Ich lese die Infos von Swen übrigens immer sehr gerne und interessiert, allerdings ziehen diese mich meistens sogar eher noch mehr runter, da einem dadurch erst bewusst wird, wie eklatant man seit Jahren (und für die Verantwortlichen leider völlig folgenlos) besch*ssen wird.
An eine Anhebung um die 30 % glaube ich selbst bei allem ggf. vorhandenen Anspruch übrigens nicht.
Ich gehe davon aus, dass meine Darlegungen hier wiederkehrend deprimierend
wirken, Knecht - genau das ist eines meiner Ziele: Denn es sind ja nicht meine Zeilen, die deprmierend
sind, sondern der Zustand, den sie beschreiben, ist deprimierend. Genau deshalb beschäftigte ich mich so umfassend mit dem Thema und stelle ich es öffentlich entsprechend dar und damit das hier in den letzten Tagen aufbereitete Material öffentlich zur Verfügung, eben um damit die Sachlage zu klären. Mit diesem Material darf man übrigens gerne die eigenen Gewerkschaften behelligen oder sie auch damit konfrontieren, sofern ein Behelligen nicht ausreicht. Auch sollten der eigene Dienstherr sowie der Gesetzgeber nicht davor gefeit sein, mit seinem geplanten Ergebnis konfrontiert zu werden.
Damit wären wir bei dem ebenfalls hier vor wenigen Tagen dargelegten Handlungsalternativen: Ich könnte die Daten allein erstellen und verwenden; damit hätten sie aber ganz sicher keinerlei Wirkung - nun sind sie öffentlich und können von jedem benutzt werden, um auf das Gesetzgebungsverfahren einzuwirken: sei es von jedem der Leser hier; sei es, indem man sie weiterreicht; sei es, indem man weitere interessierte Menschen durch bspw. einen Verweis auf das Forum hier hinweist usw. usf.
Dabei halte ich es ebenfalls für mehr als unwahrscheinlich, dass das nun dazu führen würde, dass aktuell anders als bislang geplant eine deutliche Anhebung der Grundgehaltssätze in einem überarbeiteten Entwurf erfolgen wird. Aber die Daten können den Gesetzgeber bereits im Gesetzgebungsverfahren unter Druck setzen. Denn sie zeigen das sachwidrige Vorgehen, wie es sich bislang auch in diesem Gesetzgebungsverfahren offenbart. Darüber hinaus liefern sie Material, um die Novellierung, sobald sie vollzogen sein wird, gerichtlich anzugreifen.
Das Gesetzgebungsverfahren befindet sich dabei weiterhin ganz am Anfang. Noch kann jeder, der möchte, auf es einwirken - je sachlicher das geschieht, umso schwieriger ist für die politisch Verantwortlichen, ihr positives Verhalten gegenüber dem Gesetzentwurf sachlich zu rechtfertigen. Und wie nicht zuletzt die aktuelle bundesverfassungsgerichtliche Entscheidung 2 BvF 2/18 vom 23.01.2023 gezeigt hat: Die Begründungen innerhalb des Gesetzgebungsverfahrens nicht zuletzt auch im Plenum sind in der nachträglichen Kontrolle erheblich. Wer sich politisch engagieren will, der findet in dem, was ich in den letzten Tagen geschrieben habe, vielfache Informationen, die er aktiv verwenden kann, um sicherzustellen, dass spätestens die gerichtliche Kontrolle im Nachklang der Gesetzgebung erfolgreich wird.
Jedoch beschränken sich die aus ihnen ableitbare Möglichkeiten des Engagement nicht nur auf die Zukunft, sondern weiterhin, solange der Gesetzentwurf noch zu keinem Gesetz geworden ist, besteht aktuell weiterhin mit hoher Wahrscheinlichkeit bereits eine größere Wahrscheinlichkeit, politischen Einfluss auf die derzeitigen Akteure zu nehmen als in vielen Gesetzgebungsverfahren der letzten rund zwei Jahre: Die bundesverfassungsgerichtliche Entscheidung 2 BvL 2/16 u.a. steht vor der Tür und kann jederzeit in das Gesetzgebungsverfahren hineinplatzen, was die politischen Akteure wissen und was ihnen mit Sicherheit einiges Kopfzerbrechen bereitet und sie deshalb zwingt, in ihrem Handeln aufmerksamer zu verfahren, als wenn dem nicht der Fall wäre; die politisch Verantwortliche für diesen Gesetzentwurf steht als Verhandlungsführerin des Bunds in den weiterhin laufenden Tarifverhandlungen im besonderen Fokus der Medien und der politischen Wettbewerber, insbesondere weil sie nun Spitzenkandidatin einer Landtagswahl ist, die in Anbetracht der heutigen politischen Konstellation sowohl im Bund als auch in Hessen noch einmal eine besondere Qualität aufweist, das setzt sie wie aber auch die weiteren Akteure unter deutlich höheren Druck, als wenn es weder die Tarifverhandlungen noch die anstehende Landtagswahl in Hessen geben würde; die Regierung und der Gesetzgeber konnten sich im Gefolge der letzten Novellierung darauf zurückziehen, dass mit einem weiteren Gesetz, das in die Zukunft verschoben worden ist, der verfassungskonforme Gehalt der weiterhin eingestandenermaßen verfassungswidrige Gehalt der aktuellen Besoldung geheilt werden würde, womit - so schätze ich - dem Bundespräsidenten die Tür geöffnet worden ist, ein verfassungswidriges Gesetz auszufertigen, was im Anschluss an die Verabschiedung des vorliegenden oder veränderten Gesetzentwurfs nicht mehr der Fall sein wird, da der Anspruch dieser Novellierung anders als der der letzten ist, zu einer wieder verfassungskonformen Besoldung zurückzukehren. Auch damit hat sich die Situation der verpflichtend vorzunehmenden Prüfung und Kontrolle vor der Ausfertigung des vorliegenden Gesetzes gegenüber der vor der Ausfertigung der letzten Novellierung sachlich grundlegend geändert. Denn weiterhin ist es weder dem Bundestag noch dem Bundesrat und damit jedem einzelnen Abgeordneten gestattet, für ein verfassungswidriges Gesetz zu stimmen, noch ist es dem Bundespräsidenten erlaubt, ein entsprechendes Gesetz auszufertigen. Je deutlicher also im Vorfeld der geplanten Verabschiedung und Ausfertigung der verfassungswidrige Gehalt der geplanten Novellierung wird, desto schwieriger wird es, beide sachlich zu rechtfertigen - denn begründen kann man eine verfassungswidrige Novelle zumindest sachlich nicht.
Ergo: Es gibt für jeden von diesem Entwurf unmittelbar Betroffenen und gerne auch für die - wie mich - nicht oder nur mittelbar Betroffenen genügend Grund, auf die politisch Verantwortlichen einzuwirken, worin sich mein Ziel zeigt, den deprimierenden Gehalt sowohl der weiterhin gewährten Besoldung als auch der weiterhin derzeit geplanten zukünftigen Besoldung aufzuzeigen. Aus den deprimierenden Daten würde ich die Motivation ziehen, sich zu engagieren - denn ohne Engagement in den nächsten Wochen wird der Entwurf ggf. ohne große Aufmerksamkeit durch Bundestag und Bundesrat gehen. Die Chancen, mit entsprechendem Engagement hinreichend auf die politisch Verantwortlichen einzuwirken, werden auch in diesem Gesetzgebungsverfahren - realistisch betrachtet - wie immer nicht riesig sein; aber die erfolgreichen Chancen, auf Änderungen an der Besoldungssituation im Bund
nach diesem Gesetzgebungsverfahren hinzuwirken, werden im Anschluss der Ausfertigung des geplanten Gesetzes noch einmal deutlich geringer sein. Denn danach hilft nur das Zuwarten auf die gerichtliche Prüfung und Kontrolle - die Politik wird dahingegen nach der Ausfertigung des Gesetzes mit allem anderen beschäftigt sein, nur nicht mit der Besoldung ihrer Beamten - und das kann man ihr, denke ich, auch nur bedingt vorwerfen, wenn man sich nun genauso verhält wie wiederkehrend sie: indem man geschehen lässt, was geschieht.
Also, das Feld zum Engagement ist bereit. Das Spiel ist eröffnet. Lasset es beginnen. Der Souverän sind wir.
@ Unknown
Ich lese nach dem Schreiben meines Beitrags gerade Deine Zeilen. Ich komme auf sie nachher noch einmal zurück.