Autor Thema: Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)  (Read 3905347 times)

MoinMoin

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Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #13470 am: 17.08.2024 19:40 »
Und ich frage mich immer, wie die >50% der Bevölkerung das hinbekommt, wenn die offensichtlich objektiv Bessergestellten so rummjammern können...
🤓
die Wohnen woanders.
Und GeBeamter sicherlich kein Einzelfall, aber auch nicht die Mehrheit in seiner relativ prekären Lebenssituation.

Aber es ist in der Tat Dramatisch, doch er lebt in der Relation zu den Menschen um ihn herum eben nicht so  schlecht und ist uU im Vergleich zu seiner direkten Umgebung durchaus amtsangemessener Besoldet, als er es fühlt.
Aber absolut gesehen ist er dann doch arm dran, obwohl er UpperClass Beamtenfamilie ist.

und hier ist eben extremHandlungsbedarf in D

MoinMoin

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Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #13471 am: 17.08.2024 19:44 »
Und ich frage mich immer, wie die >50% der Bevölkerung das hinbekommt, wenn die offensichtlich objektiv Bessergestellten so rummjammern können...

Zumindest liest man, dass die Archen und NGO's Hochkonjunktur haben (Verdoppelung der "Kunden" zum VOrjahr) und neues Klientel bedienen müssen, z.B. auch Aufstocker und Rentner. Ich persönlich kann stellvertretend für Familien sprechen (natürlich nur anekdotisch bzw. empirisch), das sind immerhin glaube ich 35% aller Haushalte: seit Corona kommt kaum mehr eine Familie finanziell auf den grünen Zweig. Ich kenne viele Familien die in viel zu kleinen Wohnung wohnen müssen (Kinder teilen sich Zimmer und Eltern schlafen im Wohnzimmer) weil es anders nicht zu stemmen ist. An Rücklagen und Eigenheim ist da nicht mal im Traum zu denken. Es gibt dann noch den krassen Gegensatz: Familien die bereits geerbt haben und damit sowieso kaum mehr abhängig von der aktuellen Konjunktur sind, da neureich.
Lustig, aber drei Kinder in einem Zimmer war früher nichts aufregendes.Und zwei normal.
Und ich habe auch zeitweise als Kind mit dem Elternteil im WohnSchlafzimmer gelebt.
Was ist also eine viel zu kleine Wohnung?
oder um beim Thema zu bleiben Amtsangemessen?

und ich kenne Familien, die Knapp über H4 sind und trotzdem sich ein Eigenheim leisten können, einziges Problem ist da, die Bank zu überzeugen.
Aber wenn Abtrag kleine gleich Miete, geht das.

beamtenjeff

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Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #13472 am: 17.08.2024 20:42 »
Und ich frage mich immer, wie die >50% der Bevölkerung das hinbekommt, wenn die offensichtlich objektiv Bessergestellten so rummjammern können...

Zumindest liest man, dass die Archen und NGO's Hochkonjunktur haben (Verdoppelung der "Kunden" zum VOrjahr) und neues Klientel bedienen müssen, z.B. auch Aufstocker und Rentner. Ich persönlich kann stellvertretend für Familien sprechen (natürlich nur anekdotisch bzw. empirisch), das sind immerhin glaube ich 35% aller Haushalte: seit Corona kommt kaum mehr eine Familie finanziell auf den grünen Zweig. Ich kenne viele Familien die in viel zu kleinen Wohnung wohnen müssen (Kinder teilen sich Zimmer und Eltern schlafen im Wohnzimmer) weil es anders nicht zu stemmen ist. An Rücklagen und Eigenheim ist da nicht mal im Traum zu denken. Es gibt dann noch den krassen Gegensatz: Familien die bereits geerbt haben und damit sowieso kaum mehr abhängig von der aktuellen Konjunktur sind, da neureich.
Lustig, aber drei Kinder in einem Zimmer war früher nichts aufregendes.Und zwei normal.
Und ich habe auch zeitweise als Kind mit dem Elternteil im WohnSchlafzimmer gelebt.
Was ist also eine viel zu kleine Wohnung?
oder um beim Thema zu bleiben Amtsangemessen?

und ich kenne Familien, die Knapp über H4 sind und trotzdem sich ein Eigenheim leisten können, einziges Problem ist da, die Bank zu überzeugen.
Aber wenn Abtrag kleine gleich Miete, geht das.

Ich wollte damit auch lediglich die aktuelle Tendenz aufzeigen, zumindest wie ich sie aus meinem persönlichem Umfeld wahrnehme bzw. wie man es sogar im ÖR von den Non-Profits berichtet hört.

Und der Vergleich den du hier anbringst, der hinkt gewaltig. Denn es geht hier nicht darum, was an Lebensstandard zumutbar ist, es geht darum, wie viel Lebensstandard man sich für wie viel Arbeit leisten kann. Wo früher ein Gehalt für die engen Verhältnisse reichte (meist dann Eigentum), braucht es heute 2 Vollzeit-Eltern (meist dann Miete). Ob das so eine lobenswerte Richtung ist, als dass man es mit Verhältnissen von früher relativieren muss, ich bin mir da nicht so sicher....

Wenn man sich dann jedoch auch mal etwas mit anderen Themen beschäftigt, wie z.B. hier auch schon andere angebracht haben, nämlich der Entwicklung de BIP und Reallohnindex bzw. Besoldung, dann passt irgendwie auch alles zusammen. Auch, dass es vereinzelt Anekdoten gibt, bei der Beamte sich nicht für ihre Besoldung zu interessieren scheinen: klar, wer 500.000€ erbt, dem sind 1000€ mehr oder weniger im Monat reichlich egal. Also am Ende muss man sich immer fragen, mit welcher Motivation kommen entsprechende Aussagen oder Geschichten zustande. Das wäre zumindest eine Erklärung für diese Gleichgültigkeit.

Phoenix

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Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #13473 am: 17.08.2024 20:44 »
@ GeBeamter u.a.

Letztlich hat das alles nur anekdotische Evidenz (wie so viele Beiträge hier).

Was mich aber dennoch ehrlich und ernsthaft interessiert, ist, wie sich die monatlichen Einnahmen / Ausgaben darstellen, dass man mit A14 / A12 nur mit „extremen Einschränkungen“ über die Runden kommt?

Ich denke ich war schon anekdotisch genug. Falls es nicht zumutbar ist, die mir dargelegten Gründe aus den bisherigen bezahlen herauszulesen, hier noch einmal die Zusammenfassung der wesentlichen Gründe:
- drei Familienmitglieder sehr geringen Alters
- Wohnen in einer von vielen Pleitekommunen in einem Ballungsraum
- keine Möglichkeit der Betreuung der Kinder durch Verwandte, daher auf Kita angewiesen mit mittleren dreistelligen Kosten (pro Kind!)
- A12 nur als Teilzeit möglich, da Wochenarbeitszeit zu hoch um Vollzeit zu arbeiten und Kinder rechtzeitig aus der Betreuung zu holen

Und wenn ich so einen Kram mit Fernreisen und Krypto lese, bekomme ich echt Puls. Flugzeuge kennen meine Kinder nur vom Vorbeifahren am nächsten Verkehrsflughafen.

Danke noch einmal für die Darstellung des BIP im Verhältnis zu A3 und A15. Tatsächlich sind die höheren Besoldungsgruppen immer weiter an die mittleren und unteren angenähert worden. Wer da noch über Leitungsverantwortung nachdenkt, muss einen ausgeprägten Führungsfetisch haben. Lohnen tut sich das im Verhältnis nicht.

Halten wir mal fest, du kommst aus einer "klammen Kommune", heißt wahrscheinlich eher keine teure Großstadt.

Du hast ein netto Monatseinkommen von ca. 5700 € - sagen wir mal 600 € für die PKV für dich + Kinder = 5.100€
Deine Partnerin hat ein Einkommen von ca. 2000 €

Beides jetzt mal grob gerechnet mit Stufe 4 jeweils

heißt ihr habt am Monatsende über 7.000€ zur Verfügung.

Selbst mit Mietkosten von 2.500€, was bei einer "klammen Kommune" unrealistisch scheint und Kita-Kosten von sagen wir mal 1.000€ im Monat habt ihr immer noch 3.500 € für alles andere über.

Sorry wer dabei was von "extremen Einschränkungen" schreibt hat sie nicht mehr alle und sollte dringend über seinen Konsum nachdenken

Genau sowas ist der Grund warum Leute sich lustig machen über uns Beamte wenn man denen im echten Leben so eine scheiße erzählen würde

Maximus

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« Antwort #13474 am: 17.08.2024 20:59 »
7000 EUR + 750 EUR Kindergeld...das wollen wir doch nicht vergessen ;)

Phoenix

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« Antwort #13475 am: 17.08.2024 21:10 »
7000 EUR + 750 EUR Kindergeld...das wollen wir doch nicht vergessen ;)

Komplett vergessen

macht es nur noch schlimmer

GeBeamter

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Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #13476 am: 17.08.2024 21:49 »
7000 EUR + 750 EUR Kindergeld...das wollen wir doch nicht vergessen ;)

Komplett vergessen

macht es nur noch schlimmer

Was es schlimm macht ist anzunehmen, dass man im A14 5700€ netto erhält. Den Dienstherren des Bundes möge man mir Mal zeigen. Oder vielleicht noch Mal brutto und netto nachschlagen?

Wenn jedenfalls viele Kolleginnen und Kollegen der Meinung sind, grundsätzlich alle Staatsbediensteten und erst Recht die in gehobenen Positionen müssten für ihre 41 Wochenstunden einem Wohn"traum" der späten 40er Jahre des letzten Jahrhunderts anhängen, wundert mich nicht, dass die Dienstherren bei der Besoldung so lange Schindluder treiben, bis ihnen aus Karlsruhe Einhalt geboten werden muss.

Und ja, ich gebe ja zu, dass die Entlohnung kein Brosamen ist. Es ist in Relation aber zu wenig. Wenn mein Anspruch ist, dass ich morgen früh noch Margarine im Kühlschrank habe, dann ist das wirklich ein fürstliches Gehalt. Nur halt eben nicht amtsangemessen und darum geht es.
Im Übrigen ist in meiner Gemeinde nicht die Bevölkerung arm, sondern das Stadtsäckel, sodass sämtliche Gebühren und Steuern extrem hoch sind. Die Bevölkerung ist hingegen nicht schlecht situiert, ballungsraumtypisch. Kaltmieten für 80qm+ von über 1500€ Stunde die Regel. Bringen der Stadt aber auch nicht einen Cent mehr in die Kasse.
Eine Kommune bei Köln war neulich in der Zeitung, da sie den Spitzenbeitrag für einen Kita-Platz aufgrund der hohen Kosten auf 1500€ pro Monat setzen wollte. Willkommen in der Realität.

beamtenjeff

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« Antwort #13477 am: 17.08.2024 22:03 »
7000 EUR + 750 EUR Kindergeld...das wollen wir doch nicht vergessen ;)

Komplett vergessen

macht es nur noch schlimmer

Was es schlimm macht ist anzunehmen, dass man im A14 5700€ netto erhält. Den Dienstherren des Bundes möge man mir Mal zeigen. Oder vielleicht noch Mal brutto und netto nachschlagen?

Wenn jedenfalls viele Kolleginnen und Kollegen der Meinung sind, grundsätzlich alle Staatsbediensteten und erst Recht die in gehobenen Positionen müssten für ihre 41 Wochenstunden einem Wohn"traum" der späten 40er Jahre des letzten Jahrhunderts anhängen, wundert mich nicht, dass die Dienstherren bei der Besoldung so lange Schindluder treiben, bis ihnen aus Karlsruhe Einhalt geboten werden muss.

Und ja, ich gebe ja zu, dass die Entlohnung kein Brosamen ist. Es ist in Relation aber zu wenig. Wenn mein Anspruch ist, dass ich morgen früh noch Margarine im Kühlschrank habe, dann ist das wirklich ein fürstliches Gehalt. Nur halt eben nicht amtsangemessen und darum geht es.
Im Übrigen ist in meiner Gemeinde nicht die Bevölkerung arm, sondern das Stadtsäckel, sodass sämtliche Gebühren und Steuern extrem hoch sind. Die Bevölkerung ist hingegen nicht schlecht situiert, ballungsraumtypisch. Kaltmieten für 80qm+ von über 1500€ Stunde die Regel. Bringen der Stadt aber auch nicht einen Cent mehr in die Kasse.
Eine Kommune bei Köln war neulich in der Zeitung, da sie den Spitzenbeitrag für einen Kita-Platz aufgrund der hohen Kosten auf 1500€ pro Monat setzen wollte. Willkommen in der Realität.

Selbst wenn du behaupten würdest, die Besoldung ist "Brosamen", wäre das faktisch nicht mal falsch, wenn man es im Kontext der Entwicklungen der Mieten/Kaufpreise betrachtet.  Was die Grafik hier nicht einklammert sind die alltäglichen Lebenskosten (.zb Kitabegühren), die Nebenkosten beim Hausbau und die inzwischen viel höheren Baustandards (durch Gesetze). Eine aktuelle Grafik bis 2024 würde wohl gruselig aussehen. Man kann also festhalten: die Hauskäufer ab ~1990 hatten einfach Glück und glückliche Umstände. Sie haben quasi das "Erschwinglichkeits-Tief" erwischt. Man kann es ihnen natürlich nicht verübeln - wer greift nicht nach Wohlstand, wenn es die Rahmenbedingungen zulassen? Alles seit Ende 2010er guckt doof in die Röhre und vermutlich wird es so ein Tief für die nächsten Jahrzehnte nie wieder geben - das haben aber zum Glück die meisten jungen Menschen noch nicht begriffen, oder vielleicht doch? Wandern ja zumindest doch immer mehr aus.

« Last Edit: 17.08.2024 22:18 von beamtenjeff »

Phoenix

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Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #13478 am: 17.08.2024 22:59 »
7000 EUR + 750 EUR Kindergeld...das wollen wir doch nicht vergessen ;)

Komplett vergessen

macht es nur noch schlimmer

Was es schlimm macht ist anzunehmen, dass man im A14 5700€ netto erhält. Den Dienstherren des Bundes möge man mir Mal zeigen. Oder vielleicht noch Mal brutto und netto nachschlagen?

Wenn jedenfalls viele Kolleginnen und Kollegen der Meinung sind, grundsätzlich alle Staatsbediensteten und erst Recht die in gehobenen Positionen müssten für ihre 41 Wochenstunden einem Wohn"traum" der späten 40er Jahre des letzten Jahrhunderts anhängen, wundert mich nicht, dass die Dienstherren bei der Besoldung so lange Schindluder treiben, bis ihnen aus Karlsruhe Einhalt geboten werden muss.

Und ja, ich gebe ja zu, dass die Entlohnung kein Brosamen ist. Es ist in Relation aber zu wenig. Wenn mein Anspruch ist, dass ich morgen früh noch Margarine im Kühlschrank habe, dann ist das wirklich ein fürstliches Gehalt. Nur halt eben nicht amtsangemessen und darum geht es.
Im Übrigen ist in meiner Gemeinde nicht die Bevölkerung arm, sondern das Stadtsäckel, sodass sämtliche Gebühren und Steuern extrem hoch sind. Die Bevölkerung ist hingegen nicht schlecht situiert, ballungsraumtypisch. Kaltmieten für 80qm+ von über 1500€ Stunde die Regel. Bringen der Stadt aber auch nicht einen Cent mehr in die Kasse.
Eine Kommune bei Köln war neulich in der Zeitung, da sie den Spitzenbeitrag für einen Kita-Platz aufgrund der hohen Kosten auf 1500€ pro Monat setzen wollte. Willkommen in der Realität.


Besoldung A14 Stufe 4 Grundgehalt: 6115.06 €
verheiratet + 3 Kinder: 920.10 €

Monatsbrutto: 7035.16 €

Lohnsteuerklasse 3
Kinderfreibetrag 1.5

Monatsnetto: 5781.83 €

-PKV grob gerechnet 600 €

jetzt kommen da noch das Kindergeld drauf was ich vorhin vergessen hab also nochmal 750 €

Ergo insgesamt: 5981.83 €, und das nur von deinem Gehalt. Da sind die ca. 2000 € deiner Frau noch nicht mal berücksichtigt

Du machst dich lächerlich mit jedem Post

SwenTanortsch

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Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #13479 am: 17.08.2024 23:59 »
Deine Zahlen lassen sich durch weitere stützen, Jeff, und geben - verkürzt auf die Frage nach dem Erwerb von Wohneigentum und damit auf einen wichtigen Faktor bezogen, der jedoch hier zugleich allein nicht überbewertet werden sollte - einen Anhaltspunkt dafür, dass nicht wenige Kolleginnen und Kollegen für den Zeitraum ab 2004, in dem wie vorhin von mir skizziert die Abkopplung der Beamtenbesoldung von der Nominallohnentwicklung eine über weite Strecken in Gang gesetzte Beschleunigung erfuhr, ihre Einkommenssituation über weite Strecken als nicht deutlich schlechter werdend empfunden haben könnten - was im Ergebnis mit dazu hat führen dürfen, dass sich von Beamtenseite gegen jene Abkopplung ein im Nachhinein erstaunlich geringer Protest gebildet hat, ein großer Teil der befragten Beamten sich in seiner Einkommenssituation eingerichtet hatte.

Im Zeitraum vom ersten Quartal 2004 bis zum ersten Quartal 2012 haben sich die Immobilienpreise in Deutschland insgesamt unterdurchschnittlich entwickelt, sodass erst im ersten Quartal 2012 wieder das Immobilienpreisniveau des ersten Quartals des Jahres 2004 erreicht worden ist (https://de.statista.com/statistik/daten/studie/597304/umfrage/immobilienpreise-alle-baujahre-in-deutschland/). Zu Beginn der 2000er Jahre setzte zugleich die Zinswende in der Bauzinsfinanzierung ein. Während man für das Jahr 2004 von einem durchschnittlichen Zinssatz von 5 % für einen fünf- bis zehnjährigen Kredit ausgegehen konnte, hatte er sich bis 2012 auf unter drei % fast halbiert (https://www.bausparkassen.de/wp-content/uploads/2019/04/vdpb_zinsentwicklung_bau_2020_tt.pdf). Der Erwerb von Immobilieneigentum hat sich in diesem Zeitraum entsprechend deutlich attraktiver dargestellt. Wer im Jahr 2004 einen Kredit über 300.000,- € für den Erwerb einer Immobilie ausgegeben hat, hatte bei einer Abtragung von zwei % bei der genannten Laufzeit monatliche Kosten von 1.750,- € zu gewährtigen. 2012 - bei einem Zinssatz von 2,8 % - betrugen die Kosten nur noch 1.200,- € und waren damit fast um ein Drittel geringer.

Bis zum ersten Quartal 2015 hatten sich die entsprechenden Immobilienpreise im Durchschnitt um 15 % erhöht, was in unserem Beispiel zu einem vergleichbaren Kredit in Höhe von 345.000,- € führen sollte, während der Bauzins für eine zehnjährige Zinsbindung am Ende des Jahres bei 1,6 % lag (https://de.statista.com/statistik/daten/studie/1347565/umfrage/entwicklung-der-bauzinsen-in-deutschland/). Unter Betrachtung einer Abtragung von weiterhin zwei % betrugen die monatlichen Kosten nun 1.035,- € und lagen damit um rund 40 % geringer als noch 2004 und um rund 14 % geringer als 2012.

Bis zur Zinswende am Beginn des Jahres 2022 hatten sich die Immobilienpreise gegenüber 2004 um 82 % erhöht, was in unserem Beispiel zu einem vergleichbaren Kredit in Höhe von 546.000,- € führen sollte, während der Bauzinssatz für eine zehnjährige Zinsbindung nun bei rund einem % lag. Im Ergebnis schlug das unter den genannten Bedingungen mit monatlichen Kosten von 1.365,- € zu Buche, also nun noch 22 % geringeren Kosten als im Jahr 2004, rund 14 % höheren Kosten als 2012 und nun bereits über 30 % höheren Kosten als noch 2015. Die von 2015 nach 2021 massive Preissteigerung von Immobilien zeigte nun also eine zunehmende Wirkung, die auch von den Niedrigzinsen nicht mehr kompensiert werden konnte, jedoch den Erwerb von Eigentum nach wie vor signifikant attraktiver erscheinen ließ als noch 2004.

Im zweiten Quartal des aktuellen Jahrs zeigen sich die Immobilienpreise in etwa dort, wo sie Ende 2021 gestanden hatten. In unserem Beispiel sollte nun von einer vergleichbaren Kreditaufnahme von 552.000,- € auszugehen sein. Der Zinssatz lag bei rund 3,6 %, was bei einer Abtragung von zwei % zu monatlichen Kosten von 2.576,- € führt, einer Erhöhung gegenüber 2004 um knapp 50 %, gegenüber 2012 um rund 115 %, gegenüber 2015 um rund 150 % und gegenüber dem Jahresbeginn 2022 um rund 90 %.

Die skizzierte Entwicklung macht deutlich, dass der Eigentumserwerb heute für große Teile der Bevölkerung - ob Freischaffende, Beamte oder Angestellte im öffentlichen Dienst und in der Privatwirtschaft - nicht mehr erschwinglich ist, was gemeinsam mit der seit Jahr und Tag deutlich zu geringen Bautätigkeit im Ergebnis zu einem signifikant steigenden Mietzins führt (https://de.statista.com/statistik/daten/studie/70132/umfrage/mietindex-fuer-deutschland-1995-bis-2007/). Darüber hinaus kommt nun nach und nach der von der Wahrscheinlichkeit mit jedem Monat zunehmende Krisenfaktor des Neuabschlusses nach Ablauf der zehnjährigen Zinsbindung ins Spiel. Wer zu Beginn des Jahres 2015 einen Kredit in Höhe von 345.000,- € zu einem Zinssatz von 1,6 % abgeschlossen hatte, weist bei der genannten Tilgungsrate in rund vier Monaten noch eine Restschuld von rund 270.000,- € auf. Bei einem Zinssatz von 3,6 %, fallen nun nicht mehr monatliche Kosten von 1.035,- € an, sondern liegen sie nun bei 1.260,- €, also um mehr als 20 % höher. Da wie gezeigt die Kaufpreisexplosion erst nach 2015 immer größere Fahrt aufgenommen hat, sind hier sowohl für den einzelnen als auch gesellschaftlich in den nächsten Jahren gehörige Gefahren zu gewärtigen, sofern das Zinsniveau als Folge von wieder kontinuierlich sinkenden Leitzinsen nicht nach und nach signifikant fällt.

Andy24

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Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #13480 am: 18.08.2024 00:01 »
@Phoenix

Ernsthaft? Geht man sich jetzt hier untereinander an?

Schlimm genug, dass die Besoldung im Bereich Bund mit hoher Wahrscheinlichkeit seit Jahren nicht verfassungsgemäß ist, aber jetzt neidisch auf andere zu schauen ist mit Verlaub erbärmlich.

Der Kollege hat seine A14 und seine Frau eine A12 - gönnst Du den beiden nicht das Einkommen, welches nach Swen‘s ausführlichen Darstellungen eh zu niedrig ist.

Dürfen sich hier nur Besoldungsgruppen < A10 echauffieren und mitteilen?

Was sind denn die Fakten?
Die Besoldung aller Bundesbeamten entspricht höchstwahrscheinlich nicht der Verfassung.
Die Lebenserhaltungskosten sind stetig gestiegen ebenso die Wohnkosten und alle weiteren Kosten…(Kita, kultureller Bedarf etc.). Die Inflation schlägt zu - und es wird gehaltsmässig nicht ausgeglichen.

Und jetzt sinkt man soweit, dass einige den Wunsch einer verfassungsgemäßen Alimentation und die Erwartung einer ämtergerechten Besoldung abspricht, weil man „gefühlt“ dem Kollegen Größenwahn und Völlerei unterstellt.


PS: Glaubst Du, dass irgendein gestandener Ingieneur/Naturwissenschaftler/Jurist in einem großen deutschen Unternehmen für <100.000 Euro Jahresbrutto arbeiten geht?

Phoenix

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Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #13481 am: 18.08.2024 00:05 »
@Phoenix

Ernsthaft? Geht man sich jetzt hier untereinander an?

Schlimm genug, dass die Besoldung im Bereich Bund mit hoher Wahrscheinlichkeit seit Jahren nicht verfassungsgemäß ist, aber jetzt neidisch auf andere zu schauen ist mit Verlaub erbärmlich.

Der Kollege hat seine A14 und seine Frau eine A12 - gönnst Du den beiden nicht das Einkommen, welches nach Swen‘s ausführlichen Darstellungen eh zu niedrig ist.

Dürfen sich hier nur Besoldungsgruppen < A10 echauffieren und mitteilen?

Was sind denn die Fakten?
Die Besoldung aller Bundesbeamten entspricht höchstwahrscheinlich nicht der Verfassung.
Die Lebenserhaltungskosten sind stetig gestiegen ebenso die Wohnkosten und alle weiteren Kosten…(Kita, kultureller Bedarf etc.). Die Inflation schlägt zu - und es wird gehaltsmässig nicht ausgeglichen.

Und jetzt sinkt man soweit, dass einige den Wunsch einer verfassungsgemäßen Alimentation und die Erwartung einer ämtergerechten Besoldung abspricht, weil man „gefühlt“ dem Kollegen Größenwahn und Völlerei unterstellt.


PS: Glaubst Du, dass irgendein gestandener Ingieneur/Naturwissenschaftler/Jurist in einem großen deutschen Unternehmen für <100.000 Euro Jahresbrutto arbeiten geht?

nein ich halte es für lächerlich und armselig sich so darzustellen als wäre man ein Bürgergeldempfänger wenn man mit nem Einkommen von netto über 7k im Monat rumrennt

Er spricht von "extremen Einschränkungen" und nur noch "Margarine anstatt richtiger Butter".

Das ist peinlich

Bastel

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Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #13482 am: 18.08.2024 00:14 »
7000 EUR + 750 EUR Kindergeld...das wollen wir doch nicht vergessen ;)

Komplett vergessen

macht es nur noch schlimmer

Was es schlimm macht ist anzunehmen, dass man im A14 5700€ netto erhält. Den Dienstherren des Bundes möge man mir Mal zeigen. Oder vielleicht noch Mal brutto und netto nachschlagen?

Wenn jedenfalls viele Kolleginnen und Kollegen der Meinung sind, grundsätzlich alle Staatsbediensteten und erst Recht die in gehobenen Positionen müssten für ihre 41 Wochenstunden einem Wohn"traum" der späten 40er Jahre des letzten Jahrhunderts anhängen, wundert mich nicht, dass die Dienstherren bei der Besoldung so lange Schindluder treiben, bis ihnen aus Karlsruhe Einhalt geboten werden muss.

Und ja, ich gebe ja zu, dass die Entlohnung kein Brosamen ist. Es ist in Relation aber zu wenig. Wenn mein Anspruch ist, dass ich morgen früh noch Margarine im Kühlschrank habe, dann ist das wirklich ein fürstliches Gehalt. Nur halt eben nicht amtsangemessen und darum geht es.
Im Übrigen ist in meiner Gemeinde nicht die Bevölkerung arm, sondern das Stadtsäckel, sodass sämtliche Gebühren und Steuern extrem hoch sind. Die Bevölkerung ist hingegen nicht schlecht situiert, ballungsraumtypisch. Kaltmieten für 80qm+ von über 1500€ Stunde die Regel. Bringen der Stadt aber auch nicht einen Cent mehr in die Kasse.
Eine Kommune bei Köln war neulich in der Zeitung, da sie den Spitzenbeitrag für einen Kita-Platz aufgrund der hohen Kosten auf 1500€ pro Monat setzen wollte. Willkommen in der Realität.


Besoldung A14 Stufe 4 Grundgehalt: 6115.06 €
verheiratet + 3 Kinder: 920.10 €

Monatsbrutto: 7035.16 €

Lohnsteuerklasse 3
Kinderfreibetrag 1.5

Monatsnetto: 5781.83 €

-PKV grob gerechnet 600 €

jetzt kommen da noch das Kindergeld drauf was ich vorhin vergessen hab also nochmal 750 €

Ergo insgesamt: 5981.83 €, und das nur von deinem Gehalt. Da sind die ca. 2000 € deiner Frau noch nicht mal berücksichtigt

Du machst dich lächerlich mit jedem Post

Warum macht er sich lächerlich? Er ist A14 und nicht irgendein Hansdampf. Bei der Bundeswehr wäre er ein Oberstleutnant und hätte ca. 600-1000 Soldaten zu befehligen.

Es geht hier um die AMTSANGEMESSE Besoldung. Einfach mal in die Vergangenheit schauen, man konnte im mD gut leben und im gD war richtig was möglich. Heute ist man mit zwei Kindern fast auf Hartz4 Niveau, wenn man seine Alte nicht ackern lässt.

Aber wie heist es so schön. Jeder ist seines eigens Glückes Schmied.

Andy24

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Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #13483 am: 18.08.2024 00:16 »
@Phoenix

Ernsthaft? Geht man sich jetzt hier untereinander an?

Schlimm genug, dass die Besoldung im Bereich Bund mit hoher Wahrscheinlichkeit seit Jahren nicht verfassungsgemäß ist, aber jetzt neidisch auf andere zu schauen ist mit Verlaub erbärmlich.

Der Kollege hat seine A14 und seine Frau eine A12 - gönnst Du den beiden nicht das Einkommen, welches nach Swen‘s ausführlichen Darstellungen eh zu niedrig ist.

Dürfen sich hier nur Besoldungsgruppen < A10 echauffieren und mitteilen?

Was sind denn die Fakten?
Die Besoldung aller Bundesbeamten entspricht höchstwahrscheinlich nicht der Verfassung.
Die Lebenserhaltungskosten sind stetig gestiegen ebenso die Wohnkosten und alle weiteren Kosten…(Kita, kultureller Bedarf etc.). Die Inflation schlägt zu - und es wird gehaltsmässig nicht ausgeglichen.

Und jetzt sinkt man soweit, dass einige den Wunsch einer verfassungsgemäßen Alimentation und die Erwartung einer ämtergerechten Besoldung abspricht, weil man „gefühlt“ dem Kollegen Größenwahn und Völlerei unterstellt.


PS: Glaubst Du, dass irgendein gestandener Ingieneur/Naturwissenschaftler/Jurist in einem großen deutschen Unternehmen für <100.000 Euro Jahresbrutto arbeiten geht?

nein ich halte es für lächerlich und armselig sich so darzustellen als wäre man ein Bürgergeldempfänger wenn man mit nem Einkommen von netto über 7k im Monat rumrennt

Er spricht von "extremen Einschränkungen" und nur noch "Margarine anstatt richtiger Butter".

Das ist peinlich

Weil Du seine persönliche Situation genau kennst, oder wie?

Oder gehst Du jetzt davon aus wie es wäre, wenn Du in Deiner Situation im Monat 7000 Euro netto erhältst?

Peinlich ist, dass hier Neiddebatten stattfinden und einige hier den Kollegen absprechen wollen, dass auch diese amtsangemessen alimentiert werden wollen.

Alexander79

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Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #13484 am: 18.08.2024 07:01 »
und ich kenne Familien, die Knapp über H4 sind und trotzdem sich ein Eigenheim leisten können, einziges Problem ist da, die Bank zu überzeugen.
Schön, da gehts schonmal los, wo ist das?
In einer Stadt wie Görlitz glaube ich dir das sofort.
In Kleinstädten in Oberbayern sicher nicht, in der 30.000 Einwohnerstadt wo ich wohne bekommst du eigentlich kein Haus mehr, wo man sofort einziehen kann unter 800.000€.
Bei 500.000€ bekommst du Häuser die du nur noch wegschieben kannst um ein Baugrundstück zu haben.

Da sind die ca. 2000 € deiner Frau noch nicht mal berücksichtigt
Wow, deine Frau verdient rund 4000€ Brutto?
Respekt.