Meine Frage ist, ob das Vorgehen des Dienstherrn, die 4köpfige Familie über einen Familienzuschlag angemessen zu alimemtieren, verfassungskonform ist oder ob die Gerichte nicht eher ein vernünftiges Grundgehalt voraussetzen.
Das das A11er Dink-Paar mit rund 7-8k netto evtl. zzgl. 2 Dienstwagen gut über die Runden kommt, das Abstandsgebot also gewahrt ist, muss man mir nicht erklären.
Es gibt aber Konstellationen, wo die Familie eben nicht aus dem klassischen Ehepaar und den 3 eigenen Kindern besteht, sondern die "Bedarfsgemeinschaft" aus Mann und Frau und 3 Kindern besteht, ohne dass der kleine Beamte hierfür einen Familienzuschlag bezieht. Um hier "Gerechtigkeit" herbeizuführen, könnte man die Familienzuschläge, die aus einer vergangenen Zeit stammen, in ein modernes Grundgehalt überführen. Klar hat dann der Single ggf. einen Vorteil, aber m. E. sind Kinder nicht durch alles Geld der Welt zu ersetzen. Es sollte nur nicht dazu führen, dass das Abstandsgebot verletzt wird.