Autor Thema: Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)  (Read 3995899 times)

Bastel

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Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #2415 am: 27.11.2022 10:02 »
Wo ist eigentlich das Forumsmitglied hin, welcher meinte das BMI könne qua Herrlichkeit seiner Juristen keine Verfassungwidrigen Gesetze erlassen?

Der muss bestimmt am Entwurf basteln und verzweifelt daran.

Finanzer

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Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #2416 am: 27.11.2022 10:09 »
Wo ist eigentlich das Forumsmitglied hin, welcher meinte das BMI könne qua Herrlichkeit seiner Juristen keine Verfassungwidrigen Gesetze erlassen?

Der muss bestimmt am Entwurf basteln und verzweifelt daran.

Manchmal bedarf es dees Schmerzes für eine Erkenntnis

Kimonbo

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emdy

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Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #2418 am: 27.11.2022 10:32 »
Wo ist eigentlich das Forumsmitglied hin, welcher meinte das BMI könne qua Herrlichkeit seiner Juristen keine Verfassungwidrigen Gesetze erlassen?

Dabei handelt es sich um den User One. Die Diskussion mit Swen habe ich auch noch als sehr unterhaltsam in Erinnerung.

@Knecht: Ich stimme Finanzer absolut zu. Du solltest selbst dann Widerspruch einlegen, wenn ein etwaiger Gesetzentwurf zu Verbesserungen in deiner Konstellation führt. Zumal bis Jahresende auch nichts verabschiedete sein wird. Vor einigen Wochen hat die GdP, wohl aufgrund eines Leaks, über den damaligen Entwurfsstand berichtet. Es wird allenfalls zu einer Zulagenflickschusterei kommen. Eine Wiederherstellung der Verfassungskonformität kam aber nur über das Grundgehalt erfolgen.

Blablublu

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Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #2419 am: 27.11.2022 10:36 »
Die SPD setzt eine Aufwertung der Stelle von B6 nach B8 durch. Mann muss nur wollen...

Sputnik1978

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Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #2420 am: 27.11.2022 11:07 »
Was einen möglichen Widerspruch betrifft, warte ich den dbb Gewerkschaftstag in den kommenden Tagen ab. Vielleicht erfährt man ja dort etwas Verbindliches, welche strukturellen Verbesserungen - unabhängig von der anstehenden Tarifrunde 2023 - in der Besoldung geplant sind. Am Dienstag spricht dort der Kanzler. Wahrscheinlich bleibt es nur bei lauwarmen Worten, aber hoffen darf man.

Bezüglich Muster Widerspruchsschreiben. Auf der Homepage des DRB NRW gibt es entsprechende Muster im Internet abrufbar.

https://www.drb-nrw.de/nachrichten-1/meldungen-des-landesverbandes/nachricht/news/musterwidersprueche-2022

Das Schreiben muss natürlich auf unseren Dienstherrn angepasst werden. Viele Textbausteine dürfte man aber übernehmen können.

Zustellungsnachweis nicht vergessen. ;-)

Ich war vorher beim Land NRW. Dort war es quasi Standard, dass am Ende des Jahres praktisch alle KollegInnen Widerspruch einlegen. Beim Bund scheint das noch als "Igitt" zu gelten. Nach meinen Erfahrungen aus dem Land kann ich aber nur dazu ermuntern und sagen, es kann sich lohnen.

Wichtig: Es gilt keine dreijährige Verjährungsfrist. Rückwirkend können nur Ansprüche geltend gemacht werden, die das Jahr des Widerspruchs betreffen.

BalBund

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Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #2421 am: 27.11.2022 11:08 »
Im Moment gibt es ja auch weiß Gott wichtigeres zu tun Imam BMI https://m.bild.de/politik/inland/politik-ausland/bild-exklusiv-faeser-versetzt-abgesaegten-bsi-chef-82072296.bildMobile.html

Vor allem wird die Akademie aktuell von Dr. Eisvogel geleitet, der residiert bevorzugt in seinem Büro in Boppard und ist Jahrgang 1965 und somit mehr als ein gutes Stück von der Pension entfernt.

Wenn sie ihn also ablösen, könnte es zum Rollentausch kommen, er war früher Vize des BfV, was nicht unbedingt gegen eine Position beim BSI sprechen würde.

Bundi

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Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #2422 am: 27.11.2022 12:53 »
Die SPD setzt eine Aufwertung der Stelle von B6 nach B8 durch. Mann muss nur wollen...
[/quote
Unfassbar. Wenn es um deren eigene Interessen geht ist fast alles möglich. Aber sich um die verfassungsgemässe Alimentation seit Jahren nicht kümmern. Da fallen mir mittlerweile nur noch Worte ein, die ich wegen guter Erziehung nicht nutzen möchte.

PolareuD

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Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #2423 am: 27.11.2022 13:06 »

Wir können uns also ausmalen, wie begeistert die Hausherren darauf reagieren werden, wenn der Entwurf kommende Woche der Hausleitung BMI und dann der Ressortabstimmung zugeht.

@ BalBund Heißt das nun, dass es nächste Woche tatsächlich endlich so weit sein wird und wir nun einen Entwurf sehen werden?

Nur um nochmal die Frage an BalBund nach vorne zu holen!

beamtenjeff

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Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #2424 am: 27.11.2022 13:24 »
Was einen möglichen Widerspruch betrifft, warte ich den dbb Gewerkschaftstag in den kommenden Tagen ab. Vielleicht erfährt man ja dort etwas Verbindliches, welche strukturellen Verbesserungen - unabhängig von der anstehenden Tarifrunde 2023 - in der Besoldung geplant sind. Am Dienstag spricht dort der Kanzler. Wahrscheinlich bleibt es nur bei lauwarmen Worten, aber hoffen darf man.

Bezüglich Muster Widerspruchsschreiben. Auf der Homepage des DRB NRW gibt es entsprechende Muster im Internet abrufbar.

https://www.drb-nrw.de/nachrichten-1/meldungen-des-landesverbandes/nachricht/news/musterwidersprueche-2022

Das Schreiben muss natürlich auf unseren Dienstherrn angepasst werden. Viele Textbausteine dürfte man aber übernehmen können.

Zustellungsnachweis nicht vergessen. ;-)

Ich war vorher beim Land NRW. Dort war es quasi Standard, dass am Ende des Jahres praktisch alle KollegInnen Widerspruch einlegen. Beim Bund scheint das noch als "Igitt" zu gelten. Nach meinen Erfahrungen aus dem Land kann ich aber nur dazu ermuntern und sagen, es kann sich lohnen.

Wichtig: Es gilt keine dreijährige Verjährungsfrist. Rückwirkend können nur Ansprüche geltend gemacht werden, die das Jahr des Widerspruchs betreffen.

Danke für den Link, sehr gutes Muster. Vielleicht erbarmt sich ja jemand es entsprechend an den Bund anzupassen, so eine Hand voll Textstellen sind mir aufgefallen, aber ansonsten ist das ein rundes Ding!
Schade dass unsere Gewerkschaften da scheinbar schlafen, entsprechende Muster habe ich jedenfalls auf den entsprechenden Webseiten nicht gefunden.

Was ich mich noch Frage: wenn ich das Ganze via E-Mail zustelle und auch eine Rückmeldung vom Empfänger zur Zustellung bekomme, dann ist der Inhalt dessen ja zweifelslos nicht mehr in Frage zu stellen, oder? In dem Beitrag wird nämlich auch erwähnt, dass eine Zustellbestätigung via Post keinesfalls den Inhalt beweist. Es kann doch nicht sein, dass man im Jahr 2022 auf Fax oder eine Zustellungsurkunde einer Richterin zurückgreifen muss.
« Last Edit: 27.11.2022 13:36 von beamtenjeff »

xap

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Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #2425 am: 27.11.2022 13:37 »
Der Inhalt kann anhand der Personalakte nachgewiesen werden. Ich sehe da kein Problem. Das zugestellt wurde ist ja unstrittig, der Dienstherr muss dann ja belegen können was es war.

Bundi

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« Antwort #2426 am: 27.11.2022 14:19 »
Der Inhalt kann anhand der Personalakte nachgewiesen werden. Ich sehe da kein Problem. Das zugestellt wurde ist ja unstrittig, der Dienstherr muss dann ja belegen können was es war.
Ein Widerspruch muss auch formgerecht erfolgen. Das heisst soweit ich das noch richtig weiss schriftlich und entsprechend unterschrieben. Es muss also die einer Mail angehängte PDF ausgedruckt worden sein beim Empfänger soweit ich es noch richtig weiss. Also nur einen Widerspruch als PDF an eine Mail angegängt da bin ich mir nicht so sicher, habe zusätzlich dazu das ganze per Post als Einschreiben versandt.

SwenTanortsch

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« Antwort #2427 am: 27.11.2022 14:31 »
@ beamtenjeff

Ich würde das, was xap und Bundi schreiben beherzigen: Zur Erfüllung der Formerfordernis bedarf ein Widerspruch der eigenhändigen, also handschriftlichen Unterschrift, vgl. bspw. erst unlängst die Entscheidung des LSG  Niedersachsen-Bremen v. 04.11.2021 - L 11 AS 632/20 - (https://www.rechtsprechung.niedersachsen.de/jportal/portal/page/bsndprod.psml?doc.id=JURE210019338&st=null&showdoccase=1), ebenso die Entscheidung des OLG Hamm v. 09.03.2022 - 4 W 119/20 - (https://www.justiz.nrw.de/nrwe/olgs/hamm/j2022/4_W_119_20_Beschluss_20220309.html). Entsprechend ist es ratsam, den Widerspruch postalisch einzusenden, ggf. als Einschreiben (was i.d.R. aber nicht nötig ist). Zugleich würde ich um eine Bestätigung des Eingangs bitten, was weit überwiegend (dann) auch geschieht.

emdy

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« Antwort #2428 am: 27.11.2022 20:02 »
https://www.spiegel.de/wirtschaft/beamtenchef-wirft-cdu-vize-carsten-linnemann-beamtenbashing-vor-a-5a4ce96a-87ea-438d-9334-649f9a7b08f8

CDU und Bild-Zeitung in trauter Einigkeit beim Beamtenbashing. Als wäre Bürokratismus Schuld der Beamten.

Beamtenmichel

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« Antwort #2429 am: 27.11.2022 21:02 »
https://www.spiegel.de/wirtschaft/beamtenchef-wirft-cdu-vize-carsten-linnemann-beamtenbashing-vor-a-5a4ce96a-87ea-438d-9334-649f9a7b08f8

CDU und Bild-Zeitung in trauter Einigkeit beim Beamtenbashing. Als wäre Bürokratismus Schuld der Beamten.

Wo er recht hat hat er recht. Der Bürokratismus ist auch nur noch zum fremdschämen. Aber der brave unterwürfige Besmtenmichel findet das richtig geil :).