Autor Thema: Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)  (Read 3996146 times)

xap

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Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #9810 am: 24.01.2024 08:58 »
Man sollte aber ggf. auch nicht alles als Bestechungsversuch umdeuten - manchmal ist es auch einfach eine nett gemeinte Geste des Gegenübers. Manchmal ist es sogar peinlich, wenn man etwas ablehnen muss (bsp. Mittagessen), dass für andere einfach zum guten Ton dazugehört.

Danke. Einfach mal die Kirche im Dorf lassen bevor man den/die Kollegen öffentlich zum Schafott führt. Von mir aus soll die Staatsanwaltschaft von Amts wegen aufgrund eines Anfangsverdachts ermitteln - aber bitte schwingt hier nicht die Moralkeule wegen einer Currywurst.

Einigung2023

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Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #9811 am: 24.01.2024 09:14 »
Man sollte aber ggf. auch nicht alles als Bestechungsversuch umdeuten - manchmal ist es auch einfach eine nett gemeinte Geste des Gegenübers. Manchmal ist es sogar peinlich, wenn man etwas ablehnen muss (bsp. Mittagessen), dass für andere einfach zum guten Ton dazugehört.

Danke. Einfach mal die Kirche im Dorf lassen bevor man den/die Kollegen öffentlich zum Schafott führt. Von mir aus soll die Staatsanwaltschaft von Amts wegen aufgrund eines Anfangsverdachts ermitteln - aber bitte schwingt hier nicht die Moralkeule wegen einer Currywurst.

Wiederkehrend über 10 Monate ist das schon erwähnenswert und meiner Meinung nach auch absolut indiskutabel. 

Perisher

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Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #9812 am: 24.01.2024 09:33 »
Ich würde dann auf die nicht amtsangemessene Alimentation hinweisen und die gesponserte Currywurst als Wohngeldersatz deklinieren.

Taigawolf

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Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #9813 am: 24.01.2024 09:52 »
Ich würde dann auf die nicht amtsangemessene Alimentation hinweisen und die gesponserte Currywurst als Wohngeldersatz deklinieren.

Das ist ja das grundlegende Problem, dass eine verfassungswidrige Alimentation auf Dauer eben zur Zersetzung des Rechtsstaats führt. Mit solch scheinbar banalen Dingen fängt es an. Irgendwann gibt es ohne eine gut gemeinte Geste keine Baugenehmigung mehr und dergleichen. Sieht man ja in anderen Ländern wie sowas gehen kann.

Und aus eben diesem Grund sollte es eigentlich ein zentrales Anliegen eines jeden Besoldungsgesetzgebers sein, seine Beamten amtsangemessen zu besolden.

Aber wahrscheinlich wird da nur das fortgesetzt, was selbst bereits praktiziert wird. Damit sind wir wieder beim Thema "gilt das nur für das Fußvolk?". Wenn man sieht, was für "Geschenke" in oberen Etagen ganz schamlos ausgetauscht werden, dann bekomme ich einen Lachanfall bei einer Currywurst. Es ist noch nicht so lange her, da haben "Geschenkchen" einen Bundespräsidenten das Amt gekostet.

xap

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Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #9814 am: 24.01.2024 10:04 »
Man sollte aber ggf. auch nicht alles als Bestechungsversuch umdeuten - manchmal ist es auch einfach eine nett gemeinte Geste des Gegenübers. Manchmal ist es sogar peinlich, wenn man etwas ablehnen muss (bsp. Mittagessen), dass für andere einfach zum guten Ton dazugehört.

Danke. Einfach mal die Kirche im Dorf lassen bevor man den/die Kollegen öffentlich zum Schafott führt. Von mir aus soll die Staatsanwaltschaft von Amts wegen aufgrund eines Anfangsverdachts ermitteln - aber bitte schwingt hier nicht die Moralkeule wegen einer Currywurst.

Wiederkehrend über 10 Monate ist das schon erwähnenswert und meiner Meinung nach auch absolut indiskutabel.

Welcher Beamte hat denn 10 Monate wiederkehrend dieselben Schulungen? Ich hab bei diesem Artikel ehrlich gesagt ziemliche Zweifel an der Darstellung bei den vorliegenden Informationen. Evtl wares es immer unterschiedliche Beamte zu verschiedenen Zeiten. Wer weiß das schon.

Bastel

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Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #9815 am: 24.01.2024 10:04 »
Es ist noch nicht so lange her, da haben "Geschenkchen" einen Bundespräsidenten das Amt gekostet.

Es gibt glaube ich keinen Menschen, der weicher fallen kann.

xap

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Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #9816 am: 24.01.2024 10:14 »
https://www.ndr.de/nachrichten/niedersachsen/hannover_weser-leinegebiet/Einladung-zu-Currywurst-Ermittlungen-wegen-Korruption,currywurst304.html

Hier liest sich das übrigens schon ganz anders. BILD ist halt BILD.

Ich verstehe:

Teilnehmer wurden auf eine Currywurst eingeladen. Die Praxis seitens Referent lief längere Zeit. Nirgends steht, dass über eine längere Zeit die gleichen Teilnehmer wiederkehrend Currywurste erhalten haben.

Und nun können die Verdächtigen vom Hinrichtungsplatz bitte wieder in ihre Zellen geführt werden bis die Ermittlungen abgeschlossen sind.

Taigawolf

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Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #9817 am: 24.01.2024 10:23 »
Es ist noch nicht so lange her, da haben "Geschenkchen" einen Bundespräsidenten das Amt gekostet.

Es gibt glaube ich keinen Menschen, der weicher fallen kann.

Natürlich. Wer knappe 20.000 € brutto monatlich alleine nur als Ehrensold erhält, der ist weich gefallen.

Genau das meine ich ja. Wir diskutieren hier über die Korruption in Gestalt von Currywürsten, während ganz andere Kaliber unterwegs sind, die unsere Besoldung auswürfeln, um dann im Anschluss seine Beamten im übertragenen Sinne aufs Schafott führen zu lassen, weil sie eine Currywurst angenommen haben. Frei nach dem Motto "wehret den Anfängen". Bei uns sollte man sich da mal eher von oben nach unten durcharbeiten.

Einigung2023

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Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #9818 am: 24.01.2024 10:29 »
https://www.ndr.de/nachrichten/niedersachsen/hannover_weser-leinegebiet/Einladung-zu-Currywurst-Ermittlungen-wegen-Korruption,currywurst304.html

Hier liest sich das übrigens schon ganz anders. BILD ist halt BILD.

Ich verstehe:

Teilnehmer wurden auf eine Currywurst eingeladen. Die Praxis seitens Referent lief längere Zeit. Nirgends steht, dass über eine längere Zeit die gleichen Teilnehmer wiederkehrend Currywurste erhalten haben.

Und nun können die Verdächtigen vom Hinrichtungsplatz bitte wieder in ihre Zellen geführt werden bis die Ermittlungen abgeschlossen sind.

„17 Mitarbeitende der Zentralen Polizeidirektion (ZPD) werden der Korruption verdächtigt.“

„Den ZPD-Mitarbeitenden wird demnach vorgeworfen, über zehn Monate regelmäßig Essenseinladungen angenommen zu haben.“
Somit können es doch nur die gleichen Teilnehmer gewesen sein, oder hab ich einen Denkfehler?

Einigung2023

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Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #9819 am: 24.01.2024 10:34 »
Es ist noch nicht so lange her, da haben "Geschenkchen" einen Bundespräsidenten das Amt gekostet.

Es gibt glaube ich keinen Menschen, der weicher fallen kann.

Natürlich. Wer knappe 20.000 € brutto monatlich alleine nur als Ehrensold erhält, der ist weich gefallen.

Genau das meine ich ja. Wir diskutieren hier über die Korruption in Gestalt von Currywürsten, während ganz andere Kaliber unterwegs sind, die unsere Besoldung auswürfeln, um dann im Anschluss seine Beamten im übertragenen Sinne aufs Schafott führen zu lassen, weil sie eine Currywurst angenommen haben. Frei nach dem Motto "wehret den Anfängen". Bei uns sollte man sich da mal eher von oben nach unten durcharbeiten.

Dem gibts nichts entgegenzusetzen, jedoch darf, wenn es sich denn so zugetragen hat, so etwas auch bei den Polizisten nicht geduldet werden. Auch keine Currywurst, wiederkehrend über 10 Monate. 

Taigawolf

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Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #9820 am: 24.01.2024 10:40 »
Es ist noch nicht so lange her, da haben "Geschenkchen" einen Bundespräsidenten das Amt gekostet.

Es gibt glaube ich keinen Menschen, der weicher fallen kann.

Natürlich. Wer knappe 20.000 € brutto monatlich alleine nur als Ehrensold erhält, der ist weich gefallen.

Genau das meine ich ja. Wir diskutieren hier über die Korruption in Gestalt von Currywürsten, während ganz andere Kaliber unterwegs sind, die unsere Besoldung auswürfeln, um dann im Anschluss seine Beamten im übertragenen Sinne aufs Schafott führen zu lassen, weil sie eine Currywurst angenommen haben. Frei nach dem Motto "wehret den Anfängen". Bei uns sollte man sich da mal eher von oben nach unten durcharbeiten.

Dem gibts nichts entgegenzusetzen, jedoch darf, wenn es sich denn so zugetragen hat, so etwas auch bei den Polizisten nicht geduldet werden. Auch keine Currywurst, wiederkehrend über 10 Monate.

Natürlich nicht, ich habe nichts anderes behauptet. Ich wünschte mir nur, dass die "großen Fische" mit demselben Eifer verfolgt würden, wie die Currywurst-Esser. Wie so oft stimmt bei uns die Relation diesbezüglich nicht mehr. Es gibt genug Leute, die nehmen täglich ein Äquivalent von mehreren hundert Currywürsten an, und das ganz unverhohlen. Hier wird leider kein Bild-Artikel draus gemacht. Nur wenn es sich irgendwann mal gar nicht mehr abstreiten lässt und zu ungemütlich wird. Und danach ist es dann wieder "business as usual". "Achtung, es gibt hier nichts zu sehen."

lotsch

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« Antwort #9821 am: 24.01.2024 10:52 »
Bei Schulungen wurde ich regelmäßig zum Essen, Kaffee und Kuchen eingeladen. Wenn es sich um eine vollständige Mahlzeit gehandelt hat, habe ich das bei der Reisekostenabrechnung angegeben. So lautete, denke ich, die Vorschrift.

lotsch

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« Antwort #9822 am: 24.01.2024 10:57 »
.... und eine Currywurst wäre bei mir keine vollständige Mahlzeit gewesen.

Einigung2023

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« Antwort #9823 am: 24.01.2024 11:04 »
.... und eine Currywurst wäre bei mir keine vollständige Mahlzeit gewesen.

Es geht auch nicht um eine, sondern um wiederkehrende Einladungen. Bei der nächsten Korruptionsvorsorge die Thematik vllt mal ansprechen. Jeder ist für sein Handeln selbst verantwortlich und muss, ggf., mit den Konsequenzen leben.

Taigawolf

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« Antwort #9824 am: 24.01.2024 11:08 »
.... und eine Currywurst wäre bei mir keine vollständige Mahlzeit gewesen.

Es geht auch nicht um eine, sondern um wiederkehrende Einladungen. Bei der nächsten Korruptionsvorsorge die Thematik vllt mal ansprechen. Jeder ist für sein Handeln selbst verantwortlich und muss, ggf., mit den Konsequenzen leben.

Ich wiederhole mich ungern...bei gewissen Leuten lauten die Konsequenzen für sowas im großen Stil 20.000 € brutto Ehrensold pro Monat. Beim Fußvolk rollt der Kopf.