervorteil wenn beide unterschiedlich verdienen. Ich sage euch ab 2025 werden dann 10% der Beamten profitieren mit 50-100€ mehr vom Netto.

Big T

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« Antwort #12848 am: 16.07.2024 08:30 »
das Ehegattensplitting soll nicht abgeschafft werden, sondern die Lohnsteuerklassen 3+5

PolareuD

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Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #12849 am: 16.07.2024 08:33 »
Nicht zu vergessen die 20k Partnereinkommen, die vermutlich gegen den AEZ gerechnet werden. Sollte der überhaupt noch kommen. Da habe ich mittlerweile Zweifel.

Wenn man dem DBwV glauben schenken mag, dann gibt es erst etwas ab Mietenstufe 5.  Darunter soll man leer ausgehen.

Dunkelbunter

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« Antwort #12850 am: 16.07.2024 08:47 »
das Ehegattensplitting soll nicht abgeschafft werden, sondern die Lohnsteuerklassen 3+5

Beides: Lindner will die Steuerklassen abschaffen und die Paus will das Ehegattensplitting abschaffen.

MasterOf

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« Antwort #12851 am: 16.07.2024 08:49 »
Nicht zu vergessen die 20k Partnereinkommen, die vermutlich gegen den AEZ gerechnet werden. Sollte der überhaupt noch kommen. Da habe ich mittlerweile Zweifel.

Wenn man dem DBwV glauben schenken mag, dann gibt es erst etwas ab Mietenstufe 5.  Darunter soll man leer ausgehen.

Quelle hierzu?

Big T

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« Antwort #12852 am: 16.07.2024 08:58 »
das Ehegattensplitting soll nicht abgeschafft werden, sondern die Lohnsteuerklassen 3+5

Beides: Lindner will die Steuerklassen abschaffen und die Paus will das Ehegattensplitting abschaffen.

Im Koalitionsvertrag ist aber keine Abschaffung des Splittings vereinbart, sondern nur hinsichtlich LStkl. 3+5.
Insofern steht Frau Paus alleine da, bzw. hat sie keine Ahnung

BRUBeamter

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« Antwort #12853 am: 16.07.2024 09:05 »
das Ehegattensplitting soll nicht abgeschafft werden, sondern die Lohnsteuerklassen 3+5

Beides: Lindner will die Steuerklassen abschaffen und die Paus will das Ehegattensplitting abschaffen.

Im Koalitionsvertrag ist aber keine Abschaffung des Splittings vereinbart, sondern nur hinsichtlich LStkl. 3+5.
Insofern steht Frau Paus alleine da, bzw. hat sie keine Ahnung

Ministerin Paus und smarte Ideen, passen einfach nicht zusammen.

Blablublu

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« Antwort #12854 am: 16.07.2024 09:15 »
Das ist auch gar nicht so einfach möglich, deswegen hat es bisher auch noch keine Regierung gemacht. Und selbst wenn es so wäre, würde man halt die Unterhaltszahlung an den Partner absetzen.