Was einen möglichen Widerspruch betrifft, warte ich den dbb Gewerkschaftstag in den kommenden Tagen ab. Vielleicht erfährt man ja dort etwas Verbindliches, welche strukturellen Verbesserungen - unabhängig von der anstehenden Tarifrunde 2023 - in der Besoldung geplant sind. Am Dienstag spricht dort der Kanzler. Wahrscheinlich bleibt es nur bei lauwarmen Worten, aber hoffen darf man.
Bezüglich Muster Widerspruchsschreiben. Auf der Homepage des DRB NRW gibt es entsprechende Muster im Internet abrufbar.
https://www.drb-nrw.de/nachrichten-1/meldungen-des-landesverbandes/nachricht/news/musterwidersprueche-2022Das Schreiben muss natürlich auf unseren Dienstherrn angepasst werden. Viele Textbausteine dürfte man aber übernehmen können.
Zustellungsnachweis nicht vergessen. ;-)
Ich war vorher beim Land NRW. Dort war es quasi Standard, dass am Ende des Jahres praktisch alle KollegInnen Widerspruch einlegen. Beim Bund scheint das noch als "Igitt" zu gelten. Nach meinen Erfahrungen aus dem Land kann ich aber nur dazu ermuntern und sagen, es kann sich lohnen.
Wichtig: Es gilt keine dreijährige Verjährungsfrist. Rückwirkend können nur Ansprüche geltend gemacht werden, die das Jahr des Widerspruchs betreffen.