Autor Thema: Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)  (Read 4031833 times)

Rheini

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Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #11280 am: 20.03.2024 05:30 »
Natürlich wäre die Anhebung aller Grundgehälter gerecht und die beste Lösung. Der AEZ hätte aber - trotz aller Schwächen - zumindest als eine Art "Zwischenlösung" dafür gesorgt, dass es für viele Kollegen in größerer finanzieller Not eine schnelle Lösung gegeben hätte. Diese Hoffnung ist gestern gestorben.

Aber jetzt mal ganz im Ernst und ich will auch nicht bestreiten, dass es Kolleg*innen gibt, die in finanzieller Not sind: aber der Anteil an Kolleg*innen, die tatsächlich in größerer finanzieller Not sind, weil allein die Besoldung zu gering ist - dürfte sehr sehr klein sein und wirklich nur in niedrigeren Besoldungsgruppen vorkommen. Ich kenne niemanden, der sich in finanzieller Not befindet, niemanden. Viele können und konnten sich Wohneigentum leisten, gerade auch mit Kindern und in niedrigen Besoldungsstufen. Bei allem Verständnis für eine amtsangemessene Alimentation ist die finanzielle Notlage unter den Kolleg*innen nicht so drängend, wie es vielfach beschworen wird. Müssen sich Kolleg*innen teilweise einschränken? Ja, das bestreite ich auch nicht. Könnte es gerne "mehr" sein? Klar. Aber wirkliche Not? Ich würde da leider wohl oft sagen, dass die Kolleg*innen dann über ihre Verhältnisse gelebt haben (was natürlich hier im Forum nur eine Verallgemeinerung sein kann, es kommt immer auf den Einzelfall an).

Ich finde auch die inflationäre Nutzung des Begriffs des konzertierten Verfassungsbruchs schwierig. Das setzt Kollusion voraus - wenn man sich aber die unterschiedlichen Vorgehen anschaut, zeugt es genau vom Gegenteil. Ich bleibe dabei, dass Urteil ist einfach nicht leicht und realistisch (mit Wählerwillen) umzusetzen.

Stört dich die reine Begrifflichkeit des Wortes "Not", oder ist das auch eine Kritik an der Art der Einforderung usw.?

PolareuD

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Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #11281 am: 20.03.2024 05:43 »

Aber mit A12 lebt sichs auch ohne Familien/Kinderzuschläge ganz gut.


Das hängt massiv vom Wohnort ab. Mit Familie in Regionen wie München bedeutet das Salär einer A12 ein Auskommen knapp über dem Grundsicherungsniveau, sofern man nicht das Glück hatte in einer mietpreisgebundenden Wohnung zu leben oder schon seit mindestens 20 Jahren in der selben Immobilie lebt.
« Last Edit: 20.03.2024 05:57 von PolareuD »

Moabit

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Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #11282 am: 20.03.2024 06:18 »

Stört dich die reine Begrifflichkeit des Wortes "Not", oder ist das auch eine Kritik an der Art der Einforderung usw.?

Ein Einfordern der amtsangemessenen Alimentation ist begründet und notwendig. Ich ermutige auch weiterhin alle sich dafür über dieses Forum hinaus mit eigenen Engagement einzusetzen. Aber die missbräuchliche Nutzung solcher Begriffe.. das pöbelhafte Verhalten weniger hier und Diffamieren öffentlicher Personen. Das hat eben absolut nichts mit einer normalen Diskussion zu tun. Unter Kolleg*innen würde man anderes Verhalten erwarten. Selbst Bürgergeldempfänger leiden überwiegend keine größere Not, aber wir Beamten? Ganz sicher nicht (bis auf wenige unverschuldete Ausnahmen, die ich ja auch zugestehen würde). Eine differenzierte Meinung ist den wenigen Provozierern hier aber ein Dorn im Auge, das interessiert sie nicht. Vielleicht sind dafür auch zu viele Seiten ins Land gegangen, dass irgendwann Hemmschwellen bei ihnen sinken.

Alexander79

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Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #11283 am: 20.03.2024 06:21 »
Was soll also dieser Schwachsinn mit Rot-Grün? Zumindest soweit man es derzeit festhalten kann, waren es hauptsächlich Schwarze (politisch), die diesen Zustand herbeigeführt haben und sind es nun "Gelbe" die einen Änderungsentwurf blockieren.
Naja, für mein Verständnis ist das Problem zwar vorher schon gewesen.
Jetzt massiv in aller Deutlichkeit kommt es aber erst mit der massiven Erhöhung des Bürgergeld zu tragen.
Und die kommt durch Rot/Grün.

Hier reden welche das die Grundgehälter rund 30% zu niedrig sind.
Ja woher kommen denn die 30%?
Für mein Veständnis durch mehrere zweistellige Prozent Erhöhungen der Grundsicherung durch RotGrün in letzter Zeit.

Wie gesagt, sicher war das Vorher auch schon ein Problem, aber ganz sicher nicht in dem Ausmaß.

baddy1978

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Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #11284 am: 20.03.2024 06:32 »

Selbst Bürgergeldempfänger leiden überwiegend keine größere Not, aber wir Beamten? Ganz sicher nicht (bis auf wenige unverschuldete Ausnahmen, die ich ja auch zugestehen würde).

Das sehe ich etwas anders. Selbst Unternehmer haben es etwas satt, für alle zu arbeiten. Man kann das natürlich nicht alles über einen Kamm scheren, aber es ist schon sehr verwunderlich, dass sich Politiker beim Bürgergeld auf ein BVerfG-Urteil berufen und festhalten, dass eine Senkung nicht vorzusehen ist, da dies das Mindeste ist, was jemand zum Leben braucht.

Somit geht es doch gar nicht darum ob man selbst mit dem was man hat zufrieden ist, sondern um das Allgemeine, nämlich die amtsangemessene Alimentation. Und diese beruht auf auch ein BVerfG-Urteil.
Das man dann etwas unsachlich wird, kann man an der schwindenden Frustrationstoleranz erkennen.

Zustimmung gebe ich dir bzgl. der sachlichen Diskussion. Beleidigungen oder ähnliches sind hier fehl am Platz.

Deshalb:
Wenn sich Politiker beim Bürgergeld auf Urteile berufen, dann haben sie definitiv die Verantwortung das auch bei der Alimentation zu machen.

Blablublu

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Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #11285 am: 20.03.2024 06:48 »
Ich komme bei einer sachlichen Diskussion durchaus zur Erkenntnis, dass ein Familienvater/Mutter welche Alleinverdiener ist, bis in die A11-A12 mit zwei Kindern soviel hat, wie ein Bürgergeldempfänger. Jetzt kann man natürlich die Diskussion darüber führen, dass es in der privaten Wirtschaft nicht anders ist, hier muss man aber entgegnen, dass dort keine persönlichen Freiheiten aufgegeben werden. Die amtsangemessene Alimentation ist Bestandteil eines  imaginären Vertrages zwischen mir und meinem Dienstherren, an den Beide Seiten sich zu halten haben. Ich möchte den Dienstherren mal sehen, wenn ich heute Streike oder meine Treue- und Loyalitätspflicht verletze und da finde ich es einen Skandal, dass Beamte bis zu Ihrem Tod oder kurz vorher ein Klageverfahren durch alle Instanzen durchleben müssen um an Ihr Recht zu kommen, während der Dienstherr sein Recht mit Disziplinarverfügung durchsetzt und jemanden aus dem Dienst entfernt, der dann anschließend für Jahre seine Unschuld vor Gericht beweisen kann.

Moabit

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Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #11286 am: 20.03.2024 07:06 »
Okay. Aber A11 mit zwei Kindern bekommt trotzdem mit Einberechnung des Kindergeldes weit mehr als 4k netto und Abzug der PKV. Kinderbetreuungskosten sind nicht vorhanden, wenn das zweite Elternteil nicht arbeitet. Ob das zweite Elternteil zumindest Teilzeit arbeiten könnte oder sollte, kann man sogar außen vorlassen. Und auch die hohen Pensionsansprüche. Also 4k möchte ich gerne noch einmal die Rechnung vom Bürgergeldbezug sehen, die in diesen Bereich kommt. Das mag es geben, keine Frage, aber es ist nicht der Normalfall.

Und natürlich müssen und sollten sich beide Seiten dran halten. Absolut.

Blablublu

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Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #11287 am: 20.03.2024 07:21 »
Das ist jetzt wieder die Sicht aus deinem Bundesland, bei uns werden 500 Euro Betreuungskosten fällig und dann bin ich schon nur noch bei 3500 Netto. Nicht zu vergessen, was ja gerne von bestimmten Gruppen ausser Acht gelassen wird, sind die Kosten fürs Arbeiten. An Mietkosten werden hier kalt bis zu 1200 übernommen plus  warme Nebenkosten. Dazu kommt die Sozialcard und weitere Vergünstigungen und dann lande ich schnell in dem skizzierten Bereich. Außerdem gehen auch wenige gerne für 100 Euro im Monat arbeiten...

Alexander79

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« Antwort #11288 am: 20.03.2024 07:27 »
Okay. Aber A11 mit zwei Kindern bekommt trotzdem mit Einberechnung des Kindergeldes weit mehr als 4k netto und Abzug der PKV. Kinderbetreuungskosten sind nicht vorhanden, wenn das zweite Elternteil nicht arbeitet. Ob das zweite Elternteil zumindest Teilzeit arbeiten könnte oder sollte, kann man sogar außen vorlassen. Und auch die hohen Pensionsansprüche. Also 4k möchte ich gerne noch einmal die Rechnung vom Bürgergeldbezug sehen, die in diesen Bereich kommt. Das mag es geben, keine Frage, aber es ist nicht der Normalfall.

Und natürlich müssen und sollten sich beide Seiten dran halten. Absolut.
Ich bin im Schichtdienst und meine Frau ist im Schichtdienst.
Es ist jeden Monat ein neuer Kampf unsere beiden Schichtdienstplände abzugleichen.
Bei einer Krankenschwester und meiner Schichterei nützt auch keine Ganztagesbetreuung etwas.
Die im übrigen mittlerweile auch über 300€ Kosten würde und dem Bürgergeldempfänger genau 0,00€ kostet.

Die Regierungen haben es geschafft die Menschen durch stetigen Verzicht ausbluten zu lassen.
Alle bekommen in etwas gleich viel und jeder denkt, ach so schlecht geht es mir eigentlich gar nicht.

Mag ja prinzipiell auch stimmen, aber jeder der arbeitet sollte die Maslowsche Bedürfnishierarchie komplett durchlaufen, mittlerweile würde ich behaupten mit Abstand der meisten Bürger bleiben bei der dritten Stufe hängen.
Und das ist für ein so reiches Land wie Deutschland für seine arbeitenden Bürger ein absloutes Armutszeugnis.
(Damit meine ich alle die arbeiten inklusive die nicht verbeamteten Bürger)

Das fällt dann erst auf, wenn man ins Ausland schaut und dort viele zum Beispiel ein Eigenheim haben.

Dennis

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Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #11289 am: 20.03.2024 07:32 »
Okay. Aber A11 mit zwei Kindern bekommt trotzdem mit Einberechnung des Kindergeldes weit mehr als 4k netto und Abzug der PKV. Kinderbetreuungskosten sind nicht vorhanden, wenn das zweite Elternteil nicht arbeitet. Ob das zweite Elternteil zumindest Teilzeit arbeiten könnte oder sollte, kann man sogar außen vorlassen. Und auch die hohen Pensionsansprüche. Also 4k möchte ich gerne noch einmal die Rechnung vom Bürgergeldbezug sehen, die in diesen Bereich kommt. Das mag es geben, keine Frage, aber es ist nicht der Normalfall.

Und natürlich müssen und sollten sich beide Seiten dran halten. Absolut.

Ist das nicht gerade bei Bundesbeamten etwas schwieriger das beide Elternteile arbeiten gehen können?
Eine Besonderheit gibt ja auch noch zum Beispiel bei Soldaten, die entweder auf Lehrgängen sind oder eine Übung abhalten.
Da ist es meistens gar nicht möglich, dass auch der Partner oder Partnerin ob Teilzeit oder Vollzeit arbeiten kann, da es auch noch Kitas gibt oder eine Krippe die nur von 9-15 Uhr auf haben.

Mich betrifft es jetzt nicht, aber kenne einige wo das so ist.




Moabit

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« Antwort #11290 am: 20.03.2024 07:37 »
Wenn ein Elternteil nicht arbeitet, fallen keine Kinderbetreuungskosten an.


Die Arbeitsalltage von zwei arbeitenden Elternteilen und Kindern unter einen Hut zu bringen ist schwierig. Aber was hat das nun mit der amtsangemessen Alimentation zu tun? Zwei Verdiener sind deutlich über Bürgergeldempfängerniveau. Aber ja, Arbeit muss sich lohnen, Mindestlohn und Löhne rauf, dann auch die Besoldung anpassen. Wäre ich dafür.


Ich sprach ja davon, dass man jetzt das zweite Elternteil noch unberücksichtigt lassen kann. Aber eine berechtigte Überlegung es nicht zu tun, gäbe es auch. Es kann aber nicht beides geben. Ein arbeitsloses Elternteil und eine fremde Kinderbetreuung.

PolareuD

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« Antwort #11291 am: 20.03.2024 07:48 »
Okay. Aber A11 mit zwei Kindern bekommt trotzdem mit Einberechnung des Kindergeldes weit mehr als 4k netto und Abzug der PKV. Kinderbetreuungskosten sind nicht vorhanden, wenn das zweite Elternteil nicht arbeitet. Ob das zweite Elternteil zumindest Teilzeit arbeiten könnte oder sollte, kann man sogar außen vorlassen. Und auch die hohen Pensionsansprüche. Also 4k möchte ich gerne noch einmal die Rechnung vom Bürgergeldbezug sehen, die in diesen Bereich kommt. Das mag es geben, keine Frage, aber es ist nicht der Normalfall.

Und natürlich müssen und sollten sich beide Seiten dran halten. Absolut.


Besoldungsgruppe A 11, Stufe 1, Tabelle 01.03.2024 - 31.12.2024
Monatsbeträge

Grundgehalt:                  4056.80 €
verheiratet:                   464.04 € Familienzuschlag Stufe 3
2 Kinder
        
Lohnsteuer:           -  509.16 € (Klasse III)
Solidaritätszuschlag: -    0.00 €

Abzüge gesamt:        -  509.16 € (Anteil: 11.3%)
Monats-Brutto:                4520.84 €
netto bleiben:          4011.68 € (Steuerjahr 2024)

Abzüglich der PKV für alle zusammen macht, laut Swen, 653 EUR aus. Insofern kommt man auf ein vergleichbares Netto ca. 3357 EUR. In München kommt eine vergleichbare Familie auf ein Bürgergeld i.H.v. bis zu 3800 EUR Netto (abhängig von den kalten und warmen Mietkosten).

Organisator

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« Antwort #11292 am: 20.03.2024 07:51 »
Welcher Beamte A11 wäre denn in Stufe 1?
Wo ist in deiner Berechnung das Kindergeld?

Warum muss man in München leben, wenn da die Mieten so hoch sind?

Einigung2023

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« Antwort #11293 am: 20.03.2024 07:53 »
Okay. Aber A11 mit zwei Kindern bekommt trotzdem mit Einberechnung des Kindergeldes weit mehr als 4k netto und Abzug der PKV. Kinderbetreuungskosten sind nicht vorhanden, wenn das zweite Elternteil nicht arbeitet. Ob das zweite Elternteil zumindest Teilzeit arbeiten könnte oder sollte, kann man sogar außen vorlassen. Und auch die hohen Pensionsansprüche. Also 4k möchte ich gerne noch einmal die Rechnung vom Bürgergeldbezug sehen, die in diesen Bereich kommt. Das mag es geben, keine Frage, aber es ist nicht der Normalfall.

Und natürlich müssen und sollten sich beide Seiten dran halten. Absolut.

Ist das nicht gerade bei Bundesbeamten etwas schwieriger das beide Elternteile arbeiten gehen können?
Eine Besonderheit gibt ja auch noch zum Beispiel bei Soldaten, die entweder auf Lehrgängen sind oder eine Übung abhalten.
Da ist es meistens gar nicht möglich, dass auch der Partner oder Partnerin ob Teilzeit oder Vollzeit arbeiten kann, da es auch noch Kitas gibt oder eine Krippe die nur von 9-15 Uhr auf haben.

Mich betrifft es jetzt nicht, aber kenne einige wo das so ist.


Das ist doch lebensfremd, dass eine Kita nur von 09:00 bis 15:00 Uhr geöffnet haben soll. Wenn ich einen Anspruch auf 10 std habe… selbst wenn das Personal fehlt, wird die Kita mindestens 8 Stunden geöffnet haben. Andernfalls wird diese bald keine Kinder mehr zum betreuen bekommen.
Auch soll es durchaus Frauen von Soldaten geben, die arbeiten oder gar selbstständig sind. Wo ist denn das Problem? Ich habe selbst lange gedient bevor ich das Ministerium wechselte. Aber, dass eine Frau nicht arbeiten geht weil wir unterwegs waren… nee

Dennis

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« Antwort #11294 am: 20.03.2024 07:55 »
Wenn ein Elternteil nicht arbeitet, fallen keine Kinderbetreuungskosten an.


Die Arbeitsalltage von zwei arbeitenden Elternteilen und Kindern unter einen Hut zu bringen ist schwierig. Aber was hat das nun mit der amtsangemessen Alimentation zu tun? Zwei Verdiener sind deutlich über Bürgergeldempfängerniveau. Aber ja, Arbeit muss sich lohnen, Mindestlohn und Löhne rauf, dann auch die Besoldung anpassen. Wäre ich dafür.


Ich sprach ja davon, dass man jetzt das zweite Elternteil noch unberücksichtigt lassen kann. Aber eine berechtigte Überlegung es nicht zu tun, gäbe es auch. Es kann aber nicht beides geben. Ein arbeitsloses Elternteil und eine fremde Kinderbetreuung.

Also das mit den Kinderbetreuungskosten das die dann wegfallen ist mir neu, ab einem Haushaltseinkommen von 3300€ Netto ist dem nicht so. Was schon im mittleren Dienst erreicht wird bei 2 Kindern 500€ verschwinden für die Betreuung.

Wenn 2 Elternteile es schaffen im Alltag Vollzeit zu arbeiten und das Bürgergeldempfängerniveau übersteigt wird, sollte man die aber nicht bestrafen....

Nachwuchsmangel ist ja bekannt und mich wundert es auch nicht...die Attraktivität ist für sehr viele in der Privatwirtschaft besser, Beenefits usw...